si bien si no

German translation: s.u.

18:10 Aug 11, 2004
Spanish to German translations [PRO]
Bus/Financial - Law: Contract(s) / Ze
Spanish term or phrase: si bien si no
los socios podran hacerse representar por cualquier apoderado, general o espedcial, ***si bien si no constare*** en documento publico el poder deberá ser especial para cada Junta
Karl Zeiler
Spain
Local time: 15:12
German translation:s.u.
Explanation:
...doch falls die Vollmacht nicht in einer öffentlichen Urkunde erteilt wurde, so hat für jede Versammlung eine Spezialvollmacht erteilt zu werden.

Der Satz klingt nicht besonders hübsch (ich bitte dies um diese Uhrzeit zu entschuldigen), aber es geht mir jetzt nur um das Konzept.

Der obige Satz ist abgekupfert aus der aus der spanischen LSRL (art.49) und besagt folgendes: Generelle Vollmachten, also die nur einmal erteilt werden und später für jegliche Versammlungen gelten, laufen per öffentlicher Urkunde. Aber, man kann spezielle Vollmachten für einzelne Versammlungen erteilen und hier liegt der Witz... nämlich als Privatdokument (!). Und das ist in der Praxis ein riesiger Unterschied wenn alles fix gehen muss (vom Kostenpunkt mal abgesehen, der auch wichtig ist).

Daher gefällt mir die Lösung von Waltraud nicht. Man könnte nämlich evtl. denken, dass es ausreicht eine Spezialvollmacht in einer öffentlichen Urkunde festzuhalten und das ist nicht der Fall. In die öffentlichen Urkunden kommen halt keine Spezialvollmachten.

Na denn... LG aus Jaca... schön kalt hier in den Bergen ;)

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Note added at 23 hrs 1 min (2004-08-12 17:12:09 GMT)
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Es sind halt 2 Vollmachten die hier vorkommen. Generalvollmacht und Spezialvollmacht, aber nur die Generalvollmacht muss zwingend in einer Urkunde erteilt werden. D.h. es gibt zwei Möglichkeiten:

a)Man hat eine notarielle Generalvollmacht des Mandanten. Aufgrund dieser kann man immer an allen Versammlungen als Bevollmächtigter auftreten und teilnehmen.

b) Man hat keine notarielle Generalvollmacht. Ist dies der Fall, dann kann nur für die konkrete Versammlung eine Spezialvollmacht erteilt werden. Die braucht aber nicht notariell zu sein. Ein Privatdokument ist ausreichend (natürlich könnte die notariell sein, sicher, aber das ist aus finanziellen Gründen absurd).

Auf die Übersetzung bezogen muss das klar sein. Bei Ihrer Übersetzung kann das \"sie\" dabei verwirren. Es erweckt den Anschein man bräuchte jedesmal eine neue Spezialvollmacht, es sei denn, dass diese beurkundet ist. Das wäre nicht nur falsch, sondern auch unlogisch. Beurkundet ist wenn die Generalvollmacht, aber nicht die Spezialvollmacht.

Denn wenn man schon zum Notar geht, dann um eine Generalvollmacht zu erteilen und keine Spezialvollmacht. Und wer erteilt schon eine notarielle Spezialvollmacht und gibt das Geld dafür aus, wenn das gar nicht nötig ist? Das ergibt also keinen Sinn.

Daher sollte beides abgegrenzt sein. Zusammenfassend: Entweder besitzt der Bevollmächtigte eine notarielle Generalvollmacht oder eine normale Spezialvollmacht (also Privatdokument) nur für diese Gelegenheit.

Optimal wäre es natürlich gewesen im Ausgangstext beide Sachen, bzw. Vollmachten beim Namen zu nennen, aber.... así es la vida (o el legislador español).

In groben Zügen ist es das... LG ;)

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Note added at 23 hrs 2 mins (2004-08-12 17:12:49 GMT)
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Es sind halt 2 Vollmachten die hier vorkommen. Generalvollmacht und Spezialvollmacht, aber nur die Generalvollmacht muss zwingend in einer Urkunde erteilt werden. D.h. es gibt zwei Möglichkeiten:

a)Man hat eine notarielle Generalvollmacht des Mandanten. Aufgrund dieser kann man immer an allen Versammlungen als Bevollmächtigter auftreten und teilnehmen.

b) Man hat keine notarielle Generalvollmacht. Ist dies der Fall, dann kann nur für die konkrete Versammlung eine Spezialvollmacht erteilt werden. Die braucht aber nicht notariell zu sein. Ein Privatdokument ist ausreichend (natürlich könnte die notariell sein, sicher, aber das ist aus finanziellen Gründen absurd).

Auf die Übersetzung bezogen muss das klar sein. Bei Ihrer Übersetzung kann das \"sie\" dabei verwirren. Es erweckt den Anschein man bräuchte jedesmal eine neue Spezialvollmacht, es sei denn, dass diese beurkundet ist. Das wäre nicht nur falsch, sondern auch unlogisch. Beurkundet ist wenn die Generalvollmacht, aber nicht die Spezialvollmacht.

Denn wenn man schon zum Notar geht, dann um eine Generalvollmacht zu erteilen und keine Spezialvollmacht. Und wer erteilt schon eine notarielle Spezialvollmacht und gibt das Geld dafür aus, wenn das gar nicht nötig ist? Das ergibt also keinen Sinn.

Daher sollte beides abgegrenzt sein. Zusammenfassend: Entweder besitzt der Bevollmächtigte eine notarielle Generalvollmacht oder eine normale Spezialvollmacht (also Privatdokument) nur für diese Gelegenheit.

Optimal wäre es natürlich gewesen im Ausgangstext beide Sachen, bzw. Vollmachten beim Namen zu nennen, aber.... así es la vida (o el legislador español).

In groben Zügen ist es das... LG ;)
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Fernando Gasc�n
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Vielen Dank an alle drei für das engagierte Ringen um die beste Lösung.
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Summary of answers provided
5gleichwohl ..... sofern nicht...
WMOhlert
5s.u.
Fernando Gasc�n
4doch wenn es nicht festgestellt wäre/würde...
Fabio Descalzi


  

Answers


5 mins   confidence: Answerer confidence 4/5Answerer confidence 4/5
si bien si no constare
doch wenn es nicht festgestellt wäre/würde...


Explanation:
si bien si no constare... = pero en caso de que no constare...

Fabio Descalzi
Uruguay
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1 hr   confidence: Answerer confidence 5/5
gleichwohl ..... sofern nicht...


Explanation:
...gleichwohl für jede Versammlung eine separate Spezialvollmacht erteilt werden muss, sofern sie nicht in einem öffentlichen Dokument generell niedergeschrieben steht.

WMOhlert
Germany
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Peer comments on this answer (and responses from the answerer)
agree  Karlo Heppner: junta= Hauptversammlung. Und m.A.n. hat FAGN Recht, er wiederholt die gleiche Kritik. In der Urkunde wird nicht die Sondervollmacht, sondern eine Generalvollmacht erteilt. Durch die Verwendung des Pronomens sie wird diese "Vollmacht" zu einer Spezialvollm
1 hr
  -> Hauptversammlung? wo? Öffentl. Dok./Urkunde=doc. pub. einfach weglassen? niederschreiben=Rechtsterminus, "sie"=Spezialvollmacht, die in öffentl. Dok./Urkunde niedergeschrieben sein kann, andernfalls muss sie für jede Versammlung erneut erteilt werden.

disagree  Fernando Gasc�n: Ich bin heute mal der Spalter. So ausgedrückt kann der Satz verwirren.... ich habe das mal unten erläutert. LG ;)
1 hr
  -> Wo bitte ist der Unterschied zu meiner Ü, außer dass der Satz lediglich umgestellt wurde und 2x "erteilt" darin vorkommt?
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3 hrs   confidence: Answerer confidence 5/5
s.u.


Explanation:
...doch falls die Vollmacht nicht in einer öffentlichen Urkunde erteilt wurde, so hat für jede Versammlung eine Spezialvollmacht erteilt zu werden.

Der Satz klingt nicht besonders hübsch (ich bitte dies um diese Uhrzeit zu entschuldigen), aber es geht mir jetzt nur um das Konzept.

Der obige Satz ist abgekupfert aus der aus der spanischen LSRL (art.49) und besagt folgendes: Generelle Vollmachten, also die nur einmal erteilt werden und später für jegliche Versammlungen gelten, laufen per öffentlicher Urkunde. Aber, man kann spezielle Vollmachten für einzelne Versammlungen erteilen und hier liegt der Witz... nämlich als Privatdokument (!). Und das ist in der Praxis ein riesiger Unterschied wenn alles fix gehen muss (vom Kostenpunkt mal abgesehen, der auch wichtig ist).

Daher gefällt mir die Lösung von Waltraud nicht. Man könnte nämlich evtl. denken, dass es ausreicht eine Spezialvollmacht in einer öffentlichen Urkunde festzuhalten und das ist nicht der Fall. In die öffentlichen Urkunden kommen halt keine Spezialvollmachten.

Na denn... LG aus Jaca... schön kalt hier in den Bergen ;)

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Es sind halt 2 Vollmachten die hier vorkommen. Generalvollmacht und Spezialvollmacht, aber nur die Generalvollmacht muss zwingend in einer Urkunde erteilt werden. D.h. es gibt zwei Möglichkeiten:

a)Man hat eine notarielle Generalvollmacht des Mandanten. Aufgrund dieser kann man immer an allen Versammlungen als Bevollmächtigter auftreten und teilnehmen.

b) Man hat keine notarielle Generalvollmacht. Ist dies der Fall, dann kann nur für die konkrete Versammlung eine Spezialvollmacht erteilt werden. Die braucht aber nicht notariell zu sein. Ein Privatdokument ist ausreichend (natürlich könnte die notariell sein, sicher, aber das ist aus finanziellen Gründen absurd).

Auf die Übersetzung bezogen muss das klar sein. Bei Ihrer Übersetzung kann das \"sie\" dabei verwirren. Es erweckt den Anschein man bräuchte jedesmal eine neue Spezialvollmacht, es sei denn, dass diese beurkundet ist. Das wäre nicht nur falsch, sondern auch unlogisch. Beurkundet ist wenn die Generalvollmacht, aber nicht die Spezialvollmacht.

Denn wenn man schon zum Notar geht, dann um eine Generalvollmacht zu erteilen und keine Spezialvollmacht. Und wer erteilt schon eine notarielle Spezialvollmacht und gibt das Geld dafür aus, wenn das gar nicht nötig ist? Das ergibt also keinen Sinn.

Daher sollte beides abgegrenzt sein. Zusammenfassend: Entweder besitzt der Bevollmächtigte eine notarielle Generalvollmacht oder eine normale Spezialvollmacht (also Privatdokument) nur für diese Gelegenheit.

Optimal wäre es natürlich gewesen im Ausgangstext beide Sachen, bzw. Vollmachten beim Namen zu nennen, aber.... así es la vida (o el legislador español).

In groben Zügen ist es das... LG ;)

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Note added at 23 hrs 2 mins (2004-08-12 17:12:49 GMT)
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Es sind halt 2 Vollmachten die hier vorkommen. Generalvollmacht und Spezialvollmacht, aber nur die Generalvollmacht muss zwingend in einer Urkunde erteilt werden. D.h. es gibt zwei Möglichkeiten:

a)Man hat eine notarielle Generalvollmacht des Mandanten. Aufgrund dieser kann man immer an allen Versammlungen als Bevollmächtigter auftreten und teilnehmen.

b) Man hat keine notarielle Generalvollmacht. Ist dies der Fall, dann kann nur für die konkrete Versammlung eine Spezialvollmacht erteilt werden. Die braucht aber nicht notariell zu sein. Ein Privatdokument ist ausreichend (natürlich könnte die notariell sein, sicher, aber das ist aus finanziellen Gründen absurd).

Auf die Übersetzung bezogen muss das klar sein. Bei Ihrer Übersetzung kann das \"sie\" dabei verwirren. Es erweckt den Anschein man bräuchte jedesmal eine neue Spezialvollmacht, es sei denn, dass diese beurkundet ist. Das wäre nicht nur falsch, sondern auch unlogisch. Beurkundet ist wenn die Generalvollmacht, aber nicht die Spezialvollmacht.

Denn wenn man schon zum Notar geht, dann um eine Generalvollmacht zu erteilen und keine Spezialvollmacht. Und wer erteilt schon eine notarielle Spezialvollmacht und gibt das Geld dafür aus, wenn das gar nicht nötig ist? Das ergibt also keinen Sinn.

Daher sollte beides abgegrenzt sein. Zusammenfassend: Entweder besitzt der Bevollmächtigte eine notarielle Generalvollmacht oder eine normale Spezialvollmacht (also Privatdokument) nur für diese Gelegenheit.

Optimal wäre es natürlich gewesen im Ausgangstext beide Sachen, bzw. Vollmachten beim Namen zu nennen, aber.... así es la vida (o el legislador español).

In groben Zügen ist es das... LG ;)

Fernando Gasc�n
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Vielen Dank an alle drei für das engagierte Ringen um die beste Lösung.

Peer comments on this answer (and responses from the answerer)
disagree  WMOhlert: Die Ü. entspricht doch genau meiner Ü! Außerdem steht Ihre Ü. im krassen Widerspruch zu Ihrem "Argument" im letzten Absatz.
9 hrs
  -> Ich erläutere das mal oben etwas genauer. LG

agree  Karlo Heppner: Sinngemäß richtig und du gehst mit meiner Kritik an ihrem Satz konform. Sprachlich verbesserungsfähig, aber das hast du ja schon eingeräumt. Liebe Grüße Karlo
18 hrs
  -> Ach ja.. im Urlaub läuft meine Gehirnzelle halt auf Sparflamme. Traurig aber wahr... ;) LG
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