essere assoggettato al principio processuale di non contestazione

German translation: Nichtbestreiten (s.u.)

GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
Italian term or phrase:essere assoggettato al principio processuale di non contestazione
German translation:Nichtbestreiten (s.u.)
Entered by: Beate Simeone-Beelitz

17:48 Feb 14, 2007
Italian to German translations [PRO]
Law/Patents - Law (general)
Italian term or phrase: essere assoggettato al principio processuale di non contestazione
ABC, non avendo partecipato all’amministrazione della società prima dell’ottobre 2002 ed avendo cessato la carica il 13 gennaio 2003, non può essere assoggettato al principio processuale di non contestazione relativamente ai fatti che si sono svolti prima del suo ingresso in società e dopo la sua uscita

danke!
Beate Simeone-Beelitz
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Nichtbestreiten (s.u.)
Explanation:
Es geht hier um das "principio di non contestazione", also dem Grundsatz, dass wer behauptete Tasachen etc. nicht bestreitet diesen sozusagen stillschweigend zustimmt und diese daher nicht bewiesen werden müssen, wobei dies im italienischen Recht nicht in einem Gesetz festgeschrieben ist und es immer wieder zu Diskussionen über die Folgen des Nichtbestreitens kommt (ist es als Geständnis/stillschweigende Zustimmung zu werten oder eben nicht). In Deutschland entspricht dies dem "Nichtbestreiten" nach § 138 Abs. 3 ZPO, auch hier gibt es Diskussionen um die Folgen. Allerdings habe ich Probleme mit "Verfahrensgrundsatz", da ein solcher eigentlich immer die Rechte der Beteiligten festlegt, hier aber negative Konsequenzen gemeint sind. Ich würde daher eine Übersetzung in der Richtung:
ABC kann den prozessualen Konsequenzen/Rechtsfolgen des Nichtbestreitens der ... nicht unterworfen werden/ die prozessualen Konsequenzen/Rechtsfolgen des Nichtbestreitens der ... sind in diesem Fall auf ABC nicht anwendbar.
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Jule Eitel
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4Verfahrensgrundsatz (siehe unten)
ReginaWullimann
4Nichtbestreiten (s.u.)
Jule Eitel


  

Answers


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Verfahrensgrundsatz (siehe unten)


Explanation:
...und kann (demzufolge) nicht dem *Verfahrensgrundsatz der Nichtbeanstandung unterworfen werden*oder:
demzufolge gelangt der Verfahrensgrundsatz der Nichtbeanstandung in diesem Fall nicht zur Anwendung.
Gruß
Regina

ReginaWullimann
Spain
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18 hrs   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5
Nichtbestreiten (s.u.)


Explanation:
Es geht hier um das "principio di non contestazione", also dem Grundsatz, dass wer behauptete Tasachen etc. nicht bestreitet diesen sozusagen stillschweigend zustimmt und diese daher nicht bewiesen werden müssen, wobei dies im italienischen Recht nicht in einem Gesetz festgeschrieben ist und es immer wieder zu Diskussionen über die Folgen des Nichtbestreitens kommt (ist es als Geständnis/stillschweigende Zustimmung zu werten oder eben nicht). In Deutschland entspricht dies dem "Nichtbestreiten" nach § 138 Abs. 3 ZPO, auch hier gibt es Diskussionen um die Folgen. Allerdings habe ich Probleme mit "Verfahrensgrundsatz", da ein solcher eigentlich immer die Rechte der Beteiligten festlegt, hier aber negative Konsequenzen gemeint sind. Ich würde daher eine Übersetzung in der Richtung:
ABC kann den prozessualen Konsequenzen/Rechtsfolgen des Nichtbestreitens der ... nicht unterworfen werden/ die prozessualen Konsequenzen/Rechtsfolgen des Nichtbestreitens der ... sind in diesem Fall auf ABC nicht anwendbar.


    Reference: http://www.csdn.it/csdn/relazioni_doc/Nicola%20Rascio%2025%2...
    Reference: http://dejure.org/gesetze/ZPO/138.html
Jule Eitel
Germany
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