Working languages: English to GermanSpanish to GermanFrench to German German to EnglishFrench to EnglishSpanish to English | Katharina Haerer Santa Monica, California, United States Local time: 22:22 PST (GMT-8)
Native in: German | | |
Freelancer, Verified site user | | Translation, Interpreting | | Specializes in: | | Linguistics | Philosophy | | Religion | Science (general) | | Social Science, Sociology, Ethics, etc. | Tourism & Travel |
| Also works in: | | Automotive / Cars & Trucks | Chemistry; Chem Sci/Eng | | Construction / Civil Engineering | Education / Pedagogy | | Insurance | Law (general) | | Poetry & Literature | Law: Taxation & Customs |
More Less | | Questions answered: 2, Questions asked: 7 | Sample translations submitted: 8 | | Spanish to German: 5th ProZ.com Translation Contest - Entry #2507 |
| Source text - Spanish Admiré de niño la clarividencia del caballo para orientarse en la ida o el regreso y, sea de noche o de día, en la tormenta o bajo el vendaval, admiré el olfato de los perros para volver al sitio del que parten por más que de él se alejen, o el acierto infalible del gato para encontrar el rumbo que tras sus andanzas lo devuelve siempre a su casa. Yo no lo tengo ni cuento tampoco con ese invalorable sentido común a la mayoría de los humanos para orientarse en las calles y las rutas o en parajes nunca vistos tanto como en aquellos en donde apenas se estuvo una única vez. Yo me pierdo irremediablemente cuando me alejo de los circuitos habituales. Privado del don de la ubicación, incapaz de abstraer, de discernir y calcular donde tanta falta hace, los sitios que no frecuento son para mí inalcanzables y a ellos jamás llegaría si alguien no me condujese o no me dejara guiar por los que entienden. Sujeto fatalmente a mi pobre percepción, no sé ir, no sé volver y soy incapaz de remontar mi invalidez. No puedo, no aprendo, no entiendo y nada me dice un plano acerca de mi ubicación. No tengo brújula interna ni don alguno de representación y en cuanto a los puntos cardinales jamás supe dónde están. Todo esto, claro, favorece mi propensión a la inmovilidad. Para no exponerme a vivir perdido, trato de no alejarme de los escenarios familiares. Poco me convoca fuera de mi barrio y trato en lo posible de que mi vida social nunca lo exceda. Nada más ajeno a mí que el espíritu de un expedicionario. Invierto las direcciones y suelo situar a la izquierda lo que estuvo desde siempre a la derecha, y cuando lejos de mi casa dejo el coche estacionado, lo busco al querer volver por el lado en que no está y pierdo así un tiempo enorme resolviendo lo que nunca debió convertirse en problema.
KOVADLOFF, Santiago. “Soliloquio del extraviado” en Una biografía de la lluvia. Emecé ensayo, Buenos Aires (2004).
| Translation - German Seit ich klein bin bewundere ich die Fähigkeit der Pferde, sich auf Ausritten zu orientieren und dies ebenso bei Tag wie bei Nacht, bei Gewitter wie Sturm. Ich bewundere das Gespür der Hunde, das sie immer wieder an ihren Ausgangspunkt zurückkehren lässt oder die untrügliche Sicherheit mit welcher eine Katze auf ihren Ausflügen immer wieder den Weg zurück nach Hause findet.
Weder besitze ich noch verlasse ich mich auf diesen unbezahlbaren Sinn, welcher der Mehrheit der Menschen zu eigen ist, um sich auf Straßen und Routen oder in nie zuvor gesehenen oder erst einmal besuchten Gegenden zurechtzufinden. Der Orientierungsfähigkeit beraubt, nicht in der Lage zu abstrahieren, erkennen und berechnen wo mir so viel fehlt, sind die Orte die ich nicht regelmäßig besuche für mich unerreichbar, und diese Orte würde ich auch niemals finden, wenn mich nicht jemand dort hinfahren würde oder mir den Weg zeigte, der Karten lesen kann. Ich fixiere angestrengt meine arme Wahrnehmung, ich kann nicht fortgehen, ich kann nicht zurückkommen und ich kann meine Unfähigkeit nicht überwinden. Ich kann es nicht, ich lerne es nicht, ich verstehe es nicht und nichts gibt mir einen Anhaltspunkt für meinen Standort. Ich habe keinen inneren Kompass und überhaupt keine Vorstellungsgabe und von den Himmelsrichtungen wusste ich nie wo sich welche befindet. Das alles verhärtet natürlich meinen Hang zum Reisemuffel. Um mich nicht einem Leben voller Irrwege auszusetzen, versuche ich mich nicht von der vertrauten Umgebung zu entfernen. Es gibt nicht viel, was mich dazu treibt, mein Stadtviertel zu verlassen und ich versuche so gut wie möglich, meine sozialen Kontakte diese Grenze nie überschreiten zu lassen. Nichts liegt mir so fern wie der Geist eines Abenteurers. Ich verdrehe Adressen und plaziere auf die linke was schon immer auf der rechten Seite gewesen war und wenn ich mich fern von zu Hause befinde, parke ich das Auto und suche es bei meiner Rückkehr auf der falschen Straßenseite und brauche so eine Ewigkeit um ein Problem zu lösen, welches niemals eines hätte sein dürfen.
KOVADLOFF, Santiago. "Soliloquio del extraviado" aus seinem Buch "Una biografía de la lluvia" erschienen beim Verlag Emece Editores, Argentinien, Buenos Aires (2004).
| | | English to German: 5th ProZ.com Translation Contest - Entry #2504 |
| Source text - English All travel is now merely a means of moving a camera from place to place, all travellers are ruled by the all-powerful lens. Visitors old-fashioned enough to wish only to stand and look with their anachronistic eyes are shoved aside by the photographers, who take it for granted that while they do their ritual focusing, nothing else may move or cross their vision. Those peculiar souls without a camera must step aside for those more properly occupied, must wait while the rituals take place, and must bide their time while whole coaches stop and unleash upon the landscape the Instamatic God. And the populations of whole countries seeing themselves cannibalised, swallowed up, vacuumed into the black-ringed staring eye, wrench what they can from the cannibals. You want picture my house, my camel? You pay.
None of this would matter, perhaps, if anything worthwhile was being accomplished. If all the constant busyness and clicking produced, at its end, what had not existed before, images of beauty captured or truth told. But, sadly, this isn't so. The camera is simply graffiti made respectable.
The camera is the means by which we stamp ourselves on everything we see, under cover of recording the Wonders of the World already wonderfully
recorded by professionals and on sale at every corner bookshop and newsagent. But what use to show Aunt Maud, back home, postcards of the Tuscan landscape, since we are not in the picture to prove that we were there?
No stretch of rocks has verity unless I am within it. No monument exists
but for my wife, leaning against it. No temple is of interest without my face beside it, grinning. With my camera I appropriate everything beautiful, possess it, shrink it, domesticate it, and reproduce it on my blank sitting-room wall to prove to a selected audience of friends and family the one absolutely vital fact about these beauties: I saw them, I was there, I photographed them, and, ergo, they are.
from "Amateur Photography: the World as it isn't and our Fred" by Jill Tweedie in the Guardian | Translation - German Heute besteht das Reisen nur noch darin, eine Kamera von einem Ort zum nächsten zu bewegen, alle Reisenden werden von der allmächtigen Linse beherrscht. Besucher die altmodisch genug sind, um sich nur hinzustellen und mit ihren anachronistischen Augen zu schauen werden beiseite gedrängt von Fotografen, die es für selbstverständlich halten, dass während sie ihre feierlichen Aufnahmen machen, nichts anderes ihr Bild durchkreuzt. Diese merkwürdigen Seelen ohne Kamera müssen Platz machen für die besser Ausgerüsteten, müssen warten während die Rituale stattfinden und den rechten Augenblick abwarten, während ganze Reisebusse anhalten und sich der Fotogott über die Landschaft ausbreitet. Bevölkerungen ganzer Länder sehen sich kannibalisiert, verschluckt, aufgesaugt vom schwarz umrandeten, starrenden Auge, sie entwinden den Kannibalen so viel sie können. Du willst mein Haus, mein Kamel fotografieren? Das kostet dich.
Vielleicht wäre nichts von alledem von Bedeutung, wenn etwas erreicht würde, was die Mühe wert ist. Wenn all die ständige Geschäftigkeit und das Auslöserklicken am Ende etwas vorher nicht Dagewesenes erzeugte, Bilder welche die Schönheit einfangen oder die Wahrheit sprechen. Aber bedauerlicherweise ist dem nicht so. Die Kamera ist nur respektabel gemachte Graffiti.
Die Kamera ist das Medium mit dem wir unseren Stempel auf alles drücken, was wir sehen, auf die Aufnahmen der Weltwunder, welche alle bereits professionell und wunderschön aufgenommen wurden und in jedem Bücherladen um die Ecke und bei jedem Zeitungshändler erhältlich sind. Aber was nützt es Tante Maud zuhause unsere Postkarten der toskanischen Landschaft zu zeigen, wenn wir nicht auch im Bild sind, um zu beweisen, dass wir dort waren?
Kein Gebirgszug ist in Wirklichkeit da, solange ich mich nicht darauf befinde. Kein Bauwerk existiert, außer meine Frau lehnt sich dagegen. Kein Tempel ist von Interesse ohne mein grinsendes Gesicht daneben. Mit meiner Kamera eigne ich mir alles Schöne an, besitze es, minimiere es, domestiziere es und reproduziere es auf meiner weißen Wohnzimmerwand um einem ausgesuchten Publikum von Freunden und Familienangehörigen die einzig wichtige Tatsache über diese Schönheiten zu beweisen: Ich habe sie gesehen, ich war dort, ich habe sie fotografiert und folglich gibt es sie.
aus "Amateur Photography: the World as it isn´t and our Fred" von Jill Tweedie erschienen in der Zeitung "the Guardian" | English to German: "taxation of profits made with the sale of real estates" Detailed field: Law: Taxation & Customs | Source text - English The Commission summons the Spanish government to change law regulations regarding taxation of profits made with the sale of real estates to non-residents, which offend against the contract of the European Community.
The actual taxation of profits made with real estate sales in Spain:
Due to the actual Spanish tax regulations, the profit returns of foreigners or non-residents, made with the disposal of real estates are taxed with a flat-rate charge of 35%.
Against that, inhabitants or residents are liable to a progressive tax charge of 15% up to 45%, if they sell their real estate again within one year and a tax charge of 15%, if they have owned the real estate for more than one year.
Therefore foreigners are generally taxed higher, if they sell their estate after more than one year again and in most cases also, if the sale takes place within one year. If the inhabitants or resident sells his first or permanent residence after 3 years, the sales profits will be off taxation, provided that the amount will be spend on the purchase of a new first or permanent home, within the following 24 months. Foreigners, of course, can not claim to tax reduction because their real estate constitutes necessarily a second home. | Translation - German Kommission fordert Spanien zur Änderung der gegen den EG-Vertrag verstoßenden Rechtsvorschriften in Bezug auf die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien bei nicht Residenten auf
Die derzeitige Gewinnbesteuerung von Immobilienverkäufen in Spanien
Nach den derzeitigen spanischen Steuervorschriften werden Kapitalerträge von Gebietsfremden (nicht Residenten) aus der Veräußerung von Immobilien mit einem Pauschalsatz von 35% besteuert.
Gebietsansässige (Residente) dagegen unterliegen einem progressiven Steuersatz zwischen 15% und 45%, wenn sie die Immobilie innerhalb eines Jahres weiterverkaufen und einem Steuersatz von 15%, wenn sie länger als ein Jahr in Besitz der Immobilie waren. Gebietsfremde werden daher generell höher besteuert, wenn sie ihren Besitz nach mehr als einem Jahr wieder verkaufen und in den meisten Fällen auch, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres erfolgt.
Verkauft der Gebietsansässige (Resident) seinen Erstwohnsitz nach 3 Jahren, so ist der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei, sofern der Betrag innerhalb der nächsten 24 Monate für den Erwerb eines neuen Erstwohnsitzes verwendet wird. Gebietsfremde können diese Steuervergünstigung natürlich nicht in Anspruch nehmen, da die Immobilie zwingend ein Zweitwohnsitz darstellt. | English to German: The Netherlands Detailed field: Tourism & Travel | Source text - English City Amsterdam
"Amsterdam is a compact, instantly likeable city. It's appealing to look at and pleasing to walk around, an intriguing mix of the parochial and the international; it also has a welcoming attitude towards visitors and a uniquely youthful orientation, shaped by the liberal counterculture of the last four decades. It's hard not to feel drawn by the buzz of open-air summer events, by the cheery intimacy of the city's clubs and bars, and by the Dutch facility with languages: just about everyone you meet in Amsterdam will be able to speak good-to-fluent English, on top of their own native tongue, and often more than a smattering of French and German too."
City Harlem
"Though only fifteen minutes from Amsterdam by train, HAARLEM has a very different pace and feel from its big-city neighbour. Founded on the banks of the River Spaarne in the tenth century, the town first prospered when the counts of Holland decided to levy shipping tolls here, but later it developed as a cloth-making centre. In 1572 the townsfolk sided with the Protestant rebels against the Habsburgs, a decision they must have regretted when a large Spanish army led by Frederick of Toledo besieged them in December of the same year. The siege was a desperate affair that lasted for eight months, but finally the town surrendered after receiving various assurances of good treatment – assurances which Frederick promptly broke, massacring over two thousand of the Protestant garrison and all their Calvinist ministers. Recaptured in 1577 by the Protestant army of William the Silent, Haarlem went on to enjoy its greatest prosperity in the seventeenth century, becoming a centre for the arts and home to a flourishing school of painters. Nowadays, it's an easily absorbed town of around 150,000 people, with a good-looking centre studded with fine old buildings and home to the outstanding Frans Hals Museum, located in the almshouse where the artist spent his last, and for some his most brilliant, years."
| Translation - German Stadt Amsterdam
Amsterdam ist eine kompakte Stadt die man sofort ins Herz schliesst. Die Stadt sieht einladend aus und es macht Freude herumzuspazieren und zu bummeln. Grund dafuer ist die Mischung aus Buergerlichem und Internationalem; Die Stadt hat auch eine willkommende Art ihren Besuchern gegenueber und eine einzigartig jugendliche Orientierung, die durch die liberale Mischkultur der letzten vier Jahrzehnte entstand. Es faellt schwer, nicht von den vielen sommerlichen freiluft Veranstaltungen eingenommen zu werden, oder von der heiteren Behaglichkeit der Clubs und Bars der Stadt und vor allem nicht vom hollaendischen Sprachtalent: fast jeder den man in Amsterdam trifft kann, zusaetzlich zur eigenen Muttersprache, gut bis fliessend Englisch sprechen und ausserdem oft sogar mehr als nur bruchstueckhaftes Franzoesisch und auch Deutsch.”
Stadt Harlem
”Obwohl nur fuenfzehn Minuten mit dem Zug von Amsterdam entfernt gelegen, vermittelt HAARLEM ein ganz anderes Gefuehl und einen anderen Pulsschlag als die grosse Nachbarstadt. Gegruendet auf dem ausgetrockneten Flussbett des Spaarne im zehnten Jahrhundert, bluehte die Stadt das erste Mal auf, als die Landvaeter Hollands entschieden den Hafenzoll hier zu erheben. Spaeter jedoch entwickelte sich die Stadt zu einem Zentrum fuer die Stoffherstellung. Im Jahre 1572 schlug sich das Stadtvolk auf die Seite der protestantischen Rebellen gegen die Habsburger, eine Entscheidung die sie wohl bereut haben muessen als sie von einer grossen spanischen Armee, angefuehrt von Frederick von Toledo, im Dezember des selben Jahres, besiegt wurden. Die Belagerung war ein Verzweiflungsakt, der acht Monate andauerte, jedoch gab die Stadt schliesslich nach einigen Versicherungen fuer gute Behandlung den Widerstand auf - Fredericks Versprechungen wurden prompt gebrochen, mehr als zwei Tausend des protestantischen Heers und all ihre calvinistischen Minister wurden hingerichtet. Im Jahre 1577 zurueckerobert von der protestantischen Armee des William dem Stillen genoss Haarlem seine groesste Bluete im siebzehnten Jahrhundert, als Zentrum fuer Kunst und Heimat einer florierenden Schule der Kuenste. Heutzutage ist die Stadt leicht zu erkunden, mit fast 150.000 Einwohnern, einem huebschen Stadtkern, der aus schoenen alten Gebaueden gebildet wird und Standort des beeindruckenden Frans Hals Museums ist, welches sich im Almhaus befindet, wo der Kuenstler seine letzten, und fuer einige seine brillantesten, Jahre verbrachte.”
| English to German: Croatia Detailed field: Tourism & Travel | Source text - English Dubrovnik
Dubrovnik is a beautifully preserved medieval fortified city. First settled by Roman refugees in the early seventh century and given the name Ragusa, the town soon exploited its favourable position on the Adriatic with a maritime and commercial genius unmatched anywhere else in Europe. By the mid-fourteenth century, having shaken off the yoke of first the Byzantines and then the Venetians, it had become a successful and self-contained city state, its merchants trading far and wide. Dubrovnik fended off the attentions of the Ottoman Empire and continued to prosper until 1667, when an earthquake devastated the city. Though the city-state survived, it fell into decline and, in 1808, was formally dissolved by Napoleon. An eight-month siege by Yugoslav forces in the early 1990s caused much destruction, but the city swiftly recovered. The prestigious Summer Festival (July 10 to Aug 25; tel 020/412-288, www.dubrovnik-festival.hr) is a good, if crowded, time to be around, with classical concerts and theatre performances in most of the city's courtyards, squares and bastions. Book tickets well in advance.
| Translation - German Dubrovnik
Dubrovnik ist eine wunderschoen erhaltene, mittelalterliche Festungsstadt. Von den roemischen Fluechtlingen im fruehen siebten Jahrhundert gegruendet und auf den Namen Ragusa getauft, nutzte die Stadt ihren guenstigen Standort am Adriatic mit einem maritimen und kommerziellen Geschick, das Seinesgleichen in ganz Europa sucht. Bis zur Mitte des vierzehnten Jahrhunderts, nach der Befreiung von der eisernen Hand der Byzantiner und dann der Venetianer, war sie zu einem erfolgreichen und eigenstaendigen Stadtstaat geworden, dessen Haendler in weitlaeufigem Gebiet Geschaefte machten. Dubrovnik wehrte die Angebote des Ottoman Reichs ab und florierte weiterhin bis 1667, als ein Erdbeben die Stadt zerstoerte. Obwohl der Stadtstaat ueberlebte erlebte er einen Abschwung und im Jahre 1808 wurde er offiziell von Napoleon aufgeloest. Eine achtmonatige Belagerung von jugoslavischen Militaerkraeften im fruehen 1990, brachte viel Zerstoerung, die Stadt erholte sich jedoch langsam wieder. Das Prestige beladene Sommer Festival (Juli 10. bis Aug 25.; tel 020/412-288, www.dubrovnik-festival.hr) ist ein guter Ort, falls es voll ist, um klassische Konzerte und Theaterauffuehrungen in den meissten der Innenhoefe, Plaetze und Freilichtbuehnen in der Stadt zu geniessen. Man sollte die Tickets so frueh wie moeglich buchen.
| English to German: http://www.bernkastelholidayhome.com Detailed field: Tourism & Travel | Source text - English | Translation - German | English to German: Data Protection Detailed field: Law: Contract(s) | Source text - English
1 PURPOSE AND SCOPE
This Policy sets forth the standards and principles designed to ensure that any actions falling within the term “Processing of Personal Data” and occurring in the context of a speaking event, a consultancy assignment or provision of business courtesies, including circumstances in which Healthcare Professionals speak on behalf of the Company, or where Idenix personnel have access to personal data, comply with data privacy rules.
The Federal Data Protection Act imposes high levels of protection on personal data, and strict obligation concerning the protection of such data, on individuals and companies that handle such data. These obligations extend to Healthcare Professionals that “process” data in the course of performing certain services for Idenix. Processing of data would occur in circumstances such as where healthcare professionals or Idenix employees gain access to personal information relating to individuals, such as attendance lists, in the course of speaking at conferences or symposia.
The term “processing of personal data” covers a wide variety of actions, some of which are governed by the present Policy.
2 REFERENCED DOCUMENTS
MK005
3 RESPONSIBILITIES AND PRECAUTIONS
3.1 It is the responsibility of Idenix personnel to ensure that all Company policies are followed when Processing Personal Data. Healthcare Professionals who become Consultants or Company Speakers on behalf of Idenix and collect, process and/or use data for Idenix as described below should expressly agree to adhere to this Idenix policy by means of a relevant clause in their Company Speaker/Consultant agreement.
4 DEFINITIONS
4.1 Healthcare Professional: This term shall be limited to the following; physicians, dentists, veterinarians, pharmacists and persons or entities licensed by the German authorities to trade in Idenix prescription products.
4.2 Data Subject: an identified or identifiable natural person whose Personal Data are processed.
4.3 Personal Data: Any information relating to an identified or identifiable natural person used in the context of a speaking event or a consultancy on behalf of Idenix. This includes information such as names, addresses, telephone numbers, or e-mail addresses.
4.4 Processing of Personal Data: any operation or set of operations performed on Personal Data, including but not limited to collection, recording, storage, adaptation, consultation, use, transfer, dissemination, erasure or destruction.
4.5 Processor: any person that processes Personal Data for and on behalf of Idenix.
4.6 Federal Data Protection Act: German law governing the protection of individuals with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data.
5 POLICY
5.1 General Principles for Processing Personal Data
When Processing Personal Data for and on behalf of Idenix, the following principles must be respected and obeyed by both Healthcare Professionals who act as Speakers or Consultants on behalf of Idenix and by Idenix personnel:
5.1.1 In Processing of Personal Data, the individual rights of Data Subjects must be protected under all circumstances. Failing to provide access to Personal Data as requested by Data Subjects or to comply with a notice from Data Subjects requiring that Processing of Personal Data be stopped could violate Data Subjects’ rights;
5.1.2 Prior to Processing of Personal Data, Data Subjects must be informed that Idenix intends to process their Personal Data, the purpose for which the Personal Data are intended to be processed, and any further information which may be necessary to enable fair Processing of Personal Data (e.g. the identity of recipient(s) of the Personal Data; the existence of the Data Subject’s right of access and the right to rectify its Personal Data). In practice this means that if, for example, Idenix personnel plan to keep personal details of participants at conferences or symposia, the attendees must be informed of this fact prior to providing the information;
5.1.3 Personal Data may only be processed if permitted by the Federal Data Protection Act, or any other relevant law or agreement, or if the Data Subject has consented to such Processing;
5.1.4 Personal Data that concern racial and ethnic origin, political opinions, religious or philosophical beliefs, trade union membership or details about the health or sexual orientation of a Data Subject must not be processed except when such processing is required or allowed by law, or if the Data Subject has given its explicit consent in writing;
5.1.5 Personal Data may be collected for specified, explicit and legitimate purposes only and shall not be processed further in a way incompatible with those purposes. Personal Data may only be processed for the purposes for which they were originally collected, unless the Data Subject has consented to other purposes;
5.1.6 Personal Data will only be processed to the extent that they are adequate, relevant and not excessive in relation to the purpose for which they are processed;
5.1.7 Stored Personal Data should be accurate and, if necessary, updated. Reasonable steps must be taken to ensure that inaccurate or incomplete Personal Data are deleted or corrected;
5.1.8 Personal Data shall be deleted if they are no longer needed for the business purposes for which they were originally collected and stored, pursuant to the Idenix document retention policy;
5.1.9 Processing of Personal Data should be designed to collect, process or use only those data that are necessary to accomplish the intended use, i.e. as little as possible. Personal Data should be anonymized or pseudonomized if possible and reasonable in consideration of the expense;
5.1.10 Access to Personal Data should be restricted to Processors whose individual function and responsibility requires the handling of such Personal Data. Appropriate technical and organizational measures should be in place to prevent unauthorized or unlawful processing of Personal Data, or accidental loss or destruction of the data;
5.1.11 Personal Data shall not be transferred outside the European Economic Area unless the recipient’s country provides adequate protection of Personal Data or the transfer can be based on other legal grounds, such as internationally accepted criminal proceedings.
5.2. Specific Data Privacy Obligations
Healthcare Professionals acting as Consultants or Speakers on behalf of Idenix and Idenix personnel shall:
5.2.1 Carry out processing of Personal Data on Idenix’ instructions from time to time, as Processors, and in accordance with applicable data privacy law. If such compliance cannot be provided for whatever reasons, Idenix must be promptly informed;
5.2.2 Implement appropriate technical and organizational measures to protect Personal Data against unauthorized disclosure or access, accidental or unlawful destruction, alteration or loss (including ensuring the reliability of employees), in particular where the Processing involves the transmission of Personal Data over a network, and against all other unlawful forms of Processing;
5.2.3 Include in any contract with employees or sub-contractors who will process Personal Data directly or indirectly on behalf of Idenix, provisions in favour of Idenix which are equivalent to those in this Section 5.2;
5.2.4 Promptly refer to Idenix any requests, notices or other communication from Data Subjects or data protection authorities in connection with the Processing of Personal Data on behalf of Idenix;
5.2.5 Promptly notify Idenix of any accidental or unauthorized access to Personal Data;
5.2.6 Provide, at no cost, such information to Idenix as Idenix may reasonably require and within the timescales reasonably specified by Idenix, to allow Idenix to comply with the rights of Data Subjects (including Data Subject access rights) or with notices served by data protection authorities;
5.2.7 Keep or cause to be kept, at no cost, full and accurate records relating to all Processing of Personal Data on behalf of Idenix. Upon reasonable notice, Idenix and its auditors or agents shall be granted a right of access to and to take copies of such records in order to assess whether applicable data privacy rules have been complied with;
5.2.8 Upon reasonable notice, allow Idenix access to premises and other materials and to its personnel and provide all reasonable assistance in order to assist Idenix in exercising its rights and obligations under Section 5.2.6. This obligation shall continue throughout the duration of Company Speaker’s/Consultant’s engagement by Idenix and for a period of three years thereafter;
5.2.9 Upon termination of the any Speaker/Consultant agreement, return or destroy - at the choice of Idenix - any Personal Data processed on behalf of Idenix, unless legislation imposed upon the Consultant or Company Speaker prevent them from returning or destroying all or part of the Personal Data. In that case, the Consultant or Company Speaker will guarantee the confidentiality of the Personal Data and will not actively process the Personal Data anymore.
| Translation - German
1 ANWENDUNGS- UND GELTUNGSBEREICHE
Die Police legt fest, dass die Normen und Richtlinien, welche aufgestellt wurden um sicherzustellen, dass jegliche Vorgehensweisen, die unter den Begriff der “Verarbeitung Persoenlicher Daten” fallen und im Zusammenhang mit einem gleichgearteten Fall, einem Beratervertrag oder einem geschaeftlichen Gefallen auftreten, dem Datenschutzgesetz unterstehen. Dies gilt auch fuer den Fall, dass, das Personal der Krankenversorgung im Namen der Firma aussagt, oder falls das Personal von Idenix Zugriff zu Persoenlichen Daten hat.
Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt ein hohes Maß an Schutz von Persoenlichen Daten und strikte Verpflichtungen fuer Einzelpersonen und Firmen, die mit solchen Daten zu tun haben bezueglich dem Schutz solcher Daten. Diese Verpflichtungen richten sich auch an das Personal der Krankenversorgung, welches im Zusammenhang mit bestimmten Dienstleistungen fuer Idenix Daten “verarbeitet“. Der Fall einer Datenverarbeitung wuerde eintreten, wenn das Personal der Krankenversorgung oder Angestellte von Idenix Zugang, zum Beispiel durch Visitenlisten, zu Persoenlichen Informationen ueber Einzelpersonen aufgrund einer oeffentlichen Bekanntmachung auf Konferenzen oder Verhandlungen bekaemen.
Der Begriff “Verarbeitung von Persoenlichen Daten” bezieht sich auf unterschiedlichste Handlungsgegenstaende, von denen einige den Richtlinien der vorliegenden Police unterstehen.
2 BETREFFENDE DOKUMENTE
MK005
3 HAFTUNG UND RISIKOVORSORGE
3.1 Das Personal von Idenix ist dafuer verantwortlich, dass bei der Verarbeitung Persoenlicher Daten alle Firmen- Richtlinien eingehalten werden. Fachleute der Krankenversorgung, die als Berater oder als Firmensprecher fuer Idenix uebernommen werden, und welche fuer Idenix Daten sammeln, verarbeiten und/oder nutzen wie unten erlaeutert, sollten in Form einer relevanten Klausel in ihrem Firmensprecher-/Berater- Vertrag, ausdruecklich der Einhaltung der Richtlinien von Idenix zustimmen.
4 BEGRIFFSDEFINITIONEN
4.1 Das Personal der Krankenversorgung: Dieser Begriff beschraenkt sich auf folgende Berufe: allgemeine Aerzte, Zahnaerzte, Tieraerzte, Apotheker und Personen oder juristische Personen, die von den deutschen Behoerden zum Vertrieb verschreibungspflichtiger Produkte der Firma Idenix lizensiert sind.
4.2 Das Daten- Subjekt: Eine identifizierte oder identifizierbare, natuerliche Person, deren Persoenliche Daten verarbeitet werden.
4.3 Die Persoenlichen Daten: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare, natuerliche Person beziehen und im Zusammenhang mit einem gleichgearteten Ereignis oder Beratung durch Idenix stehen. Diese Informationen beziehen sich auf Namen, Adressen, Telefonnummern oder E-Mail Adressen.
4.4 Die Verarbeitung Persoenlicher Daten: Alle Arbeitsvorgaenge oder Handhabungen von Persoenlichen Daten, einschließlich aber nicht ausschließlich, dem Sammeln, Aufnehmen, Speichern, Bearbeiten, Konsultieren, sowie der Nutzung und Weitergabe, dem Transfer und dem Loeschen oder Zerstoeren von Daten.
4.5 Der Bearbeiter: Jede Person, die fuer Idenix Persoenliche Daten be- oder verarbeitet.
4.6 Das Bundesdatenschutzgesetz: Deutsches Recht stellt den Schutz von Einzelpersonen im Bezug auf die Verarbeitung Persoenlicher Daten, und der freien Beweglichkeit solcher Daten, sicher.
5 DIE POLICE
5.1 Allgemeine Richtlinien fuer die Verarbeitung von Persoenlichen Daten
Bei der Verarbeitung von Persoenlichen Daten fuer und im Namen von Idenix, muessen die folgenden Richtlinien, sowohl von Fachleuten der Krankenversorgung die als Sprecher oder Berater im Namen von Idenix auftreten, als auch vom Personal von Idenix, beachtet und eingehalten werden:
5.1.1 Bei der Verarbeitung von Persoenlichen Daten muessen die individuellen Rechte von Daten- Subjekten in jedem Fall geschuetzt werden. Wird nach ausdruecklichem Bestreben der Daten- Subjekte diesen keine Einsicht in die Persoenlichen Daten gewaehrt, oder wird nach einem Bescheid der Daten- Subjekte, der die Verarbeitung von Persoenlichen Daten einstellen soll, nicht entsprechend gehandelt, bedeutet dies eine Verletztung der Rechte der Daten- Subjekte;
5.1.2 Vor der Verarbeitung von Persoenlichen Daten muessen Daten- Subjekte darueber informiert werden, dass Idenix beabsichtigt ihre Persoenlichen Daten zu verarbeiten, zu welchem Zweck die Persoenlichen Daten verarbeitet werden sollen, und dass alle weiteren Informationen, die fuer die korrekte und sichere Verarbeitung der Persoenlichen Daten notwendig sein koennten (z.B. die Indentitaet der(des) Empfaenger(s) der Persoenlichen Daten; das Vorliegen des Rechts auf Zugriff der Daten- Subjekte und das Recht ihre Persoenlichen Daten zu korrigieren.) In der Praxis bedeutet dies, dass, wenn zum Beispiel das Personal von Idenix vorhat, Persoenliche Details von Teilnehmern an Konferenzen und Tagungen zu behalten, muessen die Anwesenden, vor der Bekanntgabe der Informationen darueber informiert werden;
5.1.3 Persoenliche Daten duerfen nur verarbeitet werden, wenn dies durch das Bundesdatenschutzgesetz bewilligt wird, oder durch jede andere sachdienliche Verordnung oder Abkommen, oder falls das Daten- Subjekt zu solch einer Verarbeitung eingewilligt hat;
5.1.4 Persoenliche Daten, die rassistische und ethnische Inhalte haben, sowie politische Meinungen, religioese oder philosophische Glaubensauesserungen, eine Angabe der Handelsunionsmitgliedschaft oder Einzelheiten ueber das gesundheitliche Befinden oder die sexuelle Orientierung eines Daten- Subjekts duerfen nicht verarbeitet werden, ausser wenn dies durch das Gesetz verlangt oder genehmigt wird, oder falls das Daten- Subjekt aussdruecklich und schriftlich seine Zustimmung dazu gegeben hat;
5.1.5 Personeliche Daten duerfen nur fuer genau festgelegte, eindeutig dargelegte und gesetzmaeßige Zwecke gesammelt werden und duerfen nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die diesen Zwecken nicht entspricht. Persoenliche Daten duerfen nur fuer die Zwecke verarbeitet werden, fuer die sie urspruenglich gesammelt wurden, es sei denn das Daten- Subjekt hat anderen Verwendungszwecken zugestimmt;
5.1.6 Persoenliche Daten werden nur insoweit veraendert, dass sie, in Relation zu dem Zweck fuer den sie verarbeitet werden, aus angemessenen, themenbezogenen und nicht zu umfangreichen Inhalten bestehen;
5.1.7 Gespeicherte Persoenliche Daten muessen korrekt sein und, falls noetig, aktualisiert werden. Es muss in jedem Fall gewaehrleistet werden, dass inkorrekte und unvollstaendige Persoenliche Daten geloescht oder korrigiert werden;
5.1.8 Persoenliche Daten muessen, gemaeß der Dokumentenaufbewahrungspolice von Idenix, geloescht werden, wenn sie nicht mehr fuer die geschaeftlichen Zwecke benoetigt werden, fuer die sie urspruenglich gesammelt und gespeichert wurden;
5.1.9 Die Verarbeitung Persoenlicher Daten darf nur ausgefuehrt werden, wenn nur die Daten gesammelt, verarbeitet oder genutzt werden, die notwendig sind um den beabsichtigten Nutzen zu erfuellen, was bedeutet so wenig wie moeglich. Persoenliche Daten muessen anonymisiert oder pseudonomisiert werden, falls dies moeglich ist und im Bezug auf die Ausgaben sinnvoll erscheint;
5.1.10 Der Zugriff auf Persoenliche Daten muss den Bearbeitern vorbehalten sein, deren individuelle Taetigkeit und Verantwortlichkeit das Handhaben solcher Persoenlicher Daten erfordert. Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen muessen getroffen werden, um eine nicht authorisierte oder unrechtmaeßige Verarbeitung von Persoenlichen Daten, oder um einen versehentlichen Verlust oder die Zerstoerung der Daten zu verhindern;
5.1.11 Persoenliche Daten duerfen nicht außerhalb des Europaeischen Wirtschaftsgebiets uebermittelt werden, es sei denn das Land des Empfaengers besitzt einen angemessenen Schutz fuer Persoenliche Daten oder die Uebermittlung darf aufgrund anderer Gesetzmaeßigkeiten durchgefuehrt werden, wie bei international akzeptierten Kriminalitaetsverfahren.
5.2. Spezielle Verbindlichkeiten zur Datengeheimhaltung
Die Fachleute der Krankenversorgung, die als Berater oder Sprecher im Namen von Idenix arbeiten, oder das Idenix Personal ist zu folgendem verpflichtet:
5.2.1 Hin und wieder die Verarbeitung von Persoenlichen Daten als Berarbeiter aufgrund Anweisungen von Idenix durchzufuehren, und in Uebereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzgesetz. Wenn eine solche Erfuellung, aus welchen Gruenden auch immer, nicht gewaerleistet werden kann, muss Idenix umgehend informiert werden;
5.2.2 Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen einzuleiten um Persoenliche Daten vor nicht authorisierter Veroeffentlichung oder unerlaubtem Zugriff zu schuetzen, sowie vor versehentlicher oder gesetzeswidriger Zerstoerung, Veraenderung oder Verlust (was auch die Sicherstellung der Verlaesslichkeit der Angestellten einschließt), dies gilt besonders dann, wenn die Verarbeitung die Uebertragung von Persoenlichen Daten ueber ein Netzwerk beinhaltet, und vor jeder anderen Art der gesetzeswidrigen Verarbeitung;
5.2.3 In jedem Vertrag mit Angestellten oder Unterlieferanten, welche Persoenliche Daten direkt oder indirekt im Namen von Idenix verarbeiten, Vertragsklauseln zugunsten von Idenix festzusetzen, die denen in Abschnitt 5.2 gleichkommen;
5.2.4 Unverzueglich jede Anfrage, Benachrichtigung oder andere Korrespondenz von Seiten der Daten- Subjekte oder der Datenschutz Behoerden im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Persoenlichen Daten im Namen von Idenix, an Idenix weiterzuleiten;
5.2.5 Unverzueglich jeden versehentlichen oder nicht authorisierten Zugriff auf Persoenliche Daten an Idenix zu melden;
5.2.6 Informationen, die Idenix benoetigen koennte, kostenfrei und innerhalb des von Idenix gesetzten Zeitraums bereitzustellen, um Idenix zu ermoeglichen den Rechten der Daten- Subjekte zu entsprechen (diese beinhalten auch die Zugriffsrechte des Daten- Subjekts) oder den Anordnungen der Datenschutz Behoerden nachzukommen;
5.2.7 Die vollstaendige und korrekte Datenaufzeichnung aller Verarbeitungsvorgaenge von Persoenlichen Daten im Namen von Idenix kostenfrei zu archivieren oder speichern zu lassen. Nach angemessener Frist muss Idenix, und seinen Sicherheitspruefern oder Mittelsmaennern, ein Zugriffsrecht gewaehrt werden, und die Kopie von solchen Datenaufzeichnungen muss ermoeglicht werden, um festzustellen, ob die diesbezueglichen Datenschutzrichtlinien eingehalten wurden;
5.2.8 Nach angemessener Frist muss Idenix der Zugriff auf die Geschaeftsumgebung und andere Gegenstaende von Interesse, sowie auf das Personal ermoeglicht werden, und jede moegliche Unterstuetzung gewaehrleistet werden, um Idenix die Ausuebung seiner Rechte und Pflichten, wie in Abschnitt 5.2.6 festgelegt, zu erleichtern. Diese Verpflichtung bleibt ueber die Dauer der Beschaeftigung der Firmen Sprecher/Berater bei Idenix bestehen, und nach deren Ende ueber drei weitere Jahre;
5.2.9 Nach Beendigung der Beschaeftigung von Sprechern/Beratern, muessen alle Persoenlichen Daten, die im Namen von Idenix verarbeitet wurden, - auf Anweisung von Idenix – zurueckgegeben oder zerstoert werden, es sei denn, der Berater oder Firmensprecher wird durch die Gesetzesgebung daran gehindert, Teile oder alle Persoenlichen Daten zurueckzugeben oder zu zerstoeren. In diesem Fall muss der Berater oder Firmensprecher den vertraulichen Umgang mit den Persoenlichen Daten garantieren, und darf die Persoenlichen Daten nicht mehr aktiv verarbeiten.
| German to English: Verfügung beüglich eines Staatsvertrags zur Vermeidung von Doppelbesteuerung General field: Law/Patents Detailed field: Law: Taxation & Customs | Source text - German Verfügung
Vom ….
In Sachen
….
Zustellungsbevollmächtigter: …
Betreffend
Internationale Amtshilfe
(Ersuchen des ...)
Sachverhalt
A.
a. Das Abkommen zwischen der .... Eidgenossenschaft und ...Land B... zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen vom ... (nachvolgend: ...) sieht in Art. ... mit der Marginalie „Informationsaustausch“ vor, dass die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten unter sich diejenigen (gemäss den Steuergesetzgebungen der beiden Vertragsstaaten erhältlichen) Auskünfte austauschen, die „notwendig sind für ... die Verhütung von Betrugsdelikten und dergleichen...“ In einem – ebenfalls vom Parlament genehmigten – Protokoll vom gleichen Datum (nachfolgend: Protokoll ...) wurden die Begriffe „Abgabebetrug“ und „betrügerisches Verhalten“ näher umschrieben (Ziff. ...). Am ... trafen die zuständigen Behörden eine Verständigungsvereinbarung über Kriterien für die künftige Auslegung des Begriffs „Betrugsdelikte und dergleichen“.
b. Ein erstes Amtshilfeverfahren um Informationen über Kunden der ... verlief aus Sicht des ... namentlich in zeitlicher Hinsicht unbefriedigend. Dies hatte zur Folge, dass ..Land A.. und ..Land B.. am ... im Hinblick auf ein zweites Amtshilfeverfahren ein separates Abkommen (nachfolgend: Abkommen ...) schlossen. Darin verpflichtete sich ...Land A..., einem Ersuchen von ....Land B... um Informationen über rund ... nicht namentlich genannte ...Kunden der .... stattzugeben, soweit auf diese Kunden die im Annex zum Abkommen ... (nachfolgend: Anhang) festgelegten Kriterien zutreffen. Die gerichtliche Überprüfung im Einzelfall bleibt vorbehalten. Im Weiteren regelt das Abkommen ... konkret die Abwicklung des Ersuchens um Amtshilfe (Art. ..) und den Ablauf der Informationsübermittlung. Sodann behandelt es die (bereits zuvor in einer separaten Vereinbarung zwischen ..Land B und .... festgelegten) Verpflichtungen der ... in diesem Verfahren (Art. 4), die Verpflichtung von ...Land B .. zum Rückzug ihrer Klage gegen die ... (Art. ...) und eine während .. Tagen seit der Unterzeichnung (d.h. bis am ...) geltende Geheimhaltungsverpflichtung bezüglich des Anhangs (Art. ..). Dieser Anhang nennt die Kriterien, welche in diesem Amtshilfeverfahren für die Bestimmung von „Betrugsdelikten und dergleichen“ massgeblich sein sollen.
B.
a. Gestützt auf das Abkommen .. ersuchte der ... mit Schreiben vom ... (nachfolgend: Ersuchen) die ... um Amtshilfe und um Herausgabe aller Dokumente im Besitz, unter Obhut oder unter Kontrolle der ..., die mit den Ersuchen umschriebenen Vorgänge zusammenhängen.
Im Ersuchen wird – zusammengefasst – festgehalten, unter ... Recht seien ...-Bürger und in... ansässige Personen verpflichtet, in den jährlichen Einkommenssteuererklärungen ihr gesamtes weltweit erzieltes Einkommen ungeachtet seiner Quelle zu deklarieren. Ab ... habe die ... ihre ...Kunden unterteilt in solche, die bereit waren, ihre Deklarationspflichten gegenüber dem ... zu erfüllen, indem sie der Bank das Formular ... einreichten und diese damit ermächtigten, dem ... die entsprechenden Konti offenzulegen, und solche, die der Steuerbehörde gegenüber unbekannt bleiben wollten. Die ... habe dafür je eigene Organisationen aufgezogen. Management und Berater der ... hätten zusammen mit den nicht deklarationswilligen Kunden wissentlich und vorsätzlich Schritte unternommen, um in ... hohe Steuerbeträge fortgesetzt und in betrügerischer Weise zu hinterziehen. Um die Anonymität dieser Kunden zu wahren, seien die Kontakte zu den Beratern geheim gehalten und verschleiert worden. Als Mittel zur Täuschung von externen Prüfern und des ... seien unter anderem vorgeschobene Gesellschaften eingesetzt, falsche Bücher und Dokumente erstellt sowie falsch ausgefüllte Steuerformulare eingereicht worden.
b. Gemäss Ersuchen werden, in Papier- oder elektronischer Form, die folgenden Dokumente verlangt:
1. ....
2. ....
3. .... etc.
An die Form der zu übermittelnden Dokumente stellt das Ersuchen folgende Anforderungen:
1. Von der Unternehmung seien Originaldokumente oder beglaubigte Kopien zu verlangen;
2. Die ... habe ihren Dokumenten je ein Certificate of Authenticity of Business Records beizulegen, ausgefüllt und unterzeichnet durch die Person, welche die Dokumente liefere;
3. Diese Person habe auf dem Certificate ihr Siegel oder ihren Stempel anzubringen, und zwar in einem Verfahren, das sicherstelle, dass eine falsche Angabe auf dem Certificate nach schweizerischem Recht strafbar sei; und
4. Der ... sei mitzuteilen, dass die Personen, welche die verlangten Dokumente produzierten, eines Tages von der amerikanischen Regierung aufgefordert werden können, vor einem ... Gericht auszusagen. Alternativ könne, wenn ein Geschäftsmann es vorziehe, nicht in ... zu reisen, auch die Deponierung einer formellen Zeugenaussage verlangt werden.
C.
Die ... forderte mit Verfügung vom .... die ... auf, ihr von sämtlichen Kunden, die in eine der im Anhang zum Abkommen ... genannten Kategorien fallen, die vollständigen Dossiers mit den zur Beurteilung des Sachverhaltes erforderlichen Unterlagen herauszugeben, unabhängig davon, ob die Kundenbeziehung noch bestehe oder nicht. Ebenfalls herauszugeben seien zusätzliche Unterlagen, die es der .. erlaubten zu prüfen, ob die Kriterien in den genannten Kategorien erfüllt seien. Jedem Dossier sei ein unterzeichnetes Certificate of Authenticity of Business Records beizulegen.
Die … übermittelte das Dossier von …. Samt Certificate of Authenticity of Business Records am ...
D.
a. Die … erliess im … rund … Schlussverfügungen. Mit dem Urteil … vom … hiess das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen eine dieser Verfügungen, mit der die Amtshilfe angeordnet worden war, gut. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, ... (zumindest) bei den für das vorliegende Verfahren relevanten Elementen des Abkommens ..., nähmlich denjenigen betreffend Kriterien zur Gewährung von Amtshilfe gemäss dem Amtshilfeersuchen“, handle es sich um eine Verständigungsvereinbarung im Sinn von Art. .. .. Dies sei aus den Ausführungen der Parteien im Abkommen ... zu schliessen. Somit stehe das Abkommen ... völkerrechtlich nicht auf gleicher Stufe wie das ... Es stelle bloss ein Element zur Auslegung des ... dar, dürfe aber inhaltlich nicht von diesem abweichen, es also weder ergänzen noch abändern. Im Rahmen des ... von ... sei es unzulässig, Steuerhinterziehung unter „Betrugsdelikte und dergleichen“ zu subzumieren. Da im konkreten Fall keine betrügerischen Handlungen vorlägen, sei die Amtshilfe zu verweigern.
b. Als Folge dieses Urteils nahmen die ... und die ... neue Verhandlungen auf. Diese mündeten in ein zwischen den beiden Staaten in der Form eines Staatsvertrags vereinbartes Protokoll vom ... (nachfolgend: Ӓnderungsprotokoll Amtshilfeabkommen). Dieses modifiziert verschiedene Bestimmungen des Abkommens ... in der Weise, dass in Art .. Ziff. .. nicht mehr gesagt wird, das Amtshilfegesuch werde „gestützt auf das geltende Doppelbesteuerungsabkommen“ bearbeitet, und dass Hinweise auf Art. ... und auf Ziff .. des Protokolls .. gestrichen werden; zudem wird das Abkommen .. durch einen neuen Art. .. mit der Marginalie „Kollisionsregeln“ ergänzt:
Art. .. des Ӓnderungsprotokolls Amtshilfeabkommen hält übergansrechtlich fest:
1. Das Amtshilfeersuchen, all bereits erlassenen Schlussverfügungen und alle rechtlichen und tatsächlichen Massnahmen der ... und der ... gestützt auf das Abkommen bleiben unter dem geänderten Abkommen in Kraft.
2. Das Protokoll wird ab Unterzeichnung vorläufig angewendet und tritt in Kraft, sobald die ...Eidgenossenschaft den ... schriftlich mitteilt, dass sie das innerstaatliche Verfahren zur Inkraftsetzung abgeschlossen hat.“
Die ... Übersetzung des Ӓnderungsprotokolls Amtshilfeverfahren wurde am .. vorerst im ausserordentlichen Verfahren veröffentlicht (.... Gesetzgebung, ausserordentliche Veröffentlichungen).
Die ... zieht in
Erwägung:
1.
a. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgehalten, dass das ... inhaltlich nicht durch eine Verständigungsvereinbarung, sondern nur durch einen neuen Staatsvertrag abgeändert werden kann. Da gemäss dem genannten Urteil das Abkommen ... in der ursprünglichen Fassung nicht genüugte, wurden mit dem Ӓnderungsprotokoll Amtshilfeverfahren die erforderlichen Ӓnderungen vorgenommen.
b. Auf das vorliegend Wesentliche konzentriert (für eine umfassendere Umschreibung s ...) liegt ein Staatsvertrag vor, wenn zwei oder mehr Staaten eine Vereinbarung schliessen, welche im Namen dieser Staaten durch ihre dazu Bevollmächtigten unterzeichnet und beidseitig durch die zuständige Behörde ratifiziert wird.
Das Ӓnderungsprotokoll Amtshilfeabkommen ist eine Vereinbarung zwischen der ... und den ... Die Unterzeichnung erfolgte durch ... für... und .... für ...., die von ihren Regierungen dazu ermächtigt waren. Auf ... Seite fehlt es noch an der Ratifizierung durch das Parlament: die Vereinbarung ist somit noch nicht in Kraft getreten (siehe Art. ... Ziff. .. Ӓnderungsprotokoll Amtshilfeabkommen), was indessen die vorläufige Anwendung nicht hindert (dazu nachstehend Erw. 2). Die Bezeichnung als „Protokoll“ vermag an der Qualifikation als formeller Staatsvertrag nichts zu ändern, zumal sie nicht unüblich ist.
Art. .Ziff.. des Ӓnderungsprotokoll Amtshilfeabkommen ergänzt das Abkommen .. durch einen neuen Art..., der bestimmt, dass das neue Abkommen Geltung haben soll, sofern sein Inhalt vom bisherigen Recht, insbesondere dem ... abweichen sollte. Die vertragsschliessenden Staaten machen damit unzweifelhaft klar, dass das Abkommen...bezweckt, das ... abzuändern, soweit die anvisierten Ziele dies erforderlich machen bzw. die im Anhang aufgeführten Kriterien für die Amtshilfe dies beinhalten. Nachfolgend wird das Abkommen .. in der Fassung gemäss Ӓnderungsprotokoll Amtshilfeverfahren als „Staatsvertrag ..“ bezeichnet.
c/aa. Geht es somit um die Anwendung von Staatsvertragsrecht, ist es angezeigt, kurz dessen Verhältnis zum innerstaatlichen Recht darzustellen.
c/bb. Der Staatsvertrag ... samt Anhang ist verfassungsrechtlich Teil des Völkerrechts und als solcher „zu beachten“. Er ist für alle rechtsanwendenden Behörden „massgebend“.
c/cc. Mit dem Anwendungsgebot von Art. .. wird ausgedrückt, dass alle rechtsanwendenden Behörden die Bundesgesetze und das Völkerrecht selbst dann anzuwenden haben, wenn sie der Überzeugung sind, dies stehe im Widerspruch zu einer Verfassungsbestimmung. Allerdings muss zunächst versucht werden, mit den Mitteln der Auslegung das Entstehen von Widersprüchen innerhalb der Rechtsordnung zu verhindern. Bekannt ist die verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen und Verordnungen ...
Vorliegend kommen die völkerrechtskonforme Auslegung des Landesrechts, aber auch, soweit das Völkerrecht Auslegungsspielraum lässt, das Gebot landesrechtskonformer Auslegung des Völkerrechts in Betracht ... Art. ... regelt nicht, was gilt, wenn ein Bundesgesetz im Widerspruch zum Völkerrecht steht ... in der bundesgerichtlichen Rechtsprechnung zeigt sich eine klare Tendenz, hier der Regelung im Völkerrecht den Vorrang einzuräumen, namentlich wenn sie jünger ist als das entgegenstehende Bundesgesetz und wenn sie Individualrechtsschutz gewährt ...
d. In allen Fällen, in welchen die Kriterien des Anhangs erfüllt sind, ist somit die Amtshilfe zu gewähren.
In der Literatur wird allerdings die Meinung vertreten, das Abkommen .. und der Anhang enthielten ausschliesslich Kriterien für das Eintreten auf das Amtshilfegesuch, nicht aber für die materielle Beurteilung ... Es wird geltend gemacht, wenn es die Meinung der Parteien gewesen wäre, dass die Kriterien im Annex auch darüber entscheiden, in welchen Fällen das Amtshilfegesuch als in der Sache zu begründet zu gelten habe, hätten sie dies angesichts der zentralen Bedeutung einer solchen Vorschrift mit Sicherheit ausdrücklich so formuliert. ....Gerade dies ist indessen im – von .... nicht berücksichtigten – Titel des Anhangs „Criteria for Granting Assistance Pursuant to the Treaty Request“ bzw. „Kriterien zur Gewährung von Amtshilfe gemäss dem Amtshilfeersuchen“ (Hervorhebung jeweils begefügt) unmissverständlich geschehen. Nachdem der Staatsvertrag .. in der Fassung vom ... gemäss seinem Art. .. ausdrücklich im Konfliktsfall dem ... vorgeht, lässt sich die Behauptung, die Kriterien im Anhang seien für die materielle Beurteilung irrelevant, erst recht nicht aufrecht erhalten.
e. Der Staatsvertrag.. und der Anhang enthalten auch Vorschriften zur Verfahrensabwicklung. Diese Bestimmungen sind bei der Behandlung des Ersuchens vom ... ebenfalls massgebendes Recht im Sinne von Art. ... Im Übrigen richtet sichd das Verfahren grundsätzlich nach der Verordnung zum ... vom ... Dabei gilt es aber zu bedenken, dass diese Verordnung nicht für ein Massenverfahren wie das mit dem Ersuchen vom ... eingeleitete konzipiert ist, sondern für den „klassischen“ Fall der Amtshilfe, wo Informationen über einen einzelnen, namentlich benannten Steuerpflichtigen eingeholt werden.
2.
Wenn die Bundesversammlung für die Genehmigung eines völkerrechtlichen Vertrages zuständig ist, kann der Bundesrat gemäss Art. ..Abs... des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom ... in der Fassung vom ... die vorläufige Anwendung beschliessen oder vereinbaren, wenn die Wahrung wichtiger Interessen der ... und eine besondere Dringlichkeit es gebieten. In Art. .. Ziff.. des Ӓnderungsprotokolls Amtshilfeverfahren .. wurde die vorläufige Anwendung in diesem Sinne vereinbart.
3.
a. Der Anhang zum Staatsvertrag .. unterscheidet vier Kategorien von .., für welche Amtshilfe verlangt werden kann. Im vorliegenden Fall geht es um die Kategorie .. . Das sind .. Kunden mit Wohnsitz in ..., die in eigenem Namen und als wirtschaftlich Berechtigte sog. „undisclosed (non-..) custody accounts“ und/oder „banking deposit accounts“ (undeklarierte Bankkonten und –depots) hatten, wobei (1.) der Gesamtwert zu irgendeinem Zeitpunkt in den Jahren .. .. überstieg und ein begründeter Verdacht auf „Betrugsdelikte und dergleichen“ besteht. Dies trifft gemäss Anhang zu, wenn (2.) der Kunde zwischen .. und ... während eines Zeitraums von 3 aufeinander folgenden Jahren die Deklaration mittels Formular .. unterliess und (3.) die Erträge (Zinsen und Dividenden als Bruttoeinkünfte) zuzüglich Kapitalgewinne in irgendeiner Dreijahresperiode von ... bis .. ingesamt ... (gemäss Umschreibung im Anhang: .... im Jahresdurchschnitt) überstiegen.
Wenn alle der eben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, liegen nach dem Konzept des Staatsvertrags .. fortgesetzte und schwere Steuerdelikte vor, für welche nach .. Recht die verlangten Auskünfte beschafft werden könnten. Aufgrund des im Anhang genau umschriebenen (Fehl-)Verhaltens werden einzelne ... Stuerpflichtige identifizierbar. Das Ersuchen braucht mithin keine Namen von ... Steuerpflichtigen zu nennen, um das Amtshilfeverfahren in Gang zu bringen.
b. Im ... und in der ... fehlen explizite Bestimmungen über die inhaltlichen Anforderungen an ein Amtshilfeersuchen. Die Rechtssprechung zieht deshalb auch beim Informationsaustausch nach Art. .. die Grundsätze über die internationale Rechtshilfe bei (siehe dazu ausführlich: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom ... in: Der Steuer-Entscheid ...)
Ausgehend von der detaillierten Regelung über amtshilfefähige schwere und fortgesetzte Steuerdelikte gemäss Staatsvertrag .. führt das Ersuchen vom. ... die entsprechenden Vorgaben umfassend auf. Ausserdem enthält es unter dem Titel „Factual Basis for Request“ eine ausführliche und hinreichend begründete Darstellung, wie die ... und ihre nicht deklarationswilligen Kunden vorgingen... Damit ist hier ein ausreichender Anfangsverdacht gegeben. Insgesamt sind die inhaltlichen Anforderungen an ein Amtshilfeersuchen erfüllt.
c. Mit dem bereits erwähnten Hinweis auf „fortgesetzte und schwere Steuerdelikte“, für welche nach ... Recht die verlangten Auskünfte beschafft werden könnten, wird implizit auf Art. .. Bezug genommen. .. Als schwere Steuerwiderhandlung gilt gemäss Art. .. Abs. .. insbesondere die fortgesetzte Hinterziehung grosser Steuerbeträge im Sinne von Art. ... („Wer als Steuerpflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt, dass eine Veranlagung zu Unrecht unterbleibt oder dass eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist, ...“). Welche Steuerbeträge als „gross“ zu bezeichnen sind, hängt nach der Lehre von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, wobei jedenfalls Beträge unter .. nicht darunter fallen sollen....
Angesichts dieser Vorgaben erweckt es keinerlei Bedenken, wenn gemäss Anhang unversteuerte Erträge von durchschnittlich mindestens .. über drei Jahre hinweg unter „Hinterziehung grosser Stuerbeträge“ subsumiert werden.
d. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Ersuchen den formellen und materiellen Anforderungen entspricht.
4.
Den eingereichten Bankunterlagen ist zu entnehmen, dass ... während des massgeblichen Zeitraumes in ... seinen Wohnsitz hatte... An der Bankbeziehung mit Stammnummer .., die auf seinen Namen lautete, war er wirschaftlich berechtigt... Es liegen keine Hinweise vor, dass während des massgeblichen Zeitraumes ein Formular .. eingereicht wurde. Der Gesamtwert des Kontos überstieg am ... die massgebliche Grenze von ... In den Jahren .. und ... sind Kapitalgewinne von mindestens .. erzielt worden (siehe nachfolgende Tabelle):
...
...
...
Die durchschnittlichen Einkünfte im Rahmen von drei aufeinander folgenden Jahren übersteigen den Betrag von ... pro Jahr. Alle gemäss Anhang massgeblichen Kriterien für die Kategorie .. sind damit erfüllt.
5.
a. Somit ist die Amtshilfe zu gewähren.
b. Die verlangten Auskünfte sind auf ausdrückliches Ersuchen des ersuchenden Staates ... durch Übermittlung beglaubigter Kopien von veränderten Originalunterlagen und –dokumenten zu erteilen .... Die ... hat dem Dossier das verlangte Certificate of Authenticity of Business Records beigefügt.
Abdeckungen sind – einzig – zulässig zum Schutz von unbeteiligten Dritten; dies lässt sich aus dem Spezialitätsvorbehalt ableiten, wonach die übermittelten Unterlagen nur im Verfahren gegen die betroffene Person verwendet werden dürfen. Es wurden keine Abdeckungen vorgenommen.
c. Die verlangten Dokumente werden dem ... nach Rechtskraft der vorliegenden Schlussverfügungen übermittelt. Einer allfälligen Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht kommt aufschiebende Wirkung zu ....
6. Für diese Verfahren werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen.
Demgemäaa wird
verfügt:
1. Die Eidgenössische Steuerverwaltung leistet dem .... der ... betreffend ...
2. Die Eidgenössische Steuerverwaltung übermittelt dem ... nach Rechtskraft dieser Verfügung folgende von der ... edierten Unterlagen: Elektronische Dateien im .....
3. Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird den ... darauf hinweisen, dass
a) die in Ziff. .. genannten Unterlagen nur in Verfahren gegen .. für einen im Ersuchen vom ... genannten Tatbestand verwendet werden dürfen;
b) die edierten Unterlagen gleich wie Informationen, die nach dem innerstaatlichen Recht der .... beschafft wurden, geheim zu halten sind und nur Personen oder Behörden (einschliesslich der Gerichte und der Verwaltungsbehörden) zugänglich gemacht werden dürfen, die mit der Veranlagung, Erhebung oder Verwaltung, der Vollstreckung oder Strafverfolgung oder mit der Entscheidung von Rechtsmitteln hinsichtlich der unter das ... .. Doppelbesteuerungsabkommen vom.. fallenden Steuern befasst sind.
Zustellung dieser Verfügung (Einschreiben mit Rückschein) an:
....
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Schlussverfügung kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden; zusammen mit der Schlussverfügung sind auch die dieser Verfügung vorangegangenen Zwischenverfügungen anfechtbar. ....
Adresse: .....
| Translation - English Decision
….
Between
……
With procuration of service: …
Attorneys at Law, …..
Concerning
International legal cooperation
(Request by the …..)
Facts of the Case
A.
a. The agreement between the …. Confederation and …. concerning the prevention of double taxation in the field of income tax of …., stipulates in Art. … titled: “exchange of information” that the competent authorities in the contractual countries exchange information concerning the prevention of “fraud delicts and the likes”; Art. … was reinforced by a separate agreement on ….
b. The agreements between the parties named above followed an additional agreement on … between the same parties, in which the … authorities agreed to disclose information to the authorities of the ... about approximately … clients of ...… citizenship of the … corporation …, to which the criteria in the enclosed appendix apply.
B.
a. In accordance with the agreement …, which is named above, the … sent a request on … to the … Corporation for Tax Administration …, asking for legal cooperation and the disclosure of all documents that are related to named fraud delicts and are held or in possession of any kind by the … corporation ….
The request states the legal obligation of all …. citizens and residents, to declare their subtotal income in the annual Income Tax Returns, regardless of the international source. From … onwards, the …. corporation … began grouping their clients into those, who were willing to disclose account information to the …, by submitting the disclosure form …. to the bank, and those, who decided to remain anonymous... to the tax authorities.
The … corporation … is said to have founded two different organizations for the accommodation of the contrary needs of these clients. Managers and advisors of the … in cooperation with clients that decided to stay anonymous..., fall under the suspicion of having undertaken steps, to knowingly and intentionally evade high amounts of tax in the ..., in a continuo... and surreptitious... manner. It is presumed that, in order to protect the identity of these clients, the means of communication with the advisors have been kept secret and external auditors and the ... have been presented with pseudo- corporations, false books and documents, as well as faultily filled tax forms as means of fallacy and concealment.
b. According to the request, all legal and account related documents that fell under one of the categories have been demanded.
C.
With the decision of …, the ... requested complete and authenticity labeled information on every client that falls in one of the categories of the Agreement …, regardless of the actual bank-client-relations, as well as records that provide details on the exact categorization of these clients. On …, the ... conveyed the authenticated dossier on ….
D.
a. On …..., the ... enacted … final decisions. With the verdict …... on …, the Federal Administrative Court approved the appeal against one of these decisions to effect legal cooperation. The grounds for this appeal were the inapplicability of the facts of the case, stated as “fraud delicts and the like” that fall under the Agreement ..., but may not be subsumed under “tax evasion” and are the... not applicable for the Agreement …..., Art. … states the agreement as an agreement of international understanding. Agreement ... can the... only be a means of interpretation of any article of the Agreement ….... Agreement ..., on the prevention of double taxation and international legal cooperation is, according to international law, of a higher legal organization than Agreement ..., on the international exchange of information for prevention of “fraud delicts and the like”, based on international legal cooperation regulated by Art. .. of the Agreement .....
b. Consequently on .., ... and the ... have signed the protocol of the treaty that includes modifications in the Agreement ... in the form that no further cross referrals are made to Art. ... of the Agreement ......, as well as an additional article with “collision regulations” in case of a conflict of norms.
Art. … of the amendment protocol on the legal cooperation agreement states that all final decisions and all legal and actual measures of the … and the ... that support themselves by the Agreement ...... stay active under the new agreement which will become effective as soon as the ... cooperation has communicated by written document to the ... that the national proceedings for enactment have been concluded.
The ...
Considers
1.
a. The Federal Administration Court has approved the new treaty and the amendment protocol on legal cooperation.
b. The amendment protocol on the agreement of legal cooperation has been signed by two authorized representatives: the ... … and the …, but the ... government has yet to ratify through parliament, which means that the agreement is not yet effective, but it nevertheless is already legally applicable.
Art… paragraph … has included the new Art. …., which states the validity of the new agreement, even if its contents disagree with the law of the ...... or older versions.
c/aa In the following, the application of treaty law in contradiction with federal law is shortly being introduced.
c/bb The treaty ... and its appendix is, according to constitutional law, part of the international law (Art. … paragraph …) and authoritative when legally applied. (Art. ….)
c/cc. All law applying authorities have to apply federal law and international law, even when these contradict a constitutional regulation, however, through the means of interpretation of the law, contradictions are primarily intended to make way for a constitutionally conform interpretation of laws and regulations. Art. … does not stipulate the applicable regulations, if a federal law contradicts the international law. The jurisprudence of the federal court shows itself in favor of the international law, namely when it is younger than the contradicting federal law and when it provides legal defense to individuals. …
d. Legal cooperation is to be granted in every case in which the criteria of the appendix are met.
Literary sources question the applicability of the Agreement ... regarding the factual interpretation of the legal cooperation.
2.
The tentative application of the amendment protocol for legal cooperation has been approved by the authorities.
3.
a. The appendix of the treaty ... discerns four categories of … clients for which legal cooperation can be requested. In the actual case falls under category …. These are clients that reside in the ..., hold undisclosed (non-…) custody accounts or banking deposit accounts under their own name and as economically/legally responsible ... citizen.
(1) The total amount of these accounts was above … on any date between the years … and … and a well grounded suspicion of “fraud delicts and the like” has been given.
This is according to the appendix applicable, if
(2) the client has denied to fill the form … at any time between the years … and … within a timeframe of 3 consecutive years and
(3) the hereby received interests and dividends as brutto income pl... capital gains in any of the three year’s period between … and … have surmounted in subtotal …. (… as year’s average)
If all of the named conditions are fulfilled, the delict of tax evasion is given and confidential information about ... citizens may be investigated, disclosed and individuals identified according to ... law.
b. Due to a lack of practical details given by the ...... agreement, jurisdiction leans on the principles of international legal cooperation.
The Factual Basis for Request states all the laws and regulations applied to request of legal cooperation, including details about the actions of fraud of both the ... and their non-declarative clients.
c. The fulfillment of the fact “continuo... and grave tax delicts” gives allowance to the disclosure of information, however Art. … Paragraph … only states continuo... evasion of large amounts of tax .., but does not specify a certain amount. Jurisdiction has interpreted this article on a case by case basis and only includes cases with amounts of anything exceeding …..
d. The request meets the formal and material requirements.
4.
The account information of ….., ... states that he was a ... resident in the specified timeframe. He was economically and legally authorized to access this account under the account number …. No indications exist that proof that he filled and released the form … in the specified timeframe. The subtotal plus... amount of the account surmounted the specified limit of …. on ….. Between the years … and … capital gains of at least …. have been earned.
…..
…..
…..
The average income amounts surmounted the amount of … per year in 3 consecutive years. All specified criteria for the category … in the appendix are thus... fulfilled.
5.
a. The legal cooperation is to be granted.
b. The transmission of all relevant documents and originals is to be effected including a Certificate of Authenticity of Business Records.
Only for the sake of protecting non-guilty third parties are omissions to be made. No omissions have been made.
c. Once the final decision of the Amendment Agreement has been legally approved and gained force of law, the demanded documents will be transmitted to the ....
6. No costs will be raised and no compensation of parties will be conceded.
According to the before mentioned it is
Decided
1. The ... grants legal cooperation to the ... concerning ….
2. Electronic files of the ... concerning the case will be transmitted to the ...
3. The ... points out that the documents and files concerning ... may only be ...used in the actual legal process and that these documents and files may only be disclosed to authorities and authorized persons that are legally involved in the case.
This decision has been sent via registered mail to:
…..
Appeals against this decision may be made within 30 days, counted since the opening of the case at the Federal Administration Court, appeals may also be made against previous... decisions.
Address….
Signature, etc. ..
| More Less | | Rech/Allg, Wirtschaftstexte | | Other - Sprachen&Dolmetscher Institut München, Amalienstraße | | Years of translation experience: 5. Registered at ProZ.com: Sep 2005. | | N/A | | N/A | | N/A | | Frenchies | | Adobe Acrobat, Microsoft Excel, Microsoft Word, Powerpoint, SDL TRADOS | | English (DOC), English (PDF) | | Keywords: travel guide, reisefuehrer, guía, law, recht, derecho, legislación, briefe, letters, cartas, libros, buecher, books, english, espanol, deutsch, german native speaker, deutsche muttersprachlerin, alemán como lengua materna, técnica, ingeniería, technik, engineering, technology, technics, vertragsrecht, (substantive) contract law, derecho contractual
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