Beeidung Thread poster: TKoester
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TKoester France Local time: 04:22 German + ...
Liebe Kollegen ich bin staatlich geprüfte Übersetzerin (Muttersprache deutsch) und lebe seit 2 Jahren in Strasbourg. Nun würde ich mich gerne wissen, ob mein Abschluss in Frankreich anerkannt wird und somit eine Vereidigung bei einem französischen Gericht möglich ist? An wen kann man sich am besten wenden? Desweiteren würde ich gerne wissen, ob ich mich auch bei einem Gericht in Deutschland vereidigen lassen kann, auch wenn mein Wohnsitz in... See more Liebe Kollegen ich bin staatlich geprüfte Übersetzerin (Muttersprache deutsch) und lebe seit 2 Jahren in Strasbourg. Nun würde ich mich gerne wissen, ob mein Abschluss in Frankreich anerkannt wird und somit eine Vereidigung bei einem französischen Gericht möglich ist? An wen kann man sich am besten wenden? Desweiteren würde ich gerne wissen, ob ich mich auch bei einem Gericht in Deutschland vereidigen lassen kann, auch wenn mein Wohnsitz in Frankreich liegt. Ist jemand von Euch in der selben Situation und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank ▲ Collapse | | |
Zu der Anerkennung in Frankreich kann ich Dir leider nix sagen.... | Aug 11, 2003 |
Zu der Anerkennung der Prüfung in Frankreich kann ich Dir leider nix sagen, allerdings weiß ich, daß man in DE wohnen muß (oder hier den Wohnsitz angemeldet haben muß) um hier beeidigt zu werden. Wenn Du in Straßburg wohnst, könntest Du evtl. überlegen einen Wohnsitz in Kehl anzumelden..... Oder. wenn Du Verwandte/Bekannte in DE hast, dort einen Wohnsitz anmelden. Dann mußt Du einen Antrag auf Beeidigung/Ermächtigung bei dem für diesen Ort zuständigen Landgericht einreichen. ... See more Zu der Anerkennung der Prüfung in Frankreich kann ich Dir leider nix sagen, allerdings weiß ich, daß man in DE wohnen muß (oder hier den Wohnsitz angemeldet haben muß) um hier beeidigt zu werden. Wenn Du in Straßburg wohnst, könntest Du evtl. überlegen einen Wohnsitz in Kehl anzumelden..... Oder. wenn Du Verwandte/Bekannte in DE hast, dort einen Wohnsitz anmelden. Dann mußt Du einen Antrag auf Beeidigung/Ermächtigung bei dem für diesen Ort zuständigen Landgericht einreichen. HTH Alison
[Edited at 2003-08-11 13:39] ▲ Collapse | | |
TTilch Local time: 04:22 English to German + ... Ich glaube, es gab kürzlich eine Änderung in Sachen Wohnsitz... | Aug 11, 2003 |
Ich kann mich vage erinnern, irgendwo etwas dazu gelesen zu haben. Ich meine, dass ein Wohnsitz in Deutschland nicht mehr unbedingt zwingend erforderlich ist. Am besten direkt beim zuständigen Landgericht nachfragen (kann auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein, ich selbst bin in Bayern vereidigt). Viele Grüße Tanja | | |
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