Steuertipps erbeten
Thread poster: Annett Hieber
Annett Hieber
Annett Hieber  Identity Verified
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Oct 5, 2011

Hallo,

aus gegebenem Anlass muss ich mich mal wieder mit dem Thema "Steuern" auseinandersetzen. Als ich meinen aktuellen Steuerbescheid zurückerhalten hatte, traf es mich schon ziemlich, als ich sah, wie hoch die Nachzahlung bzw. auch die Vorauszahlungen für nächstes Jahr (übrigens das erste Mal) ausfallen.

Sicher, mir war schon (nebulös) klar, dass da was auf mich zukommen wird; ich habe einfach im Vorjahr erheblich mehr verdient und es sieht so aus, als ob das au
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Hallo,

aus gegebenem Anlass muss ich mich mal wieder mit dem Thema "Steuern" auseinandersetzen. Als ich meinen aktuellen Steuerbescheid zurückerhalten hatte, traf es mich schon ziemlich, als ich sah, wie hoch die Nachzahlung bzw. auch die Vorauszahlungen für nächstes Jahr (übrigens das erste Mal) ausfallen.

Sicher, mir war schon (nebulös) klar, dass da was auf mich zukommen wird; ich habe einfach im Vorjahr erheblich mehr verdient und es sieht so aus, als ob das auch so weiter gehen würde. Daher muss ich mir ein paar Gedanken machen und würde mich über eure Tipps auch sehr freuen. Ich habe natürlich alles abgesetzt, was möglich war, wurde auch akzeptiert. Aber dennoch....

Das nächste Thema, bei dem ich mich (bisher noch) nicht auskenne, ist die Anmeldung zur Umsatzsteuer. Bisher habe ich keine Mehrwertsteuer verlangt (d.h. Brutto = Netto). Wer weiß, wie das Verfahren genau funktioniert, was die Vor- und Nachteile sind und ob es sich lohnt.

Ich wäre wirklich dankbar für ein paar Tipps bzw. Hinweise auf weiterführende Literatur oder Internetseiten!

Annett
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Elke Adams
Elke Adams  Identity Verified
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Steuerberater Oct 5, 2011

Liebe Annett,
such dir unbedingt einen Steuerberater, der sich mit Freiberuflern auskennt. Das kostet ein bisschen Geld, dafür kannst du die Verantwortung abgeben und vermeidest allerlei Ärger. Seit ich alles komplett abgegeben habe, gibt es keine Verspätungszuschläge etc. mehr und unter dem Strich spare ich Geld und irrsinnig viel Zeit,
schöne Grüße,
Elke

[Bearbeitet am 2011-10-05 08:08 GMT]


 
Torsten Haeusler
Torsten Haeusler  Identity Verified
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Anmeldung zur Umsatzsteuer Oct 5, 2011

Hallo Annett,
die Anmeldung zur Umsatzsteuer kannst Du über Dein zuständiges Finanzamt veranlassen. Vom Bundeszentralamt für Steuern bekommst Du dann eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Das ist das, was international als VAT-No. bezeichnet wird, eine neunstellige Nummer mit der Länderkennung "DE" für Deutschland davor.
Du musst dann auf alle Rechnungen für Kunden in Deutschland die 19 % Mehrwertsteuer auf den Nettopreis aufschlagen. Das ist für die Kunden jedo
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Hallo Annett,
die Anmeldung zur Umsatzsteuer kannst Du über Dein zuständiges Finanzamt veranlassen. Vom Bundeszentralamt für Steuern bekommst Du dann eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Das ist das, was international als VAT-No. bezeichnet wird, eine neunstellige Nummer mit der Länderkennung "DE" für Deutschland davor.
Du musst dann auf alle Rechnungen für Kunden in Deutschland die 19 % Mehrwertsteuer auf den Nettopreis aufschlagen. Das ist für die Kunden jedoch kein Problem, da diese die 19 % wieder von der Steuer absetzen können.
Bei Kunden im Ausland (egal ob EU oder nicht) berechnest Du nach wie vor keine MwSt., gibst jedoch Deine VAT-No. in der Rechnung an. Innerhalb der EU gibt es eine sog. umgekehrte Steuerschuld bei der MwSt., d.h. Deine Kunden in der EU müssen die MwSt. laut den in ihren Ländern geltenden gesetzlichen Regelungen an ihr Finanzamt abführen.
Bekommst Du Rechnungen von anderen Unternehmern in Deutschland, auf denen die MwSt. ausgewiesen ist, kannst Du die Mehrwertsteuer absetzen, d.h. mit der von Dir berechneten MwSt. verrechnen. Sollte der Betrag der Mehrwertsteuer in diesen Rechnungen höher sein als der Betrag, den Du selbst berechnest, zahlt Dir das Finanzamt diese Differenz aus, ansonsten musst Du sie an das Finanzamt überweisen.
Ein Vorteil ergibt sich durch dieses Verfahren vor allem dann, wenn Du z. B. einen neuen PC kaufst oder eine andere teurere berufsbedingte Anschaffung machst. Dann kannst Du wie gesagt die darin enthaltene MwSt. sofort absetzen. Als Nachteil sehe ich nur, die zusätzliche Arbeit mit der Abrechnung.
Obwohl ich hauptberuflicher Übersetzer bin, Umsätze in einem Umfang mache, dass ich gut davon leben kann und Kunden in vielen EU-Ländern habe, spare ich mir einen Steuerberater. Im Gegensatz zu den meisten Leuten finde ich das Thema Steuern nicht so extrem kompliziert wie immer dargestellt wird. Klar gibt es tausend Sonderregelungen, in denen ich mich natürlich auch nicht auskenne. Aber vom Grundsatz her sind es immer wieder dieselben Dinge, die zu erledigen sind. Wenn man das dann zwei- oder dreimal gemacht hat, wird es zur Routine. Notfalls kann man auch das Finanzamt fragen. Die werden mich sicher nicht auf irgendwelche Tricks hinweisen, aber die grundsätzlichen Dinge erläutern Sie auch.
Viele Grüße
Torsten
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Doreen Schoon-Hammermann
Doreen Schoon-Hammermann  Identity Verified
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Umsatzsteuer für freiberufliche Übersetzer Oct 5, 2011

Hallo Annett,

meiner Meinung nach alle wichtigen Informationen zum Thema Umsatzsteuer für freiberufliche Übersetzer findest du in diesem PDF von Per N. Döhler: http://www.triacom.com/archive/umsatzsteuer.de.pdf
Auch ich halte es für eine guten Rat, zu Beginn in zwei oder drei Stunden für ein persönliches
Gespräch mit einem Steuerberater zu investieren.... See more
Hallo Annett,

meiner Meinung nach alle wichtigen Informationen zum Thema Umsatzsteuer für freiberufliche Übersetzer findest du in diesem PDF von Per N. Döhler: http://www.triacom.com/archive/umsatzsteuer.de.pdf
Auch ich halte es für eine guten Rat, zu Beginn in zwei oder drei Stunden für ein persönliches
Gespräch mit einem Steuerberater zu investieren.

Viele Grüße
Doreen
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Annett Hieber
Annett Hieber  Identity Verified
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TOPIC STARTER
TO 3000 Oct 9, 2011

Danke für die guten Tipps. Ich werde sicher einen Steuerberater konsultieren.

Ich bin außerdem am Überlegen, ob ich mir nicht die Software "Translation Office 3000" zulegen sollte, um mir die Buchhaltung, die doch immer extensiver wird, zu erleichtern. Habt ihr damit Erfahrungen? Was haltet ihr davon?

Annett


 
TheWanderer
TheWanderer
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Steuerberater hilft wirklich Oct 9, 2011

Hallo Annett!

Ich kann mich nur der Meinung anschließen, dass ein Steuerberater sein Geld in der Regel wirklich Wert ist. Es geht natürlich auch ohne, wie schon gesagt wurde, aber die wirklichen Kniffe im doch recht komplizierten deutschen Steuerrecht kann Dir nur ein Fachmann erklären. Wenn Du nicht allzuviel Geld ausgeben möchstest, würden sich auch einige wenige Termine lohnen, nach denen Du dann in Zukunft auch alles selber machen könntest.

PS: Auch wenn ich a
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Hallo Annett!

Ich kann mich nur der Meinung anschließen, dass ein Steuerberater sein Geld in der Regel wirklich Wert ist. Es geht natürlich auch ohne, wie schon gesagt wurde, aber die wirklichen Kniffe im doch recht komplizierten deutschen Steuerrecht kann Dir nur ein Fachmann erklären. Wenn Du nicht allzuviel Geld ausgeben möchstest, würden sich auch einige wenige Termine lohnen, nach denen Du dann in Zukunft auch alles selber machen könntest.

PS: Auch wenn ich auf dem Foto vielleicht ein bißchen so aussehe, ich bin keiner

[Edited at 2011-10-09 11:26 GMT]

[Edited at 2011-10-09 11:45 GMT]
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Anke Guido
Anke Guido
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Buchhaltungssoftware Oct 10, 2011

Annett Hieber wrote:

Danke für die guten Tipps. Ich werde sicher einen Steuerberater konsultieren.

Ich bin außerdem am Überlegen, ob ich mir nicht die Software "Translation Office 3000" zulegen sollte, um mir die Buchhaltung, die doch immer extensiver wird, zu erleichtern. Habt ihr damit Erfahrungen? Was haltet ihr davon?

Annett



Ich würde nicht unbedingt Geld für eine Buchhaltungssoftware ausgeben. Ich nutze seit Beginn meiner Selbstständigkeit Easy Cash & Tax, eine kostenlose Software speziell für Freiberufler. Die umfasst alles - und mehr - als ich benötige, ist simpel zu "bedienen" und macht keinerlei Probleme. Kann ich nur empfehlen

http://www.easyct.de/news.php


 
Sarah Swift
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TO3000 Oct 10, 2011

Annett Hieber wrote:

Ich bin außerdem am Überlegen, ob ich mir nicht die Software "Translation Office 3000" zulegen sollte, um mir die Buchhaltung, die doch immer extensiver wird, zu erleichtern. Habt ihr damit Erfahrungen? Was haltet ihr davon?



Bei mir ist der Umstieg auf eine leistungsstärkere Buchhaltungssoftware gerade ein aktuelles Thema. Meines Wissens ist TO3000 nicht speziell auf die Bedürfnisse von Freiberuflern in Deutschland geschnitten oder ohne viel Aufwand anpassbar. Sollte ich mich hier irren, lasse ich mich aber gerne korrigieren. Ich habe gerade eine Supportanfrage an AIT mit der URL von dieser Diskussion geschickt, in der Hoffnung, dass das Team von AIT noch hier mitdiskutieren kann.

Wenn meine Buchhaltungssoftware "weiß," dass ich EÜR-Rechnung mit Ist-Besteuerung betreibe und wenn sie mit Begriffen wie "geringwertige Wirtschaftsgüter" oder "Investitionsabzugsbetrag" hantieren kann (und meine Umsatzsteuervoranmeldungen machen kann) rechne ich mir sehr gute Chancen aus, damit eine stimmige Buchhaltung zu betreiben und am Jahresende über alle wichtigen Daten zu verfügen. Wenn ich hin und wieder über bestimmte Eingabefelder stolpere, weiss ich dann wenigstens, was genau ich konkret recherchieren muss. Dann bräuchte ich den Steuerberater tatsächlich nur als Berater, wenn überhaupt.

Da die Steuergesetzgebung in Deutschland sich praktisch jährlich mehr oder weniger signifikant ändert hat es Vorteile, wenn man eine Software auswählt, die speziell auf Deutschland geeicht ist und regelmäßig aktualisiert werden kann. Ich liebäugle hier z.B. noch mit diversen Produkten von WISO und Lexware. Aus meiner Sicht wäre es aber ideal, wenn AIT mit einem Anbieter wie WISO zusammmenarbeiten und eine "deutsche" TO3000 herausbringen würde.

[Bearbeitet am 2011-10-10 20:41 GMT]


 
inkweaver
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Umsatzsteuer Oct 11, 2011

Annett Hieber wrote:

Das nächste Thema, bei dem ich mich (bisher noch) nicht auskenne, ist die Anmeldung zur Umsatzsteuer. Bisher habe ich keine Mehrwertsteuer verlangt (d.h. Brutto = Netto). Wer weiß, wie das Verfahren genau funktioniert, was die Vor- und Nachteile sind und ob es sich lohnt.


Irgendwann kannst Du Dir das doch gar nicht mehr aussuchen, Annett.

Ich habe in einem anderen Forum von einem britischen, in Deutschland ansässigen Kollegen gelesen, der den Fehler gemacht hatte zu glauben, bis 50 000 € Jahresumsatz unbegrenzt als Kleinunternehmer tätig sein zu können. Diesem Irrtum wäre ich auch beinahe aufgesessen, glücklicherweise habe ich den Beitrag des Kollegen gelesen, der nun für die letzten 8 Jahre Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen sollte, die er natürlich nie berechnet hatte ...


 
Annett Hieber
Annett Hieber  Identity Verified
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TOPIC STARTER
Das ist mir bekannt Oct 11, 2011

inkweaver wrote:

Annett Hieber wrote:

Das nächste Thema, bei dem ich mich (bisher noch) nicht auskenne, ist die Anmeldung zur Umsatzsteuer. Bisher habe ich keine Mehrwertsteuer verlangt (d.h. Brutto = Netto). Wer weiß, wie das Verfahren genau funktioniert, was die Vor- und Nachteile sind und ob es sich lohnt.


Irgendwann kannst Du Dir das doch gar nicht mehr aussuchen, Annett.

Ich habe in einem anderen Forum von einem britischen, in Deutschland ansässigen Kollegen gelesen, der den Fehler gemacht hatte zu glauben, bis 50 000 € Jahresumsatz unbegrenzt als Kleinunternehmer tätig sein zu können. Diesem Irrtum wäre ich auch beinahe aufgesessen, glücklicherweise habe ich den Beitrag des Kollegen gelesen, der nun für die letzten 8 Jahre Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen sollte, die er natürlich nie berechnet hatte ...



Das weiß ich schon. Im Augenblick kann ich das noch machen, muß aber nicht. Allerdings kenne ich mich da, wie schon gesagt, gar nicht aus. Ich dachte immer, das ist relativ einfach: ich berechne meinen Kunden (außer den ausländischen) 19 % MwSt. (und dann, was mache ich damit, abführen an FA?), ich wiederum kann dann die von mir auf bestimmte Produkte bzw. Dienstleistungen bezahlte MwSt. als Vorsteuer vom FA zurückbekommen, oder?


 
inkweaver
inkweaver  Identity Verified
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Vorsichtshalber ... Oct 12, 2011

wollte ich das nur erwähnt haben, denn ich hätte fast den gleichen Fehler begangen wie besagter Kollege.

Leider hatte ich nicht die Wahl und muss seit Beginn des Jahres Umsatzsteuer berechnen. Abführen muss ich diese auf Antrag nur einmal jährlich, weil ich überwiegend für Firmenkunden im europäischen Ausland sowie in Nordamerika tätig bin, sodass da nicht viel anfällt. Aber über die damit Mehrarbeit freue ich mich wahrhaftig nicht.


 
Aleksandr Dyatlov (AIT)
Aleksandr Dyatlov (AIT)
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Usage of TO3000 in Germany Oct 12, 2011

Dear Annett and Sarah,

Please accept my apologies for replying in English.

I think, you can use TO3000 for accounting purposes in Germany. You can easily specify taxes in TO3000 when you create an invoice. Then the selected taxes will influence on a total of the invoice, balance of this client and the total balance of all your clients. Taxes in TO3000 can be set in New/Edit Invoice window. Also they can be easily customized in Settings > Business > Taxes window. If you
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Dear Annett and Sarah,

Please accept my apologies for replying in English.

I think, you can use TO3000 for accounting purposes in Germany. You can easily specify taxes in TO3000 when you create an invoice. Then the selected taxes will influence on a total of the invoice, balance of this client and the total balance of all your clients. Taxes in TO3000 can be set in New/Edit Invoice window. Also they can be easily customized in Settings > Business > Taxes window. If you tax office require some report, it can be done it TO3000. Moreover any information in the program can be exported to several file formats. Thus you will be able to make a report for your tax office in MS Excel if such report is required.

Best regards,
Aleksandr.
----------------------------------------------
Aleksandr Dyatlov,
AIT Software Development Team
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Anke Guido
Anke Guido
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Keine Angst vor der Umsatzsteuer Oct 12, 2011

[/quote]

Das weiß ich schon. Im Augenblick kann ich das noch machen, muß aber nicht. Allerdings kenne ich mich da, wie schon gesagt, gar nicht aus. Ich dachte immer, das ist relativ einfach: ich berechne meinen Kunden (außer den ausländischen) 19 % MwSt. (und dann, was mache ich damit, abführen an FA?), ich wiederum kann dann die von mir auf bestimmte Produkte bzw. Dienstleistungen bezahlte MwSt. als Vorsteuer vom FA zurückbekommen, oder? [/quote]

Genauso ist es.
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[/quote]

Das weiß ich schon. Im Augenblick kann ich das noch machen, muß aber nicht. Allerdings kenne ich mich da, wie schon gesagt, gar nicht aus. Ich dachte immer, das ist relativ einfach: ich berechne meinen Kunden (außer den ausländischen) 19 % MwSt. (und dann, was mache ich damit, abführen an FA?), ich wiederum kann dann die von mir auf bestimmte Produkte bzw. Dienstleistungen bezahlte MwSt. als Vorsteuer vom FA zurückbekommen, oder? [/quote]

Genauso ist es. Bei Lieferungen oder auch Kauf innerhalb der Eurozone wird zudem das Reverse-Charge-Verfahren angewandt. Das heißt, wenn du beispielsweise an einen Kunden in einem anderen Euroland lieferst, muss der die Umsatzsteuer in seinem Land abführen. Du musst dafür hier mit deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung eine sog. Zusammenfassende Meldung abgeben, in der die Umsätze nach dem Reverse-Charge-Verfahren aufgeführt sind. Kaufst du hingegen in einem Euroland etwas, kann es sein, dass du die Umsatzsteuer hier abführen musst (zählt dann natürlich wie Vorsteuer). Das geht wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung selbst alles auch online über das Elster-Portal. Dafür brauchst du natürlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Aber keine Angst, die Umsatzsteuer-Geschichten sind letztlich weitaus weniger kompliziert, als es scheint. Zudem kannst du dich bei Fragen direkt an dein Finanzamt wenden. Das ist auskunftspflichtig. Ich mache das auch immer, wenn mir etwas unklar ist und hatte bislang immer positive Erfahrungen. So musste ich wegen eines Kaufs in einem Euroland klären, wie ich die Umsatzsteuer nun genau verbuchen muss, und der nette Mensch vom Finanzamt hat sich in dem speziellen Fall erst mal selbst schlaugemacht und mir dann alles erklärt.
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Klaus Lauble
Klaus Lauble  Identity Verified
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TO3000 für die Buchhaltung nur eingeschränkt empfehlenswert Dec 12, 2011

Hallo Annett,

auf die Gefahr hin, dass mein Posting schon zu spät für dich kommt...

TO3000 nutze ich seit drei Jahren für meine komplette Projektverwaltung und das Erstellen aller Rechnungen an Kunden (im In- und Ausland). Ich bin sehr zufrieden damit und kann das Produkt (und den Support von AIT) wirklich empfehlen. Aber: als echte Buchhaltungssoftware ist es nicht geeignet, denn dann müssten ja auch die Ausgaben damit verbucht werden. Und das ist der Schwachpunkt
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Hallo Annett,

auf die Gefahr hin, dass mein Posting schon zu spät für dich kommt...

TO3000 nutze ich seit drei Jahren für meine komplette Projektverwaltung und das Erstellen aller Rechnungen an Kunden (im In- und Ausland). Ich bin sehr zufrieden damit und kann das Produkt (und den Support von AIT) wirklich empfehlen. Aber: als echte Buchhaltungssoftware ist es nicht geeignet, denn dann müssten ja auch die Ausgaben damit verbucht werden. Und das ist der Schwachpunkt des Systems, denn mit der Umsatzsteuer für die Ausgaben kommt das Programm (zumindest in der aktuellen Version 9.0) nicht zurecht.

Also: Einnahmenseite ja, Ausgabenseite nein.
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Annett Hieber
Annett Hieber  Identity Verified
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TOPIC STARTER
Danke für die Empfehlung Dec 19, 2011

Hallo Klaus,

schönen Dank noch für deinen Beitrag. Das hatte ich mir schon gedacht. Beim letzten TGB habe ich nun TO3000 erworben und werde es über Weihnachten einrichten. Auch wenn es nicht direkt für die Buchhaltung geeignet ist, hilft es doch, ein einheitliches System in die Unterlagen zu bekommen, die man ja schlussendlich dann für die Steuererklärung benötigt.

Schöne Feiertage schon mal.

Liebe Grüße

Annett


 


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