Kamil Gwozdz wrote:
Hat jemand eine Idee, was man als Freelance-Übersetzer für juristische Texte beim EuGH verlangen kann, wenn man im Rahmen des Ausschreibungsvefahrens aufgefordert wird, ein Angebot abzugeben? Am liebsten wäre mir eine Antwort von jemandem, der tatsächlich für den EuGH übersetzt und dessen Angebot angenommen wurde.
Mit dem einfachen Satz für Gerichtsübersetzungen nach dem JVEG bleibt man doch wohl im Rennen? Oder zahlt der EuGH auch nur 0,03 EUR pro Wort?
Hi there, meinst Du vielleicht korrigieren?
Schau mal in's JVEG (EUR 1,85 Normzeile) oder erkundige Dich beim BDÜ.
Viel Erfolg,
Daniela