Einspruch bei zu hohen Einkommenssteuer -Vorauszahlungen Thread poster: Nils Kohlmann
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Hallo, vielleicht war jemand ja schon mal in dieser Situation: ich habe bis September 2008 als Freiberufler gearbeitet, den Status aber aufgegeben und war von Oktober bis Dezember als Angestellter beschäftigt. Natürlich musste ich quartalsmäßig Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer zahlen, in den drei Monaten als Angestellter fiel zudem die Lohnsteuer an. Die Höhe der Vorauszahlungen bezog sich auf das Jahr 2007. 2008 war bei mir aber viel weniger ... See more Hallo, vielleicht war jemand ja schon mal in dieser Situation: ich habe bis September 2008 als Freiberufler gearbeitet, den Status aber aufgegeben und war von Oktober bis Dezember als Angestellter beschäftigt. Natürlich musste ich quartalsmäßig Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer zahlen, in den drei Monaten als Angestellter fiel zudem die Lohnsteuer an. Die Höhe der Vorauszahlungen bezog sich auf das Jahr 2007. 2008 war bei mir aber viel weniger los, so dass ich auf erhebliche Rückzahlungen hoffe. Zum nächsten Zahltermin am 10. März soll ich aber wieder die auf der Grundlage von 2007 ermittelte Vorzahlung leisten. Dagegen will (oder besser muss) ich jetzt Einspruch einlegen, denn sonst geht's so langsam an die Substanz meiner Liquidität... Wäre froh, wenn mir jemand einen Tipp für den Einspruch geben könnte. Mich würde auch interessieren, ob man nach Aufgabe des Freiberufler-Status auch nicht mehr zu den Vorauszahlungen verpflichtet ist, die festgelegt wurden, als man das noch war. Reicht hier auch einfach ein Einspruch beim Finanzamt? Vielen Dank schon mal im Voraus, Nils
[Bearbeitet am 2009-01-19 22:05 GMT] ▲ Collapse | | | Jerzy Czopik Germany Local time: 09:03 Member (2003) Polish to German + ... Formloses Schreiben an das Finanzamt sollte reichen | Jan 19, 2009 |
und zwar nicht als "Einspruch" definiert! Wende dich einfach an das Finanzamt mit der Bitte, die Einkommenssteuervorauszahlungen aufgrund deines Umsatzes im Jahre 2008 anzupassen. Den Umsatz wirst du dabei schon angeben müssen - aber dann geht das eigentlich problemlos. Im Finanzamt sitzen auch keine Unmenschen, so dass man mit denen ganz normal reden kann. Und das, was du vor hast, ist nichts besonderes - die wirtschaftliche Entwicklung ist durch aufs und abs (leider) gekennzeichne... See more und zwar nicht als "Einspruch" definiert! Wende dich einfach an das Finanzamt mit der Bitte, die Einkommenssteuervorauszahlungen aufgrund deines Umsatzes im Jahre 2008 anzupassen. Den Umsatz wirst du dabei schon angeben müssen - aber dann geht das eigentlich problemlos. Im Finanzamt sitzen auch keine Unmenschen, so dass man mit denen ganz normal reden kann. Und das, was du vor hast, ist nichts besonderes - die wirtschaftliche Entwicklung ist durch aufs und abs (leider) gekennzeichnet. Nur tu das schnell, damit das Finanzamt rechtzeitig reagieren kann. Nichtzahlen kannst du nämlich nicht und eine Ratenzahlung wird man dir grundsätzlich nicht bewilligen. PS Da du jetzt Angestellter bist, müssten die quartalsmäßigen Vorauszahlungen ohnehin hinfällig sein, da dein Arbeitgeber die Einkommensteuervorauszahlungen jetzt für dich abführt.
[Edited at 2009-01-19 22:43 GMT] ▲ Collapse | | |
Tipp von meinem Steuerberater: wenn mal solche Anliegen an das Finanzamt anfallen (Liquiditätsengpass, Änderung der Vorauszahlungen usw.) ist es meist besser, den/die Sachbearbeiter/in beim Finanzamt anzurufen. Manchmal erledigt er/sie die Sache gleich am Telefon, sonst kann er/sie dir sagen, welche Unterlagen das Finanzamt braucht. | | | Anrufen und dann schreiben | Jan 20, 2009 |
Hallo, ich kann nur wiederholen, was beide Kollegen bereits gesagt haben. Und meine eigene Erfahrung kann das alles nur bestätigen: Ich hatte für 2009 einen Vorauszahlungsbescheid bekommen, der logischerweise auf 2007 basierte. Da ich aber 2008 Mama geworden bin, habe ich viel weniger arbeiten können, was auch für 2009 gelten wird. Ich habe meinen Sachbearbeiter angerufen und die Lage erklärt. Er bat mich darum, die Lage schriftlich aber formlos zu schildern. Ein paar Tag... See more Hallo, ich kann nur wiederholen, was beide Kollegen bereits gesagt haben. Und meine eigene Erfahrung kann das alles nur bestätigen: Ich hatte für 2009 einen Vorauszahlungsbescheid bekommen, der logischerweise auf 2007 basierte. Da ich aber 2008 Mama geworden bin, habe ich viel weniger arbeiten können, was auch für 2009 gelten wird. Ich habe meinen Sachbearbeiter angerufen und die Lage erklärt. Er bat mich darum, die Lage schriftlich aber formlos zu schildern. Ein paar Tage später hatte ich die Bestätigung, dass die Vorauszahlungen auf 0€ gesetzt wurden. Das Finanzamt ist viel kundenfreundlicher als manch Baby-Fachmärkte Viele Grüße Emmanuelle ▲ Collapse | |
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Arbeitgeber zahlt ESt.-Vorauszahlungen??? | Jan 20, 2009 |
Jerzy Czopik wrote: Da du jetzt Angestellter bist, müssten die quartalsmäßigen Vorauszahlungen ohnehin hinfällig sein, da dein Arbeitgeber die Einkommensteuervorauszahlungen jetzt für dich abführt.
[Edited at 2009-01-19 22:43 GMT] Das wäre mir neu, ich bin selbst auch angestellt und muss meine Quartalszahlungen an das Finanzamt natürlich eigenhändig leisten, der Arbeitgeber führt lediglich die monatliche Einkommenssteuer ab. Wenn man dann wie ich die Lohnsteuerklasse nicht wechseln kann, weil z. B. der Partner selbständig ist, können die Vorauszahlungen ganz schön lästig werden. André | | | Nils Kohlmann Germany Local time: 09:03 Italian to German + ... TOPIC STARTER Einstellung der Vorauszahlungen überhaupt möglich? | Jan 20, 2009 |
Dankeschön an alle für die Informationen! Gut zu wissen, dass die Vorauszahlungen auch im laufenden Jahr verändert werden können. Nur, wenn die Vorauszahlungen auf 0 festgelegt werden, bedeutet das dann nicht, dass sie ganz aufgehoben werden? Ich war nur bis Dezember angestellt, und überlege mir nun, was ich weiterhin machen werde. Eigentlich bin ich momentan auch kein Freiberufler, da ich kein Einkommen habe. Müsste das nicht eigentlich ein Grund zur Aufhebung der Vorau... See more Dankeschön an alle für die Informationen! Gut zu wissen, dass die Vorauszahlungen auch im laufenden Jahr verändert werden können. Nur, wenn die Vorauszahlungen auf 0 festgelegt werden, bedeutet das dann nicht, dass sie ganz aufgehoben werden? Ich war nur bis Dezember angestellt, und überlege mir nun, was ich weiterhin machen werde. Eigentlich bin ich momentan auch kein Freiberufler, da ich kein Einkommen habe. Müsste das nicht eigentlich ein Grund zur Aufhebung der Vorauszahlungen sein? Viele Grüße ▲ Collapse | | |
Nils Kohlmann wrote: Ich war nur bis Dezember angestellt, und überlege mir nun, was ich weiterhin machen werde. Eigentlich bin ich momentan auch kein Freiberufler, da ich kein Einkommen habe. Müsste das nicht eigentlich ein Grund zur Aufhebung der Vorauszahlungen sein? Fragen Sie direkt beim Finanzamt und erklären Sie alles. Dort weiß man am Besten, was möglich ist Emmanuelle | | | wonita (X) China Local time: 03:03 Es ist schon möglich, | Jan 20, 2009 |
Nils Kohlmann wrote: Einstellung der Vorauszahlungen überhaupt möglich? die Vorauszahlung einzustellen. Aus zeitlichen Gründen habe ich meine Steuererklärung für 2006 erst Ende 2007 abgegeben. Nach dem Einkommen von 2006 ergab sich eine Vorauszahlung von xx Euro pro Quartal, die ich ab 2008 leisten musste. Im Mai 2008 habe ich die Steuererklärung für 2007 beim Fiskus eingereicht. Nach dem neuen Steuerbescheid bin ich nicht mehr verpflichtet, die Vorsteuer zu zahlen, und das Finanzamt hat im Juli 2008 keine Vorsteuern bei mir abgebucht, ganz von selbst. | |
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Nils Kohlmann Germany Local time: 09:03 Italian to German + ... TOPIC STARTER
Dankeschön für alle Hinweise. Ich werde versuchen, die Vorauszahlungen auf 0 setzen zu lassen, so lange mein Arbeitsstatus nicht geklärt ist. Viele Grüße
[Bearbeitet am 2009-01-21 12:43 GMT] | | | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Einspruch bei zu hohen Einkommenssteuer -Vorauszahlungen CafeTran Espresso | You've never met a CAT tool this clever!
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