Beglaubigung EN>FR als öffentlich bestellte Übersetzerin in DE Thread poster: Christine Knospe
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Hallo zusammen, ich habe hier gerade eine Anfrage, wo ich mir nicht sicher bin, was ich darf und was nicht. Ich bin beeidigte und öffentliche bestellte Übersetzer für die Sprachen Englisch und Französisch. Wie verhält es sich jedoch, wenn die Übersetzung und Beglaubigung von EN > FR erfolgen soll? Darf ich das überhaupt? Die Richtlinien vom Landgericht geben dazu sehr wenig her bzw. der Fall ist nicht aufgeführt, was daran liegen kann, dass es sowie... See more Hallo zusammen, ich habe hier gerade eine Anfrage, wo ich mir nicht sicher bin, was ich darf und was nicht. Ich bin beeidigte und öffentliche bestellte Übersetzer für die Sprachen Englisch und Französisch. Wie verhält es sich jedoch, wenn die Übersetzung und Beglaubigung von EN > FR erfolgen soll? Darf ich das überhaupt? Die Richtlinien vom Landgericht geben dazu sehr wenig her bzw. der Fall ist nicht aufgeführt, was daran liegen kann, dass es sowieso ausgeschlossen ist. Hat hier jemand eine Info? Vielen Dank im Voraus!! Christine ▲ Collapse | | |
Hallo Christine! Ich habe bei meinem ehemaligen Arbeitgeber die Privatkundenabteilung geleitet und mich wegen der zahlreichen Urkundenübersetzungen naturgemäß viel mit Ämtern herumgeschlagen. Wir hatten eine Übersetzerin, die auch für Englisch und Französich ermächtigt war und solche Sachen übersetzt und beglaubigt hat. Bei einer Übersetzung (zum Beispiel) aus dem Spanischen ins Türkische wird in der Regel eine Übersetzungs aus dem Spanischen ... See more Hallo Christine! Ich habe bei meinem ehemaligen Arbeitgeber die Privatkundenabteilung geleitet und mich wegen der zahlreichen Urkundenübersetzungen naturgemäß viel mit Ämtern herumgeschlagen. Wir hatten eine Übersetzerin, die auch für Englisch und Französich ermächtigt war und solche Sachen übersetzt und beglaubigt hat. Bei einer Übersetzung (zum Beispiel) aus dem Spanischen ins Türkische wird in der Regel eine Übersetzungs aus dem Spanischen ins Deutsche angefertigt und die deutsche Übersetzung dann ins Türkische übersetzt. Da in den meisten Fällen zwei Übersetzer daran beteiligt sind, beglaubigen beide ihre Übersetzung, die aneinandergeheftet und gestempelt werden. Rein theoretisch kannst du ja auch argumentieren, dass du zuerst vom Englischen ins Deutsche und dann ins Französische übersetzt hast. Das ist bei einer Ermächtigung für beide Sprachen kein Problem. Wichtig ist bei beglaubigten Übersetzungen, dass die Unterschrift für die entsprechenden Sprachen für die Überbeglaubigung beim zuständigen Landgericht hinterlegt ist. Denn dahin muss sich der Kunde ja wenden, falls die übersetzte Urkunde im Ausland anerkannt werden soll. Die prüfen dann, ob deine Unterschrift mit ihren Unterlagen übereinstimmt und erteilen dann die Überbeglaubigung. Ich hatte da auch mal den Fall, dass die Unterschrift einer Übersetzerin neu angefordert wurde, weil die zuständige Beamtin der Ansicht war, dass die hinterlegte Unterschrift der Unterschrift unter der Übersetzung nicht ähnlich genug war. Viele Grüße Sonja
[Bearbeitet am 2008-06-19 15:26] ▲ Collapse | | | Vielen Dank! | Jun 21, 2008 |
Hallo Sonja, wollte mich noch einmal ganz herzlich für die ausführliche und sehr informative Antwort bedanken! Also vielen Dank! Viele Grüße, Christine | | | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Beglaubigung EN>FR als öffentlich bestellte Übersetzerin in DE Trados Business Manager Lite | Create customer quotes and invoices from within Trados Studio
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