Off topic: Buchungsgebühren für gestrichene Flüge!!!
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China
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Jul 14, 2008

Anfang des Jahres habe ich durch eine Reisegesellschaft Airxxx 2 Flugtickets für China in den Pfingstferien gebucht. Ende April, 10 Tage vor dem Abflug, teilte mir die Airxxx mit, dass meine Flüge ersatzlos gestrichen worden sind, und dass selbst in dem Fall durften sie als eine Vermittlungsgesellschaft die Buchungsgebühren in Höhe von 90 Euro erheben. Die Airxxx beruht stets auf ihre AGB:

1.Haftung von airxxx als Vermittler
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
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Anfang des Jahres habe ich durch eine Reisegesellschaft Airxxx 2 Flugtickets für China in den Pfingstferien gebucht. Ende April, 10 Tage vor dem Abflug, teilte mir die Airxxx mit, dass meine Flüge ersatzlos gestrichen worden sind, und dass selbst in dem Fall durften sie als eine Vermittlungsgesellschaft die Buchungsgebühren in Höhe von 90 Euro erheben. Die Airxxx beruht stets auf ihre AGB:

1.Haftung von airxxx als Vermittler
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters bzw. sonstigen Anbieters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. airline direct ist nicht zur Prüfung der Angaben der Reiseveranstalter bzw. sonstigen Anbieter verpflichtet und haftet gegenüber einem Teilnehmer/Reisenden nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben. airline direct weist darauf hin, dass die automatische Bestätigung einer Buchung, die auf der irrtümlich fehlerhaften Eingabe von Daten oder einem Softwarefehler beruht, airxxx zur Anfechtung des etwaig geschlossenen Vertrages berechtigt.
2.Servicepauschale
airlxxx erhebt für Vermittlung der Reise eine Servicepauschale. Dieses wird bei Stornierung der Reise nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von airxxx und/oder ihren Erfüllungsgehilfen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist.

Leider sieht mittlerweile mein Rechtsanwalt auch so, dass ich keine Chance bei einer gerichtlichen auseinandersetzung gegen Airxx gewinnen könnte.

Bevor ich aufgebe, würde ich mich nochmal bei euch erkündigen: sieht ihr auch keine Chance für mich?

Danke,
Bin
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Feinstein
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Anwalt hat Recht Jul 14, 2008

Gegen der airxx werden Sie nicht gewinnen. Aber man kann von der Fluggesellschaft die Erstattung des Aufwandes fordern. Was sagt der Anwalt dazu?

Viel Erfolg

Wladimir


 
Aleksandra Kwasnik
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Ein Fall für die Verbraucherzentrale? Jul 14, 2008

Hallo Bin,

vielleicht wäre es sinnvoll, die Verbraucherzentrale zu kontaktieren?
Viel Erfolg!

Grüße,
Aleksandra


 
Aleksandra Kwasnik
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EG-Verordnung 261/2004 ? Jul 14, 2008

Hallo nochmal,

ich frage mich, ob Dein Fall nicht unter Artikel 5 der EG-Verordnung 261/2004 fällt:

Artikel 5 - Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen B
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Hallo nochmal,

ich frage mich, ob Dein Fall nicht unter Artikel 5 der EG-Verordnung 261/2004 fällt:

Artikel 5 - Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder
ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
(2) Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung.
(3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Wenn ich diesen Artikel richtig interpretiere, hättest Du unter Umständen Anspruch auf Ausgleichszahlungen (also Erstattung der Buchungsgebühren) gemäß Artikel 7:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004R0261:DE:HTML

Ich weiß nicht, wie es sich in Deinem Fall verhält, es wäre aber vielleicht einen Versuch wert (diese Verordnung als Argument zu benutzen). Eine Freundin, deren Flug 6 Stunden Verspätung hatte, worauf sie dann einen anderen Flug zu einem anderen Zielort gebucht hatte und von dort aus weiter mit der Bahn nach Hause (zu ihrem eigentlichen Zielort) gereist ist, hatte nach einer Bezugnahme auf die EG-Verordnung (es dürfte sich um diese hier gehandelt haben) alle Kosten (= das zusätzliche Flugticket + Bahnkosten + Taxi) ganz schnell erstattet bekommen. Vielleicht klappt es auch in Deinem Fall - viel Erfolg!

Viele Grüße -
Aleksandra



[Edited at 2008-07-14 13:33]

Keine Ahnung, was in letzter Zeit mit den EU-Links los ist, die betreffende Verordnung findest Du hier: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/RECH_naturel.do?

Jahr = 2004
Nummer = 261

[Edited at 2008-07-14 13:36]
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wonita (X)
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Bitterlich enttäuscht vom Anwalt Jul 14, 2008

Feinstein wrote:

Gegen der airxx werden Sie nicht gewinnen. Aber man kann von der Fluggesellschaft die Erstattung des Aufwandes fordern. Was sagt der Anwalt dazu?

Viel Erfolg

Wladimir


Als ich mit dem Fall zu ihm gegangen bin, hat er mir mit aller Zuversicht Hoffnung gemacht, dass ich nicht nur die Buchungsgebühren, sondern auch die Kosten für die Telefongespräche mit Airxxx in voller Höhe zurückbekommen würde.

Nach einigen Korrespondenzwechseln mit Airxxx, sah er das Ganze plötzlich von einem neuen Blickwinkel, obwohl ich ihn von vorne an auf die AGB der Airxx hingewiesen haben.

Nun schlägt er vor, ein Briefchen an die Fluggesellschaft zu schreiben, vielleicht können sie mir ein Parr Meilen einräumen...



[Edited at 2008-07-14 14:50]


 
wonita (X)
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Glück im Unglück Jul 14, 2008

Hallo Aleksandra,

in meinem Fall sind keinelei finanzielle Schaden dadurch entstanden. Ganz im Gegenteil! Ich habe sogar kurzfristig 2 Tickets zu Sondertarifen bei Airchina gebucht, die viel günstiger waren. Mich ärgert es, dass die Airxxx mir bei der Suche nach neuen Tickets überhaupt nicht geholfen hat, und wollte trotzdem die Servicegebühren behalten. Was für Service habe ich von ihnen bekommen?

Die verbraucherzentrale ist eine nette Idee, bei der ich mich auf
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Hallo Aleksandra,

in meinem Fall sind keinelei finanzielle Schaden dadurch entstanden. Ganz im Gegenteil! Ich habe sogar kurzfristig 2 Tickets zu Sondertarifen bei Airchina gebucht, die viel günstiger waren. Mich ärgert es, dass die Airxxx mir bei der Suche nach neuen Tickets überhaupt nicht geholfen hat, und wollte trotzdem die Servicegebühren behalten. Was für Service habe ich von ihnen bekommen?

Die verbraucherzentrale ist eine nette Idee, bei der ich mich auf jeden Fall melden würde.

Grüße
Bin
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