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Umzug nach Deutschland als selbständige Übersetzerin
Thread poster: Hildegard Klein-Bodenheimer (X)
Hildegard Klein-Bodenheimer (X)
Hildegard Klein-Bodenheimer (X)  Identity Verified
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Jun 3, 2012

Ich werde in diesem Sommer nach 16 Jahren in den USA wieder nach Deutschland zurückkehren. In dieser Zeit habe ich hier lange Jahre als Übersetzerin gearbeitet, seit 2006 mit meinem eigenen Übersetzungsbüro. In den USA ist das sehr unkompliziert, ich habe damals 35 USD bezahlt für eine Lizenz "Doing business as...", habe meinen Geschäftsnamen angemeldet und das war schon der Einstieg.

Meine Frage: Was muss ich beachten und einleiten, wenn ich dieses mein Übersetzungsbüro in
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Ich werde in diesem Sommer nach 16 Jahren in den USA wieder nach Deutschland zurückkehren. In dieser Zeit habe ich hier lange Jahre als Übersetzerin gearbeitet, seit 2006 mit meinem eigenen Übersetzungsbüro. In den USA ist das sehr unkompliziert, ich habe damals 35 USD bezahlt für eine Lizenz "Doing business as...", habe meinen Geschäftsnamen angemeldet und das war schon der Einstieg.

Meine Frage: Was muss ich beachten und einleiten, wenn ich dieses mein Übersetzungsbüro in Deutschland weiterführen möchte? Welche Art von gewerblicher Genehmigung oder Firmenanmeldung brauche ich? Mein Geschäft läuft ausschließlich über das Internet, ist nicht mit Publikumsverkehr oder Geschäftsstelle verbunden. Ein Schreibtisch mit Computer und eine E-Mail-Adresse sind alles, was ich brauche. Dennoch vermute ich, dass dies in Deutschland sehr viel komplizierter ist.

Kann jemand helfen und ein bisschen Auskunft geben?

Vielen Dank im Voraus.
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Elke Pielmeier (X)
Elke Pielmeier (X)
Local time: 20:41
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in Deuschland als Übersetzerin selbständig machen Jun 3, 2012

Sich hier in Deutschland als Übersetzer selbständig zu machen, ist auch nicht kompliziert:, es kostet dich nicht einmal eine Gebühr.

Ein Gewerbe meldest du nicht an (als Einzelübersetzer), weil diese Tätigkeit unter freiberufliche Tätigkeit fällt und deshalb kein Gewerbe angemeldet wird.

Ich würde deine Tätigkeit allerdings dem Finanzamt mitteilen. Je nach Höhe deines Umsatzes mußt du nämlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (was bei einer bisher mehrj�
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Sich hier in Deutschland als Übersetzer selbständig zu machen, ist auch nicht kompliziert:, es kostet dich nicht einmal eine Gebühr.

Ein Gewerbe meldest du nicht an (als Einzelübersetzer), weil diese Tätigkeit unter freiberufliche Tätigkeit fällt und deshalb kein Gewerbe angemeldet wird.

Ich würde deine Tätigkeit allerdings dem Finanzamt mitteilen. Je nach Höhe deines Umsatzes mußt du nämlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (was bei einer bisher mehrjährigen Tätigkeit zu vermuten ist). Das Finanzamt schickt dir dann einen Fragebogen zu (oder du ladest ihn von der FA-Homepage herunter), den du ausgefüllt zurücksendest.

Für die Rechnungsstellung solltest du eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen, die du auch auf deinen Rechnungen angeben solltest.

Versicherungstechnisch sieht es anders aus:
1.) Krankenversicherung
erkundige dich, ob du nach deinem Auslandsaufenthalt wieder (???) in deine gesetzliche Krankenversichern rein kannst (würde ich empfehlen). Ab dem 55. LJ ist das nämlich nicht mehr möglich in die gesetzliche KV zu wechseln. Und du bist zu einer Krankenversicherung verpflichtet.

2.) Momentan sieht es so aus, als ob die Selbständigen verpflichtet werden, in eine Altersvorsorge in bestimmter Höhe einzuzahlen. Die genauen Regelungen gibt es noch nicht.

Der Beruf Übersetzer ist hier nicht geschützt, eine besondere Genehmigung oder Nachweise über Qualifikationen brauchst du nicht vorzulegen (nur für eine Vereidigung/Beeidigung/Ermächtigung, wenn du eine Übersetzung beglaubigen können möchtest).

Ich hoffe, das hilft dir weiter.


Viele Grüße
Elke






[Bearbeitet am 2012-06-03 16:30 GMT]

[Bearbeitet am 2012-06-03 20:01 GMT]
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Feinstein
Feinstein
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Local time: 20:41
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Es ist nich so kompliziert Jun 3, 2012

Ich würde empfehlen, sich zum Anfang beim Finanzamt als freiberufliche (heißt - nicht gewerblich!) Übersetzerin/Dolmetscherin zu melden. Sie erhalten dann eine Steuernummer und dürfen sofort mit der Arbeit beginnen. Es läuft schnell, sehr einfach und kostet übrigens keinen Groschen. Und Sie bekommen eine Möglichkeit erst später gründlich zu überlegen und sich für eine andere Form (wenn nötig) zu entscheiden. Diese Anmeldung wird Ihr Geschäftsname, Ihre Geschäftsbeziehungen usw. nic... See more
Ich würde empfehlen, sich zum Anfang beim Finanzamt als freiberufliche (heißt - nicht gewerblich!) Übersetzerin/Dolmetscherin zu melden. Sie erhalten dann eine Steuernummer und dürfen sofort mit der Arbeit beginnen. Es läuft schnell, sehr einfach und kostet übrigens keinen Groschen. Und Sie bekommen eine Möglichkeit erst später gründlich zu überlegen und sich für eine andere Form (wenn nötig) zu entscheiden. Diese Anmeldung wird Ihr Geschäftsname, Ihre Geschäftsbeziehungen usw. nicht berühren.

Viel Spass und Erfolg!
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Christian Schneider
Christian Schneider  Identity Verified
Germany
Local time: 20:41
Member (2008)
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So kompliziert ist es hier auch nicht Jun 3, 2012

Dennoch vermute ich, dass dies in Deutschland sehr viel komplizierter ist.


Hallo Hildegard,
So kompliziert ist es auch in Deutschland nicht.
ein kleines bisschen Auskunft, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Es sind im wesentlichen vorab zwei Fragestellungen zu klären.

1. Freiberufler oder Gewerbetreibender
2. Art der Umsatzbesteuerung (Kleinunternehmer oder nicht).

zu 1.) Wenn du ausschließlich selbst übersetzt, bist du Freiberufler und meldest dich bei deinem örtlichen Finanzamt an. Vorteil: Du musst keine Gewerbesteuer zahlen und wirst nicht Pflichtmitglied in der IHK.

Wenn du als Übersetzungsbüro auch als PM Aufträge an andere Übersetzer outsourct, bist du Gewerbetreibender und meldest dich beim Gewerbeamt deines Wohnortes an. Kosten so um die 20 Euro. Die Mitteilung an das Finanzamt erfolgt gleichzeitig mit der Anmeldung.

zu 2.) Bei der Anmeldung musst du dich für die Art der Umsatzbesteuerung entscheiden. Liegen deine jährlichen Umsätze voraussichtlich unter 17.500 Euro, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und bist von der Pflicht befreit, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben (darfst auf deinen Rechnungen aber auch keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausweisen.)

Wenn du schon weisst, dass dein jährlicher Umsatz höher sein wird, scheidet diese Regelung aus. (und auch freiwillig kannst du auf diese Regelung verzichten, bist dann aber fünf Jahre daran gebunden). Genaueres:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

Ich hoffe, das beantwortet schon einmal die ersten Fragen.

Viele Grüße,
Christian


 
Hildegard Klein-Bodenheimer (X)
Hildegard Klein-Bodenheimer (X)  Identity Verified
Germany
Local time: 20:41
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TOPIC STARTER
Das klingt ja wirklich nicht so schlimm! Jun 3, 2012

Vielen Dank, Christian, das hilft schon mal ein gutes Stück weiter.

 
Bernd Müller (X)
Bernd Müller (X)
Germany
Local time: 20:41
German to Romanian
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Akquise, Seminare, Berufsverbände, etc. Jun 4, 2012

Lt. Deinen Erläuterungen gehe ich mal davon aus, dass Du- vorerst zumindest- ausreichend Kunden hast/ mitnimmst, die Du über das Internet bedienst.

Falls Du- was sich im Laufe der Zeit sehr wohl ergeben wird/ könnte- neue Kunden suchen / akquirieren möchtest, ist der Nachweis einer Ausbildung und der Eintrag / Aufnahme einer Mitgliedschaft (kostenpflichtig!) in Berufsverbände s. hilfreich & ein gutes (sogar wohl: dringend benötigtes!) Aushängeschild & Visitenkarte & Referenz
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Lt. Deinen Erläuterungen gehe ich mal davon aus, dass Du- vorerst zumindest- ausreichend Kunden hast/ mitnimmst, die Du über das Internet bedienst.

Falls Du- was sich im Laufe der Zeit sehr wohl ergeben wird/ könnte- neue Kunden suchen / akquirieren möchtest, ist der Nachweis einer Ausbildung und der Eintrag / Aufnahme einer Mitgliedschaft (kostenpflichtig!) in Berufsverbände s. hilfreich & ein gutes (sogar wohl: dringend benötigtes!) Aushängeschild & Visitenkarte & Referenz .
Und da- bei diesem Eintrag / Aufnahme einer Mitgliedschaft (kostenpflichtig!) in Berufsverbände wird verlangt- (mindestens) 2 Alternativen (meines Wissens):

- Nachweis einer Übersetzer- Ausbildung / Studium, (hierzu hast Du keine Angaben gemacht)

oder

- Nachweis einer langjährigen Übersetzer- Tätigkeit- die ja bei Dir offensichtlich vorliegt

Es gibt Übersetzer- Berufsverbände in Deutschland bald ... wie Sand am Meer: BDÜ, VBDÜ, ADÜ, ATICOM, etc.pp.- mit einer Suche mit Google findest Du sie wohl alle. Manche sind nur regional vertreten, andere nur für spezielle Berufs- Untersparten (z.B. Konferenzdolmetscher, etc.) , der BDÜ ist für Gesamtdeutschland- mehr oder weniger- "zuständig" und meines Wissens weiterhin der größte, etc.

Weitere Vorteile:

- Seminare- Du wirst Dich auch in manche Themen einarbeiten müssen, wie Existenzgründung in Deutschland, mit allen Details, etc.

- auch- in Großstädten- monatliche Treffs bestimmter Gruppen- in München z.B. EN, ES, FR, Technik-, Recht- etc.
u.a.

Wobei Du an den Seminaren (des BDÜ zumindest) auch teilnehmen kannst, ohne BDÜ- Mitglied zu sein (wenngleich dies wohl erwünscht ist).

Ich hoffe, dass auch andere Kollegen hierzu kommentieren- denn das Thema habe ich nur angerissen, bei weitem nichtt erschöpft!



[Bearbeitet am 2012-06-04 14:32 GMT]
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Hildegard Klein-Bodenheimer (X)
Hildegard Klein-Bodenheimer (X)  Identity Verified
Germany
Local time: 20:41
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TOPIC STARTER
Leichter als gedacht! Jun 4, 2012

Das sind gute Tipps, vielen Dank euch allen. In all dem Chaos, das so ein internationaler Umzug mit sich bringt, ist das eine erfreuliche Ausnahme.

 
meenetee (X)
meenetee (X)
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17.500-€-Grenze Jun 6, 2012

Christian Schneider wrote:
zu 2.) Bei der Anmeldung musst du dich für die Art der Umsatzbesteuerung entscheiden. Liegen deine jährlichen Umsätze voraussichtlich unter 17.500 Euro, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und bist von der Pflicht befreit, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben (darfst auf deinen Rechnungen aber auch keine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ausweisen.)


Die Grenze von 17.500 Euro bezieht sich nur auf das erste Geschäftsjahr. Danach können die Umsätze bis zu 50.000 Euro betragen.


 
Christian Schneider
Christian Schneider  Identity Verified
Germany
Local time: 20:41
Member (2008)
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Das wäre schön. Jun 6, 2012

meenetee wrote:
Die Grenze von 17.500 Euro bezieht sich nur auf das erste Geschäftsjahr. Danach können die Umsätze bis zu 50.000 Euro betragen.


Das solltest du dann vielleicht doch noch einmal etwas genauer lesen.
Konkret: Bist du im ersten Jahr drüber, hast du für das nachfolgende Jahr keine Wahl mehr.


 
Elke Pielmeier (X)
Elke Pielmeier (X)
Local time: 20:41
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17.500 Jun 7, 2012

Ab dem Folgejahr des Jahres, in welchem man 17.500 überschritten hat, wird man umsatzsteuerpflichtig.

Blieb man im Vorjahr unter 17.500 und kann schon abschätzen, dass man im laufenden Jahr 50 000 überschreiten wird, dann wird man trotzdem schon umsatzsteuerpflichtig.

Quelle:
§19 UStG

.. wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufende
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Ab dem Folgejahr des Jahres, in welchem man 17.500 überschritten hat, wird man umsatzsteuerpflichtig.

Blieb man im Vorjahr unter 17.500 und kann schon abschätzen, dass man im laufenden Jahr 50 000 überschreiten wird, dann wird man trotzdem schon umsatzsteuerpflichtig.

Quelle:
§19 UStG

.. wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. ...

Das muß natürlich jedes Jahr neu geprüft werden!




[Bearbeitet am 2012-06-07 10:16 GMT]

[Bearbeitet am 2012-06-07 10:18 GMT]
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Rolf Keller
Rolf Keller
Germany
Local time: 20:41
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§19 UStG Jun 7, 2012

Christian Schneider wrote:

Das solltest du dann vielleicht doch noch einmal etwas genauer lesen.
Konkret: Bist du im ersten Jahr drüber, hast du für das nachfolgende Jahr keine Wahl mehr.


Das widerspricht nicht dem, was meenetee gesagt hat. (Genauer lesen ...)

Allerdings hat auch meenetee nicht genau formuliert. 50.000, das gilt nicht pauschal "danach", sondern nur im Folgejahr.


 
meenetee (X)
meenetee (X)
English to German
+ ...
Kalenderjahr Jun 7, 2012

Rolf Keller wrote:
Allerdings hat auch meenetee nicht genau formuliert. 50.000, das gilt nicht pauschal "danach", sondern nur im Folgejahr.


Da hast du vollkommen recht und ich danke dir für deine Anmerkung.

Die Kleinunternehmerregelung greift, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.


 


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