Honorarkalkulation Thread poster: fsh
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fsh Local time: 10:40 French to German
Guten Tag Kolleginnen und Kollegen, wie berechnet ihr eigentlich euer Honorar? Nehmt ihr ein Marktvergleich vor, was die anderen verlangen, orientiert ihr euch an den Gebühren des JVEG oder macht ihr als Selbständige eine richtige Preiskalkulation. Ich habe versucht, auf der Grundlage eines von mir fiktiv gedachten Angestellten-Netto-Lohnes zu kalkulieren, welches Studenhonorar ich verlangen müsste, um auf den gedachten Angestelltelohn zu kommen. ... See more Guten Tag Kolleginnen und Kollegen, wie berechnet ihr eigentlich euer Honorar? Nehmt ihr ein Marktvergleich vor, was die anderen verlangen, orientiert ihr euch an den Gebühren des JVEG oder macht ihr als Selbständige eine richtige Preiskalkulation. Ich habe versucht, auf der Grundlage eines von mir fiktiv gedachten Angestellten-Netto-Lohnes zu kalkulieren, welches Studenhonorar ich verlangen müsste, um auf den gedachten Angestelltelohn zu kommen. Im Vergleich zum Angestellten treten noch hinzu: 1) nochmals den Arbeitgeberanteil von 21 % Sozialversicherungen 2) Mietaufwand 3) Auslastungsquote: Man ist nicht jede Stunde prokuktiv, sondern hat auch "unproduktive" Verwaltungsarbeit, Buchhaltung, Kundenaquise, Leerlauf..... 4) Urlaub, Krankheitstage 5) Aufwand für ein Kfz usw. 6) Aufwand für Betriebs- und Geschäftsausstattung (auch Software, Fachliteratur usw.) 7) Aufwand für Weiterbildung 8) eventuelle kalkulatorische Kosten (zB. entgangene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals) 9) plus Umsatzsteuer beim Endverbracher Die Frage ist dann nur noch, ob das derart errechnete Honorar sich am Markt durchsetzen lässt. mfG ▲ Collapse | | |
Rox-Edling Germany Local time: 10:40 Spanish to German + ... |
Für welchen Beruf? | Aug 24, 2009 |
Wieso wird ein Freiberufler mit einem Angestellten verglichen? Und WELCHER Freiberufler? fsh wrote: 2) Mietaufwand ?? Die meisten Übersetzer brauchen kein eigens angemietetes Büro. Gibt sogar Leute, die mit Klappmöbel und Handy unterwegs arbeiten. fsh wrote: 3) Auslastungsquote: Man ist nicht jede Stunde prokuktiv, sondern hat auch "unproduktive" Verwaltungsarbeit, Buchhaltung, Kundenaquise, Leerlauf..... Wenn deine Kundenakquise unproduktiv ist, solltest du dein Konzept überdenken. 5) Aufwand für ein Kfz usw. Also jetzt doch Dolmetscher? Außerdem lese ich hier immer Aufwand, ich würde es Investition nennen. 8) eventuelle kalkulatorische Kosten (zB. entgangene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals) Bitte was? Du wolltest wohl mal ein bisschen Stimmung in die Bude bringen. | | |
Äpfel und Birnen... | Aug 25, 2009 |
...mal wieder. Wer auch nur von der Grundüberlegung her ein Angestelltengehalt mit dem Einkommen eines Selbständigen vergleicht, hat den Sinn der Selbständigkeit irgendwie nicht verstanden. Ich will niemanden beleidigen, aber die Lebensform "abhängig Beschäftigter" und "Selbständiger" sind dermaßen grundverschieden, dass sie sich nicht mal ansatzweise vergleichen lassen, wobei für mich - und das gilt sicher auch für zahlreiche selbständige KollegInnen, allein der Umstand, ... See more ...mal wieder. Wer auch nur von der Grundüberlegung her ein Angestelltengehalt mit dem Einkommen eines Selbständigen vergleicht, hat den Sinn der Selbständigkeit irgendwie nicht verstanden. Ich will niemanden beleidigen, aber die Lebensform "abhängig Beschäftigter" und "Selbständiger" sind dermaßen grundverschieden, dass sie sich nicht mal ansatzweise vergleichen lassen, wobei für mich - und das gilt sicher auch für zahlreiche selbständige KollegInnen, allein der Umstand, keinen Vorgesetzten und/oder Chef zu haben, bereits unbezahlbar ist. Da verzichte ich gern auf die vermeintliche "Sicherheit", jeden Monat etwas Geld "auf die Hand" zu bekommen, ohne mir Gedanken um Akquise, Auftraggeberverhalten, Zahlungsmoral - aber auch Urlaubsgenehmigungen (schon danach fragen zu müssen, WANN und wie lange ich frei machen DARF, ist für mich schon menschenverachtend und damit völlig undenkbar) - machen zu müssen. Desweiteren hat ein Angestellter keine Chance, auch nur einen Bleistift "abzusetzen". Er kann seine Steuerlast auch nicht selbst beeinflussen und zahlt für sein Benzin Mehrwertsteuer (damit ist sein Sprit schon mal pauschal fast 20 Prozent teurer als für einen Selbständigen). Ein Angestellter muss Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge bezahlen, auf deren Höhe er ebenfalls keinen Einfluss hat. Beide Beitragsarten sind nach meinem Empfinden reine Geldvernichtung, denn er wird weder bei Arbeitslosigkeit, noch für eine spätere Rente auch nur einen Bruchteil davon wiedersehen, was er eingezahlt hat. Sicherheit?????? Ich lach mich tot... Die hohe Kunst der Honorarkalkulation beruht auf EIGENEN, von der Angestelltenmentalität grundverschiedenen Überlegungen - und zwar auf ganz einfachen. 1. Wieviel Geld brauche ich in einem bestimmten Zeitraum? Ein Monat als Berechnungsgrundlage (wie beim Angestelltenvergleich) ist als Selbständiger viel zu kurz, um eine vernünftige Aussage darüber machen zu können. Sicher, einige Kosten fallen monatlich an, aber längst nicht alle, und schon gar nicht die höchsten. Einzig Sinn macht eine Jahresrechnung. 2. Wie viele Stunden MÖCHTE (nicht MUSS!!! - ein wesentlicher Unterschied!!) ich durchschnittlich aufwenden, um meine Kosten (einschließlich privater Ausgaben) zu decken? Zu diesen Kosten gehören z.B. auch die Altersvorsorge und Absicherungen verschiedenster Art, aber auch die Freizeitgestaltung wie freie Tage und Urlaubsreisen. Ein Selbständiger hat nicht 30 Tage Urlaub im Jahr. Ein Selbständiger hat GAR KEINEN Urlaub. Und als freiberuflicher Übersetzer braucht man das auch nicht, denn per Laptop und mobilem Internet kann man in diesem Beruf IMMER DANN arbeiten, wenn ein Kunde dies verlangt - und zwar überall, wo es eben Strom und Internet gibt. Wie immer ist diese Überlegung eine Frage des persönlichen Anspruchs. Mancher braucht viel Kohle, um sich wohl zu fühlen, andere kommen mit weniger aus. Mein persönliches Maximum an reinen Übersetzungsstunden pro Tag liegt bei 4 Stunden. Mehr bin ich nicht bereit, täglich zu arbeiten (Ausnahmen bestätigen die Regel). Im Schnitt kommen dabei rund 200 Euro pro Tag herum, was meine Ansprüche locker deckt. 3. Wie hoch sind meine Kosten und vor allem: welche Kosten sind unumgänglich (Wohnen, Essen, Rechner, Strom, Kommunikation, Mobilität, Krankenversicherung) und welche sind "hausgemacht" - nur "gefühlt" notwendig, um mich sicher und gut zu fühlen (ALLE freiwilligen Versicherungen, Rentenvorsorge, Wohneigentum, Büro außer Haus, neues Auto...)? Wie für alle Selbständigen gilt auch bei uns: Man kann mit nichts so viel Geld verdienen, wie beim Einsparen von Kosten. fsh wrote: 1) nochmals den Arbeitgeberanteil von 21 % Sozialversicherungen Das muss lange her sein. Der Arbeitgeberanteil liegt etwa in der Höhe des Nettoeinkommens des Angestellten. Also muss man ein Drittel bis die Hälfte höher kalkulieren. fsh wrote: 2) Mietaufwand Da darfst du nur eine eventuelle Büromiete rechnen, denn privat wohnen muss auch ein Angestellter. fsh wrote: 3) Auslastungsquote: Man ist nicht jede Stunde prokuktiv, sondern hat auch "unproduktive" Verwaltungsarbeit, Buchhaltung, Kundenaquise, Leerlauf..... Ein Angestellter arbeitet nur ein Drittel des Tages (maximal), eher weniger. Genau genommen arbeitet er bei einer 40 Stundenwoche eigentlich nur knapp ein Viertel der Zeit (eine Woche hat 168 Stunden). fsh wrote: 4) Urlaub, Krankheitstage Selbständige haben keinen Urlaub. Sie fahren weg und arbeiten nicht. In dieser Zeit haben sie nicht nur einen Einkommensausfall (wenn sie nicht wie ich bereit sind, während der "Abwesenheit vom gewohnten Umfeld" in dem "anderen Umfeld" zu arbeiten), sondern außerdem erhöhte Kosten (Urlaubskosten, Vertretungskosten, Verlust durch verlorene Kunden, etc. - alles nicht wirklich bezifferbar). Krankheit ist für Selbständige ein völlig anderes Wort als für einen Angestellten. Ein Gipsbein ist keine Ausrede für einen Selbständigen, nicht zu arbeiten, eine Grippe auch nicht. Ein Selbständiger bezeichnet ein Unwohlsein nur dann als Krankheit, wenn er nicht mehr in der Lage ist, vom Bett aufzustehen - wobei ein Übersetzer selbst dann noch in vielen Fällen arbeiten kann... fsh wrote: 5) Aufwand für ein Kfz usw. Den Aufwand hat ein Angestellter auch - wobei der Bedauernswerte nur einen Bruchteil steuerlich geltend machen kann... fsh wrote: 6) Aufwand für Betriebs- und Geschäftsausstattung (auch Software, Fachliteratur usw.) Dieser Einwand ist richtig. Allerdings erlaubt der Gesetzgeber deswegen, Dinge dieser Art steuerlich abzusetzen. Wenn man es richtig macht, kosten diese Dinge also gar nichts. fsh wrote: 7) Aufwand für Weiterbildung Selbständige bilden sich automatisch jeden Tag weiter, sobald sie beginnen zu arbeiten. Täten sie das nicht, würden sie nicht lange überleben. Es gibt keinen Status Quo oder eine Einstellungsvoraussetzung, aufgrund derer man irgendwann mal den Anspruch auf ein bestimmtes Gehalt bekommen hat. Ein Selbständiger erfindet sich jeden Tag neu. Das muss er auch, sonst verdient er bald nichts mehr. Jeder Tag ist anders, auch der Verdienst ist jeden Tag anders. fsh wrote: 8) eventuelle kalkulatorische Kosten (zB. entgangene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals) Klar, wenn ich Großkotzunternhmer spielen muss, dann habe ich sowas. Als einzelkämpfender Freiberufler in Jeans und T-Shirt ist das m.E. Unsinn. Einen Laptop (zumindest einen Desktop) und Internetanschluss hat heute jeder 12-Jährige auf seinem Zimmer. Und mehr brauche ich nicht, um Geld zu verdienen. Wer Dutzende von Lexika oder andere Nachschlagewerke im Regal stehen hat, hat m.E. ein Problem mit seinem Selbstbewusstsein und noch nie was von Internetrecherche gehört... fsh wrote: 9) plus Umsatzsteuer beim Endverbracher Die Umsatzsteuer (für Angestellte: Mehrwertsteuer) interessiert mich kalkulatorisch überhaupt nicht. Sie ist ein durchlaufender Posten und für jeden Selbständigen völlig kostenneutral. Wer seinen Kunden keine Umsatzsteuer berechnet, sie selber aber brav immer abführt, hat den Selbständigenstatus nicht begriffen... fsh wrote: Die Frage ist dann nur noch, ob das derart errechnete Honorar sich am Markt durchsetzen lässt. Ich setze nicht mein Honorar am Markt durch, sondern meine Leistung setzt sich durch. Dann kommt das Honorar von alleine... Wie gesagt - Äpfel mit Birnen Frohes Schaffen wünscht wie immer Herbert
[Bearbeitet am 2009-08-25 01:06 GMT] ▲ Collapse | |
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Franco Cappelletti (X) Local time: 10:40 English to German + ... Auf den Punkt gebracht... | Aug 25, 2009 |
hat es Herbert und überzeugend dargestellt, wobei es bei einem Leben als Freiberufler geht, nämlich darum, daß wir für 100 % Risiko mit 100 % FREIHEIT belohnt werden. | | |
fsh Local time: 10:40 French to German TOPIC STARTER
Vielen Dank für die interessanten Antoworten. Ich ziehe selbst die Selbständigkeit dem Status des Angestellten vor. Alleine die Tatsachen, unter dem Weisungsrecht des Arbeitgebers stehen zu müssen, schreckt mich ab. Das ist aber eine persönliche Meinung, die uns nicht daran hindern soll, Sachverhalte zu vergleichen, soweit sie vergleichbar sind und einen sinnvollen Beitrag zur Honorarkalkulation zu leisten. Herbert Fipke wrote: Ich will niemanden beleidigen, aber die Lebensform "abhängig Beschäftigter" und "Selbständiger" sind dermaßen grundverschieden, dass sie sich nicht mal ansatzweise vergleichen lassen, wobei für mich - und das gilt sicher auch für zahlreiche selbständige KollegInnen, allein der Umstand, keinen Vorgesetzten und/oder Chef zu haben, bereits unbezahlbar ist. Da verzichte ich gern auf die vermeintliche "Sicherheit", jeden Monat etwas Geld "auf die Hand" zu bekommen, ohne mir Gedanken um Akquise, Auftraggeberverhalten, Zahlungsmoral - aber auch Urlaubsgenehmigungen (schon danach fragen zu müssen, WANN und wie lange ich frei machen DARF, ist für mich schon menschenverachtend und damit völlig undenkbar) - machen zu müssen. Den "Preis" der Selbständigkeit rechne ich mit dem unternehmerischen Wagnis ab, eine fiktive Rechengröße, welche das Risiko finanziell abzuschätzen versucht. Zieht man das kalkulatorische Wagnis ab, ist der Selbständige mit dem Angestellten zwar nicht gleich, aber vergleichbar. Desweiteren hat ein Angestellter keine Chance, auch nur einen Bleistift "abzusetzen". Er kann seine Steuerlast auch nicht selbst beeinflussen und zahlt für sein Benzin Mehrwertsteuer (damit ist sein Sprit schon mal pauschal fast 20 Prozent teurer als für einen Selbständigen).
Da vergleichst Du aber Äpfel mit Birnen. Soweit der Angestelle sich Bleistifte und Benzin für seinen Haushalt anschafft, kann er sie als Aufwand für seine private Lebensführung natürlich nicht "absetzen". Das gleiche gilt aber für uns auch. Tätigt er Anschaffungen für seinen Beruf, sind das bei ihm auch Werbungkosten. Ein Angestellter muss Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge bezahlen, auf deren Höhe er ebenfalls keinen Einfluss hat.
Wir müssen für unsere Daseinsvorsorge ebenfalls Aufwendungen tätigen. 2. Wie viele Stunden MÖCHTE (nicht MUSS!!! - ein wesentlicher Unterschied!!) ich durchschnittlich aufwenden, um meine Kosten (einschließlich privater Ausgaben) zu decken? Zu diesen Kosten gehören z.B. auch die Altersvorsorge und Absicherungen verschiedenster Art, aber auch die Freizeitgestaltung wie freie Tage und Urlaubsreisen. Ein Selbständiger hat nicht 30 Tage Urlaub im Jahr. Ein Selbständiger hat GAR KEINEN Urlaub. Und als freiberuflicher Übersetzer braucht man das auch nicht, denn per Laptop und mobilem Internet kann man in diesem Beruf IMMER DANN arbeiten, wenn ein Kunde dies verlangt - und zwar überall, wo es eben Strom und Internet gibt.
Oberstes Gebot ist es beruflich veranlaßte Aufwendungen und Kosten der privaten Lebensführung zu trennen. Beruflich veranlaßte Aufwendungen dienen der Sicherungen und Erhaltung meiner Einnahmen. Die Kosten der privaten Lebensführung sind Gegenstand meines Verbrauchs. Nur letztere sind eine Frage des Anspruchs. Da darfst du nur eine eventuelle Büromiete rechnen, denn privat wohnen muss auch ein Angestellter.
Natürlich nur eine Büromiete. Das Büro des Angestellten zahlt der Arbeitgeber. Ich finde, man sollte respektieren, daß nicht jeder Kollege seine Arbeit von zuhaus verrichtet. Ein Angestellter arbeitet nur ein Drittel des Tages (maximal), eher weniger. Genau genommen arbeitet er bei einer 40 Stundenwoche eigentlich nur knapp ein Viertel der Zeit (eine Woche hat 168 Stunden).
Das kann dem Angestellten aber egal sein. Er wird für seine bloße Bereitschaft zu Arbeiten bezahlt. Wenn keine Arbeit anfällt, es ist eben Pech des Arbeitgebers. Wenn wir Leerlauf haben, ist es unser Pech. Den Aufwand hat ein Angestellter auch - wobei der Bedauernswerte nur einen Bruchteil steuerlich geltend machen kann...
Nein. Seinen Dienstwagen (ich spreche nur von beruflich veranlaßten Anschaffungen !!! ) kann er steuerlich genau so geltend machen. Dieser Einwand ist richtig. Allerdings erlaubt der Gesetzgeber deswegen, Dinge dieser Art steuerlich abzusetzen. Wenn man es richtig macht, kosten diese Dinge also gar nichts.
Das ist mir neu. Ich kann meine Anschaffungskosten nur von dem zuversteuernden Einkommen abziehen, muss sie sogar teilweise über Jahre abschreiben. Das mir das Finanzamt meine BGA ist mir unbekannt. Selbständige bilden sich automatisch jeden Tag weiter, sobald sie beginnen zu arbeiten. Täten sie das nicht, würden sie nicht lange überleben. Es gibt keinen Status Quo oder eine Einstellungsvoraussetzung, aufgrund derer man irgendwann mal den Anspruch auf ein bestimmtes Gehalt bekommen hat. Ein Selbständiger erfindet sich jeden Tag neu. Das muss er auch, sonst verdient er bald nichts mehr. Jeder Tag ist anders, auch der Verdienst ist jeden Tag anders.
Ich spreche von konkreten Weiterbildungkosten, z.B. Gebühren für eine Seminarteilnahme. | | |
fsh Local time: 10:40 French to German TOPIC STARTER Honorarkalkulation | Aug 25, 2009 |
Tuliparola wrote: Wieso wird ein Freiberufler mit einem Angestellten verglichen? Und WELCHER Freiberufler? Sprachmittler = Übersetzer und Dolmetscher Die meisten Übersetzer brauchen kein eigens angemietetes Büro. Gibt sogar Leute, die mit Klappmöbel und Handy unterwegs arbeiten. Es sollte respektiert werden, wenn nicht jeder Kollege von zuhause aus arbeitet, sondern seine Dienstleistungen teilweise in einem externen Büro erbringt. Wenn deine Kundenakquise unproduktiv ist, solltest du dein Konzept überdenken.
Meine Kundenaquise ist sehr wohl erfolgreich. Aber die aufgewendete Zeit kann ich nicht unmittelbar als Honorar abrechnen. Deswegen muss der Zeitaufwand für die Aquise "eingepreist" werden. Das war nur Gedankenanstoß zur Berechnung eines realistischen Stundenhonorars. Bitte was? Du wolltest wohl mal ein bisschen Stimmung in die Bude bringen. Wenn Du einen Gesellschaftsanteil an einem Büro erwirbst oder Franchisingraten zu zahlen hast, weißt Du, was ich mit entgangenen Verzinsungen von Eigenkapital meine. mfG | | |
Elke Pielmeier (X) Local time: 10:40 English to German
[quote]Tuliparola wrote: Wieso wird ein Freiberufler mit einem Angestellten verglichen? Und WELCHER Freiberufler? [quote] Na ja, ich kenne diese Art zu kalkulieren schon auch, allerdings aus einer anderen Branche (arbeite seit Jahren als freie Mitarbeiterin in einer Steuerkanzlei). Dort ist es durchaus üblich, dass zur Ermittlung des Stundenlohns mit einem Angestellten verglichen wird (wobei es hier so ist, dass der Arbeitgeber die Arbeitsmittel, etc. zur Verfügung stellt). Als freier Mitarbeiter möchte man aber nicht weniger verdienen, als ein Angestellter, der zudem ja auch Urlaubszeit bezahlt bekommt und der Auftragger (Chef) möchte nicht mehr bezahlen, als er einem Angestellten bezahlen würde zzgl. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Urlaub, etc. Ob man diese Art der Kalkulation auf Übersetzer übertragen kann, kann ich nicht beurteilen, da ich noch keine Übersetzerin bin und mir daher die Erfahrung fehlt. Elke | |
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Armine Kern Germany Local time: 10:40 Russian to German + ... Es gibt doch Marktpreise | Aug 26, 2009 |
Man kann natürlich - bevor man als Freiberufler tätig wird - tagelang alles genau berechnen. Viel bringt das alles aber nicht, weil die Auftraggeber (Direktkunden und Ageneturen) die Preise für jedes Sprachenpaar gut kennen bzw. in wenigen Sekunden im Internet herausbekommen können. Was bringt mir das, wenn ich berechnet habe, dass ich im 1. Jahr meiner Selbstständigkeit eigentlich 1,80 pro Zeile verlangen muss, um z.B meine ganzen großen und kleinen Anschaffungen zu finanzie... See more Man kann natürlich - bevor man als Freiberufler tätig wird - tagelang alles genau berechnen. Viel bringt das alles aber nicht, weil die Auftraggeber (Direktkunden und Ageneturen) die Preise für jedes Sprachenpaar gut kennen bzw. in wenigen Sekunden im Internet herausbekommen können. Was bringt mir das, wenn ich berechnet habe, dass ich im 1. Jahr meiner Selbstständigkeit eigentlich 1,80 pro Zeile verlangen muss, um z.B meine ganzen großen und kleinen Anschaffungen zu finanzieren und mir noch ein schönes Leben zu sichern? Andererseits, nehmen wir an, ich bin ein genügsamer Mensch, nutze den alten Familien-PC und arbeite in meiner Wohnzimmerecke. Außerdem habe ich einen Ehemann, der gut verdient. Soll ich in diesem Fall 0,30 Euro pro Zeile verlangen, nur weil ich keine oder fast keine Kosten habe und nicht auf die Übersetzungen angewiesen bin, um ein gesichertes Leben zu führen ? Also, es gibt für jedes Sprachenpaar eine bestimmte Preisspanne, in der ich mich bewegen muß. Wichtiger ist, dass ein Anfänger gut informiert ist, geschickt verhandeln und seine Preise durchsetzen kann.
[Bearbeitet am 2009-08-26 12:30 GMT]
[Bearbeitet am 2009-08-26 12:33 GMT] ▲ Collapse | | |