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Richtlinien eines Übersetzungsbüros
Thread poster: Lucyna Wiatr
Lucyna Wiatr
Lucyna Wiatr  Identity Verified
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Jul 19, 2008

Hallo,

Ich bin gerade dabei die Mitarbeit mit einem neuen Kunden, großes Übersetzungsbüro, zu beginnen. Es handelt sich um ein Projekt der ca. 2 Monate dauern soll, bei dem ich viel lernen und verdienen kann. Die Firma hat mir vor ein Paar Tagen die Allgemeinen Richtlinien für die Zusammenarbeit mit freien Übersetzern zugeschickt. Und ich bin ein bisschen verwirrt und unsicher.

In einem Punkt dieser Richtlinien steht:
"Die Übernahme des Auftrages verpflicht
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Hallo,

Ich bin gerade dabei die Mitarbeit mit einem neuen Kunden, großes Übersetzungsbüro, zu beginnen. Es handelt sich um ein Projekt der ca. 2 Monate dauern soll, bei dem ich viel lernen und verdienen kann. Die Firma hat mir vor ein Paar Tagen die Allgemeinen Richtlinien für die Zusammenarbeit mit freien Übersetzern zugeschickt. Und ich bin ein bisschen verwirrt und unsicher.

In einem Punkt dieser Richtlinien steht:
"Die Übernahme des Auftrages verpflichtet den/die Übersetzer(in) / Dolmetscher(in) zur sauberen, einwandfreien und fachgerechten Durchführung. Eine Überprüfung unsererseits erfolgt im Allgemeinen nicht; wir gehen davon aus, dass die Leistung fehlerfrei ist und von unseren Kunden nicht beanstandet werden kann. Sollte die Übersetzung dennoch beanstandet werden, ist der Übersetzer hierfür allein verantwortlich. Eventuelle Zahlungskürzungen unserer Kunden aufgrund von Qualitätsmängeln werden in vollem Umfang an den Übersetzer weiter gegeben."

Hat jemand von euch je Probleme gehabt, die bei so einem Vertrag entstanden sind.
Ist das wirklich möglich, dass das Übersetzungsbüro keine Verantwortung trägt?

Für Ratschläge von allen mehr erfahrenen Übersetzern und Übersetzerinnen werde ich sehr dankbar sein.

Mit freundlichen Grüßen

Lucyna
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Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Umtüter Jul 19, 2008

Hallo Lucyna,
diese Art von Agentur wird oft als "Box Shifter" ("Umtüter") bezeichnet - mit einer professionellen Sprachdienstleistung hat das meiner Meinung nach nicht mehr viel zu tun.

Es handelt sich um ein Projekt der ca. 2 Monate dauern soll, bei dem ich viel lernen und verdienen kann.

Vorausgesetzt, Du bekommst auch das zugesicherte Honorar.

Die Firma hat mir vor ein Paar Tagen die Allgemeinen Richtlinien für die Zusammenarbeit mit freien Übersetzern zugeschickt. Und ich bin ein bisschen verwirrt und unsicher.

Mit Recht.

In einem Punkt dieser Richtlinien steht:
"Die Übernahme des Auftrages verpflichtet den/die Übersetzer(in) / Dolmetscher(in) zur sauberen, einwandfreien und fachgerechten Durchführung. Eine Überprüfung unsererseits erfolgt im Allgemeinen nicht; wir gehen davon aus, dass die Leistung fehlerfrei ist und von unseren Kunden nicht beanstandet werden kann. Sollte die Übersetzung dennoch beanstandet werden, ist der Übersetzer hierfür allein verantwortlich. Eventuelle Zahlungskürzungen unserer Kunden aufgrund von Qualitätsmängeln werden in vollem Umfang an den Übersetzer weiter gegeben."

Ich versuche das mal zu übersetzen:
- Du hast vermutlich keinen Kontakt zum Endkunden, kannst also wahrscheinlich auch keine Rückfragen stellen oder Terminologie, Konventionen, etc. abstimmen.
- Die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde Korrekturen anbringt, ist hoch (ob diese als "Korrekturen" oder "Beanstandungen" apostrophiert werden, überlasse ich Deiner Vorstellungskraft).

Ich kenne keinen Übersetzer, der in einem normalen Bearbeitungszeitraum perfekte Arbeit abliefert (das schaffe ich selbst auch nicht). Mit dieser Formulierung hat die Agentur freie Hand, Dir beliebige "Qualitätsmängel" aufzudrücken.

Ob der Passus rechtlich durchsetzbar ist, weiß ich nicht (zumindest wären Zweifel angebracht) - von einem solchen Arrangement würde ich die Finger lassen.

Der Vollständigkeit halber möchte ich hinzufügen, dass ich selbst überwiegend als Auftraggeber auftrete und nur mit Direktkunden arbeite.

LG Ralf


 
Rox-Edling
Rox-Edling
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Box shifter kannte ich noch nicht Jul 19, 2008

- Die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde Korrekturen anbringt, ist hoch (ob diese als "Korrekturen" oder "Beanstandungen" apostrophiert werden, überlasse ich Deiner Vorstellungskraft).


Hier stellt sich auch die Frage, ob und wie solche "Beanstandungen" nachgewiesen werden müssen ("Fehler" oder "Beanstandungen" kann ja auch der Praktikant in der Agentur angestrichen haben). Im schlechteren Fall leicht verdientes Geld für die Agentur.

Auch ich arbeite manchmal für Umtüter, aber einen solchen Passus habe ich noch nie gelesen.

Wenn du wirklich viel lernen möchtest, kann ich Dir die Agenturen ans Herz legen, die einem die korrigierte (proofgereadete) Übersetzung zukommen lassen, um die Änderungen anzunehmen oder abzulehnen. Gerade als Anfänger wirst Du erschrecken, wie viele tatsächliche Fehler oder Stilblüten Dir nachgewiesen werden können. Aber Du lernst (und das Mehr an Zeit macht sich langfristig bezahlt). Und: Du kannst anschließend sicher sein, dass die Überstzung kaum beanstandet werden kann (was grundsätzlich auch für die Agenturen mit Proofreading-Prozess gilt) und Du Dein Geld erhältst.

"Großes Übersetzungsbüro" ist im weiteren Sinne anzuzweifeln. Groß steht nicht für Qualität und positives Zahlungsverhalten, zumal fast alle großen, mit denen ich arbeite, einen Proofreader zwischengeschaltet haben.

Viele Grüße

Torsten


 
Lucyna Wiatr
Lucyna Wiatr  Identity Verified
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TOPIC STARTER
danke Jul 19, 2008

Danke sehr für Ihre Antworten. Ihre Aussagen bestätigen meine Zweifel.

Die Übersetzungsbüros, mit denen ich zusammenarbeite, haben immer Korrektoren und ich erhalte auch meistens meine Texte nach der Korrektur. Das hilft mir tatsächlich am besten bei der Weiterentwicklung.
Bisher wurden meine Übersetzungen nie beanstandet. Eine solche Formulierung in den Allgemeinen Richtlinien macht mir richtig Angst, zumal hierfür deutsches Recht, das ich nicht kenne gilt.
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Danke sehr für Ihre Antworten. Ihre Aussagen bestätigen meine Zweifel.

Die Übersetzungsbüros, mit denen ich zusammenarbeite, haben immer Korrektoren und ich erhalte auch meistens meine Texte nach der Korrektur. Das hilft mir tatsächlich am besten bei der Weiterentwicklung.
Bisher wurden meine Übersetzungen nie beanstandet. Eine solche Formulierung in den Allgemeinen Richtlinien macht mir richtig Angst, zumal hierfür deutsches Recht, das ich nicht kenne gilt.

Ich bin auch der Meinung, dass ein Übersetzer, besonders bei großen Aufträgen, eine Unterstützung seitens des Büros braucht.

Danke nochmals.

Mit Grüßen,
Lucyna
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Uwe Schwenk (X)
Uwe Schwenk (X)
United States
Local time: 02:11
English to German
Zu einseitig Jul 19, 2008

Lucyna,

der Ralf hat voll und ganz recht. Das ganze sieht mir sehr einseitig aus, wobei Sie alle Risiken tragen und die Agentur nur kassiert.


Uwe


 
Katrin Hollberg
Katrin Hollberg  Identity Verified
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Local time: 09:11
Japanese to German
+ ...
Da kann ich mich nur anschließen! Jul 20, 2008

Die Vorgaben/Konditionen klingen wirklich gar nicht gut.
Was für das Zieldokument am Ende als "fehlerfrei" gilt, darüber haben wir hier schon oft heiß diskutiert.

Ich selbst habe übrigens schon die unmöglichsten Originaltexte gesehen, mit unakzeptablen inhaltl. Fehlern im ORIGINAL - von Nichtmuttersprachlern verfasst - mit der Maßgabe, daraus einen vernünftigen Zieltext zu verfassen.
Daran denke ich erstmal sofort, wenn ich sowas lese und "BEDANKE MICH", wenn ich
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Die Vorgaben/Konditionen klingen wirklich gar nicht gut.
Was für das Zieldokument am Ende als "fehlerfrei" gilt, darüber haben wir hier schon oft heiß diskutiert.

Ich selbst habe übrigens schon die unmöglichsten Originaltexte gesehen, mit unakzeptablen inhaltl. Fehlern im ORIGINAL - von Nichtmuttersprachlern verfasst - mit der Maßgabe, daraus einen vernünftigen Zieltext zu verfassen.
Daran denke ich erstmal sofort, wenn ich sowas lese und "BEDANKE MICH", wenn ich dann mit niemandem Rücksprache halten kann. Der Ärger ist bereits vorprogrammiert.

LG
Katrin
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fsh
fsh
Local time: 09:11
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unproblematisch Jul 21, 2008

Ich sehe die Klausel eher als unproblematisch an. Sie entspricht doch eh weitgehend der Rechtslage, die auch ohne diese Klausel bestünde.

Das ÜB tritt nur als Vermittler auf. Mit der Vermittlung des Auftrags haben sich das ÜB seine "Provision" verdienst. Korrekturen durch das ÜB wären sinnvoll, müssten aber ausdrücklich im Vertrag mit dem ÜB vereinbart sein.

Vertraglich gebunden ist man nach der Vermittlung durch das ÜB mit dem Endkunden. Diesem alleine hafte
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Ich sehe die Klausel eher als unproblematisch an. Sie entspricht doch eh weitgehend der Rechtslage, die auch ohne diese Klausel bestünde.

Das ÜB tritt nur als Vermittler auf. Mit der Vermittlung des Auftrags haben sich das ÜB seine "Provision" verdienst. Korrekturen durch das ÜB wären sinnvoll, müssten aber ausdrücklich im Vertrag mit dem ÜB vereinbart sein.

Vertraglich gebunden ist man nach der Vermittlung durch das ÜB mit dem Endkunden. Diesem alleine haftet der Übersetzer mit der eigenen Übersetzung. Ist sie mangelhaft, braucht der Kunde nicht zu bezahlen. Abnehmen muß er die Übersetzung allerdings dann, wenn unwesentliche Mängel vorhanden sind.

mfG
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Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
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Vertrag besteht grundsätzlich zwischen Übersetzer und Agentur/Büro Jul 22, 2008

fsh wrote:
Vertraglich gebunden ist man nach der Vermittlung durch das ÜB mit dem Endkunden. Diesem alleine haftet der Übersetzer mit der eigenen Übersetzung. Ist sie mangelhaft, braucht der Kunde nicht zu bezahlen. Abnehmen muß er die Übersetzung allerdings dann, wenn unwesentliche Mängel vorhanden sind.


Hallo fsh,

wenn ich diese Aussage richtig interpretiere, ist sie aus meiner Sicht hochproblematisch. Bei der Beauftragung durch ein Übersetzungsbüro/eine Agentur besteht das Vertragsverhältnis doch grundsätzlich zwischen Agentur/Büro und Übersetzer und nicht zwischen Übersetzer und Endkunden. Regelmäßig wird ja sogar die Möglichkeit der Kontaktaufnahme des Übersetzers mit dem Endkunden vertraglich ausgeschlossen.

Viele Grüße
Steffen


 
fsh
fsh
Local time: 09:11
French to German
Vertragsverhältnisse bei einem ÜB Jul 22, 2008

Steffen Walter wrote:

Bei der Beauftragung durch ein Übersetzungsbüro/eine Agentur besteht das Vertragsverhältnis doch grundsätzlich zwischen Agentur/Büro und Übersetzer und nicht zwischen Übersetzer und Endkunden. Regelmäßig wird ja sogar die Möglichkeit der Kontaktaufnahme des Übersetzers mit dem Endkunden vertraglich ausgeschlossen.

Viele Grüße
Steffen


Zwischen dem Übersetzer und dem ÜB besteht in der Regel ein Makler- und Betreuungsvertrag, in dem sich das ÜB verpflichtet dem Übersetzer Aufträge zu vermitteln und ggf Korrektur zu lesen und andere Betreuungsdienste wahrzunehmen. Das Auftragsverhältnis kommt aber sehr oft zwischen dem Übersetzer und dem Endkunden selbst zustande. Ein persönlicher Kontakt ist dabei (rechtlich) nicht erforderlich. Es gibt sicher auch ÜB, die mit dem Kunden selbst einen Übersetzungsvertrag schließen und bei denen der Übersetzer "arbeitnehmerähnlich" einen fremden Auftrag ausführt.

Ich kenne aus meiner beruflichen Praxis aber nur wenige ÜB, dir selbst die Aufträge mit den Kunden abschließt. Denn dadurch übernähme das ÜB die Mängelhaftung für die Übersetzung. Darauf haben die ÜB keine Lust. Aber ich sehe da wenig Probleme. Wenn Sie Kundenaufträge ohne ÜB direkt wahrnehmem oder vor Gericht als Dolmetscher herangezogen werden, haften sie ja auch für ihre Leistung selbst. Die Eigenhaftung ist bei Freiberuflern doch eigentlich üblich.

Viele Grüße


 
Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
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Das Wörtchen "wenn" Jul 22, 2008

fsh wrote:
Ich kenne aus meiner beruflichen Praxis aber nur wenige ÜB, dir selbst die Aufträge mit den Kunden abschließt. Denn dadurch übernähme das ÜB die Mängelhaftung für die Übersetzung. Darauf haben die ÜB keine Lust. Aber ich sehe da wenig Probleme. Wenn Sie Kundenaufträge ohne ÜB direkt wahrnehmem oder vor Gericht als Dolmetscher herangezogen werden, haften sie ja auch für ihre Leistung selbst. Die Eigenhaftung ist bei Freiberuflern doch eigentlich üblich.


Die Betonung liegt hier auf dem Wörtchen "wenn", und selbstverständlich hafte ich für meine Leistung selbst, wenn kein Übersetzungsbüro zwischengeschaltet ist, ich also direkt mit dem Kunden einen Vertrag über die Anfertigung von Übersetzungen schließe. Diese Situation unterscheidet sich aber grundlegend von dem Arrangement Endkunde - Ü-Büro - Übersetzer, und im Gegenteil ist es generell üblich (zumindest nach meiner Erfahrung), dass Ü-Büros/Agenturen Rahmenverträge mit Endkunden abschließen und die einzelnen vom Kunden übermittelten Aufträge dann individuell an Freiberufler vergeben, was jeweils ein gesondertes, auftragsbezogenes Vertragsverhältnis zwischen Ü-Büro und Übersetzer/Freiberufler begründet. Der Endkunde hat damit aus vertraglicher Sicht nichts zu tun. In der Regel übernehmen (seriöse) Übersetzungsbüros dann auch die Qualitätssicherung, nachdem der Übersetzer geliefert hat, und stehen somit gegenüber dem Endkunden für Mängel ein. Mit Ü-Büros, die sich diesen internen QS-Schritt sparen, sollte man eigentlich nicht zusammenarbeiten.

Viele Grüße
Steffen


 
Kaiya J. Diannen
Kaiya J. Diannen  Identity Verified
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Meine Erfahrung auch Jul 22, 2008

Steffen Walter wrote:
...und im Gegenteil ist es generell üblich (zumindest nach meiner Erfahrung), dass Ü-Büros/Agenturen Rahmenverträge mit Endkunden abschließen und die einzelnen vom Kunden übermittelten Aufträge dann individuell an Freiberufler vergeben, was jeweils ein gesondertes, auftragsbezogenes Vertragsverhältnis zwischen Ü-Büro und Übersetzer/Freiberufler begründet.


Gerade so.


 
Katrin Hollberg
Katrin Hollberg  Identity Verified
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Stichwort Qualität und Zufriedenheit auf allen Seiten Jul 22, 2008

Steffen Walter wrote:
In der Regel übernehmen (seriöse) Übersetzungsbüros dann auch die Qualitätssicherung, nachdem der Übersetzer geliefert hat, und stehen somit gegenüber dem Endkunden für Mängel ein. Mit Ü-Büros, die sich diesen internen QS-Schritt sparen, sollte man eigentlich nicht zusammenarbeiten.
Steffen


Genau aus diesem Grund arbeite ich doch überhaupt erst mit ÜB zusammen; ich sehe es als Geben/Nehmen, beide Seiten profitieren voneinander und kommen bei Unklarheiten im Idealfall auch in eine sinnvolle Diskussion miteinander. Bisweilen "arbeitet" hier auch der Endkunde "mit" (Rückmeldung, Anmerkung, Lieferung + Überlassung hauseigener Glossare) und kann somit natürlich auch viel eher zufriedengestellt werden. - Logisch!

Dementsprechend aufgesetzte "Verträge" unterschreibe ich auch mal ohne Bauchschmerzen. Die anderen Marktteilnehmer sehe ich eher kritisch an...seltsamerweise arbeitet immer genau diese Sorte Vertragswerke mit besonders "brisanten" Formulierungen aus...


 


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