Frage zur Vergütungsbemessung und zum Vorlegen der Akten
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Jul 6, 2008

Hallo,

ich bin im Bereich Dolmetschen für Justiz/Behörden ein Neuling. Vor kurzem wurde ich einem Verfahren "ad hoc" beigezogen, bei welchem ich nicht vorher die Gelegenheit hatte die Prozeßakte einzusehen, um mich mit der Fachterminologie des Prozesses vertraut zu machen. Auf Nachfrage meinte die Richterin, eine Akteneinsicht durch Dolmetscher sei vor Gericht nicht üblich. Habt Ihr Erfahrungen gemacht, wie die Akteneinsicht durch die Richter gehandhabt wird?

Für d
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Hallo,

ich bin im Bereich Dolmetschen für Justiz/Behörden ein Neuling. Vor kurzem wurde ich einem Verfahren "ad hoc" beigezogen, bei welchem ich nicht vorher die Gelegenheit hatte die Prozeßakte einzusehen, um mich mit der Fachterminologie des Prozesses vertraut zu machen. Auf Nachfrage meinte die Richterin, eine Akteneinsicht durch Dolmetscher sei vor Gericht nicht üblich. Habt Ihr Erfahrungen gemacht, wie die Akteneinsicht durch die Richter gehandhabt wird?

Für den Vergütungsbemessungszeitraum wird die "erforderliche Zeit einschließlich Warte-, Anreise- und Vorbereitungszeiten" angesetzt. Die erforderliche Zeit ist bei Übertragungen in der mündlichen Verhandlung leicht zu messen. Wie steht es aber um Vorbereitungszeiten, die durch die Einarbeitung in die Sonderterminolgie eines Prozesses entstehen, z.B. durch Studium der Verfahrensakte?

Vielen Dank und liebe Grüße
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Marian Pyritz
Marian Pyritz  Identity Verified
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Vorbereitungszeit und Akteneinsicht Jul 6, 2008

In meiner 25-jährigen Gerichtsdolmetscherpraxis habe ich nie gehört, dass Dolmetscher eine Entschädigung für eine Vorbereitungszeit eingefordert/erhalten haben. Das wird bei Sachverständigen ganz anders sein.

Es ist tatsächlich unüblich, dass Dolmetscher Akteneinsicht erhalten. Aber das liegt auch an den Dolmetschern selbst.
Ich habe es mir zur Gewohnheit gemacht, vor den Gerichtsverhandlungen bei den betreffenden Geschäftsstellen um Ablichtungen der Anklageschrift zu
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In meiner 25-jährigen Gerichtsdolmetscherpraxis habe ich nie gehört, dass Dolmetscher eine Entschädigung für eine Vorbereitungszeit eingefordert/erhalten haben. Das wird bei Sachverständigen ganz anders sein.

Es ist tatsächlich unüblich, dass Dolmetscher Akteneinsicht erhalten. Aber das liegt auch an den Dolmetschern selbst.
Ich habe es mir zur Gewohnheit gemacht, vor den Gerichtsverhandlungen bei den betreffenden Geschäftsstellen um Ablichtungen der Anklageschrift zu bitten, wenn ich sie nicht sowieso schon selbst im Vorfeld übersetzt habe.
Wenn sich bei der Durchsicht der Anklageschrift ergibt, dass Sachverständige vorgeladen wurden, ist es ratsam, um weitere Akteneinsicht zu bitten. Ob diese dann gewährt wird, liegt am jeweiligen Richter und natürlich auch am Dolmetscher.

Viele Grüße
Marian
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uli1
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Akteneinsicht Jul 7, 2008

Hi,
gerade wurde mir vor einer Vernehmung 1/2 Std. Akteneinsicht gewährt, aber das ist nicht immer so. Das Fachvokabular wird schlicht vorausgesetzt. Ob sie mir bezahlt wird, weiß ich noch nicht.

Die Behörden haben übrigens hier in Baden-Württemberg Anweisung, sich den billigsten Dolmetscher aus der Datenbank herauszusuchen. Daher haben viele Dolmetscher keine Lust mehr, Aufträge von Gerichten etc. anzunehmen.

Ich muss um Honorare kämpfen, die unter dem S
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Hi,
gerade wurde mir vor einer Vernehmung 1/2 Std. Akteneinsicht gewährt, aber das ist nicht immer so. Das Fachvokabular wird schlicht vorausgesetzt. Ob sie mir bezahlt wird, weiß ich noch nicht.

Die Behörden haben übrigens hier in Baden-Württemberg Anweisung, sich den billigsten Dolmetscher aus der Datenbank herauszusuchen. Daher haben viele Dolmetscher keine Lust mehr, Aufträge von Gerichten etc. anzunehmen.

Ich muss um Honorare kämpfen, die unter dem Satz liegen, den ich vor 20 Jahren erhalten habe, da der Berufsdolmetscherzuschlag nicht mehr gewährt wird. Auch die Fahrkosten werden anscheinend nicht mehr übernommen.

Grüße Uli
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fsh
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TOPIC STARTER
Akteneinsicht /Vergütungsbemessung Jul 7, 2008

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Anscheinend ist es bei Behörden/Gerichten schon eine Ausnnahme, was in der Wirtschaft eine reine Selbstverständlichkeit ist: daß man sich vorbereiten darf. Als ich für ein Unternehmen tätig war, war es vollkommen klar, daß ich die Handelsbriefe nebst Schrifttum einsehen konnte.

Die Dolmetscher sollten sich das Honorardrücken im ÖD nicht länger gefallen lassen. Die Gerichte sind an die Sätze des JVEG gebund
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Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Anscheinend ist es bei Behörden/Gerichten schon eine Ausnnahme, was in der Wirtschaft eine reine Selbstverständlichkeit ist: daß man sich vorbereiten darf. Als ich für ein Unternehmen tätig war, war es vollkommen klar, daß ich die Handelsbriefe nebst Schrifttum einsehen konnte.

Die Dolmetscher sollten sich das Honorardrücken im ÖD nicht länger gefallen lassen. Die Gerichte sind an die Sätze des JVEG gebunden. Das gleiche gilt für die Polizei.

Hat jemand von euch eine "Rahmenvereinbarung" nach dem JVEG unterzeichnet? Bei uns ist das anscheinend so, wer eine solche nicht unterzeichnet, wird nur noch in "Notfällen" herangezogen,

mfG
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wonita (X)
wonita (X)
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Ist das in Bayern anders? Jul 7, 2008

uli1 wrote:
Die Behörden haben übrigens hier in Baden-Württemberg Anweisung, sich den billigsten Dolmetscher aus der Datenbank herauszusuchen. Daher haben viele Dolmetscher keine Lust mehr, Aufträge von Gerichten etc. anzunehmen.

Ich muss um Honorare kämpfen, die unter dem Satz liegen, den ich vor 20 Jahren erhalten habe, da der Berufsdolmetscherzuschlag nicht mehr gewährt wird. Auch die Fahrkosten werden anscheinend nicht mehr übernommen.

Grüße Uli


Ich bin nicht vereidigt, daher nur vereinzelt für das Gericht gearbeitet. Mein letzter Dolmetscherauftrag vom Gericht geht auf September, 2007 zurück . Da bin ich sogar darauf hingewiesen worden, dass ich pro Stunde 55 Euro kassieren durfte, und die Fahrtkosten übernommen wurden.

Grüße
Bin

[Edited at 2008-07-07 16:53]


 
o2sta
o2sta
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Praxis beim AG München Jul 7, 2008

Ich bin öfters als Dolmetscherin beim AG München und der StA tätig.

Akteneinsicht bekam ich nur bei Prozesses, die über das übliche hinausgehen (z.B. Wirtschaftskriminalität).

Bei uns muss man nach dem Termin mit dem Anweisungszettel, auf dem der Richter die Dienste bestätigt hat, zur Anweisungsstelle gehen. Die Anweisungsstelle zahlt unproblematisch 55 Euro für die Zeit der Verdolmetschung und für die Zeit einer etwaigen Anreise. Erstatten werden zusätzlich
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Ich bin öfters als Dolmetscherin beim AG München und der StA tätig.

Akteneinsicht bekam ich nur bei Prozesses, die über das übliche hinausgehen (z.B. Wirtschaftskriminalität).

Bei uns muss man nach dem Termin mit dem Anweisungszettel, auf dem der Richter die Dienste bestätigt hat, zur Anweisungsstelle gehen. Die Anweisungsstelle zahlt unproblematisch 55 Euro für die Zeit der Verdolmetschung und für die Zeit einer etwaigen Anreise. Erstatten werden zusätzlich die Kosten für die Anreise bis zur Höhe der Kosten für die erste Wagenklasse der deutschen Bahn, darüber hinaus nur, falls man dem Staat eine überlange Anreisezeit oder eine Übernachtung erspart hat.

Im Normallfall gibt es z.B. für 10 min Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung und 70m min Anreise in München:

27,50 € (Verdolmetschungszeit) plus 82.50 € (Anreisezeit) plus Anreisekosten plus (soweit zu entrichten) Umsatzsteuer i.H.v. 19%

Die angewiesene Summe wird überwiesen. In Ausnahmefällen kann man sie sich von der Justizkasse auch bar auszahlen lassen.
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