(auch heruntergeladen).
Ich wollte gemäß
http://www.datenschutz-praxis.de/lexikon/v/verschlusssache.h...
[...nach dem Grad der Geheimhaltung eingestuft (klassifiziert, classified).]
dennoch für die ital. Prüfkandidaten das Adjektiv "klassifiziert" zur Unterscheidung der anderen Typen von Schriftwechseln beibehalten, auch wenn ich mir bewusst bin, dass das zusammengesetzte Gebilde eigentlich einem (ebenfalls nicht näher bestimmten) "eingestuften" Schriftwechsel gleichkommt. Ich habe letztlich die anfänglich in Betracht gezogene Verwendung "deiner" Verschlusssache auch wieder verworfen, da im Text ausdrücklich kein "unclassified" vorkommt, also keine Dokumente, die keine Verschlussache sind, sondern nur von den zwei anderen Formen "permanente" und "ordinario" die Rede ist.
Allerdings wird durch meine persönliche Auswahl eine Punktevergabe für "Verschlusssachen" natürlich nicht verunmöglicht ;-)!
A.