Recht auf Nachbesserung nach amerikanischem Recht?
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vkrauch
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Oct 16, 2014

Hallo,

ich habe ein großes Problem mit einer extrem unprofessionellen Übersetzungsagentur mit Hauptsitz in New York. Vor 2 Monaten habe ich einen Großauftrag mit einer viel zu kurzen Abgabefrist bearbeitet, was ich hinterher sehr bereut habe. Wegen der in meinen Augen vollkommen unrealistischen Frist (zeitraubende Schwierigkeiten im Text entpuppten sich leider erst, nachdem ich mit der Übersetzung fortgeschritten war, da der Anfang noch harmlos aussah), hatte ich um Fristverlän
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Hallo,

ich habe ein großes Problem mit einer extrem unprofessionellen Übersetzungsagentur mit Hauptsitz in New York. Vor 2 Monaten habe ich einen Großauftrag mit einer viel zu kurzen Abgabefrist bearbeitet, was ich hinterher sehr bereut habe. Wegen der in meinen Augen vollkommen unrealistischen Frist (zeitraubende Schwierigkeiten im Text entpuppten sich leider erst, nachdem ich mit der Übersetzung fortgeschritten war, da der Anfang noch harmlos aussah), hatte ich um Fristverlängerung gebeten, was mir verweigert wurde. Ich habe die Agentur gewarnt, dass ein abschließendes Lektorat aufgrund ihrer Frist nicht möglich sei und die Übersetzung zu der vereinbarten Frist mit dem Hinweis geliefert, dass ich jederzeit für Rückfragen oder Anpassungen zur Verfügung stehe. Danach war 2 Monate Funkstille. Nun kam plötzlich ein Schreiben, dass sie den Auftrag nicht bezahlen, da die Übersetzung ihrer Ansicht nach nicht gut genug sei. Ich prüfe jetzt die Möglichkeiten, gerichtlich vorzugehen. In Deutschland gibt es ja das Recht auf Nachbesserung, das mir der Auftraggeber explizit verweigert hat. Weiß jemand, wie es damit nach amerikanischem Recht aussieht? Ich wäre für jeden Hinweis dankbar.
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Thayenga
Thayenga  Identity Verified
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US Recht Oct 17, 2014

Obgleich ich mich mit dem explizieten US-Gesetzen nicht auskenne, ist davon auszugehen, dass auch US-Agenturen dem Übersetzer/der Übersetzerin ein Nachbesserungsrecht einräumen müssen. Jedenfalls war das bislang bei mir (in wenigen Fällen) so.

Vielleicht sollten Sie Ihre Frage im englischsprachigen Forum einstellen.


 
vkrauch
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danke Oct 17, 2014

Hallo und danke für den Tipp. Ich stelle es gleich mal im englischen Forum ein. Hoffentlich kennt sich dort jemand aus ...

 
Rolf Keller
Rolf Keller
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Local time: 02:34
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Es gibt allerdings Ausnahmen Oct 18, 2014

Das Recht, nachbessern zu dürfen, entfällt natürlich, wenn diese Leistung objektiv unmöglich ist.

Das ist z. B. bei zeitgebundenen Werken der Fall: Wenn ich den Werbetext für die Theaterpremiere erst liefere, wenn die Zuschauer schon ins Foyer strömen, ist es eben zu spät, da kann niemand mehr etwas nachbessern (= es ist objektiv unmöglich).

So etwas kann in manchen Fällen je nach Vertragsbedingungen auch bei Übersetzungen vorkommen.


 


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