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"Schlechte"Übersetzung, aber Freelancer schon bezahlt?
Thread poster: Tatjana Kirchhöfer
Tatjana Kirchhöfer
Tatjana Kirchhöfer  Identity Verified
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Jun 19, 2009

Guten Morgen!

Folgende Fragestellung:

Auftrag an einen Kollegen weitergeleitet. Kollege alles fristgerecht etc. übersetzt. Aufgrund seiner Erfahrung keine Zweifel an der Qualität der Übersetzung. Übersetzung an Kunden geleitet.
Kollege - nur 7 Tage Zahlungsfrist der Rechnung. Gut, Geld überwiesen (am Rande: ist es eigtl falsch noch vor Zahlungseingang seitens des Kunden den Übersetzer zu bezahlen? )
3 Wochen später meldet der Kunde, dass die Überset
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Guten Morgen!

Folgende Fragestellung:

Auftrag an einen Kollegen weitergeleitet. Kollege alles fristgerecht etc. übersetzt. Aufgrund seiner Erfahrung keine Zweifel an der Qualität der Übersetzung. Übersetzung an Kunden geleitet.
Kollege - nur 7 Tage Zahlungsfrist der Rechnung. Gut, Geld überwiesen (am Rande: ist es eigtl falsch noch vor Zahlungseingang seitens des Kunden den Übersetzer zu bezahlen? )
3 Wochen später meldet der Kunde, dass die Übersetzung schlecht sein soll.

Was tun?

Die zu kurzen Zahlungsfristen mancher Kollegen verdammen?
Draufzahlen und einen unabhängigen Korrektor einschalten?
Als Erfahrung verbuchen und ...
.....
.....


Freue mich über interessante Antworten!
Tatjana
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Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Selbst die Qualität sichern oder den Auftrag komplett weiterleiten Jun 19, 2009

Hallo Tatjana,

Auftrag an einen Kollegen weitergeleitet. Kollege alles fristgerecht etc. übersetzt. Aufgrund seiner Erfahrung keine Zweifel an der Qualität der Übersetzung. Übersetzung an Kunden geleitet.

Ich nehme an, Du hast die Qualität nicht selbst geprüft? Wenn Du als Intermediär eintrittst, übernimmst Du dem Kunden gegenüber die Verantwortung.

Kollege - nur 7 Tage Zahlungsfrist der Rechnung. Gut, Geld überwiesen (am Rande: ist es eigtl falsch noch vor Zahlungseingang seitens des Kunden den Übersetzer zu bezahlen? )

Aus meiner Sicht sollte das der Standard sein.

3 Wochen später meldet der Kunde, dass die Übersetzung schlecht sein soll.

Was tun?

Zunächst mal den Kunden bitten, die Kritik zu detaillieren und gleichzeitig selbst im Detail prüfen. Sobald ein klares Bild vorliegt, ggf. den beauftragten Kollegen ansprechen.

Die zu kurzen Zahlungsfristen mancher Kollegen verdammen?

Was ist "zu kurz"?
Es empfiehlt sich der Blick ins BGB - selbst wenn die Übersetzung Qualitätsmängel hast, musst Du dem Kollegen die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Die Zahlung kannst Du auf dieser Basis nicht zurückhalten - allenfalls nach erfolgter und konkretisierter Mängelrüge einen Teil vorbehaltlich der Klärung.

Draufzahlen und einen unabhängigen Korrektor einschalten?

Wenn Du nicht selbst die Qualität prüfst, ist das aus meiner Sicht unerlässlich - und zwar vor Lieferung.

Als Erfahrung verbuchen

Das auf jeden Fall.

HTH, Ralf


 
Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
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Übersetzer-Vertragsverhältnis / fragwürdige Kundenreklamation Jun 19, 2009

Hallo Tatjana,

zwei Punkte als Antwort:

Auftrag an einen Kollegen weitergeleitet. Kollege alles fristgerecht etc. übersetzt. Aufgrund seiner Erfahrung keine Zweifel an der Qualität der Übersetzung. Übersetzung an Kunden geleitet.
Kollege - nur 7 Tage Zahlungsfrist der Rechnung. Gut, Geld überwiesen (am Rande: ist es eigtl falsch noch vor Zahlungseingang seitens des Kunden den Übersetzer zu bezahlen? )


1. Mit der Weiterleitung der Übersetzung und Beauftragung des Kollegen durch Dich ist ein Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Kollegen zustandegekommen. Deshalb bist Du in der Pflicht, gemäß der in der Rechnung des Kollegen genannten Frist zu zahlen (das ist auch nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil professionelles/vorbildliches Geschäftsgebaren). Wann der Endkunde zahlt, ist dabei völlig ohne Belang.

Die zu kurzen Zahlungsfristen mancher Kollegen verdammen?


Das Zahlungsziel des Kollegen ist nicht zu kurz, sondern sollte als Vorbild für andere Kollegen dienen: Je länger die Zahlungsfrist, desto länger räumen wir dem Auftraggeber einen (zinslosen!) Kredit ein, und desto höher das Ausfallrisiko.

3 Wochen später meldet der Kunde, dass die Übersetzung schlecht sein soll.


2. Da der Kunde seine Reklamation erst nach drei Wochen geltend gemacht hat, wirkt sie m. E. unglaubwürdig. Er hätte die behaupteten Qualitätsmängel sofort nach Eingang (oder jedenfalls sehr zeitnah) mitteilen müssen, um Dir/Euch Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Möglicherweise hat hier auch ein übereifriger Mitarbeiter beim Kunden die Übersetzung selbst noch einmal überarbeitet und "verschlimmbessert" und behauptet nun, es lägen Mängel vor. Hast Du den Kunden gebeten, die nach seiner Auffassung vorhandenen Mängel detailliert aufzuschlüsseln?

Viele Grüße
Steffen

[Edited at 2009-06-19 11:43 GMT]


 
Katrin Lueke
Katrin Lueke  Identity Verified
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3 Wochen? Jun 19, 2009

Hallo,
mich würde ja mal interessieren, wieso der Kunde erst nach drei Wochen die Qualität der Übersetzung reklamiert.
Ist das ein Kunde, mit dem du bisher gute Erfahrungen gemacht hast, oder ein neuer, bisher unbekannter Kunde? Möchte er sich vielleicht vor dem Bezahlen drücken?
Hat der Kunde konkrete Beschwerden, oder sagt er einfach nur, die Übersetzung wäre schlecht?
Das normale Verfahren wäre meiner Meinung nach, du würdest die vom Kunden reklamierte Überse
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Hallo,
mich würde ja mal interessieren, wieso der Kunde erst nach drei Wochen die Qualität der Übersetzung reklamiert.
Ist das ein Kunde, mit dem du bisher gute Erfahrungen gemacht hast, oder ein neuer, bisher unbekannter Kunde? Möchte er sich vielleicht vor dem Bezahlen drücken?
Hat der Kunde konkrete Beschwerden, oder sagt er einfach nur, die Übersetzung wäre schlecht?
Das normale Verfahren wäre meiner Meinung nach, du würdest die vom Kunden reklamierte Übersetzung an den Übersetzer weiterleiten und um eine Stellungnahme bitten. Dies setzt natürlich voraus, dass der Kunde dir eine Liste mit Mängeln, Anmerkungen, Fragen usw. hat zukommen lassen. Wenn das nicht der Fall ist, solltest du den Kunden auffordern, konkret zu sagen, was an der Übersetzung nicht gut war. Du bzw. der Übersetzer habt meiner Meinung nach das Recht auf Nachbesserung. Einfach nur zu sagen, die Übersetzung wäre schlecht, entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
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Tatjana Kirchhöfer
Tatjana Kirchhöfer  Identity Verified
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Danke Jun 19, 2009

ja, ich werde es auf jeden Fall als Erfahrung verbuchen und in Zukunft immer Korrektur lesen lassen.

In meinen AGBs steht, dass der Kunde 14 Tage nach Erhalt der Lieferung Zeit hat, Mängel anzusprechen. Das ist nicht passiert, denn mittlerweile sind 3 Wochen vergangen.
Ich werde dennoch schauen, dass wenn es sich um "dicke Patzer" handelt, sie nachgebessert werden.

Das mit den Zahlungsfrist des Kollegen hat mich nur gewundert, weil ich zum ersten Mal so eine "ku
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ja, ich werde es auf jeden Fall als Erfahrung verbuchen und in Zukunft immer Korrektur lesen lassen.

In meinen AGBs steht, dass der Kunde 14 Tage nach Erhalt der Lieferung Zeit hat, Mängel anzusprechen. Das ist nicht passiert, denn mittlerweile sind 3 Wochen vergangen.
Ich werde dennoch schauen, dass wenn es sich um "dicke Patzer" handelt, sie nachgebessert werden.

Das mit den Zahlungsfrist des Kollegen hat mich nur gewundert, weil ich zum ersten Mal so eine "kurze" gesehen habe. Aber natürlich habe ich gezahlt, es gehört sich so.

Mich hat auch gewundert, warum die Nachricht erst 3 Wochen nach Lieferung kommt.

Nun habe ich den Kunden auf die verstrichene Frist der Mängelmeldung aufmerksam gemacht und ihn um eine detaillierte Beschreibung der Fehler gebeten.

Vielen Dank, eure Antworten machen mir Mut!
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Elodie Bonnafous
Elodie Bonnafous
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mehrere Punkte Jun 19, 2009

Hallo Tatjana,

- die Leistung wurde erbracht, du hast die VERPFLICHTUNG IHN ZU BEZAHLEN
- er hat wiederum die verpflichtung, alle nötigen Nachbesserungen vorzunehmen
- 7 Tage Zahlungsfrist ist DREIST und unüblich in der Branche (in Deutschland meistens 30 Tage)
- die Entscheidung über die Lieferfrist entscheidest am besten DU, nicht er, und zwar schon im Vorab wenn du ihm deine Anfrage schickts.
- Ihn zu bezahlen BEVOR dein Kunde dich bezahlt hat ist ein n
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Hallo Tatjana,

- die Leistung wurde erbracht, du hast die VERPFLICHTUNG IHN ZU BEZAHLEN
- er hat wiederum die verpflichtung, alle nötigen Nachbesserungen vorzunehmen
- 7 Tage Zahlungsfrist ist DREIST und unüblich in der Branche (in Deutschland meistens 30 Tage)
- die Entscheidung über die Lieferfrist entscheidest am besten DU, nicht er, und zwar schon im Vorab wenn du ihm deine Anfrage schickts.
- Ihn zu bezahlen BEVOR dein Kunde dich bezahlt hat ist ein naiver Fehler.
- Viele Agenturen / Outsourcer zahlen erst, wenn der Kunde bezahlt hat.

- Dennoch, auch wenn dein Kunde dich überhaupt nicht bezahlt, bist du verpflichtet, den Übersetzer zu bezahlen, den du ihm gegenüber als Auftraggeber auftritts und der Vertrag zwischen dir und ihm entstanden ist.

Da du ihn schon bezahlt hast wird es jetzt natürlich schwieriger, ihn dazu zu bringen, die Übersetung zu korrigieren.

Noch ein Punkt:
- Ab jetzt solltest du auch in deinen Angeboten an Kunden immer vermerken, dass die Reklamation innerhalb von 7 (oder wieviele auch immer) Werktagen zu erfolgen hat, ansonsten gild die Übersetzung als angenommen. Das steht in allen AGBs von Agenturen, meistens mit noch kürzeren Rüge-/Reklamationsfristen.

Bitte nehm es nicht als Kritik sondern als Besserungsvorschlag : dein "Sachverhalt" lässt auf wenig Erfahrung und eine bestimme Naivität schliessen. Damit dir sowas nicht wieder passiert, solltest du dir Zeit nehmen und dir anschauen, was für Outsourcer in der Branche üblich ist, und auf jeden Fall AGBs von mehreren deutschen Agenturen durchlesen, und dir daraus deine Eigenen Bedingungen erarbeiten.

Alles Gute,

Elodie
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Tatjana Kirchhöfer
Tatjana Kirchhöfer  Identity Verified
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Naivität Jun 19, 2009

Hallo Elodie,

danke für die Kritik.

Natürlich ist es komisch, den Übersetzer noch VOR Kundenzahlung zu bezahlen, aber es war nur mal so und ich werde es mir auf jeden Fall merken.

AGB habe ich. Da ist eine Frist von 14 Tagen angegeben.

Ich bin eine Optimistin, ja. Allerdings bin ich schon seit ein paar Jahren tätig und bin zum ersten Mal in so einer Situation, weshalb mir in
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Hallo Elodie,

danke für die Kritik.

Natürlich ist es komisch, den Übersetzer noch VOR Kundenzahlung zu bezahlen, aber es war nur mal so und ich werde es mir auf jeden Fall merken.

AGB habe ich. Da ist eine Frist von 14 Tagen angegeben.

Ich bin eine Optimistin, ja. Allerdings bin ich schon seit ein paar Jahren tätig und bin zum ersten Mal in so einer Situation, weshalb mir in diesem speziellen Fall auch die Erfahrung gefehlt hat.

Nun bin ich schlauer
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Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
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Subjektive Wertungen? Jun 19, 2009

Hallo Elodie,

- 7 Tage Zahlungsfrist ist DREIST und unüblich in der Branche (in Deutschland meistens 30 Tage)


Dreist, unüblich usw. - solche subjektiven Wertungen sind hier wenig hilfreich. Wenn das Zahlungsziel so vorgegeben ist, ist es einzuhalten. Und ganz im Gegenteil sollten 7 Tage - wie ich bereits schrieb (ebenso wie Ralf) - zum Standard für die Branche werden, statt dem Auftraggeber für 30 Tage oder länger einen zinslosen Kredit zu geben und damit sein eigenes Forderungsausfallrisiko systematisch in die Höhe zu treiben.

- Ihn zu bezahlen BEVOR dein Kunde dich bezahlt hat ist ein naiver Fehler.
- Viele Agenturen / Outsourcer zahlen erst, wenn der Kunde bezahlt hat.


Kein "naiver Fehler", sondern sauberes Geschäftsgebaren - wenn die dafür (für eventuell erforderliche Vorleistungen, bis der Kunde zahlt) notwendige Liquidität nicht vorhanden ist, sollte man erst gar keine Unter-/Weitervergabe praktizieren. Wie gesagt: Du stehst in der vertraglichen Pflicht, den (Unter)auftragnehmer nach gestellter Zahlungsfrist zu bezahlen. Dein Vertragsverhältnis mit dem Endkunden (und sein Zahlungstermin) hat damit rein gar nichts zu tun. Die Tatsache, dass viele Auftraggeber/Agenturen ihre Zahlungen so lange hinauszögern, bis der Endkunde gezahlt hat, ist ein Missstand in der Branche, den es zu überwinden gilt. Oft verbessern solche Auftraggeber mit solchen Argumenten ("wir zahlen erst, wenn der Kunde gezahlt hat") aber auch nur ganz bewusst ihre Liquiditätssituation - wie soll ich prüfen, ob der Kunde trotz dieser Verzögerungstaktik nicht schon längst gezahlt hat?

Viele Grüße

Steffen

[Edited at 2009-06-19 12:56 GMT]


 
Simona R
Simona R
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Zahlungsfrist von 7 Tagen dreist? Jun 19, 2009



- 7 Tage Zahlungsfrist ist DREIST und unüblich in der Branche (in Deutschland meistens 30 Tage)
- die Entscheidung über die Lieferfrist entscheidest am besten DU, nicht er, und zwar schon im Vorab wenn du ihm deine Anfrage schickts.
- Ihn zu bezahlen BEVOR dein Kunde dich bezahlt hat ist ein naiver Fehler.
- Viele Agenturen / Outsourcer zahlen erst, wenn der Kunde bezahlt hat.


Hallo Elodie,
die 7-tägige Zahlungsfrist halte ich eigentlich für sehr wünschenswert. Was ist denn daran dreist?
Und dass Tatjana ihren Kollegen bezahlt hat, bevor sie selbst bezahlt wurde, spricht aus meiner Sicht nur dafür, dass sie eine seriöse Unternehmerin ist, die anders als einige der von dir erwähnten Agenturen nicht versucht, ihr Unternehmensrisiko auf andere abzuwälzen.

An Tatjanas Stelle würde ich jetzt vom Kunden verlangen, dass er die vermeintlich schlechte Qualität der gelieferten Arbeit nachweist. Dann müsste man dem Kollegen auch die Möglichkeit geben, dazu Stellung zu nehmen.

Tatjana, ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg!

Gruß
Simona


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Unfug! Jun 19, 2009

Elodie Bonnafous wrote:

- die Leistung wurde erbracht, du hast die VERPFLICHTUNG IHN ZU BEZAHLEN


Korrekt!

- er hat wiederum die verpflichtung, alle nötigen Nachbesserungen vorzunehmen

Korrekt!

- 7 Tage Zahlungsfrist ist DREIST und unüblich in der Branche (in Deutschland meistens 30 Tage)

Unfug! Dreist, auch noch groß geschrieben, ist deine widerlegbare Behauptung, das sei dreist. Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen usw. sind Verhandlungssache!

- die Entscheidung über die Lieferfrist entscheidest am besten DU, nicht er,

Die Lieferfrist ist Vereinbarungssache. Wer tatsächlich über die Lieferfrist entscheidet, dass lasse ich mal im Raum stehen.

- Ihn zu bezahlen BEVOR dein Kunde dich bezahlt hat ist ein naiver Fehler.

Ebenfalls Unfug! Zahlungsbedingungen sind Verhandlungssache, und wenn 7 Tage vereinbart sind, dann ist die vertragliche Vereinbarung auch einzuhalten.

- Viele Agenturen / Outsourcer zahlen erst, wenn der Kunde bezahlt hat.

Unfug! Siehe Vorpunkt.

Sorry, ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie in einem öffentlichen Forum soviel Unfug verbreitet werden kann. Ist dir überhaupt bewusst, was für Auswirkungen das haben kann?

Ich muss mal kräftig durchatmen.


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Dem kann ich nur voll zustimmen!!! Jun 19, 2009

Simona R wrote:



- 7 Tage Zahlungsfrist ist DREIST und unüblich in der Branche (in Deutschland meistens 30 Tage)
- die Entscheidung über die Lieferfrist entscheidest am besten DU, nicht er, und zwar schon im Vorab wenn du ihm deine Anfrage schickts.
- Ihn zu bezahlen BEVOR dein Kunde dich bezahlt hat ist ein naiver Fehler.
- Viele Agenturen / Outsourcer zahlen erst, wenn der Kunde bezahlt hat.


Hallo Elodie,
die 7-tägige Zahlungsfrist halte ich eigentlich für sehr wünschenswert. Was ist denn daran dreist?
Und dass Tatjana ihren Kollegen bezahlt hat, bevor sie selbst bezahlt wurde, spricht aus meiner Sicht nur dafür, dass sie eine seriöse Unternehmerin ist, die anders als einige der von dir erwähnten Agenturen nicht versucht, ihr Unternehmensrisiko auf andere abzuwälzen.

An Tatjanas Stelle würde ich jetzt vom Kunden verlangen, dass er die vermeintlich schlechte Qualität der gelieferten Arbeit nachweist. Dann müsste man dem Kollegen auch die Möglichkeit geben, dazu Stellung zu nehmen.

Tatjana, ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg!

Gruß
Simona


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Dem stimme ich uneingeschränkt zu!!! Jun 19, 2009

Steffen Walter wrote:

Hallo Elodie,

- 7 Tage Zahlungsfrist ist DREIST und unüblich in der Branche (in Deutschland meistens 30 Tage)


Dreist, unüblich usw. - solche subjektiven Wertungen sind hier wenig hilfreich. Wenn das Zahlungsziel so vorgegeben ist, ist es einzuhalten. Und ganz im Gegenteil sollten 7 Tage - wie ich bereits schrieb (ebenso wie Ralf) - zum Standard für die Branche werden, statt dem Auftraggeber für 30 Tage oder länger einen zinslosen Kredit zu geben und damit sein eigenes Forderungsausfallrisiko systematisch in die Höhe zu treiben.

- Ihn zu bezahlen BEVOR dein Kunde dich bezahlt hat ist ein naiver Fehler.
- Viele Agenturen / Outsourcer zahlen erst, wenn der Kunde bezahlt hat.


Kein "naiver Fehler", sondern sauberes Geschäftsgebaren - wenn die dafür (für eventuell erforderliche Vorleistungen, bis der Kunde zahlt) notwendige Liquidität nicht vorhanden ist, sollte man erst gar keine Unter-/Weitervergabe praktizieren. Wie gesagt: Du stehst in der vertraglichen Pflicht, den (Unter)auftragnehmer nach gestellter Zahlungsfrist zu bezahlen. Dein Vertragsverhältnis mit dem Endkunden (und sein Zahlungstermin) hat damit rein gar nichts zu tun. Die Tatsache, dass viele Auftraggeber/Agenturen ihre Zahlungen so lange hinauszögern, bis der Endkunde gezahlt hat, ist ein Missstand in der Branche, den es zu überwinden gilt. Oft verbessern solche Auftraggeber mit solchen Argumenten ("wir zahlen erst, wenn der Kunde gezahlt hat") aber auch nur ganz bewusst ihre Liquiditätssituation - wie soll ich prüfen, ob der Kunde trotz dieser Verzögerungstaktik nicht schon längst gezahlt hat?

Viele Grüße

Steffen

[Edited at 2009-06-19 12:56 GMT]



Meine volle Zustimmung, Steffen!


 
Sonja Köppen
Sonja Köppen  Identity Verified
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Ich kann die "mehreren Punkte" auch nicht teilen. Jun 19, 2009

Besonders nicht die Auffassung, was "dreist" und was "naiv" ist.
[Edit: Hoppsala. Mir scheint, dieser Standpunkt ist inzwischen schon hinreichend betont worden. ]

Das Einzige, was ich tatsächlich nicht astrein finde, ist der Umstand, dass du eine Übersetzung unbekannter Qualität geliefert hast.


[Bearbeitet am 2009-06-19 13:11 GMT]


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart ist! Jun 19, 2009

Tatjana Kirchhöfer wrote:

Hallo Elodie,

danke für die Kritik.

Natürlich ist es komisch, den Übersetzer noch VOR Kundenzahlung zu bezahlen, aber es war nur mal so und ich werde es mir auf jeden Fall merken.

AGB habe ich. Da ist eine Frist von 14 Tagen angegeben.

Ich bin eine Optimistin, ja. Allerdings bin ich schon seit ein paar Jahren tätig und bin zum ersten Mal in so einer Situation, weshalb mir in diesem speziellen Fall auch die Erfahrung gefehlt hat.

Nun bin ich schlauer


Es ist überhaupt nicht komisch, den Übersetzer noch VOR Kundenzahlung zu bezahlen. Der Übersetzer hat mit deinem Kunden nichts zu tun. Du bist der Auftraggeber (Kunde) und hast die vertraglichen Pflichten zu erfüllen, genauso wie der Übersetzer seinen Pflichten nachzukommen hat.

Ansonsten haben die KollegInnen sehr gute Tipps gegeben, die ich nur gut heißen kann.


 
Uwe Schwenk (X)
Uwe Schwenk (X)
Local time: 02:34
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3 Wochen zur Reklamation Jun 19, 2009

Steffen, Katrin,

ein Kommentar in Bezug auf die drei Wochen bis zur Reklamation. Da ich tagsüber als Leiter einer Übersetzungsabteilung arbeite möchte ich darauf hinweisen, dass die Wartezeiten manchmal noch viel länger sind.


Ein paar Beispiele:

Der Kunde kauft das Upgrade für ein Software-Paket, aber die Implementierung wird erst später ausgeführt. Daher werden möglich Probleme erst später (bei der Implementierung) aufgespürt.

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Steffen, Katrin,

ein Kommentar in Bezug auf die drei Wochen bis zur Reklamation. Da ich tagsüber als Leiter einer Übersetzungsabteilung arbeite möchte ich darauf hinweisen, dass die Wartezeiten manchmal noch viel länger sind.


Ein paar Beispiele:

Der Kunde kauft das Upgrade für ein Software-Paket, aber die Implementierung wird erst später ausgeführt. Daher werden möglich Probleme erst später (bei der Implementierung) aufgespürt.


Training und Unterlagen werden bereitgestellt, aber das Training wird aus geschäftlichen Gründen verschoben.


Die gelieferte Übersetzung ist nur ein Bestandteil des Ganzen und daher werden alle Materialien erst freigegeben, wenn alle Bestandteile komplett sind.


Ansonsten Hat Ralf recht: Selbst prüfen und den Kunden um Details bitten.


Uwe
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"Schlechte"Übersetzung, aber Freelancer schon bezahlt?






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