Ganz genau verstehe ich ... 19:46 Jul 7, 2011
... es auch nicht, aber soweit ich sehen kann handelt es sich um eine Rechtshilfeersuchen o.ä. (??), wo eine andere Instanz ersucht wurde, den Hrn. ausfindig zu machen. Nun heißt es wohl: "... ist das vorliegende Schriftstück auf dem gleichen Wege an den Absender zurückzuüberstellen, wobei dieses Schreiben [d.h. der Brief des Verfassers selbst] als Begleitschreiben dienen soll." D.h. der vorliegende Text dient als Anschreiben.
So verstehe ich es zumindest -- mal sehen, was die anderen sagen.
Wie auch immer Erika, "non-pro" ist das nun wirklich nicht :-] *schwitz* *schwitz* |