12:18 Mar 3, 2010
Meiner Meinung nach kannst Du die "busta" eigentlich vergessen (es ist ja so, dass Mahn- bzw. Zahlungsbescheide immer in einem "Umschlag" zugestellt werden).
Gemeint ist m.M., dass die gesamten Unterlagen in dieser "busta" miteingereicht werden sollen, also könntest Du vielleicht übersetzen: "mit den Unterlagen/dem Unterlagenumfang des entsprechenden Zahlungsbescheids".
P.S: eine Sache noch: "corredato da eventuali mezzi di prova" ist nicht "Das eventuell mit entsprechenden Nachweisen versehene Schreiben", sondern "Das mit eventuellen Nachweisen versehene..."
"Eventuale" ist so ein rechter "grattacapo" beim Übersetzen, da die Italiener dieses Wort in allen Lebenslagen lieben, obwohl es eigentlich auch in IT nicht erforderlich ist.
Oftmals lasse ich das persönlich daher einfach weg. Oder benutze je nach Kontext "gegebenenfalls" bzw. "ggf.".
Mein persönlicher Vorschlag wäre in diesem Fall also "Das ggf. mit entsprechenden Nachweisen versehene Schreiben..." |