den neuen Vorschlag gefunden (
http://www.osnabrueck.ihk24.de/recht_und_fair_play/recht/398...
"Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist grundsätzlich bzw. regelmäßig erforderlich, wenn im Einzelfall staatliche Institutionen oder Einrichtungen ... wirtschaftliche Leistungen für Privatleute, Firmen, Vereine oder Gebietskörperschaften etc. ausführen und dabei in Konkurrenz zu Unternehmen treten wollen. Die IHK bescheinigt in einzelnen Fällen, dass es aus Sicht der Wirtschaft unbedenklich ist, diese Institutionen für zivile Aufgaben einzusetzen, weil keine gewerblichen Unternehmen zur Verfügung stehen. (...)"
In meinem Fall wird die Dienstleistung/Arbeit/Lieferung aber in genau entgegengesetzter Richtung vorgenommen (Privatunternehmen > öffentl. Verwaltung) und das Privatunternehmen ist das, was interessiert.
Auch das Ital. dieses Vorschlags (nullaosta, certificato/dichiarazione/conferma DI non obiezione/assenza di incompatibilità/nullaosta; vgl. u.a. Strambaci/Mariani bzw. Conte/Boss) stimmt wohl nicht mit dem "stato di vigenza" überein!?!