Betreutes Wohnen 13:17 Feb 15, 2011
"Betreutes Wohnen" ist im deutschen Sozialrecht fest verankert und wohl hier auch gemeint. Das sind Wohnungen, die nicht vom Mieter oder den Mietern (denn die Wohnungen werden für einzelne wie auch für mehrere Personen) angemietet werden, sondern von einer Sozialeinrichtung. Diese Sozialeinrichtung hat defineirte Vorgaben zur Betreuung der Mieter zu erfüllen. Diese richten sich nach den jeweiligen Erfordernissen, denn betreutes Wohnen gibt es sowohl für Jugendliche, als auch für Erwachsene und Senioren. Die Betreuung bzw. Betreuungsvorgaben richten sich nach dem jeweiligen "Handikap" des oder der Mieter: Psychologisch,psychotherapeutisch, physisch usw. |