s.u.
Explanation: ...doch falls die Vollmacht nicht in einer öffentlichen Urkunde erteilt wurde, so hat für jede Versammlung eine Spezialvollmacht erteilt zu werden. Der Satz klingt nicht besonders hübsch (ich bitte dies um diese Uhrzeit zu entschuldigen), aber es geht mir jetzt nur um das Konzept. Der obige Satz ist abgekupfert aus der aus der spanischen LSRL (art.49) und besagt folgendes: Generelle Vollmachten, also die nur einmal erteilt werden und später für jegliche Versammlungen gelten, laufen per öffentlicher Urkunde. Aber, man kann spezielle Vollmachten für einzelne Versammlungen erteilen und hier liegt der Witz... nämlich als Privatdokument (!). Und das ist in der Praxis ein riesiger Unterschied wenn alles fix gehen muss (vom Kostenpunkt mal abgesehen, der auch wichtig ist). Daher gefällt mir die Lösung von Waltraud nicht. Man könnte nämlich evtl. denken, dass es ausreicht eine Spezialvollmacht in einer öffentlichen Urkunde festzuhalten und das ist nicht der Fall. In die öffentlichen Urkunden kommen halt keine Spezialvollmachten. Na denn... LG aus Jaca... schön kalt hier in den Bergen ;)
-------------------------------------------------- Note added at 23 hrs 1 min (2004-08-12 17:12:09 GMT) --------------------------------------------------
Es sind halt 2 Vollmachten die hier vorkommen. Generalvollmacht und Spezialvollmacht, aber nur die Generalvollmacht muss zwingend in einer Urkunde erteilt werden. D.h. es gibt zwei Möglichkeiten: a)Man hat eine notarielle Generalvollmacht des Mandanten. Aufgrund dieser kann man immer an allen Versammlungen als Bevollmächtigter auftreten und teilnehmen. b) Man hat keine notarielle Generalvollmacht. Ist dies der Fall, dann kann nur für die konkrete Versammlung eine Spezialvollmacht erteilt werden. Die braucht aber nicht notariell zu sein. Ein Privatdokument ist ausreichend (natürlich könnte die notariell sein, sicher, aber das ist aus finanziellen Gründen absurd). Auf die Übersetzung bezogen muss das klar sein. Bei Ihrer Übersetzung kann das \"sie\" dabei verwirren. Es erweckt den Anschein man bräuchte jedesmal eine neue Spezialvollmacht, es sei denn, dass diese beurkundet ist. Das wäre nicht nur falsch, sondern auch unlogisch. Beurkundet ist wenn die Generalvollmacht, aber nicht die Spezialvollmacht. Denn wenn man schon zum Notar geht, dann um eine Generalvollmacht zu erteilen und keine Spezialvollmacht. Und wer erteilt schon eine notarielle Spezialvollmacht und gibt das Geld dafür aus, wenn das gar nicht nötig ist? Das ergibt also keinen Sinn. Daher sollte beides abgegrenzt sein. Zusammenfassend: Entweder besitzt der Bevollmächtigte eine notarielle Generalvollmacht oder eine normale Spezialvollmacht (also Privatdokument) nur für diese Gelegenheit. Optimal wäre es natürlich gewesen im Ausgangstext beide Sachen, bzw. Vollmachten beim Namen zu nennen, aber.... así es la vida (o el legislador español). In groben Zügen ist es das... LG ;)
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Es sind halt 2 Vollmachten die hier vorkommen. Generalvollmacht und Spezialvollmacht, aber nur die Generalvollmacht muss zwingend in einer Urkunde erteilt werden. D.h. es gibt zwei Möglichkeiten: a)Man hat eine notarielle Generalvollmacht des Mandanten. Aufgrund dieser kann man immer an allen Versammlungen als Bevollmächtigter auftreten und teilnehmen. b) Man hat keine notarielle Generalvollmacht. Ist dies der Fall, dann kann nur für die konkrete Versammlung eine Spezialvollmacht erteilt werden. Die braucht aber nicht notariell zu sein. Ein Privatdokument ist ausreichend (natürlich könnte die notariell sein, sicher, aber das ist aus finanziellen Gründen absurd). Auf die Übersetzung bezogen muss das klar sein. Bei Ihrer Übersetzung kann das \"sie\" dabei verwirren. Es erweckt den Anschein man bräuchte jedesmal eine neue Spezialvollmacht, es sei denn, dass diese beurkundet ist. Das wäre nicht nur falsch, sondern auch unlogisch. Beurkundet ist wenn die Generalvollmacht, aber nicht die Spezialvollmacht. Denn wenn man schon zum Notar geht, dann um eine Generalvollmacht zu erteilen und keine Spezialvollmacht. Und wer erteilt schon eine notarielle Spezialvollmacht und gibt das Geld dafür aus, wenn das gar nicht nötig ist? Das ergibt also keinen Sinn. Daher sollte beides abgegrenzt sein. Zusammenfassend: Entweder besitzt der Bevollmächtigte eine notarielle Generalvollmacht oder eine normale Spezialvollmacht (also Privatdokument) nur für diese Gelegenheit. Optimal wäre es natürlich gewesen im Ausgangstext beide Sachen, bzw. Vollmachten beim Namen zu nennen, aber.... así es la vida (o el legislador español). In groben Zügen ist es das... LG ;)
| Fernando Gasc�n Local time: 15:12 Specializes in field Native speaker of: German, Spanish PRO pts in category: 45
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