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Frage an Beeidigte aller Sprachpaare: Bestätigung von ausländischen Übersetzungen
Thread poster: Bernd Müller (X)
Bernd Müller (X)
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Dec 29, 2010

Frage an Beeidigte aller Sprachpaare: Bestätigung von ausländischen Übersetzungen


Frage an die beeidigten Übersetzer jeder Couleur/ Sprachpaar:

Wie geht Ihr vor, wenn der Kunde Euch im Ausland angefertigte Übersetzungen zur Bestätigung vorlegt (weil anderenfalls, ohne die Bestätigung eines „Beeidigten“ die Behörden sie nicht akzeptieren, wie in Bayern z.B.), wobei die Übersetzungen soweit i.O. sind, d.h. alle relevanten Angaben vorhanden, keine Fehle
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Frage an Beeidigte aller Sprachpaare: Bestätigung von ausländischen Übersetzungen


Frage an die beeidigten Übersetzer jeder Couleur/ Sprachpaar:

Wie geht Ihr vor, wenn der Kunde Euch im Ausland angefertigte Übersetzungen zur Bestätigung vorlegt (weil anderenfalls, ohne die Bestätigung eines „Beeidigten“ die Behörden sie nicht akzeptieren, wie in Bayern z.B.), wobei die Übersetzungen soweit i.O. sind, d.h. alle relevanten Angaben vorhanden, keine Fehler in relevanten Zahlen und Texten, es fehlen nicht ganze Zeilen oder Absätze/ Seiten (alles schon gehabt!), aber jede Menge kleiner Unzulänglichkeiten, wie:

- Siegel nicht übersetzt U(Übersetzung wird anscheinend in manchen Ländern gar nicht verlangt!!)
- Erläuternde Angaben in Klammern (z.B. bzgl. Ausfüllen des betr. Feldes: „Land/ Ort“ etc.) nicht übersetzt
- Kontaktdaten der ausstellenden Behörde fehlen komplett (also weder in Originalsprache, noch in DE vorhanden, obwohl in der Urschrift vorhanden)
- Kürzel sind nicht aufgelöst und übersetzt, sondern unverändert (d.h. für den deutschen Leser unverständlich) belassen- beziehen sich aber nur auf Namen von Behörden etc., nicht aber auf für den Sachverhalt relevante Daten
- schlechtes Deutsch, Rechtschreibfehler (ist meines Erachtens IMMER zu akzeptieren!)
- vielleicht 1-2 Wörter falsch übersetzt
- Übersetzung insgesamt etwas großzügig gehandhabt (bzgl. der Vorgaben des BDÜ) - aber dennoch eindeutig

Ich sehe mehrere Möglichkeiten:

1. Bestätigen, aber mit Vermerk(en)/ Aufzählung der Unzulänglichkeiten. Dann liegt es am Standesbeamten/ anderen Beamten (im Gericht, etc.) , ob er die Übersetzung annimmt oder (weil er ausländerfeindlich, schlecht gelaunt etc. ist) abweist.
2. Abweisen, und nur 100%- ige Übersetzungen annehmen- NUR: da freut sich ggf. die (kulantere) Konkurrenz, oder: der – oftmals arme- Kunde zahlt nochmals eine kpl. Übersetzung
3. Für 1-2 falsch übersetzte Wörter könnte man z.B. eine Anmerkung machen; ausufern sollen die Anmerkungen aber natürlich nicht (man soll auch den Good will der Beamten nicht überfordern)!

Zu Pkt. 1. und 2. , Zusatzfrage:
 Wie sehen/akzeptieren das die Behörden- hat jemand da Erfahrung?

Wobei ich natürlich davon ausgehe, dass für diese Bestätigung/ Beglaubigung
schon auch étwas verlangt wird- ich stelle mir in etwa eine Pauschale vor,
z.B. 10,- - 15,- Euro/ Seite, oder pro Übersetzung- irgendwie nach
Zeitaufwand ermittelt, ähnlich wie beim Korrekturlesen. Ganz klar:
verschenken können wir auch nichts!


Tschüss!
Bernd


[Editat la 2010-12-29 14:10 GMT]
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opolt
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Ist mir neu das Ganze Dec 29, 2010

Ehrlich gesagt ist mir das neu, dass wir jetzt auch fremde Übersetzungen bestätigen sollen/dürfen, gar regelmäßig?! Davon habe ich noch nie gehört. Meines Wissens bezieht sich das mit der Beeidigung (jetzt Ermächtigung) in Deutschland, zumindest hier in Berlin und im juristischen Sinne, immer nur auf eigene Übersetzungen.

Aber selbst wenn da alles mit rechten Dingen zugeht -- ich persönlich würde mich nach Möglichkeit nicht damit befassen, eine Übersetzung, die meinen ei
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Ehrlich gesagt ist mir das neu, dass wir jetzt auch fremde Übersetzungen bestätigen sollen/dürfen, gar regelmäßig?! Davon habe ich noch nie gehört. Meines Wissens bezieht sich das mit der Beeidigung (jetzt Ermächtigung) in Deutschland, zumindest hier in Berlin und im juristischen Sinne, immer nur auf eigene Übersetzungen.

Aber selbst wenn da alles mit rechten Dingen zugeht -- ich persönlich würde mich nach Möglichkeit nicht damit befassen, eine Übersetzung, die meinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht wird und die ich nicht bearbeiten kann, mit meiner persönlichen Unterschrift zu versehen und zusammen mit einigen Anmerkungen "durchzureichen". Das ist eine undankbare Aufgabe und auch eine ziemlich unbequeme Lage, finde ich. Ganz abgesehen von der finanziellen Seite. -- Will dir nicht zu nahe treten Bernd, aber das ginge mir persönlich zu sehr in Richtung Amtsgewusel.

Ich bin Übersetzer -- nicht Urkundsbeamter oder so. Entweder die Beamten akzeptieren das alles unbesehen, als nicht beglaubigtes Dokument, oder eben nicht. Meine Übersetzungen stehen für mich und wurden daher immer akzeptiert. Freilich kostet es was, aber ich garantiere, dass es schon beim ersten Mal "sitzt", und zwar in jedem einzelnen Falle, ohne Ausnahme in den letzten 15 Jahren Und ich helfe meinen Kunden sehr viel bei der Bewältigung der ganzen Sache, soweit ich kann, und sage ihnen immer, sie sollen sich vorher genau erkundigen, was an Dokumenten tatsächlich verlangt wird usw. Aber ich bin eben kein Botschaftsbeamter oder Notar oder so, der mit den Amtsstuben mehr o. weniger auf gleicher Augenhöhe ist.

Denn woher soll man letztlich wissen, welchen Ermessensspielraum ein Beamter hat bzw. zu nutzen gedenkt, je nach Lust und Laune? Als Übersetzer kann man da eigentlich nur den Kürzeren ziehen. -- Gerade letztens habe ich mit einem Kunden gesprochen über eine Beamte der Senatsverwaltung hier in Berlin, die ganz offensichtlich aus niedrigen Motiven sich jedes Mal neue Schikanen ausdenkt hinsichtlich der einzureichenden Dokumente. Ich bin mir sicher, die würde meine Sachen sofort abweisen, wenn sie nur den kleinsten Fehler entdecken könnte. Und solche nachträglich beglaubigten Sachen erst recht. Andere würden vielleicht nur lässig mit der Schulter zucken -- aber woher soll man das vorher wissen?


[Edited at 2010-12-30 00:31 GMT]
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Bernd Müller (X)
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Sicherlich hast Du in Vielem Recht. Aber... Dec 30, 2010

Sicherlich hast Du in Vielem Recht. Aber:


1. Dass die Bestätigung der Fremdübersetzung den Richtlinien nicht entspricht,
stimmt nicht- für Bayern zumindest. Dort ist bei § 11 im Bay. Ü-Do- Gesetz diese
Art der Bestätigung spezifiziert.

2. Bzgl. Verantwortung , Beamten etc . hast Du natürlich recht- daher kann eine solche Bestätigung wohl nur bei
kleinen Dokumenten erfolgen, mit wenigen und geringen, meist irrelevanten
Fehlern.
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Sicherlich hast Du in Vielem Recht. Aber:


1. Dass die Bestätigung der Fremdübersetzung den Richtlinien nicht entspricht,
stimmt nicht- für Bayern zumindest. Dort ist bei § 11 im Bay. Ü-Do- Gesetz diese
Art der Bestätigung spezifiziert.

2. Bzgl. Verantwortung , Beamten etc . hast Du natürlich recht- daher kann eine solche Bestätigung wohl nur bei
kleinen Dokumenten erfolgen, mit wenigen und geringen, meist irrelevanten
Fehlern.
Und tunlichst selten. Nur- hier geht es um meine ehem. Landsleute, und da kann
ich sie eben, bei kleinen Unzulänglichkeiten, nicht immer abweisen- vor allem
Leute, die s. wenig Geld haben, die als Gastarbeiter nach Deutschland kommen und
all die Unzulänglichkeiten dieses Status' in Kauf nehmen. Wenn die Beamten
mitspielen, helfe ich eben manchmal- wo es vertretbar ist.

Und IMMER (ich habe das erst 3-5 mal gemacht, in 12 Jahren als "Beeidigter") mache ich es nur auf ganz speziellen Wunsch des Kunden und warne ihn vorher, dass er möglicherweise nochmals, für eine komplette Übersetzung, zu mir kommen muss. Und sichere mich via Anmerkungen (s. meine Mail) ab. Da ich fast nur noch Übersetzungen im Bereich Recht, Urkunden etc. mache, bin ich da schon kein Neuling mehr und erkenne s. schnell die relevanten Fakten

Tschüss, und einen Guten Rutsch, Dir und allen Kolleginnen und Kollegen !

Bernd





opolt wrote:

Ehrlich gesagt ist mir das neu, dass wir jetzt auch fremde Übersetzungen bestätigen sollen/dürfen, gar regelmäßig?! Davon habe ich noch nie gehört. Meines Wissens bezieht sich das mit der Beeidigung (jetzt Ermächtigung) in Deutschland, zumindest hier in Berlin und im juristischen Sinne, immer nur auf eigene Übersetzungen.

Aber selbst wenn da alles mit rechten Dingen zugeht -- ich persönlich würde mich nach Möglichkeit nicht damit befassen, eine Übersetzung, die meinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht wird und die ich nicht bearbeiten kann, mit meiner persönlichen Unterschrift zu versehen und zusammen mit einigen Anmerkungen "durchzureichen". Das ist eine undankbare Aufgabe und auch eine ziemlich unbequeme Lage, finde ich. Ganz abgesehen von der finanziellen Seite. -- Will dir nicht zu nahe treten Bernd, aber das ginge mir persönlich zu sehr in Richtung Amtsgewusel.

Ich bin Übersetzer -- nicht Urkundsbeamter oder so. Entweder die Beamten akzeptieren das alles unbesehen, als nicht beglaubigtes Dokument, oder eben nicht. Meine Übersetzungen stehen für mich und wurden daher immer akzeptiert. Freilich kostet es was, aber ich garantiere, dass es schon beim ersten Mal "sitzt", und zwar in jedem einzelnen Falle, ohne Ausnahme in den letzten 15 Jahren Und ich helfe meinen Kunden sehr viel bei der Bewältigung der ganzen Sache, soweit ich kann, und sage ihnen immer, sie sollen sich vorher genau erkundigen, was an Dokumenten tatsächlich verlangt wird usw. Aber ich bin eben kein Botschaftsbeamter oder Notar oder so, der mit den Amtsstuben mehr o. weniger auf gleicher Augenhöhe ist.

Denn woher soll man letztlich wissen, welchen Ermessensspielraum ein Beamter hat bzw. zu nutzen gedenkt, je nach Lust und Laune? Als Übersetzer kann man da eigentlich nur den Kürzeren ziehen. -- Gerade letztens habe ich mit einem Kunden gesprochen über eine Beamte der Senatsverwaltung hier in Berlin, die ganz offensichtlich aus niedrigen Motiven sich jedes Mal neue Schikanen ausdenkt hinsichtlich der einzureichenden Dokumente. Ich bin mir sicher, die würde meine Sachen sofort abweisen, wenn sie nur den kleinsten Fehler entdecken könnte. Und solche nachträglich beglaubigten Sachen erst recht. Andere würden vielleicht nur lässig mit der Schulter zucken -- aber woher soll man das vorher wissen?


[Edited at 2010-12-30 00:31 GMT]
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Susanna & Christian Popescu
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Bestätigungen Dec 30, 2010

Hallo Bernd,

bin auch schon einige Male von Beamten gebeten worden, die eine oder andere Übersetzung zu bestätigen. Dabei habe ich in den Gesprächen mit diesen meine Vorbehalte in Bezug auf die Qualität der jeweiligen Übersetzung geäußert und habe keine Zusagen gemacht, solange ich die Übersetzungen nicht selbst geprüft habe. Waren sie für meine Ansprüche OK, habe ich sie bestätigt. Sobald ich aber mehr als einen Fehler - unabdingbar welcher Art - entdeckt habe, habe ich
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Hallo Bernd,

bin auch schon einige Male von Beamten gebeten worden, die eine oder andere Übersetzung zu bestätigen. Dabei habe ich in den Gesprächen mit diesen meine Vorbehalte in Bezug auf die Qualität der jeweiligen Übersetzung geäußert und habe keine Zusagen gemacht, solange ich die Übersetzungen nicht selbst geprüft habe. Waren sie für meine Ansprüche OK, habe ich sie bestätigt. Sobald ich aber mehr als einen Fehler - unabdingbar welcher Art - entdeckt habe, habe ich die Bestätigung abgelehnt. Wohlgemerkt: Bestätigungen nur auf Verlangen von Behörden, nicht auf das von Privatpersonen.
Du solltest die Unzulänglichkeiten dem betreffenden Beamten mitteilen und er soll entscheiden, ob er damit leben kann.
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Gudrun Wolfrath
Gudrun Wolfrath  Identity Verified
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Ich beglaubige nur Übersetzungen, die Dec 30, 2010

ich selbst angefertigt habe. Ansonsten würde ich ja eine Art 'Blankoscheck' geben.

 
Bernd Müller (X)
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Inwiefern denn, 'Blankoscheck' ??? Dec 30, 2010

Inwiefern denn, 'Blankoscheck', schöne Frau??

Unsere - Ihre und meine etc.- Münchner Gesetzgeber und Beamten sind da anderer Meinung- s. Bay. Ü-Do- Gesetz, § 11.

Selbstverständlich wird Zeile für Zeile, wie beim Korrekturlesen, nachgeprüft, und es werden entsprechende Anmerkungen gemacht!





Gudrun Wolfrath wrote:

ich selbst angefertigt habe. Ansonsten würde ich ja eine Art ' geben.


[Editat la 2010-12-30 10:43 GMT]

[Editat la 2010-12-30 11:57 GMT]


 
Bernd Müller (X)
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Da bist Du drastischer als ich, Christian! Dec 30, 2010

Ich lasse schon einige- irrelevante- Fehler durchgehen, s. meine erste Mail (natürlich nicht die ganze Liste bei einer einzigen, kurzen Übersetzung!). Denn meist sind es arme Leute, Gastarbeiter- denen möchte ich nicht ihr letztes Geld abnehmen, wenn es nicht sein muss.
Letztendlich entscheidet der Beamte; ich habe noch nie mit einem diesbzgl. gesprochen, aber die- s. seltenen- Fälle in denen ich solche Fremdübersetzungen bestätigen konnte (die anderen waren viel zu schlecht) sind n
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Ich lasse schon einige- irrelevante- Fehler durchgehen, s. meine erste Mail (natürlich nicht die ganze Liste bei einer einzigen, kurzen Übersetzung!). Denn meist sind es arme Leute, Gastarbeiter- denen möchte ich nicht ihr letztes Geld abnehmen, wenn es nicht sein muss.
Letztendlich entscheidet der Beamte; ich habe noch nie mit einem diesbzgl. gesprochen, aber die- s. seltenen- Fälle in denen ich solche Fremdübersetzungen bestätigen konnte (die anderen waren viel zu schlecht) sind nie mehr zurückgekommen- d.h., der Beamte hat sie wohl akzeptiert, ebenfalls auch- ggf.- das Oberlandesgericht.
Natürlich bin ich auch in München recht bekannt inzwischen- auch die Tatsache, dass ich sehr auf Qualität sehe!




Susanna & Christian Popescu wrote:

Hallo Bernd,

bin auch schon einige Male von Beamten gebeten worden, die eine oder andere Übersetzung zu bestätigen. Dabei habe ich in den Gesprächen mit diesen meine Vorbehalte in Bezug auf die Qualität der jeweiligen Übersetzung geäußert und habe keine Zusagen gemacht, solange ich die Übersetzungen nicht selbst geprüft habe. Waren sie für meine Ansprüche OK, habe ich sie bestätigt. Sobald ich aber mehr als einen Fehler - unabdingbar welcher Art - entdeckt habe, habe ich die Bestätigung abgelehnt. Wohlgemerkt: Bestätigungen nur auf Verlangen von Behörden, nicht auf das von Privatpersonen.
Du solltest die Unzulänglichkeiten dem betreffenden Beamten mitteilen und er soll entscheiden, ob er damit leben kann.
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Derek Gill Franßen
Derek Gill Franßen  Identity Verified
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In memoriam
Die Lage in Schleswig-Holstein... Dec 30, 2010

Wenn die Übersetzung nicht richtig oder vollständig ist, dann wird deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit eben nicht bescheinigt. Das passiert wohl nur einmal; dann hat man einen neuen Kunde.


Nur nebenbei: In den meisten Bundesländern darf der/die beeidigte/ermächtigte Urkundsübersetzer/-in die Richtigkeit fremder Übersetzungen bestätigen, was auch logisch aber auch meist gesetzlich geregelt ist:
<
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Wenn die Übersetzung nicht richtig oder vollständig ist, dann wird deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit eben nicht bescheinigt. Das passiert wohl nur einmal; dann hat man einen neuen Kunde.


Nur nebenbei: In den meisten Bundesländern darf der/die beeidigte/ermächtigte Urkundsübersetzer/-in die Richtigkeit fremder Übersetzungen bestätigen, was auch logisch aber auch meist gesetzlich geregelt ist:

"Die Übersetzerermächtigung umfasst das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen aus und in die Sprache oder die Sprachen zu bescheinigen, für deren Übersetzung die Sprachmittlerin oder der Sprachmittler persönlich ermächtigt ist. Dies gilt auch für bereits vorgenommene Übersetzungen, die zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit vorgelegt werden." (Siehe z.B. § 6 Abs. 2 JustizDolmG hier: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=JDolmG%20SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true .)

Was ich wegen möglicher Interessenkollisionen eher unlogisch finde, ist die Tatsache, dass wir die Richtigkeit unserer eigenen Übersetzungen bestätigen dürfen (Notare dürfen ihre eigenen Sachen nämlich nicht beglaubigen). Aber ändern möchte ich daran natürlich nichts.
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Bernd Müller (X)
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Übersetzungen in eigener Sache Dec 30, 2010

>>>>Was ich wegen möglicher Interessenkollisionen eher unlogisch finde, ist die Tatsache, dass wir die Richtigkeit unserer eigenen Übersetzungen bestätigen dürfen (Notare dürfen ihre eigenen Sachen nämlich nicht beglaubigen). Aber ändern möchte ich daran natürlich nichts.

In Bayeren darf ich Übersetzungen in eigener Sache (das meinst Du wohl) nicht bestätigen- oder durfte es zumindest bei meiner Vereidigung vor 12 Jahren nicht (die aktuellen, ggf. abgeänderten §§ habe
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>>>>Was ich wegen möglicher Interessenkollisionen eher unlogisch finde, ist die Tatsache, dass wir die Richtigkeit unserer eigenen Übersetzungen bestätigen dürfen (Notare dürfen ihre eigenen Sachen nämlich nicht beglaubigen). Aber ändern möchte ich daran natürlich nichts.

In Bayeren darf ich Übersetzungen in eigener Sache (das meinst Du wohl) nicht bestätigen- oder durfte es zumindest bei meiner Vereidigung vor 12 Jahren nicht (die aktuellen, ggf. abgeänderten §§ habe ich mir nicht angesehen).






Derek Gill Franßen wrote:

Wenn die Übersetzung nicht richtig oder vollständig ist, dann wird deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit eben nicht bescheinigt. Das passiert wohl nur einmal; dann hat man einen neuen Kunde.


Nur nebenbei: In den meisten Bundesländern darf der/die beeidigte/ermächtigte Urkundsübersetzer/-in die Richtigkeit fremder Übersetzungen bestätigen, was auch logisch aber auch meist gesetzlich geregelt ist:

"Die Übersetzerermächtigung umfasst das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen aus und in die Sprache oder die Sprachen zu bescheinigen, für deren Übersetzung die Sprachmittlerin oder der Sprachmittler persönlich ermächtigt ist. Dies gilt auch für bereits vorgenommene Übersetzungen, die zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit vorgelegt werden." (Siehe z.B. § 6 Abs. 2 JustizDolmG hier: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=JDolmG%20SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true .)

Was ich wegen möglicher Interessenkollisionen eher unlogisch finde, ist die Tatsache, dass wir die Richtigkeit unserer eigenen Übersetzungen bestätigen dürfen (Notare dürfen ihre eigenen Sachen nämlich nicht beglaubigen). Aber ändern möchte ich daran natürlich nichts.




[Editat la 2010-12-30 12:05 GMT]
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opolt
opolt  Identity Verified
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Interessant ... Dec 30, 2010

Dass das gesetzlich teilweise so festgelegt ist, wusste ich nicht, da muss ich mich mal kundig machen, wie es hier in Berlin damit aussieht ... Wie gesagt, ich hatte bisher noch nie davon gehört. Vor kurzem wurde ich auch "ermächtigt", und da wurde das mit keinem Wort erwähnt von Seiten des Gerichts.

Ich kann, glaube ich, Bernds Dilemma recht gut verstehen, aber ich finde, es sollte doch die Ausnahme bleiben. Und dass es nicht überall so läuft, nach einer strikten deutschen Men
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Dass das gesetzlich teilweise so festgelegt ist, wusste ich nicht, da muss ich mich mal kundig machen, wie es hier in Berlin damit aussieht ... Wie gesagt, ich hatte bisher noch nie davon gehört. Vor kurzem wurde ich auch "ermächtigt", und da wurde das mit keinem Wort erwähnt von Seiten des Gerichts.

Ich kann, glaube ich, Bernds Dilemma recht gut verstehen, aber ich finde, es sollte doch die Ausnahme bleiben. Und dass es nicht überall so läuft, nach einer strikten deutschen Mentalität sozusagen, das ist schon klar. Aber ich persönlich würde es nur dann machen, wenn mich eine Behörde darum bittet. Sonst wird es vielleicht ein Bumerang.

@Derek: Bitte keine schlafenden Hunde wecken, ok?

Guten Rutsch für euch alle!
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Constance Mannshardt
Constance Mannshardt  Identity Verified
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Hallo Bernd, Dec 30, 2010

ich war, solang ich in Deutschland lebte (Schleswig-Hosltein) dort vereidigt und bin es seit einem Jahr hier in Brasilien auch.

Ich würde auf jeden Fall wie von dir unter 1. beschrieben vorgehen: ich nehme da lieber die Stellung ein, die ich freundlicher und symphatischer finde und auch professionell ist. Außerdem sollten solche burokratischen Probleme gelöst werden; warum komplizieren, wenn es einfach auch geht? Aber dabei bleibe ich auch: wenn ich jeden Satz oder jedes 3. Wort
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ich war, solang ich in Deutschland lebte (Schleswig-Hosltein) dort vereidigt und bin es seit einem Jahr hier in Brasilien auch.

Ich würde auf jeden Fall wie von dir unter 1. beschrieben vorgehen: ich nehme da lieber die Stellung ein, die ich freundlicher und symphatischer finde und auch professionell ist. Außerdem sollten solche burokratischen Probleme gelöst werden; warum komplizieren, wenn es einfach auch geht? Aber dabei bleibe ich auch: wenn ich jeden Satz oder jedes 3. Wort korrigieren muss, oder öfters ganze Sätze oder Absätze fehlen, und die Anmerkungen mich letztendlich mehr Zeit kosten würden, als eine neue Übersetzung, würde ich eine Bestätigung auch ablehnen UND eine Pauschale kassieren (mein Zeitaufwand,natürlich den Kunden vorher über Vorgehensweise unterrichtet). Übrigens würde ich es auch machen, wenn mich der Kunde - nicht nur Behörde - darum bittet, aber diesen anregen, sich vorher nochmal genau bei der zuständigen Behörde zu unterrichten, da er ja für die Kosten aufkommt.

Bis zuletzt in Deutschland und auch hier in Brasilien durfte bzw. darf ich schon in eigener Sache beglaubigen und bestätigen (bin ja beeidigt, also absolut glaubwürdig), was allerdings nicht als ethisch angesehen wird. Es ist mir aber schon 2-3 Mal notgedrungen vorgekommen, dass ich solche Unterlagen selbst übersetzt hatte (und beglaubigt) und die Behörden NICHTS daran auszusetzen hatten, im Gegenteil. Ich würde mich auch hüten, mich, wie auch immer, strafbar zu machen. Ich war dann (bei Übersetzungen in eigener Sache) mind. 3 x so vorsichtig.
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Bernd Müller (X)
Bernd Müller (X)
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Danke und die besten Wünsche für das Neue Jahr! Dec 31, 2010

Danke, Constance!

Wieder mal zeigt es sich, was für Unfug, unter anderem, der Föderalismus z.T. mit sich bringt! Denn auch ich kann es nicht als vertretbar ansehen, wenn der Notar in eigener Sache nicht beglaugiben darf, dies dem Übersetzer aber durchaus erlaubt ist- wo er doch genausoviel Unfug anrichten kann! Sorry- ist keineswegs gegen Dich gerichtet, sondern nur eine Feststellung: denn ich übersetzue zu viel Recht, um mir da nicht gleich seltsame Gedanken zu machen!
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Danke, Constance!

Wieder mal zeigt es sich, was für Unfug, unter anderem, der Föderalismus z.T. mit sich bringt! Denn auch ich kann es nicht als vertretbar ansehen, wenn der Notar in eigener Sache nicht beglaugiben darf, dies dem Übersetzer aber durchaus erlaubt ist- wo er doch genausoviel Unfug anrichten kann! Sorry- ist keineswegs gegen Dich gerichtet, sondern nur eine Feststellung: denn ich übersetzue zu viel Recht, um mir da nicht gleich seltsame Gedanken zu machen!

Wie ist die Welt doch klein: eben habe ich allen ehem. Schulkollegen Neujahrswünsche geschickt- und eine Kollegin von Anno dazumal lebt in Brasilia!

Auch Dir die besten Wünsche für das Neue Jahr"!
Bernd
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opolt
opolt  Identity Verified
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Situation in Berlin und anderswo Jan 3, 2011

Ich habe noch einmal nachgeschaut in dem Berliner "Gesetz zur Neuregelung der Allgemeinbeeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern" von 2009, das eine Änderung des "Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes" darstellt, und dort heißt es:

Ein Übersetzer ist auf Antrag zu ermächtigen, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gefertigten Übersetzung einer Urkunde gemäß § 142 Absatz 3 der Zivilprozessordnung zu beschei... See more
Ich habe noch einmal nachgeschaut in dem Berliner "Gesetz zur Neuregelung der Allgemeinbeeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern" von 2009, das eine Änderung des "Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes" darstellt, und dort heißt es:

Ein Übersetzer ist auf Antrag zu ermächtigen, die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gefertigten Übersetzung einer Urkunde gemäß § 142 Absatz 3 der Zivilprozessordnung zu bescheinigen, wenn er [...]


Also ziemlich eindeutig, würde ich sagen.

Die angegebene Stelle der ZPO, die für das gesamte Bundesgebiet gelten sollte, besagt folgendes:

(3) Das Gericht kann anordnen, dass von in fremder Sprache abgefassten Urkunden eine Übersetzung beigebracht wird, die ein Übersetzer angefertigt hat, der für Sprachübertragungen der betreffenden Art in einem Land nach den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde. Eine solche Übersetzung gilt als richtig und vollständig, wenn dies von dem Übersetzer bescheinigt wird. Die Bescheinigung soll auf die Übersetzung gesetzt werden, Ort und Tag der Übersetzung sowie die Stellung des Übersetzers angeben und von ihm unterschrieben werden. Der Beweis der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Übersetzung ist zulässig. Die Anordnung nach Satz 1 kann nicht gegenüber dem Dritten ergehen.


Den letzten Satz verstehe ich nicht ganz, vielleicht kann jemand helfen? -- Aber im Ganzen sehe ich nichts, was in die fragliche Richtung deuten würde: Will heißen, der Übersetzer soll seine eigene Übersetzung bestätigen.

Das schließt natürlich nicht aus, dass es anderswo, zumal auf Länderebene, andere Regelungen gibt. Ganz zu schweigen davon, dass die Praxis nicht unbedingt dem Gesetz entsprechen muss :-]

@Derek: Woher hast du die Information, dass in den "meisten" Ländern fremde Übersetzungen beglaubigt werden können. Ist das nur "Hörensagen" oder gibt es für außerhalb S-Holstein konkretere Anhaltspunkte?

Gesundes Neues euch allen!
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Susanna & Christian Popescu
Susanna & Christian Popescu
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Weitere Frage Jan 30, 2011

Unserem Kundenstamm gesellte sich vor kurzer Zeit ein neues Übersetzungsbüro zu. Es möchte, dass wir Urkunden übersetzen. Nun fiel mir die Inhaberin durch den wiederholten Hinweis auf: "Eine Beglaubigung ist nicht notwendig". Da dieser Hinweis die letzten paar Aufträge begleitet, liegt die Vermutung nahe, dass die Agentur die Beglaubigung (lies Bestätigung) selbst vornimmt. Ich glaube kaum, dass Behörden unbeglaubigte Geburtsurkunden oder Aufenthaltstitel akzeptieren. Ich möchte nicht ü... See more
Unserem Kundenstamm gesellte sich vor kurzer Zeit ein neues Übersetzungsbüro zu. Es möchte, dass wir Urkunden übersetzen. Nun fiel mir die Inhaberin durch den wiederholten Hinweis auf: "Eine Beglaubigung ist nicht notwendig". Da dieser Hinweis die letzten paar Aufträge begleitet, liegt die Vermutung nahe, dass die Agentur die Beglaubigung (lies Bestätigung) selbst vornimmt. Ich glaube kaum, dass Behörden unbeglaubigte Geburtsurkunden oder Aufenthaltstitel akzeptieren. Ich möchte nicht über die Gründe des Büros spekulieren. Habe versucht, diesbezüglich Vorschriften zu finden, die derartige Praktiken unterbinden, war bisher aber erfolglos. Soweit ich bisher wusste, kann nur der Übersetzer eigene Übersetzungen bestätigen und dies mit gutem Grund. Wieso ist es einem Arbeitsvermittler - denn das sind Übersetzungsbüros eigentlich - gestattet, Beglaubigungen vorzunehmen? Kann mich jemand von euch auf entsprechende Vorschriften verweisen?
Gruß
Christian

[Edited at 2011-01-30 20:54 GMT]
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Bernd Müller (X)
Bernd Müller (X)
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TOPIC STARTER
Bzgl. Bayern: erlaubt Jan 31, 2011

>>>Wieso ist es einem Arbeitsvermittler - denn das sind Übersetzungsbüros eigentlich - gestattet, Beglaubigungen vorzunehmen?

Hatte ich schon weiter oben gepostet:

1. Dass die Bestätigung der Fremdübersetzung den Richtlinien nicht entspricht,
stimmt nicht- für Bayern zumindest. Dort ist bei § 11 im Bay. Ü-Do- Gesetz diese
Art der Bestätigung spezifiziert.

Wobei dies einen beeidigten Übersetzer voraussetzt, für das betr. Sprachpaar! Di
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>>>Wieso ist es einem Arbeitsvermittler - denn das sind Übersetzungsbüros eigentlich - gestattet, Beglaubigungen vorzunehmen?

Hatte ich schon weiter oben gepostet:

1. Dass die Bestätigung der Fremdübersetzung den Richtlinien nicht entspricht,
stimmt nicht- für Bayern zumindest. Dort ist bei § 11 im Bay. Ü-Do- Gesetz diese
Art der Bestätigung spezifiziert.

Wobei dies einen beeidigten Übersetzer voraussetzt, für das betr. Sprachpaar! Dieser steht für die "Beglaubigung" gerade- also: Beglaubigungsgebühr gespart, Korrekturlesen aber nicht- sieht mir aus, wie: gehupft wie gesprungen!

Aber :
möglicherweise will jemand lernen, von Deinem/ Eurem Wissen profitieren, ein Neuling, und in den Markt hereinkommen? Vorausgesetzt, es sind nicht nur die Geburtsurkunden oder Aufenthaltstitel !

Wie es in anderen Bundesländern aussieht, sagen Dir vielleicht die Kollegen, Christian!








Susanna & Christian Popescu wrote:

Unserem Kundenstamm gesellte sich vor kurzer Zeit ein neues Übersetzungsbüro zu. Es möchte, dass wir Urkunden übersetzen. Nun fiel mir die Inhaberin durch den wiederholten Hinweis auf: "Eine Beglaubigung ist nicht notwendig". Da dieser Hinweis die letzten paar Aufträge begleitet, liegt die Vermutung nahe, dass die Agentur die Beglaubigung (lies Bestätigung) selbst vornimmt. Ich glaube kaum, dass Behörden unbeglaubigte Geburtsurkunden oder Aufenthaltstitel akzeptieren. Ich möchte nicht über die Gründe des Büros spekulieren. Habe versucht, diesbezüglich Vorschriften zu finden, die derartige Praktiken unterbinden, war bisher aber erfolglos. Soweit ich bisher wusste, kann nur der Übersetzer eigene Übersetzungen bestätigen und dies mit gutem Grund. Wieso ist es einem Arbeitsvermittler - denn das sind Übersetzungsbüros eigentlich - gestattet, Beglaubigungen vorzunehmen? Kann mich jemand von euch auf entsprechende Vorschriften verweisen?
Gruß
Christian

[Edited at 2011-01-30 20:54 GMT]
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