Bei literarischen Übersetzungen: nur verminderter MWSt-Satz?
Thread poster: Michele Johnson
Michele Johnson
Michele Johnson  Identity Verified
Germany
Local time: 11:16
German to English
+ ...
Jul 22, 2003

Gerade hat mich ein Kunde (Agentur) darauf hingewiesen, daß für "literarische Übersetzungen" nur 7% MWSt fällig sind. Der Text war für einen Ausstellungskatalog.

Ich bin etwas baff. Letzendlich ist es für mich als Durchlaufposten ziemlich egal, aber kann jemand das bestätigen (Rod)? Werde morgen den Steuerberater sowieso anrufen, aber da der Kunde meint, viele Steuerberater kennen das nicht, wollte ich es mal in die Runde werfen. Um Stellungnahme wäre ich sehr dankbar!
... See more
Gerade hat mich ein Kunde (Agentur) darauf hingewiesen, daß für "literarische Übersetzungen" nur 7% MWSt fällig sind. Der Text war für einen Ausstellungskatalog.

Ich bin etwas baff. Letzendlich ist es für mich als Durchlaufposten ziemlich egal, aber kann jemand das bestätigen (Rod)? Werde morgen den Steuerberater sowieso anrufen, aber da der Kunde meint, viele Steuerberater kennen das nicht, wollte ich es mal in die Runde werfen. Um Stellungnahme wäre ich sehr dankbar!

-Michele
Collapse


 
Sonja Tomaskovic (X)
Sonja Tomaskovic (X)  Identity Verified
Germany
Local time: 11:16
English to German
+ ...
Das könnte stimmen... Jul 22, 2003

Hallo,

ich habe da tatsächlich mal einen Artikel bei akademie.de darüber gelesen.

Hier der Link zum Artikel.

http://www.akademie.de/business/tipps_tricks/finanzwesen/7_oder_16_prozent_umsatzsteuer.html

Es kommt jedoch nicht drauf an, ob es ein literarischer Text ist oder nicht, sondern vielmehr ob...



...Ergebnis Ihrer Arbeit urheberrechtlich geschützt ist


Weiter heißt es:

Sofern das Ergebnis Ihrer Arbeit urheberrechtlich geschützt ist, fällt bei der Verwertung dieses Rechts grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz an.

Anders als die Bestimmungen zu den materiellen Waren im Umsatzsteuerrecht vermuten lassen, kommt es dabei nicht darauf an, welchen Charakter die Publikation hat, in der das Werk erscheint! Auch wenn etwa ein Text, ein Bild oder eine Infografik in einem Anzeigenblatt, einer Imagebroschüre oder auf der Website eines Unternehmens erscheint, unterliegt die Leistung des Texters, Fotografen oder Grafikers dem ermäßigten Steuersatz.


Gruß,

Sonja


 
Harry Bornemann
Harry Bornemann  Identity Verified
Mexico
Local time: 03:16
English to German
+ ...
Das könnte stimmen... Jul 22, 2003

Umsatzsteuergesetz (UStG) Vierter Abschnitt
§ 12.
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben vom Hundert für die folgenden Umsätze:
7. c) die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

http://www.gesetze.2me.net/ustg/ustg0026.htm

Anlage zu § 12 Absatz 2 Nr. 1 und 2 des Umsatzsteuergeset
... See more
Umsatzsteuergesetz (UStG) Vierter Abschnitt
§ 12.
(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben vom Hundert für die folgenden Umsätze:
7. c) die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben,

http://www.gesetze.2me.net/ustg/ustg0026.htm

Anlage zu § 12 Absatz 2 Nr. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für künstlerische Produkte (derzeit 7%)

Lfd. Nr. 49:
Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes - mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die die Hinweispflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften besteht, sowie Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen -, und zwar

a) Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in -Teilheften, losen Bogen oder Blättern, zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt, sowie Zeitungen und andere periodische Druckschriften kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag (ausgenommen solche, die überwiegend Werbung enthalten), aus Positionen 49.01, 97.05 und 97.06
b) Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (ausgenommen Anzeigenblätter, Annoncen-Zeitungen und dergleichen, die überwiegend Werbung enthalten), aus Position 49.02
c) Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder, aus Position 49.03
d) Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden, aus Position 49.04
e) kartographische Erzeugnisse aller Art einschließlich Wandkarten, topographischer Pläne und Globen, gedruckt, aus Position 49.05
f) Briefmarken und dergleichen (z.B. Ersttagsbriefe, Ganzsachen) als Sammlungsstücke aus Positionen 49.07 und 97.04

http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/shesteuersatz.jsp

Die Liste in Kurzform:
http://www.ifb-bayern.de/Umsatzsteuerbefreiung.PDF

Es hängt also ganz vom Urheberrecht ab, das leider etwas schwammig ist:

Grundlagen: Wie entsteht ein Urheberrecht?

Ein Urheberrecht entsteht durch den Vorgang der Schöpfung eines schutzfähigen Werkes. Schutzfähig ist eine künstlerische oder wissenschaftliche Leistung, die eine gewisse Originalität und Kreativität hat. Voraussetzungen sind:

das Werk ist ein Original
das Werk wurde von einer Person geschaffen
das Werk ist nicht von "trivialer Natur"
das Werk weist einen gewissen Umfang auf

Dieser Schutz besteht übrigens auch ohne einen Copyright-Vermerk oder andere Formalitäten!
...
Was darf ich aus dem Internet verwenden?

Erst einmal sind alle Artikel und Fotos, die Sie im Netz finden, geschützt. Aber: Urheberrechtlich geschützt ist das Produkt journalistischer Arbeit, die Form - also die Darstellungsweise, nicht jedoch der Tatsachengehalt oder die Idee. Das heißt, dass die Information selbst nicht dem Urheberrecht unterliegt.

Beispiel:

Eine Tageszeitung veröffentlicht exklusive Informationen über einen Skandal in der Politik. Sie dürfen jetzt über diesen Skandal berichten – unter Bezugnahme auf Ihre Quelle, nämlich die Zeitung, aus der Sie diese Information haben. Doch Achtung: Ihre Meldung muss als eigenes Werk zu erkennen sein. Sie dürfen also nicht einfach per copy+paste den Text der Originalmeldung übernehmen, eine eigene Überschrift über den Text setzen und auf die Quelle verweisen. Sie dürfen sich aber auf das Original als Informationsquelle beziehen und einen eigenen Bericht daraus machen.

Gibt es auch Fotos und Bilder dazu, dürfen Sie diese nicht übernehmen! Sie unterliegen dem Urheberschutz.

http://www.akademie.de/business/tipps_tricks/betriebspraxis/urheberrecht.html

[Edited at 2003-07-22 18:58]
Collapse


 


There is no moderator assigned specifically to this forum.
To report site rules violations or get help, please contact site staff »


Bei literarischen Übersetzungen: nur verminderter MWSt-Satz?






CafeTran Espresso
You've never met a CAT tool this clever!

Translate faster & easier, using a sophisticated CAT tool built by a translator / developer. Accept jobs from clients who use Trados, MemoQ, Wordfast & major CAT tools. Download and start using CafeTran Espresso -- for free

Buy now! »
Anycount & Translation Office 3000
Translation Office 3000

Translation Office 3000 is an advanced accounting tool for freelance translators and small agencies. TO3000 easily and seamlessly integrates with the business life of professional freelance translators.

More info »