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Steuerberater führte ohne Auftrag Buchführung aus
Thread poster: Matthias Brombach
Matthias Brombach
Matthias Brombach  Identity Verified
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Aug 20, 2011

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Habe mir für das Steuerjahr 2010 den Luxus eines Steuerberaters geleistet. Bin wie die meisten von euch sicher auch Freiberufler, vergebe Aufträge nicht fremd, habe keine Angestellten und arbeite ausschließlich für in- und ausländische Firmenkunden.
Vor ein paar Tagen bekam ich nun die Rechnung meines Steuerberaters, die u.a den Posten "Buchführung" enthält und der mit weit über 800 € zu Buche schlägt!
Dabei habe ihn beim Erstge
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Habe mir für das Steuerjahr 2010 den Luxus eines Steuerberaters geleistet. Bin wie die meisten von euch sicher auch Freiberufler, vergebe Aufträge nicht fremd, habe keine Angestellten und arbeite ausschließlich für in- und ausländische Firmenkunden.
Vor ein paar Tagen bekam ich nun die Rechnung meines Steuerberaters, die u.a den Posten "Buchführung" enthält und der mit weit über 800 € zu Buche schlägt!
Dabei habe ihn beim Erstgespräch nicht mit der Buchführung beauftragt und bin meines Wissens nicht einmal steuerrechtlich dazu verpflichtet, als Freiberufler Buch zu führen! Ist er trotzdem dazu berechtigt, im Rahmen der Steuererklärung anhand meiner Belege ungefragt eine Buchführung auszuführen und mich vor vollendete Tatsachen zu stellen?
Für das Steuerjahr 2009 habe ich meine Steuererklärungen noch selber erstellt. Diese wurden anstandslos vom Finanzamt akzeptiert, eine Buchführung wurde nicht vermisst (es lagen alle Belege und Rechnungen vor, wie eben jetzt auch beim Steuerberater).
Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann ich die Rechnung nun einfach um den Posten kürzen?

Schöne Grüße,

Matthias

[Bearbeitet am 2011-08-20 16:39 GMT]
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Silvia H. Steinweber
Silvia H. Steinweber  Identity Verified
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? Aug 20, 2011

Matthias Brombach wrote:

Habe mir für das Steuerjahr 2010 den Luxus eines Steuerberaters geleistet.


Ich kann es nicht ganz verstehen.
Zitat: Dabei habe ihn beim Erstgespräch nicht mit der Buchführung beauftragt.

Mit was dann?


 
Miriam Neidhardt (X)
Miriam Neidhardt (X)  Identity Verified
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Buchführung? Aug 20, 2011

Unter Buchführung verstehe ich, anhand einer einfachen Excel-Tabelle oder mit Hilfe eines Programms die Einnahmen den Ausgaben gegenüber zu stellen, um so aus dem Umsatz den Gewinn zu berechnen. Diese Buchführung muss man machen, bevor man eine Steuererklärung ausfüllt - wie soll man sonst an die Zahlen kommen, die an in die Steuererklärung einträgt?
Diese hast du offensichtlich für 2009 selbst gemacht. Und für 2010 nicht mehr? Sondern nur dem Steuerberater deine Belege gegeben?
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Unter Buchführung verstehe ich, anhand einer einfachen Excel-Tabelle oder mit Hilfe eines Programms die Einnahmen den Ausgaben gegenüber zu stellen, um so aus dem Umsatz den Gewinn zu berechnen. Diese Buchführung muss man machen, bevor man eine Steuererklärung ausfüllt - wie soll man sonst an die Zahlen kommen, die an in die Steuererklärung einträgt?
Diese hast du offensichtlich für 2009 selbst gemacht. Und für 2010 nicht mehr? Sondern nur dem Steuerberater deine Belege gegeben? Dann musste er ja die Buchführung machen, denn, wie gesagt: Wie sollte er sonst an die Zahlen kommen, die er in die Steuererklärung einträgt?
Nicht verlangt wird von Freiberuflern die doppelte Buchführung, vielleicht meinst du die? Aber eine Gewinn- und Verlustrechnung muss natürlich sein. Und das ist Buchführung. Und die macht weit mehr Arbeit als das einfache Erstellen einer Steuererkärung!

Gruß, Miriam

[Edited at 2011-08-20 17:22 GMT]

[Edited at 2011-08-20 17:23 GMT]
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Sarah Swift
Sarah Swift  Identity Verified
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"Buchführung" = EÜR oder FiBü hier? Aug 20, 2011

Wenn der Steuerberater einen Schuhkarton voller Belege empfangen hat und daraus eine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) und eine Steuererklärung gemacht hat, dann kommt mir 800€ nicht teuer vor - ich mache beides selbst und bin übers Jahr gesehen sicherlich ein paar Tage damit beschäftigt.

Wenn der Steuerberater eine stimmige EÜR in Excel bekommen hat, dann könnte man erwarten, dass er daraus die Steuererklärung strickt, ohne zusätzliche Buchführung zu betreiben.
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Wenn der Steuerberater einen Schuhkarton voller Belege empfangen hat und daraus eine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) und eine Steuererklärung gemacht hat, dann kommt mir 800€ nicht teuer vor - ich mache beides selbst und bin übers Jahr gesehen sicherlich ein paar Tage damit beschäftigt.

Wenn der Steuerberater eine stimmige EÜR in Excel bekommen hat, dann könnte man erwarten, dass er daraus die Steuererklärung strickt, ohne zusätzliche Buchführung zu betreiben.

Allerdings vermute ich, dass er die Daten in DATEV brauchte, oder in einer Exceltabelle, die auf einem Kontenrahmen aufbaut, die mit DATEV kompatibel ist. Eine Steuererklärung ist für einen Steuerberater sicherlich aufwendiger, wenn die Grunddaten auf eine für ihn gewöhnungsbedürftige Art und Weise dargestellt sind.

Oder soll der Posten etwa nur andeuten, dass er die Buchhaltung überprüft hat? Immerhin wird er auf der Steuererklärung als Mitwirkende deklariert und hat gewisse Pflichte zu erfüllen.

Ich würde erst fragen, was der Posten in der Rechnung bedeuten soll und wodurch er entstanden sein soll. Danach kann man sich immer noch beschweren. Oder auch nicht, wenn die Steuerlast durch den Mehraufwand des Steuerberaters gesenkt werden konnte.
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Matthias Brombach
Matthias Brombach  Identity Verified
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Gemeint ist Buchführung nach § 33 StBGebV Aug 21, 2011

...und kein pauschaler Schuhkarton. Die Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach § 25 StBGebV erfolgte völlig Korrekt und anhand des "Schuhkartons" (von mir selbst erstellte und vom Stb nicht monierte detaillierte Aufführung meiner Einnahmen und Ausgaben mit entsprechend gekennzeichneten Belegen und von mir markierten Kontoauszügen). Bei Buchführung handelt es sich somit um einen steuerrechtlich festgelegten Begriff. Unternehmen sind zu einer Buchf�... See more
...und kein pauschaler Schuhkarton. Die Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach § 25 StBGebV erfolgte völlig Korrekt und anhand des "Schuhkartons" (von mir selbst erstellte und vom Stb nicht monierte detaillierte Aufführung meiner Einnahmen und Ausgaben mit entsprechend gekennzeichneten Belegen und von mir markierten Kontoauszügen). Bei Buchführung handelt es sich somit um einen steuerrechtlich festgelegten Begriff. Unternehmen sind zu einer Buchführung nach bestimmten Kriterien verpflichtet, Freiberufler hingegen nicht. Trotzdem wurde mir dieser Posten ohne vorherige Absprache aufgebrummt. Ich bezweifel ja auch nicht, dass eine professionell geführte Buchführung Sinn macht, aber ich möchte selbst entscheiden, ob ich so etwas in Anspruch nehmen möchte. Vielen Dank für eure bisherigen Antworten, aber warten wir doch lieber ab, ob jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und somit versteht, wovon ich hier schreibe.

Schönen Sonntag wünscht
Matthias
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Elke Pielmeier (X)
Elke Pielmeier (X)
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Buchführung Aug 21, 2011

Matthias Brombach wrote:

Bei Buchführung handelt es sich somit um einen steuerrechtlich festgelegten Begriff. Unternehmen sind zu einer Buchführung nach bestimmten Kriterien verpflichtet, Freiberufler hingegen nicht.


Das ist zwar richtig, trotzdem werden für die meisten Freiberufler die Beleg verbucht, was dann in der Honorar-Abrechnung als "Buchführungsposten" verrechnet wird. Oft wird hier ein sogenanntes Verrechnungskonto verwendet anstelle der Geldkonten. Es gibt dann weder einen Bankbestand noch einen Kassenbestand. Gerade bei Jahresbuchhaltungen ist das üblich. Insofern ist es also keine laufende doppelte Buchhaltung (von der das Gesetz spricht), sondern lediglich ein Hilfsmittel zur Erfassung der Einnahmen/Ausgaben und zur weiteren Verarbeitung. Es ist sozusagen die Aufbereitung der Daten. Zu diesem Zweck gibt es für Nicht-Bilanzierer (Buchführungspflicht ist gleichzeitig auch Bilanzierungspflicht) ein eigenes Konto in den Datev-Kontenrahmen (z.B. im SKR 03 das Konto 1371). Dieses darf bei buchführungspflichtigen Unternehmen gar nicht verwendet werden.

Die Frage ist auch noch, wie hoch der Betrag ist, den Ihr Steuerberater für die Erstellung der Einnahmen-Überschschuß-Rechnung berechnet hat. Die beiden Arbeiten gehören ja eng zusammen.

Es wäre auch möglich, dass er den selbständigen Bereich auf Ihrer Honorarrechnung etwas großzügiger abrechnet, da das Kosten sind, die nach wie vor als Steuerberatungskosten von Ihnen geltend gemacht werden können, und dafür bei anderen Positionen weniger berechnet.

Auf jeden Fall würde ich auch den Steuerberater fragen, wie sich die Kosten für die Buchhaltung zusammensetzen und wie Sie am Besten Ihre Unterlagen künftig vorbereiten können, um die Kosten möglichst gering zu halten. Ich weiß aus Erfahrung (ca. 15 Jahre als Steuerfachangestellte), dass Mandanten oft der Meinung sind, ihre Daten gut aufbereitet abgegeben zu haben und dass diese sogenannten "Buchhaltungen" bei uns oft am unbeliebtesten waren, weil es oft viel mehr Aufwand war, zu kontrollieren und Fehler zu beheben, als die Belege routiniert einzubuchen.

Natürlich gibt es aber auch Steuerberater, die besonders viel abrechnen. In dem Fall kann man ja auch über einen Wechsel nachdenken. Es gibt z.B. Steuerberater, die hauptsächlich große Mandate haben und denen es dann egal ist, ob ein kleinerer Mandant bleibt oder nicht. Also verlangen sie dann gleich "kräftig"; geht der Mandant ist es auch egal.

Rechtlich gesehen ist es schon so, dass eine Buchhaltung prinzipiell beauftragt werden muß. In der Praxis ist es allerdings oft üblich, dass der Mandant seine Belege abgibt und die Kanzlei dies als Auftrag auffasst, die EÜR zu erstellen und dabei die Belege so verbucht, dass die EÜR erstellt werden kann.

Bei einem anderen Steuerberater muß es übrigens deswegen nicht automatisch preisgünstiger sein, wenn Ihr jetziger Steuerberater z.B. für die EÜR selbst wenig in Rechnung gestellt hat. Ein anderer Steuerberater verlangt vielleicht dasselbe oder mehr und bezeichnet es in seiner Honorar-Rechnung dann alles als "Erstellen der EÜR" (vorausgesetzt die Gegenstandswerte sind entsprechend hoch).

Am Besten mit Ihrem Steuerberater darüber sprechen, was Sie ja eh vorhaben.


 
Matthias Brombach
Matthias Brombach  Identity Verified
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Steuerberater, die besonders viel abrechnen Aug 22, 2011

Hallo Frau Pielmeier,

Vielen Dank für Ihre ausführlichen und nachvollziehbaren Antworten! Wenn all das, was Sie aufgeführt haben, unter § 33 StBGebV fällt, dann bleibt ja viel Raum für Interpretation.

Elke Pielmeier wrote:

Natürlich gibt es aber auch Steuerberater, die besonders viel abrechnen. In dem Fall kann man ja auch über einen Wechsel nachdenken. Es gibt z.B. Steuerberater, die hauptsächlich große Mandate haben und denen es dann egal ist, ob ein kleinerer Mandant bleibt oder nicht. Also verlangen sie dann gleich "kräftig"; geht der Mandant ist es auch egal.



Ja, ich denke, in dem Punkt haben Sie ins Schwarze getroffen. Die Beratung beschränkte sich auf Annahme meiner Unterlagen in einem Konferenzraum, die Kommunikation war spärlich, ich habe außerdem nichts in der Hand, was beauftragt wurde und wahrscheinlich bekam ich dort den teuersten Kaffee in meiner Übersetzerlaufbahn. Es ist wohl nie gut, bei der Wahl von Dienstleistern ausschließlich nach dem Kriterium Wohnortnähe vorzugehen. Andere Kollegen konnten mir keinen Tip geben, da diese nicht in meinem Ort ansässig sind oder ihre Erklärung selber vornehmen.
Ich lasse mir den Vorgang nun doch lieber schriftlich erläutern, das Vertrauen ist sowieso verloren. Weitere Schritte behalte ich mir allerdings vor, z. B. das Einschalten eines Ombudsmanns.
Freundliche Grüße und viel Erfolg beim Start Ihrer Übersetzerlaufbahn wünscht

Matthias Brombach


 
RWSTranslation
RWSTranslation
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Analogien Aug 22, 2011

Hallo,

das klingt ja so ähnlich wie:

Können sie das übersetzen?
Bitte gleich starten!
......
Oh das ist aber teuer




Trotzdem viele Grüße

Hans


 
Matthias Brombach
Matthias Brombach  Identity Verified
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Eigene unternehmerische Praxis? Aug 23, 2011

Hallo Hans,
Sie teilten uns eben vielleicht Ihre eigene unternehmerische Vorgehensweise mit? Ansonsten verstehe ich nicht, was Sie mit Ihrem qualifizierten und sachbezogenen Beitrag mitteilen möchten.

Gruß,

Matthias


 
Schtroumpf
Schtroumpf
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Kostenvoranschlag, Gebührentabelle usw. Aug 23, 2011

Hallo Matthias,

ganz generell, da ich nicht in Deutschland sitze und mich insofern voll auf Elke Pielmeiers Stellungnahme verlasse...

Steuerberater sind doch genau solche akademischen Freiberufler wie wir auch, nur ist der Beruf darüber hinaus auch noch geschützt.

Entsprechend finde ich es befremdlich, wenn eine Dienstleistung in Höhe von mehreren hundert Euro "einfach so" läuft, ohne dass ein Vertrag oder Kostenvoranschlag unterzeichnet bzw. mindestens
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Hallo Matthias,

ganz generell, da ich nicht in Deutschland sitze und mich insofern voll auf Elke Pielmeiers Stellungnahme verlasse...

Steuerberater sind doch genau solche akademischen Freiberufler wie wir auch, nur ist der Beruf darüber hinaus auch noch geschützt.

Entsprechend finde ich es befremdlich, wenn eine Dienstleistung in Höhe von mehreren hundert Euro "einfach so" läuft, ohne dass ein Vertrag oder Kostenvoranschlag unterzeichnet bzw. mindestens eine Gebührentabelle übergeben wurde.

Genau das ist wohl der Punkt, den Hans auch eben anspricht:
Erst arbeiten (das sind seine drei Punkte), und dann plötzlich hinterher anfangen, über die Konditionen zu sprechen... da stimmt doch die Reihenfolge nicht!

Ich würde mal genau nachsehen, was genau du ihm anvertraut hast, und mir vom Steuerberater erklären lassen, nach welcher Grundlage sein Honorar errechnet wurde. Hat er z.B. einen Gebührensatz auf der Website, gibt es Empfehlungen für die Sätze an anderer Stelle, usw. usf.?
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Richard Schneider (X)
Richard Schneider (X)  Identity Verified
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Suche nach gutem Steuerberater ist wie Suche nach gutem Arzt Aug 23, 2011

Die meisten Steuerberater kennen sich - obwohl sie selbst Freiberufler sind - mit den Besonderheiten unserer Branche (z. B. Auslandsrechnungen) leider nicht aus. Nur in Übersetzerhochburgen wie Germersheim gibt es Steuerberater, die mehrere Dutzend Übersetzer betreuen.

Am besten weist man den Steuerberater in der ersten Besprechung auf die Besonderheiten hin und druckt ihm entsprech
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Die meisten Steuerberater kennen sich - obwohl sie selbst Freiberufler sind - mit den Besonderheiten unserer Branche (z. B. Auslandsrechnungen) leider nicht aus. Nur in Übersetzerhochburgen wie Germersheim gibt es Steuerberater, die mehrere Dutzend Übersetzer betreuen.

Am besten weist man den Steuerberater in der ersten Besprechung auf die Besonderheiten hin und druckt ihm entsprechendes Informationsmaterial aus (z. B. http://www.triacom.com/archive/triacom-info.2010-05.de.pdf ).

Wenn man mit dem Steuerberater nicht zufrieden ist, weil Steuererklärungen fehlerhaft erstellt wurden oder (wie bei den meisten Ärzten) grundsätzlich zu wenig erklärt und kommuniziert wird, sollte man umgehend zu einem anderen wechseln.

Den Steuerberater in unmittelbarer Nähe zu haben, ist praktisch, weil man dann schnell fehlende Unterlagen vorbeibringen oder für eine Unterschrift vorbeischauen kann. Ich kenne aber auch Kollegen, die lieber ein paar Mal im Jahr ein oder zwei Fahrstunden zu einem Experten in Kauf nehmen (z. B. den Steuerberatern der Berufsverbände, die oft auch Steuerseminare für Übersetzer veranstalten).

Ich hatte in 18 Jahren bislang 4 Steuerberater(innen), von denen eine grottenschlecht, einer durchschnittlich und zwei wirklich gut waren.

In den ersten Jahren habe ich den Steuerkram selbst erledigt. Im Allgemeinen fährt man mit einem Steuerberater aber besser - gerade dann, wenn die Umsätze steigen und alles etwas komplexer wird (Vermittlung von Aufträgen, Beschäftigung von Praktikanten, Festanstellung von Mitarbeitern, Betrieb mehrerer Standorte usw.).
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Matthias Brombach
Matthias Brombach  Identity Verified
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Nach wie vor: § 33 StBGebV Aug 23, 2011


Erst arbeiten (das sind seine drei Punkte), und dann plötzlich hinterher anfangen, über die Konditionen zu sprechen... da stimmt doch die Reihenfolge nicht!


...es wurde ja zu Anfangs besprochen, was ich gewünscht habe. Trotzdem taucht da der erwähnte Posten auf, obwohl der nicht beauftragt und darüber hinaus m. M. nach nicht nötig war, was der Stb. auch so hätte wissen müssen. Buchführung nach § 33 StBGebV wurde nicht beauftragt.
Bislang steht immer noch aus, ob der Stb. unter § 33 StBGebV das versteht (bzw. verstehen darf), was Frau Pielmeier hier meinte. Falls noch jemand bitte explizit etwas zu § 33 StBGebV aus seiner Erfahrung mitzuteilen hat, würde ich das sehr begrüßen, weil nur das der eigentliche Punkt ist, an dem ich mich störe, allen Schuhkartons, gratis Kaffees und Analogien zum Trotz


 
Schtroumpf
Schtroumpf
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Auftragserteilung nur mündlich? Aug 23, 2011

Matthias Brombach wrote:


Erst arbeiten (das sind seine drei Punkte), und dann plötzlich hinterher anfangen, über die Konditionen zu sprechen... da stimmt doch die Reihenfolge nicht!


...es wurde ja zu Anfangs besprochen, was ich gewünscht habe. Trotzdem taucht da der erwähnte Posten auf, obwohl der nicht beauftragt und darüber hinaus m. M. nach nicht nötig war, was der Stb. auch so hätte wissen müssen. Buchführung nach § 33 StBGebV wurde nicht beauftragt.


OK Matthias, aber trotzdem wird nicht ganz klar, ob der erteilte Auftrag nachweisbar (= schriftlich) auf § 25 eingegrenzt war oder nicht! Und sei es in einem minimalen Begleitschreiben. Wenn jedoch der StB Leistungen erbringt, die unnötig und nachweisbar nicht schriftlich bestellt waren, ist das m.E. erstmal sein Risiko.

Vielleicht kann auch die Rechtsberatung beim BDÜ fundierte Hilfestellung zu so einem spezifischen Punkt erteilen.


 
Elke Pielmeier (X)
Elke Pielmeier (X)
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Beauftragung Aug 23, 2011

Entsprechend finde ich es befremdlich, wenn eine Dienstleistung in Höhe von mehreren hundert Euro "einfach so" läuft, ohne dass ein Vertrag oder Kostenvoranschlag unterzeichnet bzw. mindestens eine Gebührentabelle übergeben wurde.


In der Praxis läuft es oft so ab, dass bei Annahme eines neuen Mandats die erforderlichen Papiere (Beauftragung des Steuerberaters, Vollmachten, etc.) einmal unterschrieben werden, dann "gehört der Mandant zur Kanzlei". Ich könnte jetzt nicht sagen, ob eine "Jahresbuchhaltung", wie es hier wohl der Fall ist, als eigener Bestandteil der Gesamtleistung "Steuererklärungen mit Gewinnermittlung" üblicherweise extra beauftragt wird;

Ich selbst habe zum ersten Mal in einem Qualitätsmanagementseminar (beim Entwicklen von Arbeitsablauf-Checklisten) dieses Jahr erfahren, wie wichtig es ist, dass sich der Kanzleiinhaber jedes Jahr erneut eine schriftliche Beauftragung geben lässt (zum Schutz des Kanzleiinhabers vor Forderungsausfällen), was jedoch häufig nicht geschieht und deswegen auch schon zu Problemen geführt hat. Im Seminar wurde noch diskutiert, ob nicht das Einreichen der Unterlagen bereits als Beauftragung angesehen werden kann.

Aus unserer Sicht ist es nur zu logisch, dass, wenn wir einen Ordner mit Belegen erhalten, aus denen eine Steuererklärung erstellt werden soll, wir uns mit den üblichen Methoden (z.B. auch Verbuchen von Belegen) das Zahlenmaterial so aufbereiten, dass wir daraus die Gewinnermittlung und die Steuererklärungen erstellen können.

Dies soll nur zeigen, wie es zu solchen "Mißverständnissen" kommen könnte. Der Mandant hat natürlich eine andere Vorstellung und geht nicht davon aus, dass zuerst die Belege verbucht werden.

Ich denke, in unserer Branche ist es nicht so selbstverständlich wie in der Übersetzerbranche, dass alle Arbeiten jedesmal schriftlich beauftragt werden, da ein Großteil unserer Arbeit aus sich regelmässig wiederholender Arbeit besteht. Wir denken eher mandatsbezogen (Betreuung eines Mandanten von A bis Z) und weniger einzelauftragsbezogen.


Mit den Preisen ist es so: oft fragt ein neuer Mandant oder Interessent, was dies und jenes kosten würde. Die Preise werden geschätzt und (zwischen x und y) mündlich mitgeteilt. Ein schriftliches Angebot gab es in seltenen Fällen, wo sich ein Interessent zwischen mehreren Kanzleien entscheiden wollte und dafür um ein Angebot definitiv gebeten hatte.

Das ist zumindest der Ablauf, den ich so aus einigen Kanzleien kenne, wobei ich bisher für kleinere Kanzleien gearbeitet habe. Möglicherweise ist das in großen Kanzleien etwas anders.

Gebührentabellen werden auch nicht übergeben. Die Bemessungsgrundlage sind die Gegenstandswerte (z.B. Jahresumsatz); in der Steuerberatergebührenverordnung ist dann festgelegt, in welchem Rahmen sich die Gebühren bewegen; das heißt, der Steuerberater hat hier einen Spielraum.


@Herrn Brombach:
Vielen Dank auch für Ihre guten Wünsche an mich.

[Bearbeitet am 2011-08-23 19:11 GMT]

[Bearbeitet am 2011-08-23 19:29 GMT]


 
Elke Pielmeier (X)
Elke Pielmeier (X)
Local time: 23:09
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Auslandssachverhalte Aug 23, 2011

Übrigens sollte jeder Steuerberater mit gängigen Auslandssachverhalten klarkommen. Dazu gehören die Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU-Länder genauso wie in Drittländer.

Übersetzerdienstleistungen gehören nicht zu fachlich komplexen Auslandssachverhalten.

Trotzdem ist es ratsam, sich die geeignete Kanzlei auszusuchen, weil das Interesse an einem Freiberufler-Mandat nicht in allen Kanzleien dasselbe ist. Ich würde daher entweder zu einem Steuerberater ge
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Übrigens sollte jeder Steuerberater mit gängigen Auslandssachverhalten klarkommen. Dazu gehören die Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU-Länder genauso wie in Drittländer.

Übersetzerdienstleistungen gehören nicht zu fachlich komplexen Auslandssachverhalten.

Trotzdem ist es ratsam, sich die geeignete Kanzlei auszusuchen, weil das Interesse an einem Freiberufler-Mandat nicht in allen Kanzleien dasselbe ist. Ich würde daher entweder zu einem Steuerberater gehen, der von Kollegen empfohlen wird oder der sehr viele Freiberufler betreut oder zu einem relativ jungen sehr engagierten, der sich noch um jedes Mandant besonders bemüht.



[Bearbeitet am 2011-08-23 19:51 GMT]
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