USt Agentur USA Thread poster: Melanie Maiwald-Meylahn
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Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich der USt bei Zusammenarbeit mit einer amerikanischen Übersetzungsagentur. Ich bin USt-pflichtig. Bisher habe ich nur mit in Deutschland ansässigen Kunden zusammengearbeitet und natürlich immer USt berechnet. Nun bekomme ich mein erstes Honorar von einem Kunden aus den USA und bin mir bezüglich der USt unsicher. Mein Finanzamt konnte mir die Frage leider auch nicht beantworten, daher stelle ich sie nun hier. Mus... See more Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich der USt bei Zusammenarbeit mit einer amerikanischen Übersetzungsagentur. Ich bin USt-pflichtig. Bisher habe ich nur mit in Deutschland ansässigen Kunden zusammengearbeitet und natürlich immer USt berechnet. Nun bekomme ich mein erstes Honorar von einem Kunden aus den USA und bin mir bezüglich der USt unsicher. Mein Finanzamt konnte mir die Frage leider auch nicht beantworten, daher stelle ich sie nun hier. Muss meine Rechnung an den Kunden USt enthalten? Ich habe auch noch eine weitere Frage zum Thema. Was wäre beispielsweise, wenn ich einen Auftrag über eine Plattform wie Elance annehmen würde. Dort habe ich ja (soweit ich gesehen habe) gar nicht die Möglichkeit, USt zu berechnen, denn die Rechnung wird ja direkt über die Plattform abgewickelt. Muss ich die USt dann aus eigener Tasche zahlen? Oder fällt da keine USt an, wenn die betreffende Plattform nicht in Deutschland ihren Geschäftssitz hat? Vielen Dank im Voraus! ▲ Collapse | | |
Steffen Walter Germany Local time: 06:43 Member (2002) English to German + ... |
Ahmet Salman Germany Local time: 06:43 German to Turkish + ... Umsatzsteuer | May 12, 2012 |
Hallo Maywald, die gleiche Frage musste ich mir vor einpaar Wochen auch stellen. Zwar ist das Finanzamt verpflichtet, Auskunft bei solchen Fragen zu erteilen, aber auch ich wurde an einen Steuerberater verwiesen. Das Umst-Gesetz unterscheidet zwischen Unternehmenskunden und Privatkunden. Für Unternehmenskunden fällt nach § 3a, Abs. 2 Umst-Gesetz keine Umsatzsteuer an, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Anders sieht es bei Privatkunden aus. Für Privatkunden... See more Hallo Maywald, die gleiche Frage musste ich mir vor einpaar Wochen auch stellen. Zwar ist das Finanzamt verpflichtet, Auskunft bei solchen Fragen zu erteilen, aber auch ich wurde an einen Steuerberater verwiesen. Das Umst-Gesetz unterscheidet zwischen Unternehmenskunden und Privatkunden. Für Unternehmenskunden fällt nach § 3a, Abs. 2 Umst-Gesetz keine Umsatzsteuer an, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Anders sieht es bei Privatkunden aus. Für Privatkunden aus dem Ausland muss Du Umsatzsteuer berechnen. Ob Du Deine Aufträge über eine Plattform abwickelst oder nicht, ist für das Umst-Gesetz nach meiner bescheidenen Einschätzung irrelevant. Entscheidend ist der Sitz Deines Kunden. Hat Dein Kunde eine Zweigstelle in Deutschland, fällt für den Auftrag, den Du über diese Zweigstelle erhalten hast, Umsatzsteuer an. Ansonsten nicht. Viele Grüße ▲ Collapse | | |
Nicole Schnell United States Local time: 22:43 English to German + ... In memoriam Warum denn das? | May 12, 2012 |
Ahmet Salman wrote: Anders sieht es bei Privatkunden aus. Für Privatkunden aus dem Ausland muss Du Umsatzsteuer berechnen. Weshalb sollte ich, wenn ich mir als Privatperson in den US von jemandem in D einen Auftrag ausführen lasse, egal ob Übersetzungsarbeit oder Jacke stricken, für ein anderes Land Steuern zahlen? | |
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Steffen Walter Germany Local time: 06:43 Member (2002) English to German + ...
Ahmet Salman wrote: Hallo Maywald, die gleiche Frage musste ich mir vor einpaar Wochen auch stellen. Zwar ist das Finanzamt verpflichtet, Auskunft bei solchen Fragen zu erteilen, aber auch ich wurde an einen Steuerberater verwiesen. Das Umst-Gesetz unterscheidet zwischen Unternehmenskunden und Privatkunden. Für Unternehmenskunden fällt nach § 3a, Abs. 2 Umst-Gesetz keine Umsatzsteuer an, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Anders sieht es bei Privatkunden aus. Für Privatkunden aus dem Ausland muss Du Umsatzsteuer berechnen. Ob Du Deine Aufträge über eine Plattform abwickelst oder nicht, ist für das Umst-Gesetz nach meiner bescheidenen Einschätzung irrelevant. Entscheidend ist der Sitz Deines Kunden. Hat Dein Kunde eine Zweigstelle in Deutschland, fällt für den Auftrag, den Du über diese Zweigstelle erhalten hast, Umsatzsteuer an. Ansonsten nicht. Viele Grüße Umsatzsteuer ist nur für Privatkunden im EU-Ausland auszuweisen, nicht jedoch bei Privatkunden in anderen Ländern. Siehe ausführliche Informationen unter http://www.triacom.com/archive/umsatzsteuer.de.pdf
[Edited at 2012-05-12 11:12 GMT] | | |
Sabine Reichert Germany Local time: 06:43 Member (2007) Spanish to German + ... Link von Steffen | May 12, 2012 |
[quote]Ahmet Salman wrote: Für Unternehmenskunden fällt nach § 3a, Abs. 2 Umst-Gesetz keine Umsatzsteuer an, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Anders sieht es bei Privatkunden aus. Für Privatkunden aus dem Ausland muss Du Umsatzsteuer berechnen. Das stimmt beides so pauschal nicht. Siehe den Link von Steffen. Gruß Sabine | | |
Ahmet Salman Germany Local time: 06:43 German to Turkish + ...
Ich präzisiere: Für Privatkunden aus dem außereuropäischen Ausland fällt auch keine UmSt. an. Vielen Dank für den Hinweis.
[Bearbeitet am 2012-05-12 11:35 GMT] | | |
Vielen Dank für eure Hilfe! | |
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Ust. Gesetz hier in Österreich | May 13, 2012 |
Also das Gesetz hier in Österreich ist folgendermaßen: Ist der USA Kunde ein privater Endkunde, muss USt. verrechnet werden. Ist der USA Kunde Unternehmer muss er eine Kopie seiner Firmenregistrierung/Steuerzertifikats an dich schicken, erst dann kannst du ohne Ust. verrechnen, musst aber auf jeden Fall auf der Rechnugn vermerken, dass die Steuerschuld an den Empfänger übergeht. So ist es jedenfalls hier in Österreich...ich denke mal es wird ähnlich s... See more Also das Gesetz hier in Österreich ist folgendermaßen: Ist der USA Kunde ein privater Endkunde, muss USt. verrechnet werden. Ist der USA Kunde Unternehmer muss er eine Kopie seiner Firmenregistrierung/Steuerzertifikats an dich schicken, erst dann kannst du ohne Ust. verrechnen, musst aber auf jeden Fall auf der Rechnugn vermerken, dass die Steuerschuld an den Empfänger übergeht. So ist es jedenfalls hier in Österreich...ich denke mal es wird ähnlich sein in Deutschland. ▲ Collapse | | |
100%ig mit Steffen!! | May 13, 2012 |
Du musst zwischen EU-Ausland und nicht-EU-Ausland unterscheiden! Nicht EU-Ausland: alle Rechnungen generell OHNE Ust. EU-Ausland: wenn dein Kunde eine UID-Nr. hat (und die haben Privatpersonen in der Regel nicht), dann OHNE Ust., hat er keine (und Achtung! Das kann auch bei kleinen Agenturen der Fall sein, also immer gleich nach der UID-Nr. fragen!), dann mit Ust. Sonst zahlst DU die nach, wenn's dumm läuft... Und die Triacom-Informationen sind wirk... See more Du musst zwischen EU-Ausland und nicht-EU-Ausland unterscheiden! Nicht EU-Ausland: alle Rechnungen generell OHNE Ust. EU-Ausland: wenn dein Kunde eine UID-Nr. hat (und die haben Privatpersonen in der Regel nicht), dann OHNE Ust., hat er keine (und Achtung! Das kann auch bei kleinen Agenturen der Fall sein, also immer gleich nach der UID-Nr. fragen!), dann mit Ust. Sonst zahlst DU die nach, wenn's dumm läuft... Und die Triacom-Informationen sind wirklich super!!! Die hat sich vor Jahren sogar mein Steuerberater kopiert, als ich ihm meinen Ausdruck davon unter die Nase gehalten habe...:-) ▲ Collapse | | |
RobinB United States Local time: 00:43 German to English Stimmt nicht | May 13, 2012 |
Sigrid Andersen wrote: Also das Gesetz hier in Österreich ist folgendermaßen: Ist der USA Kunde ein privater Endkunde, muss USt. verrechnet werden. Ist der USA Kunde Unternehmer muss er eine Kopie seiner Firmenregistrierung/Steuerzertifikats an dich schicken, erst dann kannst du ohne Ust. verrechnen, musst aber auf jeden Fall auf der Rechnugn vermerken, dass die Steuerschuld an den Empfänger übergeht. So ist es jedenfalls hier in Österreich...ich denke mal es wird ähnlich sein in Deutschland. Sorry, aber das stimmt überhaupt nicht. Für Kunden (egal ob private oder Firmenkunden) in Drittländern (Länder ausserhalb von der EU bzw. CH) fällt überhaupt keine USt an, auch ist kein Hinweis wg. Steuerschuld erforderlich. Dies ist die EU-weite Regelung. Sogar für Österreich! | | |
Rolf Keller Germany Local time: 06:43 English to German Nationale USt-Gesetze können differieren | May 14, 2012 |
RobinB wrote: Dies ist die EU-weite Regelung. Sogar für Österreich! Die EU hat lediglich Richtlinien erlassen, die die Länder dann in nationale Gesetze gießen müssen. Das haben natürlich nicht alle Länder sofort gemacht, und die Richtlinen lassen ja auch Freiräume. Es ist also denkbar, dass es in Ö anders ist als in DE, zumal es bei den Übersetzern ja nur um einen Nebenkriegsschauplatz geht. In jedem Fall gelten nur die nationalen Steuergesetze. In DE sind einige EU-Vorgaben auch erst Jahre später umgesetzt worden. Davon abgesehen: Der Unfug, den etliche Finanzamtsmitarbeiter und auch Steuerberater in D zu manchen Themen absondern, geht auf keine Kuhhaut. Warum sollte das in Ö anders ein? Allerdings muss man auch sagen, dass etliche Übersetzerkolleg/inn/en mit diesen Leuten nicht in deren Fachsprache kommunizieren können und auf falsche gestellte Fragen korrekte Antworten bekommen, die sie falsch interpretieren. Ein ganz simples Beispiel aus dem Bereich Umsatzsteuer: Übersetzerin Vanessa Schmitz ruft an und fragt etwas über "Lieferungen ins Land X". Sie meint damit das Liefern ihrer Übersetzungen, doch der gesetzeskundige Angerufene versteht unter dem Wort Lieferungen nur Warenlieferungen und antwortet dementsprechend. Vanessas Übersetzungen fallen aber laut Umsatzsteuergesetz nicht unter "Lieferungen", sondern unter "Sonstige Leistungen", für die zum Teil andere Vorschriften gelten. | |
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RobinB United States Local time: 00:43 German to English Dieses Gesetz aber nicht! | May 15, 2012 |
Rolf Keller wrote: Die EU hat lediglich Richtlinien erlassen, die die Länder dann in nationale Gesetze gießen müssen. Das haben natürlich nicht alle Länder sofort gemacht, und die Richtlinen lassen ja auch Freiräume. Es ist also denkbar, dass es in Ö anders ist als in DE, zumal es bei den Übersetzern ja nur um einen Nebenkriegsschauplatz geht. Nein, denkbar ist es nicht, da es sich hierbei um ein fundamentales Prinzip der EU-weiten USt-Systematik handelt, nicht um eine kleine nationale Auslegungssache. Rechnungen für Kunden ausserhalb der EU und der Schweiz sind grundsätzlich ohne USt auszustellen, egal ob die Rechnung von einem Übersetzer oder einem ATX-Unternehmen stammt. Da braucht man nicht beim FA nachzufragen. Robin | | |
Rolf Keller Germany Local time: 06:43 English to German Leistungsortfiktion, Ausnahmen | May 15, 2012 |
RobinB wrote: Rechnungen für Kunden ausserhalb der EU und der Schweiz sind grundsätzlich ohne USt auszustellen, egal ob die Rechnung von einem Übersetzer oder einem ATX-Unternehmen stammt. Worauf es bei der USt in vielen Fällen ankommt, ist der Leistungsort, und der hängt eben nicht allein davon ab, wo der Leistungsempfänger sitzt. Die Antwort auf die Frage, wo denn der Leistungsort für sonstige Leistungen an Nichtunternehmer im Drittlandsgebiet liegt, steht im österreichischen UStG in § 3a, Abs 7 (Generalklausel!): Er liegt dort, wo der leistende Unternehmer seinen Sitz hat. (--> Inland --> Umsatz steuerbar) Aber: Es gibt etliche Ausnahmetatbestände. Für Übersetzer gilt im selben Fall laut Absatz 13, Punkt a desselben Paragrafen ausnahmsweise, dass der Leistungsort beim Empfänger, also im Drittlandsgebiet liegt. (--> nicht Inland --> Umsatz nicht steuerbar) Da braucht man nicht beim FA nachzufragen. Wie gesagt gibt es sehr wohl begriffliche Unterschiede (ein ATX-Unternehmen z. B. liefert normalerweise keien Übersetzungen, fällt also nicht automatisch nicht unter die erwähnte Ausnahmeregel). Deswegen muss man schon ganz genau und möglichst dreimal "Gilt das auch für Übersetzer?" fragen. fundamentales Prinzip der EU-weiten USt-Systematik Wie ich oben belegt habe, handelt es sich bei Übersetzungen um einen Ausnahmetatbestand. | | |