Übersetzungsfehler in Bedienungsanleitungen - Haftung
Thread poster: Stephanie Wloch
Stephanie Wloch
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Jul 3, 2005

Hallo, miteinander.
Ich lese gerade in der niederländischen Version einer Bedienungsanleitung für ein Temperaturmessgerät in explosionsgefährdeten Bereichen eines deutschen Herstellers.

Im Zweifelsfalle (bei Übersetzungsfehlern) gilt die deutsche Bedienungsanleitung.
Bij twijfel (in de vorm van vertaalfouten) geldt de Duitse gebruiksaanwijzing.


Habt ihr sowas schonmal gesehen?
Ich nur bei Verträgen, aber für Gebrauchsanweisungen gelten doch wieder ganz andere Gesetze.

Das halte ich für absoluten Unsinn, denn
1. muss der Hersteller aufgrund der Maschinenrichtlinie alle techn. Doku in der Sprache des betreffenden Landes mitliefern, um die Sicherheit bei der Bedienung zu gewährleisten. Für die Übersetzung gelten dann natürlich dieselben - mittlerweile- strengen Regeln für Bedienungsanleitungen wie für den Originaltext.

2. Im Hinblick auf die Produkthaftung ist der Hersteller dafür verantwortlich eine lupenreine, unmissverständliche Anleitung zu liefern. Wenn ein Warnhinweis nicht deutlich genug ist, wenn auf die Gefahren einer Zweckentfremdung nicht hingewiesen wird u.s.w. liegt ein Instruktionsfehler vor.
Dazu gibt es in letzer Zeit recht viele Urteile.
3. Außerdem gibt es noch die "Ikea-Klausel" = bei mangelhafter Montageanleitung liegt ein Sachmangel vor.

Letzteres kommt im o.g. Fall wohl nicht zum Tragen, aber die Rechtslage ist ja wohl so, dass ein Hersteller sich nicht herausreden kann (so wie es Politiker auch ganz gerne tun), es wäre ja ein Übersetzungsfehler, für den er nichts könne.
Das ist für uns technische Übersetzer gut als Argument für Qualitätsübersetzungen.
Aber heißt natürlich auch: sorgfältige Korrekturarbeit und Absicherung gegen Haftbarmachungen.
Denn es soll durchaus vorkommen, dass auch Übersetzer belangt werden für ihre Fehler. Zumindest wurde das bei einem Tekom-Seminar vor einer Woche erwähnt.


 
Marinus Vesseur
Marinus Vesseur  Identity Verified
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Volle Haftung? Jul 4, 2005

Tuliparola wrote:
ein Temperaturmessgerät in explosionsgefährdeten Bereichen eines deutschen Herstellers.

Komisch, ich kann mir nur einen einzigen Bereich an einem deutschen Hersteller vorstellen, der explosionsgefährlich wäre.

Aber im Ernst, ich denke du hast recht und somit wäre es vernünftig sich gegen Haftungsansprüchen abzusichern.

Im Zweifelsfalle (bei Übersetzungsfehlern) gilt die deutsche Bedienungsanleitung.
...ein netter Versuch sich vor der Haftung zu drücken. Dann könnte ich ja schreiben was mir gefällt!

Vor ein Paar Wochen musste ich daran denken als ich die Sicherheitshinweise für einen Chlorgasverdichter übersetzt habe. Also, das Teil ist explosionsgefährdet; bei der Recherche nach Informationen im Internet bin ich auf mehreren Meldungen über Unfällen mit Chlorgas gestoßen. Seitdem habe ich eine 'Vermögensschadenshaftpflichtversicherung'. Ich bin mir nicht sicher ob diese Leute den Schaden auch wirklich tragen wenn er anfällt, aber Sie werden sich zumindest drum kümmern mir den Rücken frei zu halten und das ist doch schon was.

Frohes Schaffen! (aber hoffentlich nicht mit dem gigantischen Schraubenschlüssel)


 
Alexander Panow
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Absicherung gegen Übersetzungsfehler Jul 4, 2005

Ich glaube, dass es sich dabei viel mehr um die Absicherung des Herstellers gegen Übersetzungsfehler handelt, denn der Hersteller kann ja nicht wissen, was ein Übersetzer mit seiner Original-Betriebsanweisung gemacht hat, sein Hinweis dehalb, dass in allen Rechtsfällen (Zweifelsfällen) die Formulierungen des Originals (in diesem Falle auf Deutsch) bindend sind, sonst muß der Hersteller selbst für Flüchtigkeitsfehler der Übersetzer haften... So ist meine In... See more
Ich glaube, dass es sich dabei viel mehr um die Absicherung des Herstellers gegen Übersetzungsfehler handelt, denn der Hersteller kann ja nicht wissen, was ein Übersetzer mit seiner Original-Betriebsanweisung gemacht hat, sein Hinweis dehalb, dass in allen Rechtsfällen (Zweifelsfällen) die Formulierungen des Originals (in diesem Falle auf Deutsch) bindend sind, sonst muß der Hersteller selbst für Flüchtigkeitsfehler der Übersetzer haften... So ist meine Interpretation...

Marinus Vesseur wrote:

Tuliparola wrote:
ein Temperaturmessgerät in explosionsgefährdeten Bereichen eines deutschen Herstellers.

Komisch, ich kann mir nur einen einzigen Bereich an einem deutschen Hersteller vorstellen, der explosionsgefährlich wäre.

Aber im Ernst, ich denke du hast recht und somit wäre es vernünftig sich gegen Haftungsansprüchen abzusichern.

Im Zweifelsfalle (bei Übersetzungsfehlern) gilt die deutsche Bedienungsanleitung.
...ein netter Versuch sich vor der Haftung zu drücken. Dann könnte ich ja schreiben was mir gefällt!

Vor ein Paar Wochen musste ich daran denken als ich die Sicherheitshinweise für einen Chlorgasverdichter übersetzt habe. Also, das Teil ist explosionsgefährdet; bei der Recherche nach Informationen im Internet bin ich auf mehreren Meldungen über Unfällen mit Chlorgas gestoßen. Seitdem habe ich eine 'Vermögensschadenshaftpflichtversicherung'. Ich bin mir nicht sicher ob diese Leute den Schaden auch wirklich tragen wenn er anfällt, aber Sie werden sich zumindest drum kümmern mir den Rücken frei zu halten und das ist doch schon was.

Frohes Schaffen! (aber hoffentlich nicht mit dem gigantischen Schraubenschlüssel)


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Giovanna Graziani
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Sichtpunkt des Herstellers Jul 4, 2005

Hallo zusammen.
Ich arbeite im Haus bei einem Hersteller von medizinischen Geräten (bei denen die Sicherheit selbstverständlich besonders wichtig ist) und kann Euch erklären, wie es bei uns funktioniert: unsere Firma stellt Geräte mit den entsprechenden Bedienungsanleitungen auf fünf "offiziellen" Sprachen her: Italienisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch. Für diese Sprachen haftet die Firma direkt, auch weil sie direkte Niederlassungen in den entsprechenden Ländern hat
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Hallo zusammen.
Ich arbeite im Haus bei einem Hersteller von medizinischen Geräten (bei denen die Sicherheit selbstverständlich besonders wichtig ist) und kann Euch erklären, wie es bei uns funktioniert: unsere Firma stellt Geräte mit den entsprechenden Bedienungsanleitungen auf fünf "offiziellen" Sprachen her: Italienisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch. Für diese Sprachen haftet die Firma direkt, auch weil sie direkte Niederlassungen in den entsprechenden Ländern hat, die die Übersezungen prüfen können.
In den Ländern, wo die Geräte durch Händler vertrieben werden, also nicht von direkten Mitarbeiter, werden lokale Übersetzungen vom Händler verwaltet. In diesem Fall haftet für Übersetzungsfehler nicht die Hauptfirma, sondern der lokale Händler, der die Übersetzung verwaltet hat, weil es seine Veratnwortung ist, den Text seiner Sprache zu prüfen.
Also diese Klausel bedeutet, daß die Hauptfirma nur für die Genauigleit der "offiziellen" Sprachen haftet, für die anderen Sprachen ist der jeweilige Händler verantwortlich.

Einen schönen Tag an alle,
Giovanna
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