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Student / Steuernummer / Zeilenpreis
Thread poster: KerstinThiemann
KerstinThiemann
KerstinThiemann
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Jan 3, 2005

Hallo,
ich schreibe derzeit meine Diplomarbeit und habe von einer Firma, in der ich schon als Praktikantin gearbeitet habe, einen Übersetzungsauftrag bekommen. Jetzt stellt sich die Frage der Steuernummer...: Brauche ich eine Steuernummer, auch wenn ich noch Studentin bin, und hat diese Nummer irgendwelche Auswirkungen auf meine Steuerklasse 1? Soweit ich weiß, muss auf jeder Rechnung eine Steuernummer auftauchen. Was ist mit der Umsatzsteuernummer?
Noch eine Frage zum Zeilenpre
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Hallo,
ich schreibe derzeit meine Diplomarbeit und habe von einer Firma, in der ich schon als Praktikantin gearbeitet habe, einen Übersetzungsauftrag bekommen. Jetzt stellt sich die Frage der Steuernummer...: Brauche ich eine Steuernummer, auch wenn ich noch Studentin bin, und hat diese Nummer irgendwelche Auswirkungen auf meine Steuerklasse 1? Soweit ich weiß, muss auf jeder Rechnung eine Steuernummer auftauchen. Was ist mit der Umsatzsteuernummer?
Noch eine Frage zum Zeilenpreis (wenn Normzeile 50 Anschläge): Ist es angebracht, pro Zeile 50 Cent vom Deutschen ins Englishce zu nehmen (schließlich habe ich mein Diplom noch nicht ganz in der Tasche)?

Ganz lieben Dank für die Hilfe! Kerstin
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gassner
gassner
Local time: 23:59
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Steuernummer/Umsatzsteuer Jan 3, 2005

Hallo Kerstin,

nachdem ich mich beim Finanzamt angemeldet habe, hat sich auch die Steuernummer geändert. Ich bekam also eine Extra-Nummer, die ich auch immer angebe.
Umsatzsteuerpflichtig ist man erst ab einem bestimmten Umsatz. Deswegen bekommt nicht jeder eine UST-Nummer zugeteilt.
Ob man sich bei nur einem Auftrag schon beim FA anmelden muss, weiß ich nicht - aber es ist alles möglich im deutschen Lande.
Viel Glück bei der Prüfung

Gruß
Sandra


 
Brandis (X)
Brandis (X)
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Diplom stellt nur eine abgeschlossene Kompetenz dar Jan 3, 2005

Hi , Das heisst nicht, dass du nicht kompetent bist. Eine Steuernummer kannst Du immer noch beim Arbeits/Gewerbeamt erlangen. Den Rest erfährst Du sowieso von der Behörde (dein spezieller Fall)
Gruss
Brandis


 
E.LA
E.LA
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nicht nötig Jan 3, 2005

Wenn du einen einzigen Auftrag machst, brauchst du keine Steuernummer. Du schreibst eine gewöhnliche Rechnung, da diese Arbeit als Nebenberuf gewertet wird.
Später in deiner Einkommenserklärung musst du aber die Einnahmen angeben.
Das mit der Gewerbe-Anmeldung ist wieder eine ganz andere Sache. Übersetzer/innen sind freie Berufe, bis zu einem Jahreseinkommen über 20.000 Euro (weiß gerade nicht die genaue Summe, braucht keiner überhaupt daran zu denken, oder er will es, aus ste
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Wenn du einen einzigen Auftrag machst, brauchst du keine Steuernummer. Du schreibst eine gewöhnliche Rechnung, da diese Arbeit als Nebenberuf gewertet wird.
Später in deiner Einkommenserklärung musst du aber die Einnahmen angeben.
Das mit der Gewerbe-Anmeldung ist wieder eine ganz andere Sache. Übersetzer/innen sind freie Berufe, bis zu einem Jahreseinkommen über 20.000 Euro (weiß gerade nicht die genaue Summe, braucht keiner überhaupt daran zu denken, oder er will es, aus steuerlichen Gründen. Das kannst du aber getrost alles vergessen.

Außerdem würde ich nicht für einen Direktkunden einen derartigen Dumping-Preis veranschlagen.
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Marc P (X)
Marc P (X)  Identity Verified
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Student / Steuernummer / Zeilenpreis Jan 3, 2005

E.LA wrote:

Das mit der Gewerbe-Anmeldung ist wieder eine ganz andere Sache. Übersetzer/innen sind freie Berufe, bis zu einem Jahreseinkommen über 20.000 Euro (weiß gerade nicht die genaue Summe


Ich auch nicht, aber sie liegt weeeeeit über 20.000 Euro.

Außerdem würde ich nicht für einen Direktkunden einen derartigen Dumping-Preis veranschlagen.


Schon für einen Bürokunden wäre das Doppelte angebracht.

Marc


 
KerstinThiemann
KerstinThiemann
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TOPIC STARTER
Steuernummer = Gewerbeanmeldung? Jan 4, 2005

Danke für die Beiträge. Da wohl Folgeaufträge winken, wäre die Steuernummer doch von Vorteil, oder? Ich dachte, wenn man sich beim Finanzamt eine Steuernummer holt, meldet man automatisch ein Gewerbe an...?

Mit den Dumping-Preisen habt ihr völlig recht. Die "Verhandlungen" laufen...


 
Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
Germany
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Richtigstellungen Jan 4, 2005

Hallo Kerstin,

mit der Anmeldung bei dem für Dich zuständigen Finanzamt (und nachfolgenden Zuteilung der Steuernummer), die m.E. unbedingt erforderlich ist, ist in aller Regel für uns als Übersetzer bzw. Dolmetscher keine Gewerbeanmeldung verbunden, da wir ebenso wie z.B. Anwälte und Ärzte unter die sog. "freien Berufe" fallen (ganz gleich, wie hoch das erzielte Jahreseinkommen ist). Eine Gewerbeanmeldung wird erst dann aktuell, wenn Du ein Unternehmen als Rechtsform be
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Hallo Kerstin,

mit der Anmeldung bei dem für Dich zuständigen Finanzamt (und nachfolgenden Zuteilung der Steuernummer), die m.E. unbedingt erforderlich ist, ist in aller Regel für uns als Übersetzer bzw. Dolmetscher keine Gewerbeanmeldung verbunden, da wir ebenso wie z.B. Anwälte und Ärzte unter die sog. "freien Berufe" fallen (ganz gleich, wie hoch das erzielte Jahreseinkommen ist). Eine Gewerbeanmeldung wird erst dann aktuell, wenn Du ein Unternehmen als Rechtsform begründest (GmbH o.ä.), was erst einmal sicher nicht der Fall sein wird.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID) ist eine gesonderte Nummer und wird auf formlosen Antrag zentral vom Bundesamt für Finanzen in Saarlouis vergeben. Sie ist dann erforderlich, wenn Du Geschäftsbeziehungen mit Kunden in anderen EU-Mitgliedsstaaten eingehst.

Noch ein Hinweis: So lange Du noch nicht "Vollzeit-Freiberuflerin" bist und eine bestimmte Einkommensschwelle nicht überschreitest (m.E. gegenwärtig ca. 17.000 EUR pro Jahr - aber besser mit einem Steuerberater abklären), kannst Du die sog. "Kleinunternehmerregelung" in Anspruch nehmen und musst auf Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.

Zum Thema Zeilenpreis hat es Marc schon auf den Punkt gebracht: Wer sich am Anfang unter Wert verkauft, hat es schwer, später angemessene Preise zu erzielen.

Viele Grüße und frohes Schaffen!

Steffen

P.S. In folgender, vom BDÜ herausgegebener Publikation findest Du weitere Hinweise:

Erfolgreich selbständig als Dolmetscher und Übersetzer
Hrsg. BDÜ
Ein Leitfaden für Existenzgründer
ISBN 3980824209, Erscheinungsjahr 2002, Preis 20,00 EUR

- zu bestellen unter http://www.bdue.de (Rubrik "Publikationen") -

[Edited at 2005-01-04 09:37]
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KerstinThiemann
KerstinThiemann
Local time: 23:59
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TOPIC STARTER
Danke Jan 4, 2005

Danke, Steffen!
Das waren ja mal richtig ausführliche und hilfreiche Infos. Lustigerweise habe ich gestern auf der BDÜ-Seite das von Dir genannte Buch bestellt.
Liebe Grüße,
Kerstin


 


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