Berufs-/Vermögenshaftpflichtversicherung oder nicht?
Thread poster: Heidi Zapf (X)
Heidi Zapf (X)
Heidi Zapf (X)
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Mar 11, 2004

Hallo allerseits!

Mich beschäftigt momentan die Frage nach der Absicherung gegenüber evtl. Übersetzungsfehlern; schließlich kann dies ja jedem mal passieren, wir sind ja alle "nur" Menschen.
Für welche Schäden haftet ein Übersetzer?
Ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung absolut notwendig?
Laut meinem Steuer-und Rechtsberater genügen festgelegte "Allgemeine Geschäftsbedingungen" im konkreten Fall letztendlich auch nicht.
Bin momentan zie
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Hallo allerseits!

Mich beschäftigt momentan die Frage nach der Absicherung gegenüber evtl. Übersetzungsfehlern; schließlich kann dies ja jedem mal passieren, wir sind ja alle "nur" Menschen.
Für welche Schäden haftet ein Übersetzer?
Ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung absolut notwendig?
Laut meinem Steuer-und Rechtsberater genügen festgelegte "Allgemeine Geschäftsbedingungen" im konkreten Fall letztendlich auch nicht.
Bin momentan ziemlich verunsichert, weil ich in Rechtsangelegenheiten absolut unerfahren bin.
Wie handhabt Ihr dieses Problem, welche Erfahrungen habt Ihr in diesem Sinne schon gemacht?

Vielen Dank für Eure Antworten - und allen einen "guten Abend"!

Liebe Grüße
Heidi
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Katrin Suchan
Katrin Suchan  Identity Verified
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Sollte man abschließen Mar 12, 2004

Hallo Heidi,

wie Du selbst schon sagst: "Irren ist menschlich". Ein Übersetzungsfehler kann durchaus hohe Kosten verursachen, wenn z.B. ein Katalog neu gedruckt werden muss oder eine Maschine fehlerhaft arbeitet.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher auf jeden Fall empfehlenswert. Ich weiß nicht, ob Du im BDÜ bist. Dort gibt es Gruppentarife, die günstiger sind, als wenn Du selbst einen Vertrag abschließt.

Die meisten Berufshaftpflichtversicheru
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Hallo Heidi,

wie Du selbst schon sagst: "Irren ist menschlich". Ein Übersetzungsfehler kann durchaus hohe Kosten verursachen, wenn z.B. ein Katalog neu gedruckt werden muss oder eine Maschine fehlerhaft arbeitet.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher auf jeden Fall empfehlenswert. Ich weiß nicht, ob Du im BDÜ bist. Dort gibt es Gruppentarife, die günstiger sind, als wenn Du selbst einen Vertrag abschließt.

Die meisten Berufshaftpflichtversicherungen legen den Jahresumsatz zu Grunde, d.h. die Prämie staffelt sich entsprechend. Ich würde mich an einen Makler wenden, der für Dich die einzelnen Versicherungen abklopft und das günstigste Angebot herauspickt.

Alles Gute - und hoffen wir, dass wir alle unsere Versicherungen nie in Anspruch nehmen müssen!!

Gruß, Katrin
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Rainer Pawellek
Rainer Pawellek  Identity Verified
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Bleibt jedem selbst überlassen Mar 12, 2004

Alles Gute - und hoffen wir, dass wir alle unsere Versicherungen nie in Anspruch nehmen müssen!!

Genau der Punkt wäre aber mal sehr interessant! Gibt es in diesem Forum jemand, der etwas über konkrete Fälle weiß, in denen eine solche Versicherung geleistet hat? Und wie oft es überhaupt zu solchen Haftpflichtfällen kommt? Das hat mir bisher noch kein Versicherungsmakler beantworten können. Aber irgendwie müssen die Versicherungen ihre gepfefferten Prämien doch kalkulieren,
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Alles Gute - und hoffen wir, dass wir alle unsere Versicherungen nie in Anspruch nehmen müssen!!

Genau der Punkt wäre aber mal sehr interessant! Gibt es in diesem Forum jemand, der etwas über konkrete Fälle weiß, in denen eine solche Versicherung geleistet hat? Und wie oft es überhaupt zu solchen Haftpflichtfällen kommt? Das hat mir bisher noch kein Versicherungsmakler beantworten können. Aber irgendwie müssen die Versicherungen ihre gepfefferten Prämien doch kalkulieren, und das geht m.E. nur über die Häufigkeit und Schwere der Schadensfälle.

Ich wäre an (belegbaren) Erfahrungsberichten sehr interessiert.
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Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Guter Punkt von Rainer! Mar 14, 2004

Mich interessiert auch: Kann jemand von Praxisfällen berichten, die für eine Absicherung sprechen, oder ist es vielmehr so, daß es sich um eine "nice-to-have"-Versicherung handelt?

Schönen Sonntag, Aniello


 
kbamert
kbamert  Identity Verified
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vielleicht von Interesse? Mar 14, 2004

Laut meinem Steuer-und Rechtsberater genügen festgelegte "Allgemeine Geschäftsbedingungen" im konkreten Fall letztendlich auch nicht.


Artikel 10 - Haftung: Gewährleistung
10.1 Der Übersetzer haftet ausschließlich für den Schaden, der die unmittelbare und nachweisliche Folge der dem Übersetzer anzulastenden Fehler ist. Der Übersetzer haftet niemals für alle anderen Schadensformen, wie etwa Betriebsschaden, Verzögerungsschaden und Gewinnausfall. Die Haftung beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Betrag, der dem Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags ohne Umsatzsteuer entspricht.
10.2 Die Doppeldeutigkeit des zu übersetzenden Textes befreit den Übersetzer von jeglicher Haftpflicht.
10.3 Die Beurteilung der Frage, ob ein zu übersetzender Text oder die Übersetzung bestimmte Risiken für Personenschaden beinhaltet, ist völlig für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
10.4 Der Übersetzer haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust der zur Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Dokumente, Informationen oder Informationsträger. Der Übersetzer haftet auch nicht für einen Schaden, der infolge der Benutzung von Informationstechnologie und modernen Telekommunikationsmitteln entsteht.
10.5 Die Haftung des Übersetzers beschränkt sich in allen Fällen auf EUR 45.389,- pro Ereignis.
10.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Übersetzer gegen alle Forderungen Dritter zu schützen, die aus der Benutzung des Gelieferten entstehen, es sei denn, es besteht für den Übersetzer aufgrund des vorliegenden Artikels eine Haftpflicht.
Quelle:
http://www.ngtv.nl/download/geschaftsbedingungen.doc


 


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