Fehlerkennzeichnung mit (sic!) ? Thread poster: Stephanie Wloch
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Hallo! Wie kennzeichnet Ihr schwerwiegende, inhaltliche Fehler im Ausgangstext? Beispiel: In der Klageschrift werden Kläger und Beklagter verwechselt. Beklagter (sic!) oder was gibt es da noch? Und warum werden sie gekennzeichnet? Nur zur Information oder auch zur Absicherung. Das wollte ich schon immer mal fragen. Gruss Steffi | | |
danilingua Germany Local time: 23:58 English to German + ... I am soo glad you asked :-) | Feb 16, 2004 |
Tuliparola wrote: Hallo! Wie kennzeichnet Ihr schwerwiegende, inhaltliche Fehler im Ausgangstext? Beispiel: In der Klageschrift werden Kläger und Beklagter verwechselt. Beklagter (sic!) oder was gibt es da noch? Und warum werden sie gekennzeichnet? Nur zur Information oder auch zur Absicherung. Das wollte ich schon immer mal fragen. Gruss Steffi wir haben das sic in Germersheim auch gerne verwendet. Es kommt wohl hinter den falschen Ausdruck... ich freue mich jetzt auch auf die Antworten DAniela | | |
Marian Pyritz Germany Local time: 23:58 Member (2004) Dutch to German + ...
Bei inhaltlichen Fehlern weise ich durch eine Fußnote darauf hin, allein schon um dem Entstehen des Verdachts, fehlerhaft übersetzt zu haben, entgegen zu wirken. Diese Fußnote versehe ich mit dem Zusatz "Anm.d.Übers.". Bei merkwürdigen Ausdrücken verwende ich = genau wie im Original. | | |
Ich hänge normalerweise eine Extradatei an, in der ich in einer Tabelle Fehler im Text und Kommentare meinerseits mit Verweis auf Seite/Zeile aufliste. Das funktioniert bestens und bisher freuten sich meine Kunden über die Hinweise. | |
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Frage direkt | Feb 16, 2004 |
Wenn die Zeit da ist. Wenn sie nicht da ist, füge ich ein Kommentar ein. Ich habe neulich den merkwürdigen Fall einer Alarmleuchte gehabt, die bei normalem Betrieb rot blinkte;) Geneviève:) | | |
Marian Pyritz Germany Local time: 23:58 Member (2004) Dutch to German + ...
Hier besteht natürlich auch noch ein großer Unterschied zwischen der Übersetzung von Urkunden und z.B. Betriebsanleitungen. Inhaltliche Fehler in Urkunden müssen sogar in der Übersetzung übernommen werden und dürfen nicht eigenmächtig (oder auf Nachfrage) korrigiert werden. | | |
siehe "Fußnote und Fußnote II" | Feb 17, 2004 |
Ich stimme Marians Ausführungen zu. Genauso wurde es auch mal während eines Fachseminars erklärt. Urkunden müssen tatsächlich "falsch" übersetzt werden, d. h. Fehler bei jedweden Angaben dürfen nicht eigenmächtig oder auf Verlangen des Kunden geändert werden. | | |
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