Beglaubigte Übersetzungen beim Wohnsitz im Ausland
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Ceynwinn
Ceynwinn
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Aug 23, 2011

Liebe Kollegen,

ist /war vielleicht jemand von Euch in der selben Situation und kann mir Auskunft geben?

Ich habe in Deutschland eine staatl. Übersetzerprüfung abgelegt und ca. ein Jahr als Übersetzerin gearbeitet. Jetzt habe ich mich für ein Studium im Ausland entschieden, möchte aber weiterhin beglaubigte Übersetzungen für meine Kunden in Deutschland anfertigen. Das zuständige Gericht meinte, ich müsse auf meine Zulassung nicht verzichten, auch wenn der Wohns
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Liebe Kollegen,

ist /war vielleicht jemand von Euch in der selben Situation und kann mir Auskunft geben?

Ich habe in Deutschland eine staatl. Übersetzerprüfung abgelegt und ca. ein Jahr als Übersetzerin gearbeitet. Jetzt habe ich mich für ein Studium im Ausland entschieden, möchte aber weiterhin beglaubigte Übersetzungen für meine Kunden in Deutschland anfertigen. Das zuständige Gericht meinte, ich müsse auf meine Zulassung nicht verzichten, auch wenn der Wohnsitz komplett ins Ausland verlegt wird. Ich habe dem Gericht meine neue Auslandsanschrift mitgeteilt und als Postanschrift die Adresse meiner Mutter in Deutschland angegeben. Die Frage ist nur, welche Adresse jetzt auf meinem Stempel stehen soll? Die gegenwärtige Auslandsanschrift? Oder darf ich auch die deutsche Anschrift meiner Mutter verwenden, obwohl ich unter der Adresse gar nicht angemeldet bin?

Vielen Dank für Eure Auskünfte
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Miriam Neidhardt (X)
Miriam Neidhardt (X)  Identity Verified
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Das Sicherste wäre... Aug 24, 2011

... einfach gar keine Adresse auf dem Stempel zu haben Muss ja nicht drauf. Und schon ist das Problem gelöst.

Gruß, Miriam


 
Ceynwinn
Ceynwinn
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... in der Tat! Aug 24, 2011

Danke für die Antwort!

Ich war felsenfest davon überzeugt, dass die Adresse ungedingt angegeben werden muss. Die Richtlinien des BDÜ schreiben das jedoch tatsächlich nicht vor. Auch das bayerische Dolmetschergesetz besagt lediglich, dass die Bestätigung Ort und Tag der Bestätigung sowie Unterschrift und Stempel des Dolmetschers (Übersetzers) enthalten muss. Von der Adresse kein Wort...

Also gut, das Problem scheint tatsächlich gelöst zu sein. Nochmals danke.


 
Bernd Müller (X)
Bernd Müller (X)
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Spätestens bei der Apostille kann es aber Probleme geben!!! Sep 2, 2011

Ich sehe 3 Themenkreise, die hier zu berücksichtigen wären:

1. Die Gesetzgebung des BundesLandes, in dem man vereidigt ist.

Dass in Bayern die Anschrift nicht angegeben werden muss, ist mir neu- mag aber inzwischen ggf. stimmen (ich bin auch in Bayern vereidigt!!)

Ja, das war zumindest bei meiner Vereidigung so:
Ich bekam, hier in MUC, ein Merkblatt, wie der Stempel auszusehenn hat. Und da war die Angabe der Anschrift eindeutig spezifiziert/ verpfl
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Ich sehe 3 Themenkreise, die hier zu berücksichtigen wären:

1. Die Gesetzgebung des BundesLandes, in dem man vereidigt ist.

Dass in Bayern die Anschrift nicht angegeben werden muss, ist mir neu- mag aber inzwischen ggf. stimmen (ich bin auch in Bayern vereidigt!!)

Ja, das war zumindest bei meiner Vereidigung so:
Ich bekam, hier in MUC, ein Merkblatt, wie der Stempel auszusehenn hat. Und da war die Angabe der Anschrift eindeutig spezifiziert/ verpflichtend. So ein Merkblatt dürftest Du ja auch erhalten haben, Ceynwinn ; sieh' doch mal nach!
Dass das dann im Bay. Ü-Do- Gesetz nicht nochmals spezifiziert ist, ist dann sehr verständlich!

Zu dem Thema "Stempel ohne Anschrift" / "Stempel, bei dem die Anschrift des Übersetzers verdeckt werden soll" (wie es manche Ü-Büros von ihren Übersetzern manchmal fordern) gab es schon diverse Diskussionen, auf diversen Übersetzerlisten bei Yahoo, U-Forum etc. Und der Tenor ging immer in die Richtung, dann der Stempel eine Anschrift enthalten MUSS!

Sorry, aber ich kann mich nicht erinnern, dass jemanls jemand von den Beeidigten/ Vereidigten etc. etwas Gegenteiliges behauptet hätte!

Meines Erachtens riskierst Du also Ärger, wenn Du die Anschrift wegläßt!


2. Falls der Kunde mal eine Apostille auf die Übersetzung braucht, steht er dumm da- an welches Landgericht soll er sich denn da wenden??? München hat 2; viele kleine Ortschaften haben keines; er darf dann herumsuchen!

Bei meiner Kundschaft kommt es immer wieder mal vor, dass sie Apostillen braucht. Meistens beschaffe ich dieselben selbst, im Rahmen des Übersetzungsauftrags; wenn aber der Kunde sie nachträglich selbst holen muss, z.B. weil im betr. Ausland seine Übersetzung nicht angenommen/ anerkannt wurde, ohne Apostille, was dann??

3. Man kann sich auch beim deutschen Konsulat in dem Land, in dem man lebt (hier: studiert), anmelden- ich habe diese Info mal von einem Kollegen erhalten, der dauernd in Polen lebt. Soweit ich mich erinnere, gerade hier, auf dieser Liste!

Details hierzu müßten erfragt werden; ich selbst habe keine dergleichen Anmeldung vorgenommen, da das Thema für mich dann doch nicht mehr relevant ware.





Miriam Neidhardt wrote:

... einfach gar keine Adresse auf dem Stempel zu haben Muss ja nicht drauf. Und schon ist das Problem gelöst.

Gruß, Miriam
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[Editat la 2011-09-02 05:59 GMT]
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