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More Less | | Questions answered: 0, Questions asked: 0 Easy / 96 PRO | Sample translations submitted: 1| Japanese to German: lease contract | Source text - Japanese 定期建物賃貸借契約書
賃貸人 xxx (以下、「甲」という)と賃借人 xxx (以下、「乙」という)とは、次の通り借地借家法(以下、「法」という)第38条に基づく定期建物賃貸借契約(以下「本契約」という)を締結する。
[本物件の表示および賃貸借対象範囲]
第1条 甲は、賃貸借要項表(以下、「要項表」という)①記載建物(以下、「本物件」という)のうち賃貸借対象範囲について、次条以下の条項により、乙に賃貸し、乙はこれを賃借する。
2. 外壁利用に関しては、本契約締結と同時に「外壁利用に関する確認書」を締結し、甲の書面による事前承諾の上、乙は看板・広告を掲出するものとする。
3. 屋上利用について変更がある場合には、その利用方法、用途について、甲乙協議の上、取り決めるものとする。
[使用目的]
第2条 乙は本物件を要項表②記載の使用目的にのみ使用し、その他の目的に使用してはならない。
[賃貸借期間]
第3条 賃貸借期間は要項表③記載による。
2. 本契約は更新せず、前項の規定する期間の満了によって終了し、更新できないものとする。
[賃 料および賃料発生起算日]
第4条 賃料は要項表④記載の金額による。
2. 賃料発生起算日は平成17年7月1日からとし、乙は前項の賃料を毎月25日迄に翌月分を甲の指定する下記銀行口座に振込にて支払うものとする。(振込手数料は乙の負担とする。)
但し、賃貸借期間が1ヵ月に満たない場合は、その月の日数によって日割計算するものとする。
〔振込み口座〕
xxx
[本物件の引渡し]
第5条 甲は乙に第4条記載の賃料発生起算日に、本物件を現状で引渡すものとする。
2. ただし、前項につき、別途甲乙協議により甲の事前の承諾を得た事項については、この限りではない。
[期間満了時の手続]
第6条 甲は要項表⑥記載の期間(以下「通知期間」という)に乙に対し、期間満了により賃貸借が終了する旨の通知を書面にて行うものとする。
2. 乙が再契約を希望し、契約期間満了の6ヵ月前迄に甲乙間にて再契約の合意が成立した場合には再契約するものとし、再契約後も法38条に定める定期建物賃貸借契約とする。甲乙間にて本項再契約について合意に至った場合は、本契約23条記載の契約終了後の明渡しについて、甲乙協議の上取り決めるものとする。
3. 前項の合意が契約期間満了の6ヶ月前までに成立しない場合には、契約期間満了によって本契約は終了し、乙は契約期間満了までに本物件を甲に明け渡さなければならない。
4. 甲は第1項に規定する通知をしなければ、本契約の終了を乙に主張することができない。但し、甲が通知期間の経過後、乙に対し契約期間の満了により賃貸借が終了する旨の通知をした場合においては、その通知の日から6ヵ月を経過した日に本契約は終了する。
| Translation - German Gebäude-Mietvertrag für eine festgelegte Zeit
Der Vermieter xxx (im Folgenden „A“ genannt) und der Mieter xxx (im Folgenden „B“ genannt) schließen, wie im Folgenden beschrieben, auf Grundlage des Miet- und Pachtgesetzes (im Folgenden „das Gesetz“ genannt) §38 einen Gebäude-Mietvertrag für eine festgelegte Zeit ab (im Folgenden „dieser Vertrag“ genannt).
[Angaben zu diesem Objekt sowie Umfang der Vermietung]
§ 1
A vermietet an B eine Fläche innerhalb des in der Tabelle der Hauptpunkte über die An- und Vermietung (im Folgenden „Hauptpunkte-Tabelle“ genannt) unter Punkt (1) aufgeführten Gebäudes (im Folgenden „dieses Objekt“ genannt). Gemäß den in den folgenden Paragraphen beschriebenen Bedingungen vermietet A die Fläche an B, und B mietet die Fläche von A.
2. Bezüglich der Nutzung der Fassaden wird gleichzeitig mit Abschluss dieses Vertrages eine „schriftliche Bestätigung zur Nutzung der Fassaden“ getätigt. Mit vorherigem schriftlichem Einverständnis von A darf B Schilder / Reklame anbringen.
3. Sollte bezüglich der Nutzung des Daches eine Änderung eintreten, so treffen A und B nach Beratung eine Vereinbarung zu Art und Zweck der Nutzung.
[Verwendungszweck]
§ 2
B verwendet dieses Objekt nur zu dem in der Hauptpunkte-Tabelle unter Punkt (2) aufgeführten Zweck. Eine Verwendung zu anderen Zwecken ist nicht erlaubt.
[Vermietungszeitraum]
§ 3
Der Vermietungszeitraum ist wie unter Punkt (3) in der Hauptpunkte-Tabelle angegeben.
2. Dieser Vertrag verlängert sich nicht. Er endet mit Ablauf der oben angegebenen Frist, eine Verlängerung ist nicht möglich.
[Miete und Tag des Beginns der Mietzahlungen]
§ 4
Die Miethöhe ist wie unter Punkt (4) in der Hauptpunkte-Tabelle angegeben.
2. Der Tag des Beginns der Mietzahlungen ist der 1.7.2005. B überweist die oben angegebene Miete bis zum 25. eines Monats für den Folgemonat auf das von A benannte, unten aufgeführte Bankkonto. (Die Überweisungskosten trägt B.)
Wenn jedoch der Vermietungszeitraum vor Ablauf eines vollen Monats endet, wird die Bezahlung nach Tagesraten, abhängig von der Tagesanzahl dieses Monats, vorgenommen.
[Einzahlungskonto]
xxx
[Übergabe des Objektes]
§ 5
A übergibt am Tag des Beginns der Mietzahlungen, der unter § 4 aufgeführt ist, das Objekt im gegenwärtigen Zustand an B.
2. Wenn jedoch bezüglich Angelegenheiten, die den vorigen Abschnitt betreffen, in einer separaten Beratung zwischen A und B die vorherige Zustimmung von A eingeholt wurde, gilt diese Einschränkung nicht.
[Formalitäten beim Ablaufen der Frist]
§ 6
A hat bezüglich der in der Hauptpunkte-Tabelle unter Punkt (6) angegebenen Frist (im Folgenden „Benachrichtigungsfrist“ genannt) B gegenüber eine schriftliche Mitteilung zu machen des Inhalts, dass wegen Ablauf der Frist die Vermietung endet.
2. Wenn B einen Neuvertrag wünscht, und wenn bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragsfrist ein beiderseitiges Einverständnis zwischen A und B für einen Neuvertrag zustande kommt, so wird ein Neuvertrag abgeschlossen. Auch nach Abschluss des Neuvertrages handelt es sich um einen Gebäude-Mietvertrag für eine festgelegte Zeit, wie in § 38 des Gesetzes festgelegt. Wenn ein beiderseitiges Einverständnis zwischen A und B zu einem Neu-Mietvertrag, der in diesem Absatz beschrieben wird, erreicht wird, so werden nach Beratungen zwischen A und B Vereinbarungen zur Räumung getroffen, die nach Beendigung des Vertrages, wie in § 23 dieses Vertrages beschrieben, stattzufinden hat.
3. Wenn die im vorigen Abschnitt beschriebene gegenseitige Übereinstimmung nicht bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragsfrist erreicht wird, endet dieser Vertrag mit Ablauf der Vertragsfrist, und B muss dieses Objekt bis zum Ablauf der Vertragsfrist an A zurückgeben.
4. Wenn A die in Abschnitt 1 vorgeschriebene Benachrichtigung nicht tätigt, so kann er B gegenüber das Ende dieses Vertrages nicht durchsetzen. Wenn A jedoch nach Ablauf der Benachrichtigungsfrist B dahingehend benachrichtigt, dass wegen Ablauf der Vertragsfrist das Mietverhältnis endet, so endet dieser Vertrag nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Tag, an dem diese Benachrichtigung stattgefunden hat.
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