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BUSINESS : USt-IdNr.
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Jun 23, 2003

Wieder einmal stehe ich vor der Frage: beantragen oder nicht?
In der letzten Zeit bin ich auch für Unternehmen aus der EU tätig. Da ich in Deutschland sitze, stellt sich die Frage der Beantragung einer USt-IdNr.
Habt Ihr Erfahrungen damit? Ab welchem Einkommen sollte/muss man sie beantragen? Unerwünschte Nebeneffekte?
Danke im Voraus für alle Meinungen und Vorschläge.
Kerstin


[Edited at 2003-06-23 12:04]


 
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beantragen ! Jun 23, 2003

Hallo,

wird bei einem professionellen Übersetzer eigentlich vorausgesetzt, da man davon ausgeht, daß auch der Jahresumsatz entsprechend ist.

Viele Grüße

Hans


 
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Sorry. Wollte meinen: Bin neu auf dem europäischen Markt :) Jun 23, 2003

Hallo,

Ich vergaß zu erwähnen, dass ich bisher fast nur für Kunden in Übersee (vor allem in Nordamerika, aber auch aus dem asiatischen Raum) gearbeitet habe - das brauchte ich sie nicht.

Viele Grüße,

Kerstin


 
dieter haake
dieter haake  Identity Verified
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EU-USt Id. Nr. Jun 23, 2003

Wieso sollte die Voraussetzung sein
und etwas mit dem Jahresumsatz zu tun haben?
Ich arbeite in I,
habe meine ital MWSt. Nr.
versteuere in I
usw
Vom Gesetzlichen her alles OK.

Die EU USt ID Nr. ist allerdings was anderes -
was ich z. B. auch bis heute nicht habe
(und nicht brauche - sag ich mal so provokatorisch).
Bis jetzt ging's (und geht's) mit meiner
nationalen Nr.


dieter


mag se
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Wieso sollte die Voraussetzung sein
und etwas mit dem Jahresumsatz zu tun haben?
Ich arbeite in I,
habe meine ital MWSt. Nr.
versteuere in I
usw
Vom Gesetzlichen her alles OK.

Die EU USt ID Nr. ist allerdings was anderes -
was ich z. B. auch bis heute nicht habe
(und nicht brauche - sag ich mal so provokatorisch).
Bis jetzt ging's (und geht's) mit meiner
nationalen Nr.


dieter


mag sein, dass sie in Zukunft (zur Vereinheitlichung) vonnöten ist,
wie die neue europaweit angeglichene Bank-Kenn-Nummer ...
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Die EU USt ID Nr. Jun 23, 2003

Dieter, Danke für Deine Antwort. Bisher war ich auch Deiner Meinung. Eine Kundin in Belgien will die EU-USt-IdNr. nun aber auf der Rechnung haben - da stellt sich für mich die Frage, ob ich eine beantragen sollte.


Die EU USt ID Nr. ist allerdings was anderes -
was ich z. B. auch bis heute nicht habe
(und nicht brauche - sag ich mal so provokatorisch).
...


Um genau die geht es mir aber bei meiner Frage. Ich hatte irgendwo gehört, dass die Beantragung unter einer bestimmten EU-Einkommenshöhe nicht nötig ist, habe aber Quelle und Betrag vergessen. Auf den offiziellen Websites des BfF habe ich diesbezüglich nichts gefunden. Deshalb meine Frage an alle Kollegen, die damit bereits zu tun hatten.


Kerstin


 
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Voraussetzung Jun 23, 2003

Hallo,

Eine Voraussetzung ist Sie nicht wirklich, aber: (alle Angaben gelten für Deutschland)

In Deutschland muss ein Übersetzer, wenn er über einen gewissen Jahresumsatz liegt, auch eine Umsatzsteuererklärung machen, d.h. auch Umsatzsteuer berechnen. Wer demnach als Übersetzer keine Umsatzsteuer berechnet zeigt damit automatisch an, daß er nicht allzu viel Umsatz mit seiner Übersetzungstätigkeit macht.

Wenn denn nun ein Übersetzer Umsatzsteuer ber
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Hallo,

Eine Voraussetzung ist Sie nicht wirklich, aber: (alle Angaben gelten für Deutschland)

In Deutschland muss ein Übersetzer, wenn er über einen gewissen Jahresumsatz liegt, auch eine Umsatzsteuererklärung machen, d.h. auch Umsatzsteuer berechnen. Wer demnach als Übersetzer keine Umsatzsteuer berechnet zeigt damit automatisch an, daß er nicht allzu viel Umsatz mit seiner Übersetzungstätigkeit macht.

Wenn denn nun ein Übersetzer Umsatzsteuer berechnet, ist es folgerichtig, dass er wenn er auch über einen relevanten Anteil von gewerblichen Kunden im EU Bereich verfügt, die hier übliche Identnummer beantragt. (Schon um die sonst immer wiederkehrenden Nachfragen seiner Kunden zu vermeiden).

Daher mein Postulat, daß ich von einem entsprechend viel beschäftigten Übersetzer intuitiv erwarten würde, dass er eine Umsatzsteuer Ident Nummer hat.

Vielleicht noch ein Hinweis: Mit professionell meine ich lediglich die Art des Auftretens am Markt und nicht die Qualifikation als Übersetzer oder gar die Qualität der Übersetzungen.

Viele Grüße

Hans
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Jan Liebelt
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Warum zögern? Beantragen! Jun 23, 2003

Eine Ust-ID-Nr. ist kostenlos. Ein 3zeiler an das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis genügt.

Sie ermöglicht Dir, im EU-Ausland Mwst-frei Produkte und Dienste einzukaufen - erleichtert Dir also die Rechnerei am Quartalsende.

Es sieht professioneller aus.

Und, und, und ...


 
Carola BAYLE
Carola BAYLE  Identity Verified
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Warum denn nicht Jun 23, 2003

Ich sehe auch keinen Grund (oder Nachteil), die EU-USt-Nr zu beantragen. USt wird ja nicht dadurch fällig, dass man die Nummer hat, sondern nur ab einem gewissen Umsatz.
Ich bin allerdings in Frankreich, zahle USt und frage meine Kunden im Ausland jedesmal nach deren Nummer. Demnächst muss diese EU-Nr auch auf allen Rechnungen stehen, auch die für's Inland.
Gruss aus dem Périgord
Carola


 
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Ihr habt mich überzeugt Jun 23, 2003

Fazit: offenbar habe ich nichts zu verlieren und kann in den Augen meiner EU-Kunden nur gewinnen.

Also habe ich das Ding heute beantragt.

Vielen Dank für Eure Meinungen!

Kerstin


 
Harry Bornemann
Harry Bornemann  Identity Verified
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Erläuterung Jun 23, 2003

Die beste Erläuterung, die ich bisher zur deutschen USt-IDNr gefunden habe, ist hier:
http://www.adue-nord.de/archiv/umsatzsteuer.pdf

Außerdem gibt es noch ein sehr nützliches USt-Voranmeldeprogramm (Freeware) von Winston, so dass man während des Jahres den Papierkram spart.


 
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Vielen Dank! Jun 23, 2003

Harry,

Herzlichen Dank für diese großartige Quelle! Der Verfasser ist mir bereits durch andere gute Artikel bekannt.
Hab ich doch gleich mal abgespeichert.

Gruß,
Kerstin


 
dieter haake
dieter haake  Identity Verified
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an hans von dsc Jun 23, 2003

jetzt interessiert mich das aber auch!

Nicht, dass wir uns falsch verstehen:
klar habe ich meine Umsatzsteuer Id Nr.
(MWSt-Nr) -
die nationale, italienische.
Und ebenso klar mache ich meine Umsatzsteuer-Erkl.
Wie gesagt, ales normal.
Bei Kunden aus der EG (mit Ust. Nr.)schreibe ich auf die Rechnung, dass meine Leistung lt.
(ital.) Gesetz Nr. xy vom ...
mwst-frei ist und alles OK.


NUR:
wofür diese "internation
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jetzt interessiert mich das aber auch!

Nicht, dass wir uns falsch verstehen:
klar habe ich meine Umsatzsteuer Id Nr.
(MWSt-Nr) -
die nationale, italienische.
Und ebenso klar mache ich meine Umsatzsteuer-Erkl.
Wie gesagt, ales normal.
Bei Kunden aus der EG (mit Ust. Nr.)schreibe ich auf die Rechnung, dass meine Leistung lt.
(ital.) Gesetz Nr. xy vom ...
mwst-frei ist und alles OK.


NUR:
wofür diese "internationale"
USt-Id. Nr????
Das mit dem Einkaufen ist klar.
Aber meinem ausländischen Kunden gegenüber?
Ich hab immer meine ital.
USt./MWSt.-Nr. benutzt.
Ohne Probleme.
Besagt genauso, dass alles OK ist,
dass ich ein "Betrieb" bin,
Umsatzsteuer-Erkl. mache etc.

Klärt mich jemand über die "zwingenden" Gründe auf?

Dank
und schönen Abend

Dieter
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Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Die EU-USt-ID braucht der Käufer bzw. Leistungsempfänger Jun 23, 2003

Hallo Dieter,
Wenn du an einen Kunden in einem anderen EU-Land lieferst, brauchst du natürlich die EU-Umsatzsteuer-ID des Kunden, um keine USt in Rechnung stellen zu müssen.

So weit ich die aktuelle europäische Rechtslage überblicke, muss deine Rechnung die Steuernummer ausweisen, die nicht notwendiger Weise mit der USt-Nummer übereinstimmt.

Deine eigene EU-USt-ID brauchst du, wenn du selbst als Käufer bzw. Leistungsempfänger auftrittst - wie
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Hallo Dieter,
Wenn du an einen Kunden in einem anderen EU-Land lieferst, brauchst du natürlich die EU-Umsatzsteuer-ID des Kunden, um keine USt in Rechnung stellen zu müssen.

So weit ich die aktuelle europäische Rechtslage überblicke, muss deine Rechnung die Steuernummer ausweisen, die nicht notwendiger Weise mit der USt-Nummer übereinstimmt.

Deine eigene EU-USt-ID brauchst du, wenn du selbst als Käufer bzw. Leistungsempfänger auftrittst - wie z.B. bei Bezahlung der ProZ.com-Gebühr für Platin-Mitglieder.

HTH - Gruß Ralf
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Klaus Herrmann
Klaus Herrmann  Identity Verified
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EU-Nummer? Jun 23, 2003

Auch auf die Gefahr hin, eine ausgesprochen dumme Frage zu stellen - hier wird zwischen einer "landeseigenen" und der EU-USt-ID unterschieden. Habe ich da irgendetwas verpasst? Ich habe eine hundsgewöhnliche DExxqsd123 USt-Nummer und natürlich die "normale" Steuernummer, die seit letztem Jahr auf Rechnungen anzugeben ist. Ich (oder viel wichtiger: meine Kunden) brauche nicht neuerdings noch eine weitere USt-ID, oder=

Nur um die Verwirrung zu komplettieren - diese Steuernummer ist
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Auch auf die Gefahr hin, eine ausgesprochen dumme Frage zu stellen - hier wird zwischen einer "landeseigenen" und der EU-USt-ID unterschieden. Habe ich da irgendetwas verpasst? Ich habe eine hundsgewöhnliche DExxqsd123 USt-Nummer und natürlich die "normale" Steuernummer, die seit letztem Jahr auf Rechnungen anzugeben ist. Ich (oder viel wichtiger: meine Kunden) brauche nicht neuerdings noch eine weitere USt-ID, oder=

Nur um die Verwirrung zu komplettieren - diese Steuernummer ist lt. Gesetz zur Bekämpfung der Umsatzsteuerverkürzung anzugeben, hat aber mit der USt-ID, von der eingangs gesprochen wurde, nichts zu tun.
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Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Nummernsalat Jun 24, 2003

Moin Klaus,
Auch auf die Gefahr hin, eine ausgesprochen dumme Frage zu stellen - hier wird zwischen einer "landeseigenen" und der EU-USt-ID unterschieden. Habe ich da irgendetwas verpasst? Ich habe eine hundsgewöhnliche DExxqsd123 USt-Nummer und natürlich die "normale" Steuernummer, die seit letztem Jahr auf Rechnungen anzugeben ist. Ich (oder viel wichtiger: meine Kunden) brauche nicht neuerdings noch eine weitere USt-ID, oder=

Nicht nur das - du kannst keine weitere Nummer bekommen, zumindest nicht in Deutschland. Die deutsche Umsatzsteuer-Erklärung wird unter der normalen Steuernummer abgegeben - bei meiner GmbH ist das die 45 242 06012. Die EU-USt-ID ist aber DE 186484957 - hat also mit der Steuernummer nix zu tun. Das ist aber nicht in jedem Land so: in Großbritannien brauchst du nur ein "GB" vor die Umsatzsteuernummer zu setzen, und schon hast du die europäische ID.

Nur um die Verwirrung zu komplettieren - diese Steuernummer ist lt. Gesetz zur Bekämpfung der Umsatzsteuerverkürzung anzugeben, hat aber mit der USt-ID, von der eingangs gesprochen wurde, nichts zu tun.

So ist das (seufz)...

Gruß Ralf


 
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