Beglaubigte Übersetzung - unvollständiger Stempel auf der Rückseite
Thread poster: Nicole Y. Adams, M.A.
Nicole Y. Adams, M.A.
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Apr 12, 2010

Hallo liebe Kollegen,

Ich habe gerade eine aus mehreren Dokumenten bestehende beglaubigte Übersetzung angefertigt. Die Ecken jedes Dokumentes habe ich wie immer gefaltet und auf der Rückseite jeweils die gefaltete Ecke gestempelt.

Nun waren einige der Dokumente sehr lang, d.h. die gefaltete Ecke ist in eine paar Fällen so dick, dass der Stempel unvollständig abgebildet ist. In einem Fall sogar nur die äußere Linie ganz ohne meinen Namen oder die Adresse in der Mit
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Hallo liebe Kollegen,

Ich habe gerade eine aus mehreren Dokumenten bestehende beglaubigte Übersetzung angefertigt. Die Ecken jedes Dokumentes habe ich wie immer gefaltet und auf der Rückseite jeweils die gefaltete Ecke gestempelt.

Nun waren einige der Dokumente sehr lang, d.h. die gefaltete Ecke ist in eine paar Fällen so dick, dass der Stempel unvollständig abgebildet ist. In einem Fall sogar nur die äußere Linie ganz ohne meinen Namen oder die Adresse in der Mitte. Aufgrund der Dicke der Dokumente ist es mir unmöglich, den Stempel vollständig oder auch nur besser auf der Rückseite anzubringen.

Selbstverständlich befindet sich direkt unter der Übersetzung auf der Vorderseite jeweils mein kompletter Stempel sowie meine Unterschrift, etc.

Wenn ich mich nicht irre, ist die gefaltete Ecke und der Stempel auf der Rückseite eine 'freiwillige' Zusatzaktion, die die Gültigkeit der Beglaubigung nicht beeinflusst. Ich habe gerade nochmal in der entsprechenden Richtlinie nachgelesen, wo nur der Stempel unter der Übersetzung verlangt wird, keine geknickte und gestempelte Ecke.

Von daher denke ich, es ist alles ok so. Da es aber teilweise sehr ungeschickt aussieht, habe ich Bedenken, dass vor Gericht - wo die Dokumente verwendet werden - u.U. die gesamte Beglaubigung nicht anerkannt werden könnte. Meiner Meinung sollte es kein Problem geben, nur würde ich mich wohler fühlen, wenn Kollegen mir das bestätigen könnten.

Vielen Dank im voraus und viele Grüße,

Nicole
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Gudrun Wolfrath
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Hallo Nicole, Apr 12, 2010

natürlich kann ich dir auch keine Garantie geben.

Aber ich mache es so wie du, und der Stempel auf der gefalteten Ecke ist in der Regel schlechter/unvollständiger lesbar als der 'ordentliche' Stempel neben/unter dem Beglaubigungsvermerk.

Bisher hatte ich damit jedenfalls keine Probleme, und das seit Jahrzehnten.

Bin mal gespannt, was die anderen dir sagen.

Grüße
Gudrun


 
Judy Kipper
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Hallo Nicole Apr 12, 2010

ich kann dir das Gleiche

Gudrun Wolfrath wrote:

Aber ich mache es so wie du, und der Stempel auf der gefalteten Ecke ist in der Regel schlechter/unvollständiger lesbar als der 'ordentliche' Stempel neben/unter dem Beglaubigungsvermerk.


aus meiner Erfahrung nur bestätigen. Ich hatte noch keine Probleme, auch bei besonders umfangreichen Übersetzungen nicht, und bin mir ziemlich sicher, dass das Abstempeln (ist eventuell je nach Bundesland verschieden) eine extra "Dienstleistung" bzw. Gewähr ist.

Lieben Gruß,

-- Judy


 
Nicole Y. Adams, M.A.
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Vielen Dank Apr 12, 2010

Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe es jetzt so gelassen und habe ein etwas ruhigeres Gewissen!

 
DENES
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Stempel, Beglaubigungsvermerk, ... Mar 18, 2012

Hallo Nicole,

du hast da über Richtlinien geschrieben und Gudrun Wolfrath erwähnt einen Beglaubigungsvermerk.
Wo finde ich denn die Richtlinien, wie eine beglaubigte Übersetzung auszusehen hat und was da drauf alles "vermerkt" werden muss?

Ich gehe mal davon aus, dass da mehr drauf muss als nur der Stempel wo steht "öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer ..." und die Unterschrift des Übersetzers. Was hat das mit dem Beglaubigungsvermerk auf
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Hallo Nicole,

du hast da über Richtlinien geschrieben und Gudrun Wolfrath erwähnt einen Beglaubigungsvermerk.
Wo finde ich denn die Richtlinien, wie eine beglaubigte Übersetzung auszusehen hat und was da drauf alles "vermerkt" werden muss?

Ich gehe mal davon aus, dass da mehr drauf muss als nur der Stempel wo steht "öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer ..." und die Unterschrift des Übersetzers. Was hat das mit dem Beglaubigungsvermerk auf sich?

Wo erhalte ich da mehr Informationen?
Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen Dank!
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