Frage zu Schweizer Taufschein aus dem 19. Jh. Thread poster: Teresa Reinhardt
| Teresa Reinhardt United States Local time: 13:57 Member (2002) German to English + ...
In einer Schweizer Bescheinigung (1842) über Taufe (1819) & Konfirmation (1836) eines "ehelichen Sohnes", ausgestellt von einem (evangelisch-reformierten) Pastor, werden die Eltern als Johannes M….. und Elisabeth H…... aufgeführt. Frage: War es Mitte des 19. Jahrhunderts (oder war/ist es in der Schweiz evtl. generell) üblich, den "Mädchennamen" der Mutter nicht als solchen zu markieren (geborene/neé…)? Wäre sehr dankbar über allfällige Erleuchtung diesbezüglich;... See more In einer Schweizer Bescheinigung (1842) über Taufe (1819) & Konfirmation (1836) eines "ehelichen Sohnes", ausgestellt von einem (evangelisch-reformierten) Pastor, werden die Eltern als Johannes M….. und Elisabeth H…... aufgeführt. Frage: War es Mitte des 19. Jahrhunderts (oder war/ist es in der Schweiz evtl. generell) üblich, den "Mädchennamen" der Mutter nicht als solchen zu markieren (geborene/neé…)? Wäre sehr dankbar über allfällige Erleuchtung diesbezüglich; das Dokument dünkt mich auch sonst etwas seltsam (Zeitspanne zw. Ereignis und Ausstellung, keinerlei Bezug auf Kirchenbuch/ Aufzeichnungen, kein Name der Pfarrei…). Wenn es aber Standard für solche Dokumente aus der Zeit ist, dann ist alles OK. Die Datei (in Sütterlin) liegt als Scan vor und kann gern zugeschickt werden. Schon mal ganz herzlichen Dank im Voraus! Teresa ▲ Collapse | | | Rolf Keller Germany Local time: 22:57 English to German Sind Taufscheine "amtliche" Urkunden? | Jan 26, 2015 |
Teresa Reinhardt wrote: etwas seltsam (Zeitspanne zw. Ereignis und Ausstellung Das kommt es zumindest im Nachbarland AT auch heute vor. http://www.beziehungleben.at/startseite/ehevorbereitung-und-heiraten/checkliste.html --> Taufschein keinerlei Bezug auf Kirchenbuch/ Aufzeichnungen, kein Name der Pfarrei… Vielleicht hat der Dorfpfarrer X damals nie über die Grenzen seines Sprengels hinausgedacht. (Ich habe mal eine Vollmacht für das Beantragen eines Erbscheins gesehen. Nur eine einzige Zeile, ohne Angabe des Namens des Bevollmächtigten (nur "mein Bruder" – ja, woher weiß man denn, wer das ist?) und des Namens der Verstorbenen. Ausgestellt 200x von einem noch im Beruf stehenden Oberstudiendirektor ... hm.) Wenn es aber Standard für solche Dokumente aus der Zeit ist, dann ist alles OK. Ist das zum Übersetzen der Urkunde von Bedeutung? Ansonsten: Nach "Ahnenforschung" googeln, es gibt da spezielle Diskussionsforen, z. B.: http://forum.ahnenforschung.net/ | | | ibz Local time: 22:57 Member (2007) English to German + ...
Hallo Teresa Schick mir doch mal den Scan. Eventuell kann ich dir dann weiterhelfen! | | | Teresa Reinhardt United States Local time: 13:57 Member (2002) German to English + ... TOPIC STARTER
an alle, die mitgeholfen haben! Teresa | | | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Frage zu Schweizer Taufschein aus dem 19. Jh. Trados Studio 2022 Freelance | The leading translation software used by over 270,000 translators.
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