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Agentur meldet Mängel an - was nun?
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Feb 7, 2004

Hallo und guten Morgen allerseits.

Hattet Ihr so einen Alptraum auch schon einmal? Da nimmt man den ersten Auftrag für eine neue Agentur mit gutem Ruf an, geht mit dem Preis herunter, und dann kommt die Agentur 4 Wochen später und will eine neue, um die Hälfte reduzierte Rechnung, weil angeblich die Übersetzung schief gelaufen ist und eine Überarbeitung durch einen anderen Übersetzer in Auftrag gegeben wurde.

Man drückt seine Verwunderung aus, bittet höflich um
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Hallo und guten Morgen allerseits.

Hattet Ihr so einen Alptraum auch schon einmal? Da nimmt man den ersten Auftrag für eine neue Agentur mit gutem Ruf an, geht mit dem Preis herunter, und dann kommt die Agentur 4 Wochen später und will eine neue, um die Hälfte reduzierte Rechnung, weil angeblich die Übersetzung schief gelaufen ist und eine Überarbeitung durch einen anderen Übersetzer in Auftrag gegeben wurde.

Man drückt seine Verwunderung aus, bittet höflich um die Zusendung der korrigierten Dateien und stellt entsetzt fest, dass der vom (offensichtlich nicht muttersprachlichen) "Korrekturleser" produzierte Endtext teilweise inhaltlich verfälscht, teilweise in grauenvollem Deutsch und voller Grammatikfehler, Typos und Stilblüten ist. Was nun? Was würdet Ihr tun?

Ich bin sehr gespannt auf Eure Vorschläge.

Kerstin
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SATRO
SATRO  Identity Verified
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Ich bin mal in der Situation dieser Agentur gewesen... Feb 7, 2004

und habe das folgendermaßen erledigt. Zuerst hab ich den Text korrigiert und erst dann dem Übersetzer und noch einem Kollegen, den wir beide gut kannten zurückgegeben. Der "Richter" wusste den Namen meines Nachunternehmers natürlich nicht und hatte einfach fachlich entschieden.

So einfach ist das, man sollte aber dem Übersetzer eine Chance geben, sich zu verteidigen.

Stasek


 
Harry Bornemann
Harry Bornemann  Identity Verified
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Stellung nehmen Feb 7, 2004

- Die Änderungen so weit ausdiskutieren,
wie das mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
(Also z. B. die ersten Seiten 100% ausführlich,
die weiteren Teile überfliegen und zusammenfassen.)
Dem Ergebnis entsprechend einer Reduktion zustimmen
oder nicht - mit allen Konsequenzen.

- Beim nächsten Mal nicht runterhandeln lassen;
damit fängt der Ärger meistens an.

[Edited at 2004-02-07 09:58]


 
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Danke Harry Feb 7, 2004

Harry_B wrote:

- Die Änderungen so weit ausdiskutieren,
wie das mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
(Also z. B. die ersten Seiten 100% ausführlich,
die weiteren Teile überfliegen und zusammenfassen.)
Dem Ergebnis entsprechend einer Reduktion zustimmen
oder nicht - mit allen Konsequenzen.


Genau das habe ich vor - leider etwas aufwendig, da viele kleine Dateien

- Beim nächsten Mal nicht runterhandeln lassen;
damit fängt der Ärger meistens an.

Hast ja Recht. Das hat man nun davon!

[Edited at 2004-02-07 09:58]


 
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Danke, der Meinung bin ich auch... Feb 7, 2004

Stanislaw Trojanowicz wrote:

und habe das folgendermaßen erledigt. Zuerst hab ich den Text korrigiert und erst dann dem Übersetzer und noch einem Kollegen, den wir beide gut kannten zurückgegeben. Der "Richter" wusste den Namen meines Nachunternehmers natürlich nicht und hatte einfach fachlich entschieden.

- so sollte es eigentlich ablaufen.

So einfach ist das, man sollte aber dem Übersetzer eine Chance geben, sich zu verteidigen.

Stasek


 
Giselle Chaumien
Giselle Chaumien
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Cool und sachlich bleiben... auch wenn man innerlich kocht Feb 7, 2004

Hallo,

zunächst: in der Tat nie runterhandeln lassen, unsere Dienstleistung hat einen Wert, wir sind doch nicht auf dem Basar!
Dann zur Reklamation:
Wie bei einem Handwerker muss der Dienstleister, also Sie als Übersetzer, Gelegenheit bekommen, eventuelle Fehler (wenn es denn welche gibt) zu beheben. Ist dies nicht geschehen, hat die Agentur schon mal einen Fehler gemacht. Nach vier Wochen kommen und den Preis drücken, so geht das nicht.
Also:
- korrigiert
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Hallo,

zunächst: in der Tat nie runterhandeln lassen, unsere Dienstleistung hat einen Wert, wir sind doch nicht auf dem Basar!
Dann zur Reklamation:
Wie bei einem Handwerker muss der Dienstleister, also Sie als Übersetzer, Gelegenheit bekommen, eventuelle Fehler (wenn es denn welche gibt) zu beheben. Ist dies nicht geschehen, hat die Agentur schon mal einen Fehler gemacht. Nach vier Wochen kommen und den Preis drücken, so geht das nicht.
Also:
- korrigierten Text nehmen und mit eigener Übersetzung vergleichen
- Aufstellung machen: links "meine Üb." - rechts "neue Üb./Korrektur", dritte Spalte "Kommentar". In der 3. Spalte schreiben Sie, warum Sie mit der Korrektur nicht einverstanden sind, aber nur sachliche Gründe: Terminuns stimmt nicht (Referenz angeben), Grammatikfehler, Rechtschreibefehler, ungebräuchlich usw.
- Das Ganze der Agentur zusenden mit der Bitte, die Rechnung mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag unverzüglich zu begleichen, evtl. mit "rechtlichen Schritten", die Sie sich vorbehalten, drohen.
- Und dann abwarten...

Grundsätzlich würde ich mich immer nach den Praktiken der Agenturen bei Kollegen erkundigen. Es gibt leider immer mehr schwarze Schafe, aber das darf nicht zu Lasten der Übersetzer gehen. Suchen Sie sich lieber Direktkunden, Firmen, für die Sie regelmäßig arbeiten, Stammkunden.
Ich drücke Ihnen die Daumen!
Giselle
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Kerstin Mouhannaya wrote:

Hallo und guten Morgen allerseits.

Hattet Ihr so einen Alptraum auch schon einmal? Da nimmt man den ersten Auftrag für eine neue Agentur mit gutem Ruf an, geht mit dem Preis herunter, und dann kommt die Agentur 4 Wochen später und will eine neue, um die Hälfte reduzierte Rechnung, weil angeblich die Übersetzung schief gelaufen ist und eine Überarbeitung durch einen anderen Übersetzer in Auftrag gegeben wurde.

Man drückt seine Verwunderung aus, bittet höflich um die Zusendung der korrigierten Dateien und stellt entsetzt fest, dass der vom (offensichtlich nicht muttersprachlichen) "Korrekturleser" produzierte Endtext teilweise inhaltlich verfälscht, teilweise in grauenvollem Deutsch und voller Grammatikfehler, Typos und Stilblüten ist. Was nun? Was würdet Ihr tun?

Ich bin sehr gespannt auf Eure Vorschläge.

Kerstin


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Danke Giselle, Feb 7, 2004

[quote]Giselle Chaumien-Wetterauer wrote:

Hallo,

zunächst: in der Tat nie runterhandeln lassen, unsere Dienstleistung hat einen Wert, wir sind doch nicht auf dem Basar!
[Ende quote]
Na ja, es war ein recht umfangreicher Auftrag, und die Agentur hatte sehr gute Kollegenreferenzen, weshalb ich darauf einging, zumal der Preis auch gerade noch annahmbar war, wenn auch auf der untersten Grenze meiner Preisspanne.

[quote]
Dann zur Reklamation:
Wie bei einem Handwerker muss der Dienstleister, also Sie als Übersetzer, Gelegenheit bekommen, eventuelle Fehler (wenn es denn welche gibt) zu beheben. Ist dies nicht geschehen, hat die Agentur schon mal einen Fehler gemacht. Nach vier Wochen kommen und den Preis drücken, so geht das nicht.[quote Ende]

Leider wurde ich lediglich mit der Bitte kontaktiert, meine Rechnung abzuändern, man hatte sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, die korrigierten Dateien mitzuschicken.
Als ich sie dann erhielt, musste ich tatsächlich Zeile für Zeile mit der Originalübersetzung vergleichen, da man mir den Endtext zugesandt hatte, der an den Kunden gegangen war, und nicht etwa die verfolgbaren Änderungen. Man war wahrscheinlich davon ausgegangen, ich würde mir die Mühe nicht machen und direkt aufgeben. So bin ich aber nicht.

[quote]
Also:
- korrigierten Text nehmen und mit eigener Übersetzung vergleichen
- Aufstellung machen: links "meine Üb." - rechts "neue Üb./Korrektur", dritte Spalte "Kommentar". In der 3. Spalte schreiben Sie, warum Sie mit der Korrektur nicht einverstanden sind, aber nur sachliche Gründe: Terminuns stimmt nicht (Referenz angeben), Grammatikfehler, Rechtschreibefehler, ungebräuchlich usw. [quote]

Bin gerade dabei

[quote]
- Das Ganze der Agentur zusenden mit der Bitte, die Rechnung mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag unverzüglich zu begleichen, evtl. mit "rechtlichen Schritten", die Sie sich vorbehalten, drohen.
- Und dann abwarten...[quote Ende]

Wird wohl nichts weiter übrig bleiben.

[quote] Suchen Sie sich lieber Direktkunden, Firmen, für die Sie regelmäßig arbeiten, Stammkunden.[quote Ende]

Gute Idee, aber nicht so leicht Ich habe einige wenige.

[quote]
Ich drücke Ihnen die Daumen!
[quote Ende]
Danke


 
Daniel Meier
Daniel Meier  Identity Verified
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Rügepflicht und Recht auf Nachbesserung Feb 7, 2004

Der Großteil der aus tatsächlich oder angeblich mangelhaften Übersetzungen resultierenden Streitigkeiten zwischen Agenturen und Übersetzern ließe sich vermeiden, wenn die Agenturen ihrer Rügepflicht nachkämen und gegenüber den Übersetzern ihr Recht auf Nachbesserung geltend machten.
In deinem Fall ist die Agentur ihrer Rügepflicht offensichtlich nicht nachgekommen, hat also deine Übersetzung (inklusive eventueller tatsächlicher Mängel) abgenommen und muss den vereinbarten Prei
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Der Großteil der aus tatsächlich oder angeblich mangelhaften Übersetzungen resultierenden Streitigkeiten zwischen Agenturen und Übersetzern ließe sich vermeiden, wenn die Agenturen ihrer Rügepflicht nachkämen und gegenüber den Übersetzern ihr Recht auf Nachbesserung geltend machten.
In deinem Fall ist die Agentur ihrer Rügepflicht offensichtlich nicht nachgekommen, hat also deine Übersetzung (inklusive eventueller tatsächlicher Mängel) abgenommen und muss den vereinbarten Preis zahlen. Die von der Agentur vorgenommene Nachbesserung ist damit deren privates Vergnügen.
Da ich diese Situation schon aus beiden Perspektiven erlebt habe, versuche ich hier mal, Fehler aufzuzeigen, die man als Agentur bzw. Übersetzer tunlichst vermeiden sollte. Wenn das Posting dadurch etwas länger werden sollte, bitte ich um Entschuldigung.

Grundsätzlich ist es so, dass man eine Leistung innerhalb einer bestimmten Frist reklamieren kann und danach nicht mehr, auch wenn die Leistung tatsächliche Mängel aufweist, ausgenommen sind nur verdeckte Mängel und die sollte es in unserer Branche wohl nicht geben. Wenn man Mängel reklamieren möchte, geht es nicht an, diese Mängel einfach selbst zu beseitigen und dann vom Erbringer der Leistung Ersatz (z.B. in Form eines Nachlasses bei der Rechnung) zu fordern. Die Mängelanzeige muss natürlich konkret sein und der Leistungserbringer muss die Gelegenheit erhalten, eine Nachbesserung vorzunehmen.
Als Übersetzer hatte ich vielleicht 3 bis 4 solcher Fälle. Bis auf ein Mal lief es immer korrekt ab, d.h. die Agentur teilte mir mit, dass in meiner Übersetzung an dieser und dieser Stelle das und das nicht in Ordnung sei und bat um Nachbesserung. Hier würde ich dann als Übersetzer die Nachbesserung unverzüglich vornehmen, den Text hinsichtlich der Art der aufgetretenen Fehler nochmals durchlesen, darauf hinweisen, wenn Anweisungen des Auftraggebers evtl. kontraproduktiv sind und mich natürlich für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.
In einem anderen Fall forderte mich die Agentur ohne Angabe konkreter Stellen auf, meinen Text zu korrigieren und war auf meine wiederholte Bitte um Konkretisierung der Mängel nicht bereit oder in der Lage, auch nur einen konkreten Fehler zu bennenen. Stattdessen beauftragte der Agenturinhaber einen weiteren Übersetzer mit einer Korrekturlesung, deren Kosten er dann bei mir einfordern bzw. gegen mein Honorar aufrechnen wollte. Da ich nicht einsah, warum ich für das unprofessionelle Vorgehen der Agentur gerade stehen sollte, habe ich mich von ihr getrennt. Zum Glück ging es nur um einen eher geringen Betrag.

Als Agentur hatte ich ebenfalls mehrere Fälle, in denen eine Übersetzung nicht einwandfrei war. Solche Fälle löse ich dann auf verschiedene Art und Weise, wobei ich bislang noch nie Honorarkürzungen verlangt habe.
Alle Übersetzungen von Kollegen prüfe ich zumindest stichprobenartig und meistens nehme ich auch ein paar Änderungen vor. Die korrigierten Dateien mit den hervorgehobenen Änderungen schicke ich dann meist an die Übersetzer zurück. Dabei ist natürlich klar, dass manche Änderungen reine Geschmackssache sind und dass es am jeweiligen Übersetzer liegt, was davon er in zukünftigen Übersetzungen umsetzen möchte. Manchmal weise ich auch auf konkrete Probleme hin. Diesen Vorgang betrachte ich nicht als Reklamation, sondern als Qualitätskontrolle.
Manchmal kommt es bei dieser Qualitätskontrolle auch vor, dass die Art oder die Anzahl der "Fehler" eine gewisse Toleranzgrenze überschreitet. Dann bitte ich den Übersetzer unter Hinweis auf konkrete Probleme um Nachbesserung. Wenn jedoch aus der Art der Fehler klar wird, dass der Übersetzer sein Metier offensichtlich nicht beherrscht, dann verzichte ich auf Nachbesserungen, mache die Korrektur selbst und beauftrage diesen Übersetzer nicht mehr (dies kommt ab und zu vor, wenn ich an einen neuen Kollegen einen kürzeren Probeauftrag vergebe).
Es kann natürlich auch vorkommen, dass zwar eine Nachbesserung erforderlich wäre, der Übersetzer aber gerade nicht erreichbar ist bzw. dass der Abgabetermin drängt. Dann mache ich die Korrektur selbst und teile dies dem Übersetzer mit. Dies ist mir bisher nur einmal unterlaufen und der Übersetzer hat in diesem Fall von sich aus eine Honorarkürzung angeboten.
Beim Thema Rügepflicht/Recht auf Nachbesserung muss man auch noch zwei Besonderheiten unserer Branche berücksichtigen, nämlich die knappen Termine, die eine Nachbesserung durch den Übersetzer oft nicht zulassen und insbesondere die Tatsache, dass Übersetzen nicht nur reines Handwerk ist, sondern eben auch eine Kunst. Diese Tatsache bringt eine ziemlich große Grauzone mit sich, in der nicht mehr klar zwischen "falsch" und "richtig" unterschieden werden kann. Es gibt nichts leichteres, als sich eine Übersetzung vorzunehmen, die Option "Änderungen verfolgen" in Word einzuschalten und den Übersetzer als halben Analphabeten dastehen zu lassen.

Um nochmal auf Kerstins Fall zurückzukommen: Was macht deine Agentur? Sie kommt zu dir (und dazu noch nach vier Wochen) und sagt: "Deine Übersetzung ist schlecht, du musst deine Rechnung kürzen" und nichts weiter. Ich würde die Agentur in erster Linie darauf hinweisen, dass sie ihrer Rügepflicht nicht nachgekommen ist und dir kein Recht auf Nachbesserung eingeräumt hat, obwohl offensichtlich reichlich Zeit dafür vorhanden war. Von Rechts wegen haben die also überhaupt keinen Anspruch gegen dich, selbst wenn deine Übersetzung grottenschlecht sein sollte (was sie gewiss nicht ist).
Ich würde deshalb auch nicht darauf eingehen, den Text mühsam Punkt für Punkt durchzugehen. Meines Erachtens ist es deinerseits Entgegenkommen genug, wenn du auf ein paar Stellen hinweist, in denen die Korrektur falsch ist, lediglich gleichwertige Ersetzungen vornimmt oder sonstwie unbegründet ist. Es ist klar, dass man sich als Übersetzer in solchen Situationen leicht in seinem Ehrgefühl verletzt sieht und sich verteidigen möchte. Andererseits aber sollte man sich, finde ich, nicht darauf einlassen, sich selbst in die Position desjenigen zu begeben, der sich rechtfertigen muss.
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Fehler hineinkorrigiert Feb 7, 2004

Hallo,

es spricht wirklich nicht für die Agentur, wenn sie eine "Korrektur" vornimmt (vornehmen lässt), die den Text verschlechtert. Aus meiner Erfahrung (als Mitarbeiter in einem Übersetzungsbüro) weiss ich, dass praktisch in jeder Übersetzung auch stellen zu finden sind, die man verbessern kann. Oft handelt es sich bei Änderungen (ich spreche immer erstmal von Änderungen der Übersetzung) vorwiegend um stilistische Fragen, deren Beurteilung oft Geschmacksfrage ist. Dann gib
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Hallo,

es spricht wirklich nicht für die Agentur, wenn sie eine "Korrektur" vornimmt (vornehmen lässt), die den Text verschlechtert. Aus meiner Erfahrung (als Mitarbeiter in einem Übersetzungsbüro) weiss ich, dass praktisch in jeder Übersetzung auch stellen zu finden sind, die man verbessern kann. Oft handelt es sich bei Änderungen (ich spreche immer erstmal von Änderungen der Übersetzung) vorwiegend um stilistische Fragen, deren Beurteilung oft Geschmacksfrage ist. Dann gibt es oft Punkte die mit "Das sagen wir schon immer so" begründet werden. Da stellt sich dann die Frage, ob das dem Übersetzer zuvor bekannt war. Prinzipiell besteht jedoch fast immer das Recht auf Nachbesserung. Daraus folgt, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, zuerst die Nachbesserung zu fordern. Unterlässt er dies hat er auch keinen Anspruch auf Preisminderung. (Ausnahme vielleicht bei extrem terminkritischen Texten).

Natürlich besteht die Gefahr, dass man den "Kunden" verliert, wenn man auf vollständiger Bezahlung besteht und dies ggf. auch gerichtlich durchsetzen muss. Aber wer will schon für einen Kunden arbeiten, der so auftritt ?

Viele Grüße

Hans
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Danke Daniel und Hans, Feb 7, 2004

Es tut wirklich gut, sich nach einer durchwachten Nacht und jeder Menge Ärger im Hals so bestätigt so wissen. Ich bin wirklich Datei für Datei durchgegangen. Es gab ein paar Typos (nicht sehr viele), da ich die Dateien kurz durchgesehen hatte, aber das ist bei der Art von Datei (lauter kleine Fensterchen in PowerPoint) wohl kaum zu umgehen, zumal der Liefertermin nicht sehr großzügig war.
Viele Sätze wurden vom Korrekturleser einfach "umgeschrieben", von hinten nach vorn "verdreht",
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Es tut wirklich gut, sich nach einer durchwachten Nacht und jeder Menge Ärger im Hals so bestätigt so wissen. Ich bin wirklich Datei für Datei durchgegangen. Es gab ein paar Typos (nicht sehr viele), da ich die Dateien kurz durchgesehen hatte, aber das ist bei der Art von Datei (lauter kleine Fensterchen in PowerPoint) wohl kaum zu umgehen, zumal der Liefertermin nicht sehr großzügig war.
Viele Sätze wurden vom Korrekturleser einfach "umgeschrieben", von hinten nach vorn "verdreht", und dabei machte diese Person nicht nur grammatische Fehler, sondern erfand auch Wörter neu.
Ich hätte mich nicht so aufgeregt, wenn der Text nicht mein Fachgebiet gewesen wäre, aber 9 Jahre Erfahrung sollten ausreichen, um so einen Text vernünftig rüber zu bringen.
Kennt vielleicht jemand DIE BRITISCHEN GESETZE, die diese Art von Verträgen regeln?
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Hans G. Liepert
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In memoriam
Mängelbeseitigung Feb 8, 2004

[quote]Daniel Meier wrote:

In deinem Fall ist die Agentur ihrer Rügepflicht offensichtlich nicht nachgekommen, hat also deine Übersetzung (inklusive eventueller tatsächlicher Mängel) abgenommen und muss den vereinbarten Preis zahlen. Die von der Agentur vorgenommene Nachbesserung ist damit deren privates Vergnügen.


[Edited at 2004-02-08 02:38]

[Edited at 2004-02-08 13:00]


 
Hans G. Liepert
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In memoriam
Mängelbeseitigung Feb 8, 2004

Daniel Meier wrote:

Der Großteil der aus tatsächlich oder angeblich mangelhaften Übersetzungen resultierenden Streitigkeiten zwischen Agenturen und Übersetzern ließe sich vermeiden, wenn die Agenturen ihrer Rügepflicht nachkämen und gegenüber den Übersetzern ihr Recht auf Nachbesserung geltend machten..


Daniel, bei aller Liebe - das ist zuviel Theorie. Juristisch mag das alles so sein, in der Praxis funktioniert es nur selten. In der Regel gibt es enge Deadlines, die Agentur kann gerade noch das Editing machen und dann muss es schon beim Kunden sein. Wer hat da Zeit für Nachbesserung?

Über den Preis muss man mit der Agentur sicher reden, vor allem wenn man im Recht ist. Aber Nachbessern halte ich für ein Relikt, das sich höchstens Literaturübersetzer bewahrt haben.


 
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Nein Hans, Feb 8, 2004

[quote]Hans Liepert wrote:

In der Regel gibt es enge Deadlines, die Agentur kann gerade noch das Editing machen und dann muss es schon beim Kunden sein. Wer hat da Zeit für Nachbesserung?
[Ende quote]

In diesem Fall war offensichtlich genug Zeit dafür, denn man hat sich erst nach vier Wochen gemeldet.


 
Daniel Meier
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Einzelfalll beurteilen Feb 8, 2004

Hans Liepert wrote:
Daniel, bei aller Liebe - das ist zuviel Theorie. Juristisch mag das alles so sein, in der Praxis funktioniert es nur selten. In der Regel gibt es enge Deadlines, die Agentur kann gerade noch das Editing machen und dann muss es schon beim Kunden sein. Wer hat da Zeit für Nachbesserung?

Über den Preis muss man mit der Agentur sicher reden, vor allem wenn man im Recht ist. Aber Nachbessern halte ich für ein Relikt, das sich höchstens Literaturübersetzer bewahrt haben.


Natürlich hast du hinsichtlich der knappen Termine Recht, das hatte ich in meinem Beitrag nur angedeutet und nicht weiter ausgeführt.
Ich denke, es kommt da aber vor allem auf das Verhalten der Agentur an. Auch wenn tatsächlich wenig Zeit ist, dann sollte es doch trotzdem kein Problem sein, die Übersetzung nicht nur an den Kunden, sondern gleichzeitig auch an den Übersetzer zu senden, versehen mit einem kurzen Hinweis, z.B.: "Leider entsprach Ihre Übersetzung nicht der üblichen Qualität. Aufgrund des knappen Liefertermins konnten wir Sie jedoch nicht um Nachbesserung bitten und mussten die Korrektur selbst vornehmen." Anschließend sollten die Vorwürfe natürlich konkretisiert werden. Wichtig ist aber, dass die Agentur den Übersetzer sofort darauf hinweist, dass sie in einer Notlage gehandelt hat, um größeren wirtschaftlichen Schaden abzuwenden, an dem auch der Übersetzer nicht interessiert sein kann. Danach können dann Verhandlungen über eine Reduzierung des Honorars anschließen und als Übersetzer sähe ich es in einem solchen Fall auch nicht als angemessen, auf einem formalen Nachbesserungsrecht zu beharren.
In der Praxis sieht es aber dann doch meistens anders aus. Dazu gibt es in den hiesigen Foren einige Beiträge, die immer wieder darauf hinauslaufen, dass eine Agentur sich nach mehreren Tagen oder Wochen meldet, eine Übersetzung ohne Vorlage von Begründungen "reklamiert" und einen Preisnachlass verlangt bzw. gar nicht zahlen will.


 
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Ausgestanden... Feb 12, 2004

Danke Euch allen für Eure Vorschläge. Die Sache hat sich doch noch in wohlgefallen aufgelöst. Ich habe der Agentur klipp und klar mitgeteilt, dass nach einem Monate die Frist für Mängelanmeldungen vorbei ist. Rechtlich sei es eben so, dass die Übersetzung als akzeptiert gilt, wenn der Übersetzer nicht rechtzeitig informiert wird, dass Mängel vorhanden sind.
Dann habe ich ein Gutachten erstellt (mit beiden Versionen der Übersetung- vor und nach der "Korrektur"), dass ich von einer
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Danke Euch allen für Eure Vorschläge. Die Sache hat sich doch noch in wohlgefallen aufgelöst. Ich habe der Agentur klipp und klar mitgeteilt, dass nach einem Monate die Frist für Mängelanmeldungen vorbei ist. Rechtlich sei es eben so, dass die Übersetzung als akzeptiert gilt, wenn der Übersetzer nicht rechtzeitig informiert wird, dass Mängel vorhanden sind.
Dann habe ich ein Gutachten erstellt (mit beiden Versionen der Übersetung- vor und nach der "Korrektur"), dass ich von einer zweiten Übersetzerin mit langjähriger Berufserfahrung verifizieren ließ.
Das hat gewirkt- sie zahlen und haben sich für ihren Fehler entschuldigt.

Sollte ich die Agentur dadurch vergrault haben, tut es mir nicht leid. Es gibt ja genug professionelle Agenturen auf der Welt...

Gruß,
Kerstin
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Agentur meldet Mängel an - was nun?






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