autorizo a mi hija a viajar y acompañar a su madre durante su estadia en Alemani
Login or register (free and only takes a few minutes) to participate in this question.
You will also have access to many other tools and opportunities designed for those who have language-related jobs (or are passionate about them). Participation is free and the site has a strict confidentiality policy.
00:05 Aug 5, 2011
Spanish to German translations [PRO] Education / Pedagogy / estoy traduciendo un permiso de estadia a una niña
Spanish term or phrase:autorizo a mi hija a viajar y acompañar a su madre durante su estadia en Alemani
Si por favor alguien me puede ayudar a formular mejor en aleman el siguiente parrafo en español: (abajo lo traduzco pero necesito que alguien me ayude y me corrija la traduccion que realice del español al aleman. Muchas gracias de antemano
por medio de la presente hago constar que AUTORIZO a mi hija Bernarda Castillo, mujer, menor, con once años de edad, nicaragüense, pasaporte numero 1037 088, para que viaje y acompañe a su madre la señora Ana Cantillo, mayor, nicaragüense, pasaporte numero 2-678-9900, durante su estadía en Alemania. Asimismo me comprometo a apoyarla económicamente para su manutención
Agradeciendo la ayuda y colaboración que se le dé, se despide
hiermit wird bescheinigt, dass ich meiner Tochter Bernarda Castillo, Frau, minderjährig, 11 Jahre alt, Nicanaguanerin, Passnummer 1037 088 die Genehmigung erteile, zusammen mit ihrer Mutter zu reisen und dass sie sich in Deutschland mit ihrer Mutter Frau MONICA AGUILAR VALDEZ, volljährig, Costaricannerin, Passnummer 1-1111-0005, so lange es wie nötig aufhält, bis die Mutter die Spezialisierung auf das Gebiet des Zahnmedizins in Deuschland beendet. Ich verpflichte mich auch ihren Unterhalt finanziell zu unterstützen.
aber gerne, ich wünsche Dir eine schöne Reise und geruhsame Tage!
Nur als Randbemerk: NATÜRLICH wäre (und war) ich als Mutter besorgt, in meinem Fall wurde das dahingehend gelöst, dass in den Text mit aufgenommen wurde, dass auch ich meine Einwilligung zu einer Alleinreise der Minderjährigen zu geben hatte.
Die praktische Abwicklung in der Realität habe ich deswegen aufgeführt, weil sie mich seinerzeit schockiert hat. Es ist sehr viel einfacher, dass ein Kind alleine verreist (ob mit oder ohne Genehmigung) als man das gemeinhin annimmt.
Ich würde gerne ausführlich weiter diskutieren, aber ich habe schon die Türklinke in der Hand - kleine Reise bis Mitte der Woche. Nur einen Satz an dieser Stelle: was wäre, wenn Du als Mama der 15-jährigen keine Einwilligung zu dieser Reise geben würdest? Und, das im Kontrast zu der Reise einer 19-jährigen, wenn die Mama keine Einwilligung gibt?
Darf ich mich in Kürze melden, vielleicht auch von unterwegs?
Beste Grüße für ein schönes Wochenende.
Damit das Kind also eine eventuelle Reise allein antreten kann, muss das so formuliert werden, dass der Vater diesem die Erlaubnis erteilt, ALLEIN oder in Begleitung (der Mutter oder anderer festzulegender Personen) zu verreisen. Es gibt natürlich Landesunterschiede. Generell kann ich aus meiner persönlichen Erfahrung bestätigen, dass es für ein alleinreisendes Kind viel leichter ist, zu fliegen, als allgemein angenommen wird. Meine Tochter wurde NIE nach irgendeinem Papier gefragt, die diese Erlaubnis belegt. Nirgendwo.
Lieber Walter, das mag vielleicht im deutschen Rechtsstaat so funktionieren, wie Du das beschreibst (mit Einschränkungen, aus meiner Erfahrung bei TUI) aber es wird in Spanien folgendermaßen gehandhabt: aus eigener Erfahrung -meine Tochter war bei meinem Umzug nach Argentinien noch minderjährig, gerade 15- kann ich berichten: es wird ein PODER notariell ausgestellt, der es DEM KIND ERLAUBT zu verreisen, allein oder in Begleitung, zu Zwecken der Niederlassung oder auch anderen. Natürlich kann auch eine Erlaubnis/Genehmigung (wo ist der Unterschied?) für eine einzelne Reise ausgestellt werden. Der Notar erklärte mir seinerzeit, dass dies umfassender formuliert würde, um allen Eventualitäten vorzubeugen. Eben zum Beispiel einer alleinigen Reise meiner Tochter zu ihrem Vater, den Großeltern, einer Schulreise, etc. etc. In der Praxis sieht es so aus, dass Kinder bis zu 12 Jahren von den Fluggesellschaften betreut werden (ohne Aufgeld und unter Beaufsichtigung der Kinder durch das Flugpersonal) jedoch ältere Kinder nicht mehr begleitet werden. Meine Tochter ist minderjährig unzählige Male alleine geflogen und wurde nach ihrem 12. Lebensjahr nicht mehr "übergeben" ...sh Fortsetzung
Neben den Bestimmungen der Fluggesellschaften gelten natürlich auch die Bestimmungen des Staates der Herkunft des Kindes, des Staates der Ausreise und des Staates der Einreise und internationale Übereinkommen, die diese Rechtsräume verbinden. "Alleinreise" Minderjähriger zumindest im grenzüberschreitenden Verkehr ist damit unmöglich.
Man bringt z.B in Frankfurt das Kind zum Schalter der Fluggesellschaft, dort wird es von dieser persönlichen Begleiterin abgeholt (ich brachte einmal einen 14-jährigen Jungen dahin, der war der größte unter lauter Kleinen von 4 - 8 Jahren, auf jenem Flug flogen sechs unbegleitete (nicht unbekleidete!) Kinder mit.
Auf Englisch heißt diese Dienstleistung "unaccompanied minor", ich suche noch, ob ich weitere Links finde.
So, wie endet die Geschichte: bei Ankunft wird das Kind von Hand zu Hand an eine vorher festgelegte und ganz genau bestimmte Person der Familie übergeben, die dann wiederum die Aufsichtsperson für das Kind (oder die minderjährige Person) ist. Das wird ganz strikt und streng gehandhabt!
Auf den Strecken der Deutschen Bahn bieten meines Wissens die kirchlichen Bahnhofsmissionen diesen Begleitdienst für 25,00 Euro an.
So ist das Kind in der Tat niemals allein, immer ist für Führung durch die Eltern erreichbar.
Die Begleitung des Kindes durch eine Stewardess oder eine Mitarbeiterin der Bahnhofsmission ist juristisch so zu sehen wie das Anvertrauen des Kindes an Kindergärtnerin odrer Lehrerin/Lehrer.
Beste Grüße, W.
Formal gesehen verreist ein Minderjähriger niemals allein. Selbst ein Abiturient mit 17 Jahren und 11 Monaten verreist nur, wenn seine Eltern damit einverstanden sind, oder, wenn er keine Eltern mehr hat, seine Pflegeeltern, sein Vormund, ein Heimleiter - eben der genannte gesetzliche Vertreter.
Natürlich verreisen Kinder in Realität auch "allein". Das wird ähnlich gelöst, als wenn das Kind in den Kindergarten oder in die Schule geht. Wenn Du Dein Kind im Kindergarten abgibst, oder in die Schule bringst, enden Deine Rechte ja nicht an der Tür, sondern du vertraust Dein Kind den Kindergärtnerinnen oder den Lehrerinnen und Lehrern an.
Der nächste Schritt: "Alleinreise" eines 10-jährigen von Deutschland nach Lateinamerika (ohne Begleitperson). Das funktioniert bei den führenden Fluggesellschaften sehr gut. Gelegentlich sieht man Kinder oder Jugendliche, die in der 1. Reihe Platz nehmen und eine kleine Tasche um den Hals tragen. Vor ein paar Jahren bezahlte man zusätzlich zum Flugpreis 100,00 US-Dollar, und dann erhielt das Kind für die ganze Reise eine Stewardess als persönliche Begleiterin. ...
auch wenn man sich juristisch gar nicht auskennt, wie es bei mir de Fall ist, muss man hier Werner Recht geben: Es ist eigentlich die Mutter, die die Genehmigung bekommt, das Kind mitzunehmen.
Was passiert aber, wenn ein Minderjähriger allein verreist? Wem wird da die Genehmigung erteilt?
Automatic update in 00:
Answers
4 hrs confidence:
ich erteile meiner Tochter die Genehmigung, zu verreisen und ihre Mutter während... zu begleiten
Explanation: An Stelle von "erteile die Genehmigung" auch: autorisiere
En cuanto al género, diría "weiblich" y del resto, cambiaría:
....Genehmigung erteile, zu verreisen und ihre Mutter XXX .... während ihres Aufenthaltes in Deutschland so lange zu begleiten, bis diese Ihre Spezialisierung auf dem Gebiet der Zahnmedizin beendet.
... ich erlaube, dass meine Tochter in Begleitung ihrer Mutter nach Deutschland reist etc. ....
Explanation: Der spanische und der deutsche Text sind nicht ganz das Gleiche, und die genannten Personen (Mutter) auch nicht. Was sollen wir denn nun übersetzen. Vieles ist fast richtig (90 oder 95%, aber nicht ganz). Ich schlage daher eine Umformulierung vor, ohne aber immer im einzelnen zu begründen. Ich benutze die deutsche Vorübersetzung, nur bei Zweifeln auch die spanische Version.
1) Zu 'autorizo' - auf Deutsch kann man eine 11-jährigen nicht 'autorisieren', man kann aber auch NICHT einer 11-jährigen "eine Genehmigung erteilen", weil die 11-jährige in unserem Rechtsverständnis nicht selbst handelt, sondern von der erwachsenen Begleitperson geführt wird. Ich kann daher nur den Vorgang der Reise erlauben oder gestatten. Ebenso kann die 11-jährige nicht die Mutter begleiten (Begleitung wird als Überordnung empfunden - wie supervision, das kann eine 11-jährige nicht!).
2) "Elfjährig" geht nicht - muss genaues Geburtdatum sein.
3) Frau geht nicht bei 11-jähriger - stattdessen Adjektiv "weiblich" (aber: eine Tochter ist immer weiblich)
Hiermit bestätige ich, dass ich erlaube, dass meine minderjährige Tochter Bernardo Castillo (weiblich), geboren am **** Staatsangehörige von Nicaragua, Pass Nr. 1037088, in Begleitung ihrer Mutter, Frau Ana Cantillo, ebenfalls Staatsangehörige von Nicaragua mit Pass Nr. 2-678-990, nach Deutschland reist und sich dort zusammen mit ihrer Mutter aufhält. Diese Erlaubnis gilt für die Dauer des Studienaufenthaltes der Mutter, voraussichtlich bis Tag/Monat/Jahr.
4) Kommentar: ich vermute, dass eine offene Zeitbestimmung nicht akzeptiert würde).
Ich verpflichte mich, für ihren Unterhalt finanziell aufzukommen.
5) FRAGE: ist er bereit ALLES zu finanzieren - unterstützen kann auch bedeuten "nur ein bisschen" - und das wäre sicher nicht ausreichend.
Das Ganze wäre dann eine gute Formulierung.
Gerne Fragen stellen, mit den besten Grüßen, W.
-------------------------------------------------- Note added at 8 Stunden (2011-08-05 08:27:44 GMT) --------------------------------------------------
PS.: In Deutschland werden wir mit 18 Jahren volljährig.
BGB § 107 heißt "Einwilligung des gesetzlichen Vertreters" und lautet: Der (oder die / W.) Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung (=jeder Willenserklärung / W.) .... (hier nicht relevant / W.) der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Oder hier:
Diese 11-jährige benötigt für jede (!) Willenserklärung und jede (!) Handlung das Einverständnis der Mutter, die sie begleitet.
Deshalb meine Umformulierungen!
-------------------------------------------------- Note added at 8 Stunden (2011-08-05 08:28:53 GMT) --------------------------------------------------
Deshalb darf es nicht heißen: "Ich autorisiere die 11-jährige .." oder "Ich erteile der 11-jährigen die Genehmigung ...".
Werner Walther Local time: 09:13 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 12