In Deutschland vereidigte Übersetzerin - Gültigkeit der Übersetzungen im Ausland?
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Sabine Holz
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Nov 8, 2004

Hallo an alle,

vor kurzem habe ich mich beim Landgericht Saarbrücken für die Sprachen Englisch und Spanisch allgemein vereidigen lassen.

Auf meine Frage, inwiefern meine künftigen beglaubigten Übersetzungen in anderen Ländern Gültigkeit haben, konnte der Richter, der mir den Eid abnahm, leider nicht näher antworten.

Er sagte mir, seiner Meinung nach sei es egal, aus welchem Land eine beglaubigte Übersetzung stammt, sofern die Institution/Behörde
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Hallo an alle,

vor kurzem habe ich mich beim Landgericht Saarbrücken für die Sprachen Englisch und Spanisch allgemein vereidigen lassen.

Auf meine Frage, inwiefern meine künftigen beglaubigten Übersetzungen in anderen Ländern Gültigkeit haben, konnte der Richter, der mir den Eid abnahm, leider nicht näher antworten.

Er sagte mir, seiner Meinung nach sei es egal, aus welchem Land eine beglaubigte Übersetzung stammt, sofern die Institution/Behörde etc., die die Übersetzung fordert, nicht andere Vorgaben macht. Stimmt das?
Kann ich also getrost für Kunden in aller Herren Länder beglaubigen?

Ich habe vor, nach Spanien zu ziehen und frage mich gerade, ob mit der neue "Titel" dort überhaupt etwas nützen wird, d.h. ob meine beglaubigten Übersetzungen meinen Kunden dort zur Vorlage bei Ämtern etc. genügen, wenn mein deutscher Stempel auf der Übersetzung erscheint....

Weiß jemand, wie die Lage speziell in Spanien ist?

Herzlichen Dank für Tipps und Anregungen aller Art!
Sabine
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Umzug nicht ganz ohne.... Nov 8, 2004

Sabine Holz wrote:

Ich habe vor, nach Spanien zu ziehen und frage mich gerade, ob mit der neue "Titel" dort überhaupt etwas nützen wird, d.h. ob meine beglaubigten Übersetzungen meinen Kunden dort zur Vorlage bei Ämtern etc. genügen, wenn mein deutscher Stempel auf der Übersetzung erscheint....

Sabine


Hallo Sabine!

Der Richter hat Dir bestimmt auch Unterlagen bei Deiner Vereidigung mitgegeben. Dort findest Du eine Menge nützliche (und nicht so nutzliche) Informationen. Es ist generell so, daß wenn Du umziehst, Du Deine neue Anschrift dem Gericht mitteilen mußt. Bei einem Umzug in ein neues Bundesland, verliert Deine alte Vereidigung ihre Gültigkeit, und Du mußt Dich beim Landgericht im neuen Bundesland vereidigen lassen.

Also wenn Du vor hast, nach Spanien zu ziehen, wird deine Vereidigung auch ihre Gültigkeit verlieren.... Es sei denn, du behältst noch einen Wohnsitz in Deutschland.

HDH

Alison


 
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Im Prinzip ja Nov 8, 2004

Sabine Holz wrote:

Auf meine Frage, inwiefern meine künftigen beglaubigten Übersetzungen in anderen Ländern Gültigkeit haben, konnte der Richter, der mir den Eid abnahm, leider nicht näher antworten.


Im Prinzip gilt deine Beglaubigung auch im Ausland. Jeder Staat behält sich jedoch vor, diesbezüglich eigene Regelungen aufzustellen. Und trotzdem gibt es auch innerhalb dieser "Außenseiter" Ausnahmen. Unsere bisherigen Beglaubigungen wurden ohne Ausnahme (laut Feedback der Kunden) zum Beispiel in Ungarn, Österreich, Kanada, USA, Rumänien, Nigeria angenommen. Lediglich in zwei Fällen wurde eine Apostille (siehe die Webseite des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/faq/kat4/index_html) verlangt.


Er sagte mir, seiner Meinung nach sei es egal, aus welchem Land eine beglaubigte Übersetzung stammt, sofern die Institution/Behörde etc., die die Übersetzung fordert, nicht andere Vorgaben macht. Stimmt das?


Ja, das "liegt im Ermessen des Beamten" kennen andere auch... Vor allem in den Staaten, wo die Befugnis zur Beglaubigung eines Schriftstückes allein beim Notar oder Gericht liegt.


Kann ich also getrost für Kunden in aller Herren Länder beglaubigen?


Ja.


Ich habe vor, nach Spanien zu ziehen und frage mich gerade, ob mit der neue "Titel" dort überhaupt etwas nützen wird


Nein, es steht in den Papieren die dir das Landgericht Saarbrücken ausgehändigt hat, dass ein Umzug den Verlust der Ermächtigung zur Folge hat.


 
Sabine Holz
Sabine Holz  Identity Verified
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Danke! Nov 8, 2004

Vielen Dank für Eure Antworten!

Leider hat mir der Richter keinerlei Unterlagen mitgegeben, lediglich das Protokoll der Vereidigung etc... - daher kam auch meine Frage.

Den Auslandsumzug an sich, d.h. ob meine Ermächtigung ihre Gültigkeit verliert, wenn ich den Wohnsitz ändere, das hatte ich mit dem Richter besprochen. Da ich weiterhin alle zwei Wochen in Deutschland sein werde und auch hier eine Adresse behalte, (d.h. da ich dem Landgericht Saarbrücken weiterhin z
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Vielen Dank für Eure Antworten!

Leider hat mir der Richter keinerlei Unterlagen mitgegeben, lediglich das Protokoll der Vereidigung etc... - daher kam auch meine Frage.

Den Auslandsumzug an sich, d.h. ob meine Ermächtigung ihre Gültigkeit verliert, wenn ich den Wohnsitz ändere, das hatte ich mit dem Richter besprochen. Da ich weiterhin alle zwei Wochen in Deutschland sein werde und auch hier eine Adresse behalte, (d.h. da ich dem Landgericht Saarbrücken weiterhin zur Verfügung stehen werden) werde ich die Ermächtigung behalten dürfen...wenigstens etwas

Viele Grüße,
Sabine
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