Erinnerung an Ü+D in Deutschland: elektronische USt-Voranmeldung bald Pflicht!
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Mar 4, 2005

Aus dem neuesten Infobrief unseres StB:

"Ab 1. April 2005 Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur noch elektronisch

Wie schon die Daten der Lohnsteuer-Bescheinigungen 2004 müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Lohnsteuer-Anmeldungen ab 2005 grundsätzlich elektronisch im sog. Elster-Verfahren an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Für die Steueranmeldungen hat die Finanzverwaltung noch eine Übergangsfrist eingeräumt, bis zu der herkömmliche Anmeldungsformula
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Aus dem neuesten Infobrief unseres StB:

"Ab 1. April 2005 Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur noch elektronisch

Wie schon die Daten der Lohnsteuer-Bescheinigungen 2004 müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Lohnsteuer-Anmeldungen ab 2005 grundsätzlich elektronisch im sog. Elster-Verfahren an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Für die Steueranmeldungen hat die Finanzverwaltung noch eine Übergangsfrist eingeräumt, bis zu der herkömmliche Anmeldungsformulare noch akzeptiert werden. Diese läuft jedoch am 31. März 2005 ab ... andernfalls besteht die Gefahr, dass die Finanzverwaltung Verspätungszuschläge festsetzt.
....
Gegegebenfalls kann auch ein kostenloses von der Finanzverwaltung erhältliches Programm verwendet werden."

Bei diejenigen Ü+D, die einen StB mit der Erledigung ihrer Steuerangelegenheiten beauftragt haben, entfällt natürlich die ganze Arbeit, die selbstverständich vom StB übernommen wird. Übrigens - ein weiterer Vorteil, einen StB zu beauftragen, ergibt sich aus den dadurch verlängerten Fristen für die Einreichung der Jahresteueranmeldungen für sowohl USt als auch ESt. Und alle Kosten sind natürlich steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben. Nicht nur vor dem Hintergrund, dass Freiberufler (und Übersetzungsbüros!) nunmehr häufiger einer Betriebsprüfung ausgesetzt werden, lohnt sich sicher die Beauftragung eines StB.
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