Übersetzung und Bindung gerichtlicher Dokumente
Thread poster: Oxana Vakula
Oxana Vakula
Oxana Vakula
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Sep 9, 2009

Liebe Kollegen,

wer von Euch hat in Deutschland, vielleicht sogar in Berlin, für Gerichte übersetzt und weiß, ob die Übersetzung mit Kopie des Originalschreibens zusammengebunden abgegeben wird oder man reicht nur den Text der Übersetzung mit Bestätigung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung ein.

Habe 8 Seiten des Originaldokumentes (Klageschrift) + 9 Seiten Übersetzung. Es wird monströs aussehen.

Und wenn gebunden, den Knick n
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Liebe Kollegen,

wer von Euch hat in Deutschland, vielleicht sogar in Berlin, für Gerichte übersetzt und weiß, ob die Übersetzung mit Kopie des Originalschreibens zusammengebunden abgegeben wird oder man reicht nur den Text der Übersetzung mit Bestätigung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung ein.

Habe 8 Seiten des Originaldokumentes (Klageschrift) + 9 Seiten Übersetzung. Es wird monströs aussehen.

Und wenn gebunden, den Knick nach vorne oder nach hinten?

Vielen herzlichen Dank im Voraus.

Oxana Vakula

[Редактировалось 2009-09-09 14:59 GMT]
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Kevin Lossner
Kevin Lossner  Identity Verified
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Meine Vorgehensweise Sep 9, 2009

Je nach Größe wird nicht immer geknickt. Versuch' das mit 100 Seiten. Dann wird einfach genietet oder mit großen Heftklammern geheftet. Eine *Kopie* des Originals wird immer hinten angeheftet; in der Beglaubigungsformel gebe ich an, ob ich vom Original, von einer Kopie, usw. gearbeitet habe. Aber eigentliche Originale hefte ich nicht an.

Wenn die Seiten geknickt und geheftet sind, dann nach vorne und übergestempelt. Jede Seite (auch von der Kopie) wird gestempelt und mit Kürze
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Je nach Größe wird nicht immer geknickt. Versuch' das mit 100 Seiten. Dann wird einfach genietet oder mit großen Heftklammern geheftet. Eine *Kopie* des Originals wird immer hinten angeheftet; in der Beglaubigungsformel gebe ich an, ob ich vom Original, von einer Kopie, usw. gearbeitet habe. Aber eigentliche Originale hefte ich nicht an.

Wenn die Seiten geknickt und geheftet sind, dann nach vorne und übergestempelt. Jede Seite (auch von der Kopie) wird gestempelt und mit Kürzel versehen - mit Ausnahme der letzten Seite der Übersetzung, wo meine volle Unterschrift und Datum steht. Für ganz große Dokumente habe ich einen gewaltigen Hefter von Mercateo bestellt: er kann bis zu etwa 230 Seiten einwandfrei zusammenfügen.

Die Anforderungen werden aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein: am Besten bei ihrem zuständigen Landesgericht nach dem bevorzugten Verfahren fragen.
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Oxana Vakula
Oxana Vakula
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TOPIC STARTER
Vielen Dank Sep 9, 2009

Vielen herzlichen Dank für Ihre hilfreichen Tipps.

Lieben Gruß

aus Berlin


 
Derek Gill Franßen
Derek Gill Franßen  Identity Verified
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In memoriam
Das ist auch meine Vorgehensweise... Sep 10, 2009

Kevin Lossner wrote:

Je nach Größe wird nicht immer geknickt. Versuch' das mit 100 Seiten. Dann wird einfach genietet oder mit großen Heftklammern geheftet. Eine *Kopie* des Originals wird immer hinten angeheftet; in der Beglaubigungsformel gebe ich an, ob ich vom Original, von einer Kopie, usw. gearbeitet habe. Aber eigentliche Originale hefte ich nicht an.

Wenn die Seiten geknickt und geheftet sind, dann nach vorne und übergestempelt. Jede Seite (auch von der Kopie) wird gestempelt und mit Kürzel versehen - mit Ausnahme der letzten Seite der Übersetzung, wo meine volle Unterschrift und Datum steht. Für ganz große Dokumente habe ich einen gewaltigen Hefter von Mercateo bestellt: er kann bis zu etwa 230 Seiten einwandfrei zusammenfügen.

Die Anforderungen werden aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein: am Besten bei ihrem zuständigen Landesgericht nach dem bevorzugten Verfahren fragen.


Wenn es geht, benutze ich gern Ösen (und manchmal auch Urkundengarn, um es noch schicker aussehen zu lassen).


 
KazTranslator
KazTranslator
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Brauche eure Hilfe!!! Oct 1, 2009

Hallo!

Bräuchte eure Hilfe, weiss nicht, ob ich die Frage hier stellen kann... Was denkt ihr, könnt ihr euch vorstellen, dass jemand für eine Sprache beedigt/ermächtigt wird, obwohl er die Sprache nicht versteht (einfachste Sachen wie "Hallo, sind Sie XXX?"), geschweige denn spricht... Ich habe bis jetzt hier in DEUTSCHLAND zwei BEEIDIGTE/ERMÄCHTIGTE Übersetzer/Dolmetscher (von LGs!!!) in meiner relativ seltenen Sprachkombination Deutsch - Kasachisch - Deutsch erlebt, die Kasa
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Hallo!

Bräuchte eure Hilfe, weiss nicht, ob ich die Frage hier stellen kann... Was denkt ihr, könnt ihr euch vorstellen, dass jemand für eine Sprache beedigt/ermächtigt wird, obwohl er die Sprache nicht versteht (einfachste Sachen wie "Hallo, sind Sie XXX?"), geschweige denn spricht... Ich habe bis jetzt hier in DEUTSCHLAND zwei BEEIDIGTE/ERMÄCHTIGTE Übersetzer/Dolmetscher (von LGs!!!) in meiner relativ seltenen Sprachkombination Deutsch - Kasachisch - Deutsch erlebt, die Kasachisch GAR NICHT verstanden haben (wie oben bereits erwähnt, einfachste Sätze)... ist DAS nicht schrecklich - sie lassen jemand übersetzen und dann ihr Stempel drauf... ohne den übersetzten Text zu verstehen...
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Laurent KRAULAND (X)
Laurent KRAULAND (X)  Identity Verified
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OFF: mich wundert's nicht Oct 1, 2009

KazTranslator wrote:
ist DAS nicht schrecklich - sie lassen jemand übersetzen und dann ihr Stempel drauf... ohne den übersetzten Text zu verstehen...

Es geht auch in meiner Gegend (Lothringen) das Gerücht um, dass manche in einer nahegelegenen regionalen Großstadt - ca. 105.000 Einwohner - ansässige "vereidigte Übersetzer" ihren Stempel gerne verkaufen (oder genauer gesagt: "leihen" bzw. "vermieten") sollen.

[Edited at 2009-10-01 19:27 GMT]


 
KazTranslator
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wirklich?!! Oct 1, 2009

Laurent KRAULAND wrote:

KazTranslator wrote:
ist DAS nicht schrecklich - sie lassen jemand übersetzen und dann ihr Stempel drauf... ohne den übersetzten Text zu verstehen...

Es geht auch in meiner Gegend (Lothringen) das Gerücht um, dass manche in einer nahegelegenen regionalen Großstadt - ca. 105.000 Einwohner - ansässige "vereidigte Übersetzer" ihren Stempel gerne verkaufen (oder genauer gesagt: "leihen" bzw. "vermieten") sollen.

[Edited at 2009-10-01 19:27 GMT]

In meinem Fall ist dies kein Gerücht - ich habe diese Damen und einen Herren persönlich telefonisch gesprochen - null Kenntnisse... wie kriegt man denn einen Stempel ohne Sprachkenntnisse, wenn sie eine Frage wie "sind Sie Frau/Herr XXX?", "Wohnen Sie in YYY?"
in dieser Sprache nicht verstanden haben? Ich glaube, ich MUSS diese Fälle bei den OLGs/LGs melden (ich hoffe, dass sie dort diese Hinweise ernst nehmen) - für die meisten Sprachen muss man doch an einer Prüfung teilnehmen und diese auch bestanden haben, und diese "Übersetzer" haben die Zeit nich genutzt und nicht mal Grundkenntnisse in der o.g. Sprache erworben.


 
Laurent KRAULAND (X)
Laurent KRAULAND (X)  Identity Verified
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Meine ich auch Oct 1, 2009

KazTranslator wrote:

Ich glaube, ich MUSS diese Fälle bei den OLGs/LGs melden (ich hoffe, dass sie dort diese Hinweise ernst nehmen) - für die meisten Sprachen muss man doch an einer Prüfung teilnehmen und diese auch bestanden haben, und diese "Übersetzer" haben die Zeit nich genutzt und nicht mal Grundkenntnisse in der o.g. Sprache erworben.

aber rein theoretisch gesehen ist dieser Sachverhalt unmöglich. Da müssten schon handfeste Beweise vorliegen.
Meinerseits habe ich "Gerücht" gesagt, weil ich eben die o.a. Information nicht aus eigener Erfahrung herleite... Und ich wundere mich auch immer (das ist jetzt wirklich "off off-topic"), warum sich einige Kollegen um eine Vereidigung bei der Staatsanwaltschaft bewerben, wenn sie grundsätzlich mit Recht, gerichtlichen Entscheidungen, Patenten, Verträgen usw. nichts am Hut haben (wollen).
Reine Prestigesache, wie es scheint.


[Edited at 2009-10-01 20:22 GMT]


 
KazTranslator
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na ja... Oct 1, 2009

Laurent KRAULAND wrote:

KazTranslator wrote:

Ich glaube, ich MUSS diese Fälle bei den OLGs/LGs melden (ich hoffe, dass sie dort diese Hinweise ernst nehmen) - für die meisten Sprachen muss man doch an einer Prüfung teilnehmen und diese auch bestanden haben, und diese "Übersetzer" haben die Zeit nich genutzt und nicht mal Grundkenntnisse in der o.g. Sprache erworben.

aber rein theoretisch gesehen ist dieser Sachverhalt unmöglich. Da müssten schon handfeste Beweise vorliegen.
Meinerseits habe ich "Gerücht" gesagt, weil ich eben die o.a. Information nicht aus eigener Erfahrung herleite... Und ich wundere mich auch immer (das ist jetzt wirklich "off off-topic"), warum sich einige Kollegen um eine Vereidigung bei der Staatsanwaltschaft bewerben, wenn sie grundsätzlich mit Recht, gerichtlichen Entscheidungen, Patenten, Verträgen usw. nichts am Hut haben (wollen).
Reine Prestigesache, wie es scheint.


[Edited at 2009-10-01 20:22 GMT]

na ja, der Stempel würde mir eigentlich nicht so viel bringen, habe auch ohne einen genug Arbeit - es geht um Prinzip... so wie ein Kollege von mir meinte, vor 5-6 Jahren hätte bei LGs ein Vermerk/Eintragung im Reifezeugnis (!!!) gereicht um einen Stempel zu bekommen. Ich werde trotzdem die LGs darüber informieren, sie sollten die Kenntnisse von diesen "Übersetzern" überprüfen (meistens hat man neben Russisch auch einen Stempel für weitere Sprachen der ehem. UdSSR bekommen können), und heutzutage erlebe ich, dass einige Kollegen, sehr gute Übersetzer mit PhD und Berufserfahrung (haben diese Sprache an einigen europ. Unis) unterrichtet, keinen Stempel bekommen können... wo ist denn hier die Gerechtigkeit?!! Also die ganze Sache stinkt... werde gleich Briefe an LGs schreiben...


 
KazTranslator
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na ja Oct 1, 2009

man kann solchen "Übersetzern" Beeidigung doch entziehen...
Zitat von hier http://www.fernstudenten.de/viewtopic.php?p=56148

die Beeidigung kann unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden, insbesondere dann, wenn sich der/die Übers. durch Falschübersetzungen als ungeeignet erweist und .......

.......

Der Entzug ist in das Ermessen
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man kann solchen "Übersetzern" Beeidigung doch entziehen...
Zitat von hier http://www.fernstudenten.de/viewtopic.php?p=56148

die Beeidigung kann unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden, insbesondere dann, wenn sich der/die Übers. durch Falschübersetzungen als ungeeignet erweist und .......

.......

Der Entzug ist in das Ermessen des zuständigen Landgerichtspräsidenten gestellt und erfolgt nach Anhörung des/der Betreffenden.

Kritisch ist meines Erachtens auch, wenn ein beeid. Übers. ihm anvertraute amtliche Schriftstücke (z.B. eine Anklageschrift, ein Urteil) von einer nicht beeidigten Person übersetzen lässt und ihr damit dienstliche Geheimnisse zugänglich macht und in Verwahrung gibt. Hier sind insbesondere auch die Übersetzungsbüros angesprochen, deren Inhaber nicht beeidigt sind. Solche Dokumente sollte man nur und ausschließlich von beeidigten Kollegen übersetzen lassen, um Schwierigkeiten schon in Ansatz zu vermeiden.

Vielfach werden den vom Ü-Büro beauftragten Übers. nur Kopien der zu übersetzenden Schriftstücke mit dem Vermerk "Original liegt vor" übermittelt. Auch das ist kritisch, weil mit den heutigen Mitteln Fälschungen jederzeit möglich sind. Hier macht sich die übersetzende und beglaubigende Person eventuell mitschuldig.

Professionelle, auf ihr Ansehen bedachte Übers. fertigen Übersetzungen von Urkunden aller Art nur und ausschließlich gegen Vorlage des Originals, ohne Wenn und Aber. Wird nur eine unbeglaubigte Fotokopie vorgelegt und ist die Übersetzung aus Termingründen äußerst eilbedürftig, sollte unbedingt auf dem Blatt oben und dann nochmals im Beglaubigungsvermerk darauf hingewiesen werden, dass die Übersetzung auf Grund einer unbeglaubigten Kopie erfolgte. Auch das "Ansiegeln" einer Kopie des übersetzten Textes mit einem Ösenapparat ist empfehlenswert und dient der erweiterten Information des Urkundenempfängers (Behörde etc.). Im Falle von Verdachtsmomenten sollte die Übersetzung abgelehnt bzw. auf der Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie bestanden werden.
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