Übersetzung als Original beglaubigen, wenn nur eine Kopie vorliegt?
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Patricia Gifford
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Jan 8, 2004

Hallo und ein frohes, neues Jahr allerseits!

Ich bekam heute von einer Übersetzungsagentur, mit der ich noch nicht zusammengearbeitet hatte, einen Auftrag zugefaxt. Ich sollte eine standesamtliche Urkunde (die mitgefaxt wurde) übersetzen und als Original beglaubigen, weil das Original lt. der Inhaberin im Übersetzungsbüro vorliegen würde. Das Büro wollte das Originaldokument nicht per Post (und Einschreiben) schicken, weil das zu lange dauern und zu viel kosten würde etc. Die
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Hallo und ein frohes, neues Jahr allerseits!

Ich bekam heute von einer Übersetzungsagentur, mit der ich noch nicht zusammengearbeitet hatte, einen Auftrag zugefaxt. Ich sollte eine standesamtliche Urkunde (die mitgefaxt wurde) übersetzen und als Original beglaubigen, weil das Original lt. der Inhaberin im Übersetzungsbüro vorliegen würde. Das Büro wollte das Originaldokument nicht per Post (und Einschreiben) schicken, weil das zu lange dauern und zu viel kosten würde etc. Die Dame sagte mir, dass es generell Usus sei, dass ihre Übersetzer ihre Faxe als Original beglaubigen, wenn sie ihnen sagt, dass sie das Original bei sich hat. Das Büro macht von seinem Internetauftritt und auch der Auftragserteilung her einen seriösen Eindruck, aber da ich noch nicht mit diesem Büro zusammengearbeitet hatte und es auch nicht (von anderen Kollegen her) kannte, war mir das doch ein wenig zu heikel, denn wenn ich das Dokument beglaubige, bin ich ja auch für die rechtlichen Konsequenzen verantwortlich. Zudem ist das Büro so 200 km von mir entfernt, so dass ich nicht mal schnell hinfahren und die Kopie anhand des Originals überprüfen kann. Die Inhaberin sagte dann, dass sie ihre Vorgehensweise nicht ändern möchte und aufgrund dessen nicht mit mir zusammenarbeiten kann, was ja auch ihr gutes Recht ist. Schade zwar, aber ich kann es von ihrer Seite auch nachvollziehen. Wenn andere Übersetzer das machen, wieso soll sie sich dann mit mir rumärgern.

Ich habe mich zwischenzeitlich beim BDÜ erkundigt. In unserem LV empfehlen sie auch meine Vorgehensweise bzw. die Dame vom BDÜ sagte mir, ich solle mich auf gar keinen Fall dazu überreden lassen, eine Kopie als Original zu beglaubigen, weil der Schuss nach hinten losgehen kann.

Wie wärt ihr an meiner Stelle vorgegangen?
War ich zu kleinlich und hätte diesem Büro einfach vertrauen sollen (es hat ja auch keinen Grund gegeben, ihnen nicht zu vertrauen, aber man weiß ja nie)? Oder war meine Vorgehensweise ok?
Wie macht ihr das, wenn ihr die Auftraggeber kennt? Vertraut ihr ihnen und beglaubigt eine Kopie als Original oder lasst ihr euch immer das Original zeigen?

Viele Grüße und schon mal danke für eure Beiträge dazu,
Patricia
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RWSTranslation
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Zusammenheften Jan 8, 2004

Hallo,

wir bekommen ab nd an auch solche Aufträge und heften dann das Fax und die Übersetzung zusammen, und lassen dann Fax und Übersetzung so stempeln, dass man Sie nicht mehr einfach trennen (gefächerte Umknickung abstempeln).

Versichert wird dann, dass die Übersetzung mit dem angehefteten Fax übereinstimmt.

Viele Grüße

Hans


 
Alison Schwitzgebel
Alison Schwitzgebel
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Genau so.... Jan 8, 2004

Patricia Gifford wrote:

Ich habe mich zwischenzeitlich beim BDÜ erkundigt. In unserem LV empfehlen sie auch meine Vorgehensweise bzw. die Dame vom BDÜ sagte mir, ich solle mich auf gar keinen Fall dazu überreden lassen, eine Kopie als Original zu beglaubigen, weil der Schuss nach hinten losgehen kann.
Patricia


Wenn dir nur eine Kopie vorliegt, dann kannst du das nur mit "von einer Kopie gefertigt" beglaubigen. Du kannst auch "von einem Telefax gefertigt" schreiben, wenn die Urkunde dir zugefaxt wurde. Aber "vom Original" darfst Du nur schreiben, wenn du tatsächlich das Original gesehen hast...

Ich hätte den Auftrag abgelehnt bzw. verlangt, das Original in die Hände zu bekommen. Oder aber vorläufig eine "vom Telefax" Version anzufertigen, bis ich das Original per Post gesehen hätte....

HDH

Alison


 
Jutta Deichselberger
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Hätte ich auch so gemacht! Jan 8, 2004

Wenn ich das Büro kenne, dann beglaubige ich schon mal ein Original, obwohl ich nur ein Fax in den Händen halte. Wenn ich das Büro nicht kenne, dann beglaubige ich es als "Telefaxkopie"!

 
Uwe Kirmse
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Das geht ja noch. Jan 8, 2004

Das beste Angebot, das ich bis jetzt bekommen habe (von einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei) bestand darin, dass sie mir die Dateien mit der von ihrem Billigübersetzer gefertigten Übersetzung zum Ausdrucken und Beglaubigen übersenden. Ich sollte nicht einmal eine Kopie zu sehen bekommen.


Ich brauche eigentlich nicht zu sagen, dass ich so etwas nicht einmal für gute Bekannte mache. Wenn man dagegen mi
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Das beste Angebot, das ich bis jetzt bekommen habe (von einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei) bestand darin, dass sie mir die Dateien mit der von ihrem Billigübersetzer gefertigten Übersetzung zum Ausdrucken und Beglaubigen übersenden. Ich sollte nicht einmal eine Kopie zu sehen bekommen.


Ich brauche eigentlich nicht zu sagen, dass ich so etwas nicht einmal für gute Bekannte mache. Wenn man dagegen mit jemandem zusammenarbeitet, der für eine andere Sprache beeidigt ist, den man sehr gut kennt und mit dem man sich manchmal austauscht, könnte man sich dagegen überlegen, ob es reicht, wenn man das Fax mit der schriftlichen Zusicherung bekommt, dass das Original bei ihm vorliegt. Bei einem Erstauftrag von Fremden zeugt ein solches Angebot aber nicht gerade von der Seriosität dieser Agentur, auch wenn der Internetauftritt noch so gut aussieht.

[Edited at 2004-01-08 15:17]
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Patricia Gifford
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TOPIC STARTER
Vielen Dank bisher Jan 8, 2004

DSC wrote:
... und heften dann das Fax und die Übersetzung zusammen, und lassen dann Fax und Übersetzung so stempeln, dass man Sie nicht mehr einfach trennen (gefächerte Umknickung abstempeln).
Versichert wird dann, dass die Übersetzung mit dem angehefteten Fax übereinstimmt...


Ja, diese Lösung hatte ich der Dame auch angeboten, aber das wollte sie nicht.

Alison Riddell-Kachur wrote:
Wenn dir nur eine Kopie vorliegt, dann kannst du das nur mit "von einer Kopie gefertigt" beglaubigen... Aber "vom Original" darfst Du nur schreiben, wenn du tatsächlich das Original gesehen hast...
Alison


Genau, so habe ich das bis jetzt ja auch immer gehandhabt. Ich hatte nämlich ein Mal den Fall, dass ich das Original zugefaxt bekam und meine Übersetzung "vom Original" beglaubigt habe, weil ich sie sowieso persönlich abliefern wollte, um vorsichtshalber noch mal Original und Faxkopie zu vergleichen. Und tatsächlich: Es stimmte nicht überein! Zwischenzeitlich war ein neueres, aktuelles Original aufgetaucht. Ich habe meine Übersetzung dann auf der Stelle vor ihren (erstaunten) Augen zerrissen, mir das Original geschnappt und meine Übersetzung entsprechend aktualisiert. Dem Kunden war das damals gar nicht so bewusst, dass beides übereinstimmen muss. Sie dachten einfach, das sei schon ok so.

Was mich bei der ganzen Sache heute Morgen so stutzig machte, war dass dieses Büro gesagt hatte, dass diese Vorgehensweise normal wäre und andere Übersetzer das auch so machen. Von daher hast du Recht, Uwe, dass es bei einem Erstauftrag sicherlich keine gute Entscheidung gewesen wäre, darauf einzugehen, auch wenn das Auftreten des Unternehmens noch so professionell erscheint.

Ich bin froh, dass ihr das auch so seht und werde mich weiterhin wie bisher an die aktuellen "Richtlinien für die Anfertigung von Urkundenübersetzungen" halten, dann kann nichts schiefgehen.

Vielen Dank und viele Grüße,
Patricia


 
Lydia Molea
Lydia Molea  Identity Verified
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Du hast vollkommen richtig gehandelt. Jan 9, 2004

Ich beglaubige auch nur als Original, wenn ich selbiges gesehen habe. Es gibt nur eine Agentur, bei der ich eine Ausnahme machen würde, da ich die PM persönlich kenne.

Vor allem bei Neukunden wäre ich sehr vorsichtig, egal wie toll die Website ist. Wenn sie "als Kopie/Fax/Abschrift vorgelegt" nicht wollen, haben sie eben Pech gehabt. Schließlich steht DEIN Name darunter.

Liebe Grüße und frohes Schaffen
Lydia


 


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