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Alleinstellung von eingetragenen Marken: juristisch begründet?
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Apr 24, 2010

Zur Einstimmung in meine Frage, die ich für ein laufendes Projekt unbedingt genau beantwortet haben muss, bitte einfach mal diesen Beitrag von Sick lesen:
http://www.kolumnen.de/kolumnen/sick/sick-210605.html

Dort die schöne Geschichte von den Lego-Steinen - oder dürfen es doch wirklich immer nur "Lego Steine" sein? - Meine Auffassung bisher war die, dass es hie
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Zur Einstimmung in meine Frage, die ich für ein laufendes Projekt unbedingt genau beantwortet haben muss, bitte einfach mal diesen Beitrag von Sick lesen:
http://www.kolumnen.de/kolumnen/sick/sick-210605.html

Dort die schöne Geschichte von den Lego-Steinen - oder dürfen es doch wirklich immer nur "Lego Steine" sein? - Meine Auffassung bisher war die, dass es hier um das berüchtigte Deppenleerzeichen geht und dass es eigentlich Quatsch ist, denn wenn ich z.B. schreibe: Audi-Werkstatt, wobei Audi eine eingetragene Marke ist (davon gehe ich mal aus), erleidet dann die große Mark Audi durch den kleinen unschuldigen Bindestrich wirklich irgendeinen Schaden ... !?

Jetzt aber die wichtige Frage: Gibt es da eine rechtliche Seite an der Sache, die ich nicht kenne, wodurch Audi doch bei so einer Schreibweise als Marke "gefährdet" wäre? D.h., Audi verpflichtet sich, seinen Markennamen in einer Weise zu führen, dass er immer nur allein, weit und breit ohne weiteres Zeichen, wie z.B. einen Bindestrich, erscheint?

Für fundierte Antworten, vor allem von Kollegen/Kolleginnen, die sich mit Patent- und Markenrecht auskennen, bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße zum Wochenende,
Margret
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Nicole Schnell
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Die Heilige Kuh Apr 24, 2010

Ich habe für vier Unternehmen (eines davon Weltmarktführer, die anderen europaweit) die Gestaltungshandbücher, sprich: Corporate Design Handbücher, aufbauend auf der Corporate Identity, entwickelt und geschrieben. Wohlgemerkt: von Grund auf entwickelt, geschrieben und gestaltet - damals war ich noch kein Übersetzer, diese Bibeln wurden anschließend von professionellen Übersetzern in verschiedene Sprachen übersetzt.

Das ungeschriebene Gesetz, das anhand eines solchen Handbuc
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Ich habe für vier Unternehmen (eines davon Weltmarktführer, die anderen europaweit) die Gestaltungshandbücher, sprich: Corporate Design Handbücher, aufbauend auf der Corporate Identity, entwickelt und geschrieben. Wohlgemerkt: von Grund auf entwickelt, geschrieben und gestaltet - damals war ich noch kein Übersetzer, diese Bibeln wurden anschließend von professionellen Übersetzern in verschiedene Sprachen übersetzt.

Das ungeschriebene Gesetz, das anhand eines solchen Handbuchs in ein "geschriebenes Gesetz" verwandelt wird - wobei ich keine Ahnung habe, was die Rechtsabteilung der Unternehmen diesbezüglich erwirkt hat - besteht darin, dass der Firmenname unantastbar bleibt und daher nicht verunglimpft werden kann. Beispiele wären (die Moderation möge mir jetzt verzeihen, aber es geht um die Dramatisierung eventuell eintretender Fälle, vor welchen sich Unternehmen schützen müssen): Legogo-Girls, Heidelberger Fuckmaschinen usw.

Aus diesem Grund sind jegliche Umschreibungen, Fremdschreibungen oder sonstige Modifikationen des Unternehmens-, bzw. eingetragenen Produktnamens untersagt. Desgleichen muss in allen Druckschriften ein Mindestabstand (in Millimetern definiert) zum Firmenlogo eingehalten werden, und die Verwendendung des Firmennamens mit Bindestrich oder als Wortbestandteil ist untersagt.



Verschreibst. "Verwendung" heißt das, nicht "Verwendendung", heieiei.

[Edited at 2010-04-24 10:08 GMT]
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Laurent KRAULAND (X)
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Geht es eigentlich um den Bindestrich? Apr 24, 2010

Hallo Margret,
maßgebend ist meines Wissens nach die Unterscheidungskraft einer Unternehmenskennzeichnung in Alleinstellung (wesentliches Merkmal), wobei die Schreibweise zudem noch phonetisch zu unterscheiden sein soll. Ferner gilt auch die für das Unternehmen bzw. für den Verkehr übliche Schreibweise.
Im Falle der von Dir erwähnten Kfz-Marke wird auf der offiziellen Internetpräsenz schön und brav (und wie bereits von Nicole verdeutlicht) "Audi Origin
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Hallo Margret,
maßgebend ist meines Wissens nach die Unterscheidungskraft einer Unternehmenskennzeichnung in Alleinstellung (wesentliches Merkmal), wobei die Schreibweise zudem noch phonetisch zu unterscheiden sein soll. Ferner gilt auch die für das Unternehmen bzw. für den Verkehr übliche Schreibweise.
Im Falle der von Dir erwähnten Kfz-Marke wird auf der offiziellen Internetpräsenz schön und brav (und wie bereits von Nicole verdeutlicht) "Audi Original Teile®" oder auch "Audi Original Zubehör®" geschrieben.
Markenrechtlich gesehen wird es auch heiß, wenn man z. B. Lego-Steine schreibt und eigentlich solche Steine meint, welche mit denen der Firma Lego nur ein ähnliches Konzept gemeinsam haben.

[Edited at 2010-04-24 10:16 GMT]
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Nicole Schnell
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Vergessen Apr 24, 2010

MMUlr wrote:
Gibt es da eine rechtliche Seite an der Sache, die ich nicht kenne, wodurch Audi doch bei so einer Schreibweise als Marke "gefährdet" wäre? D.h., Audi verpflichtet sich, seinen Markennamen in einer Weise zu führen, dass er immer nur allein, weit und breit ohne weiteres Zeichen, wie z.B. einen Bindestrich, erscheint?


Den Kunden mit "Au..." habe ich auch, und ich werde mich hüten, irgendwelche Bindestriche einzufügen. Außerdem sieht es beknackt aus.


 
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Allerdings... Apr 24, 2010

Nicole Schnell wrote:

Den Kunden mit "Au..." habe ich auch, und ich werde mich hüten, irgendwelche Bindestriche einzufügen. Außerdem sieht es beknackt aus.

um es einigermaßen formell auszudrücken.

[Edited at 2010-04-24 10:45 GMT]


 
Nicole Schnell
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Tja. Apr 24, 2010

Laurent KRAULAND wrote:
um es einigermaßen formell auszudrücken.


Ich versuche immer, präzise zu sein.


Kostümzurechtrückundfingernägelanhauch.


 
Jan Neersoe
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"Adjektivischer" Gebrauch im Englischen Apr 24, 2010

Mich würde das alles auch mal brennend interessieren. In vielen Fällen spielt, denke ich, auch die im angelsächsischen Raum weit verbreitete Meinung eine Rolle, man dürfe eine Marke nur "adjektivisch" verwenden, weil sonst der Markenschutz verloren ginge -- kritische Diskussion hier:

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Mich würde das alles auch mal brennend interessieren. In vielen Fällen spielt, denke ich, auch die im angelsächsischen Raum weit verbreitete Meinung eine Rolle, man dürfe eine Marke nur "adjektivisch" verwenden, weil sonst der Markenschutz verloren ginge -- kritische Diskussion hier:

http://158.130.17.5/~myl/languagelog/archives/000943.html
http://itre.cis.upenn.edu/~myl/languagelog/archives/000949.html

Ich richte mich in solchen Sachen natürlich nach dem Kunden, würde mich bei solchen Sachen wie "Audi Werkstatt" allerdings auch weigern, weil hier sogar der Vergleich mit dem Adjektiv hinkt -- die Werkstatt wird ja, anders als vielleicht die Ersatzteile, nicht von Audi hergestellt oder verkauft, sondern ist nur in irgendeiner Weise mit der Firma Audi verbunden.

[Edited at 2010-04-24 11:31 GMT]
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Ja und nein... Apr 24, 2010

Jan Neersoe wrote:
Ich richte mich in solchen Sachen natürlich nach dem Kunden, würde mich bei solchen Sachen wie "Audi Werkstatt" allerdings auch weigern, weil hier sogar der Vergleich mit dem Adjektiv hinkt -- die Werkstatt wird ja, anders als vielleicht die Ersatzteile, nicht von Audi hergestellt oder verkauft, sondern ist nur in irgendeiner Weise mit der Firma Audi verbunden.

[Edited at 2010-04-24 11:31 GMT]


Diese irgendeine Weise ist, soviel ich weiß, ein Werkvertrag - in welchem Qualitätsrichtlinien, Reparaturschritte etc. anhand der bindenden Anweisungen des Herstellers aufgeführt werden. Jeder Kfz-Meister kann zwar ein Fahrzeug irgendeiner Marke warten oder reparieren. Ob diese Reparatur/Wartung vom Hersteller oder von der Vertragswerkstatt anerkannt wird, ist m. M. n. eine ganz andere Frage.

Es werden öfters Restgarantien gelöscht, weil der Kunde eben nicht die Vertragswerkstatt aufgesucht hat und die Motoreinstellungen o. ä. nicht mehr den Vorgaben entsprechen oder gar geringfügig davon abweichen.

[Edited at 2010-04-24 11:42 GMT]


 
Nicole Schnell
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Räusper. Apr 24, 2010

Jan Neersoe wrote:
Ich richte mich in solchen Sachen natürlich nach dem Kunden, würde mich bei solchen Sachen wie "Audi Werkstatt" allerdings auch weigern, weil hier sogar der Vergleich mit dem Adjektiv hinkt -- die Werkstatt wird ja, anders als vielleicht die Ersatzteile, nicht von Audi hergestellt oder verkauft, sondern ist nur in irgendeiner Weise mit der Firma Audi verbunden.

[Edited at 2010-04-24 11:31 GMT]


Wenn du es mit einer "Audi Werkstatt" zu tun hast, unterliegt dieser Vertragshändler Bestimmungen, von welchen sich der Übersetzer wahrscheinlich keine Vorstellungen macht. Er muss sich bezüglich Shop-Gestaltung, Werbung und bezüglich Wortlaut jeglicher Kommunikation streng nach vertraglichen Vorgaben richten. Das gilt für alle Franchise-Unternehmen. Wenn der Übersetzer denkt, dass zuviele Teile in Asien oder Südamerika hergestellt wurden, um ein Adjektiv zu rechtfertigen, sollte er dieses aus professionellen Gründen für sich behalten.



 
Jan Neersoe
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Was ich meine: Apr 24, 2010

Schön und gut, aber das Pseudo-Adjektiv "Audi" wird in seiner Bedeutung dann doch recht schwammig, denn es meint in jedem Fall etwas anderes.

Audi Fahrzeug: Audi = von Audi hergestellt.
Audi T-Shirt: Audi = mit Audi-(?)Logo, mutmaßlich aber nicht von Audi hergestellt.
Audi Werkstatt: Audi = vertraglich an Audi gebunden.
Audi Logo: Audi = weder in Großserie von Audi hergestellt noch vertraglich an die Firma gebunden, sondern eben kennzeichnend für die Firma
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Schön und gut, aber das Pseudo-Adjektiv "Audi" wird in seiner Bedeutung dann doch recht schwammig, denn es meint in jedem Fall etwas anderes.

Audi Fahrzeug: Audi = von Audi hergestellt.
Audi T-Shirt: Audi = mit Audi-(?)Logo, mutmaßlich aber nicht von Audi hergestellt.
Audi Werkstatt: Audi = vertraglich an Audi gebunden.
Audi Logo: Audi = weder in Großserie von Audi hergestellt noch vertraglich an die Firma gebunden, sondern eben kennzeichnend für die Firma Audi.
Audi Fahrer: Audi = weder von Audi hergestellt noch vertraglich an die Firma gebunden noch mit Audi-Logo noch die Firma kennzeichnend, sondern ein Fahrzeug der Marke Audi fahrend.
Audi Mitarbeiter: Audi = weder von Audi hergestellt noch so wie die Werkstatt vertraglich an die Firma gebunden noch serienmäßig mit Audi-Logo noch die Firma kennzeichnend noch notwendigerweise ein Fahrzeug der Marke Audi fahrend, sondern von der Firma Audi beschäftigt.
Audi Werksgelände: Audi = weder von Audi hergestellt noch so wie die Werkstatt vertraglich an die Firma gebunden noch wesentlich mit Audi-Logo noch die Firma kennzeichnend noch ein Fahrzeug der Marke Audi fahrend noch von der Firma Audi beschäftigt, sondern im Besitz ebendieser.
Audi Reparaturanleitung = weder notwendig von Audi hergestellt noch vertraglich an die Firma gebunden noch wesentlich mit Audi-Logo noch die Firma kennzeichnend noch von der Firma Audi beschäftigt noch im Besitz ebendieser noch ein Fahrzeug der Marke Audi fahrend, sondern Informationen zu solchen enthaltend.

Für ein Adjektiv kommt mir das dann doch recht schillernd vor.
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Nicole Schnell
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Hach ja, aber wer ist dein Kunde? Apr 24, 2010

Jan Neersoe wrote:

Schön und gut, aber das Pseudo-Adjektiv "Audi" wird in seiner Bedeutung dann doch recht schwammig, denn es meint in jedem Fall etwas anderes.

Audi Fahrzeug: Audi = von Audi hergestellt.
Audi T-Shirt: Audi = mit Audi-(?)Logo, mutmaßlich aber nicht von Audi hergestellt.
Audi Werkstatt: Audi = vertraglich an Audi gebunden.
Audi Logo: Audi = weder in Großserie von Audi hergestellt noch vertraglich an die Firma gebunden, sondern eben kennzeichnend für die Firma Audi.
Audi Fahrer: Audi = weder von Audi hergestellt noch vertraglich an die Firma gebunden noch mit Audi-Logo noch die Firma kennzeichnend, sondern ein Fahrzeug der Marke Audi fahrend.
Audi Mitarbeiter: Audi = weder von Audi hergestellt noch so wie die Werkstatt vertraglich an die Firma gebunden noch serienmäßig mit Audi-Logo noch die Firma kennzeichnend noch notwendigerweise ein Fahrzeug der Marke Audi fahrend, sondern von der Firma Audi beschäftigt.
Audi Werksgelände: Audi = weder von Audi hergestellt noch so wie die Werkstatt vertraglich an die Firma gebunden noch wesentlich mit Audi-Logo noch die Firma kennzeichnend noch ein Fahrzeug der Marke Audi fahrend noch von der Firma Audi beschäftigt, sondern im Besitz ebendieser.
Audi Reparaturanleitung = weder notwendig von Audi hergestellt noch vertraglich an die Firma gebunden noch wesentlich mit Audi-Logo noch die Firma kennzeichnend noch von der Firma Audi beschäftigt noch im Besitz ebendieser noch ein Fahrzeug der Marke Audi fahrend, sondern Informationen zu solchen enthaltend.

Für ein Adjektiv kommt mir das dann doch recht schillernd vor.



Wie heißt es so schön: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing"

Nochmals: Es kommt immer darauf an, aus welcher Kasse die Geldscheine kommen.


 
Jan Neersoe
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Ja... Apr 24, 2010

Nicole Schnell wrote:
Nochmals: Es kommt immer darauf an, aus welcher Kasse die Geldscheine kommen.

Seh ich ja genauso -- überzeugender wird die Sache mit dem Adjektiv dadurch aber auch nicht.


 
Jan Neersoe
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Zurück zur ursprünglichen Frage Apr 24, 2010

Um aber auf die Frage zurückzukommen: Ich denke (mit den Argumenten des ersten von mir verlinkten Artikels), dass die Angst vor dem Bindestrich unbegründet ist, weil es grundsätzlich nicht um Adjektiv vs. Substantiv, sondern um Alleinstellungsmerkmal vs. Gattungsbezeichnung gehen sollte -- bin aber leider kein Fachmann im Markenrecht und daher auch sehr an einer fundierten Erklärung interessiert.

[Edited at 2010-04-24 15:21 GMT]


 
Nicole Schnell
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Das liegt im Ermessen des Besitzers Apr 24, 2010

Jan Neersoe wrote:

Um aber auf die Frage zurückzukommen: Ich denke (mit den Argumenten des ersten von mir verlinkten Artikels), dass die Angst vor dem Bindestrich unbegründet ist, weil es grundsätzlich nicht um Adjektiv vs. Substantiv, sondern um Alleinstellungsmerkmal vs. Gattungsbezeichnung gehen sollte -- bin aber leider kein Fachmann im Markenrecht und daher auch sehr an einer fundierten Erklärung interessiert.

[Edited at 2010-04-24 15:21 GMT]


Ich habe unseren Firmennamen vor ungefähr zehn Jahren eintragen lassen und zahle die jährlichen Gebühren an den Staat. Desgleichen zahle ich jährlich für den domain name. Weshalb sollte ich nicht über meinen Firmennamen bestimmen können und damit machen was ich will, beziehungsweise verbieten, dass jemand damit Unfug treibt? Das Ding ist mein Eigentum, und ich zahle dafür.


 
Tarja Braun
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Exkurs: Deklinieren von Eigen-, Marken- und Firmennamen Apr 24, 2010

Da ich ins Finnische übersetze, muss ich alle Eigen-, Marken- und Firmennamen deklinieren. Oft bekomme ich Feedback von meinen Kunden, ich dürfe die Produktnamen nicht ändern. Nun ja, ich ändere sie nicht, ich dekliniere sie. Der Sprecher einer indogermanischen Sprache denkt, der Markenname müsse und dürfe nur in einer Form erscheinen und empfindet das Deklinieren als Eingreifen in die Corporate Identity. Vor einiger Zeit sagte ein deutscher Kunde: "Im Finnischen kann man also keine richti... See more
Da ich ins Finnische übersetze, muss ich alle Eigen-, Marken- und Firmennamen deklinieren. Oft bekomme ich Feedback von meinen Kunden, ich dürfe die Produktnamen nicht ändern. Nun ja, ich ändere sie nicht, ich dekliniere sie. Der Sprecher einer indogermanischen Sprache denkt, der Markenname müsse und dürfe nur in einer Form erscheinen und empfindet das Deklinieren als Eingreifen in die Corporate Identity. Vor einiger Zeit sagte ein deutscher Kunde: "Im Finnischen kann man also keine richtigen Markennamen bilden." Dann muss der Name eines finnischen Mobiltelefonherstellers als Beispiel herhalten, um den Sachverhalt zu erklären.Collapse


 
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