Zivilbeklagter 14:05 Nov 23, 2009
Wenn in Spanien, anders als in D, auch Zivilforderungen in Strafsachen vom Strafrichter gegen den Angeklagten erledigt werden und der Täter in dem Kontext nicht als acusado und auch nicht als damandado bezeichnet wird, wäre ich für die Becher-Formulierung Zivilbeklagter dankbar, da sie die Sache inhaltlich trifft und sowohl vom Angeklagten als auch vom Beklagten im Zivilprozeß unterscheidet. Gängige Ausdrücke wird man im Deutschen kaum finden, da in D Straf- und Zivilprozesse strikt getrennt sind. Das Ersuchen um dt. Rechtshilfe ändert den Status den querellado nicht. |