Schuldner der Umsatzsteuer ist
Thread poster: Heinrich Pesch
Heinrich Pesch
Heinrich Pesch  Identity Verified
Finland
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Member (2003)
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Dec 30, 2005

Gerade hat ein deutscher Kunde verlangt, auf meiner Rechnung müsste stehen:
"Schuldner der Umsatzsteuer ist xxx". Seit drei Jahren schicke ich allen deutschen Kunden die Rechnung mit dem Text:
"Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung - gemäß § 4 Nr. 1b sowie 6a UStG". Und keiner hat etwas anderes verlangt, auch der besagte Kunde nicht. Ich habe ihm den gewünschten Satz hinzugefügt, aber ich würde gerne wissen, was richtig ist.
Schließlich ist doch klar, dass Umsatz
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Gerade hat ein deutscher Kunde verlangt, auf meiner Rechnung müsste stehen:
"Schuldner der Umsatzsteuer ist xxx". Seit drei Jahren schicke ich allen deutschen Kunden die Rechnung mit dem Text:
"Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung - gemäß § 4 Nr. 1b sowie 6a UStG". Und keiner hat etwas anderes verlangt, auch der besagte Kunde nicht. Ich habe ihm den gewünschten Satz hinzugefügt, aber ich würde gerne wissen, was richtig ist.
Schließlich ist doch klar, dass Umsatzsteuerpflichtige USt bezahlen, aber darauf habe ich doch keinen Einfluss.

Gruß

Heinrich
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Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
Germany
Local time: 11:59
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Ähnliche Formulierung Dec 30, 2005

Hallo Heinrich,
ich verlange von allen Kollegen außerhalb Deutschlands folgende Formulierung:

"Please note: As the recipient of the services mentioned herein, you are liable for German value-added tax pursuant to section 13b (2) of the German VAT Act (UStG).
(Gem. § 13b Abs. 2 USTG sind Sie als Leistungsempfänger Schuldner der deutschen Umsatzsteuer.)"

Das Problem liegt darin, dass die Leistung eben nicht steuerfrei ist (auch wenn für innergemeins
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Hallo Heinrich,
ich verlange von allen Kollegen außerhalb Deutschlands folgende Formulierung:

"Please note: As the recipient of the services mentioned herein, you are liable for German value-added tax pursuant to section 13b (2) of the German VAT Act (UStG).
(Gem. § 13b Abs. 2 USTG sind Sie als Leistungsempfänger Schuldner der deutschen Umsatzsteuer.)"

Das Problem liegt darin, dass die Leistung eben nicht steuerfrei ist (auch wenn für innergemeinschaftliche Leistungen unter bestimmten Bedingungen keine Umsatzsteuer berechnet wird).

Die Steuerpflicht wird bei in Deutschland USt-pflichtigen Unternehmern durch die Anrechnung der Vorsteuer neutralisiert (praktisch ein Nullsummenspiel). Fehlt die Formulierung, kann es dem Rechnungsempfänger passieren, dass er den Vorsteuerabzug nicht geltend machen kann und somit umsatzsteuerpflichtig wird.

(Bin kein Steuerberater und kann insofern nur mein Verständnis wiedergeben - falls jemand das präziser drauf hat: nur zu!)

HTH, Ralf
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dieter haake
dieter haake  Identity Verified
Austria
Local time: 11:59
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+ ...
... in Österreich Dec 30, 2005

schreibe ich:

Auslandsrechnung o. USt
gemäß § 3a, Abs. 10 UstG (Reverse Charge)

ansonsten stimme ich Ralf zu.

Ich hab einen (langjährigen) Kunden,
der jetzt (auf Anregung seines Steuerberaters)
auf der Re vermerkt haben will:

Die Dienstleistung wurde in Österreich erbracht

(warum, wusste der Steuerberater allerdings auch nicht)

guten Rutsch
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schreibe ich:

Auslandsrechnung o. USt
gemäß § 3a, Abs. 10 UstG (Reverse Charge)

ansonsten stimme ich Ralf zu.

Ich hab einen (langjährigen) Kunden,
der jetzt (auf Anregung seines Steuerberaters)
auf der Re vermerkt haben will:

Die Dienstleistung wurde in Österreich erbracht

(warum, wusste der Steuerberater allerdings auch nicht)

guten Rutsch

didi

www.kaerntenservice.at

[Edited at 2005-12-30 18:23]
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Erik Hansson
Erik Hansson  Identity Verified
Germany
Swedish
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Nicht steuerbare Leistungen Dec 30, 2005

Ralf Lemster wrote:
Das Problem liegt darin, dass die Leistung eben nicht steuerfrei ist (auch wenn für innergemeinschaftliche Leistungen unter bestimmten Bedingungen keine Umsatzsteuer berechnet wird).



Genau so ist es! Steuerfrei und nicht steuerbar werden öfters verwechselt. Mein Steuerbüro hat mir folgende Formulierung für meine Auslandsrechnungen empfohlen:

"Es handelt sich um nicht steuerbare Leistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes."

Hat schon einige Jahre jeder finanzamtstechnischen Prüfung standgehalten.

Erik

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Erik Hansson ( SFÖ )
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