Staatlich geprüft Thread poster: Abdelrahman Nabil, MA
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Hallo Liebe Kolleginnen und Kollegen, kennt einer von euch damit aus, ob ein Abschluss in Übersetzen eine Voraussetzung ist, um einen Antrag für die staatliche Anerkennung eigener Übersetzungen einzureichen? vielen Dank für eure Antworten!
[Edited at 2016-07-30 10:47 GMT] | | | Rolf Keller Germany Local time: 18:37 English to German Unklare Frage | Aug 1, 2016 |
Welches Land? Und was genau und für wen möchtest du arbeiten? In D kannst du eine Prüfung zum "Staatlich geprüften Übersetzer" ablegen. Alternativ oder zusätzlich kannst du bei einem Gericht eine Zulassung (je nach Bundesland zum beeidigten, ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer) beantragen. Im Prinzip geht beides ohne Studium, aber nicht ohne irgendwelche Nachweise. Google und Wikipedia helfen. | | | In Deutschland | Aug 1, 2016 |
ich meine in Deutschland für ein Gericht beispielsweise. Und wenn das Fachstudium noch nicht abgeschlossen ist, da kann man so eine Zulassung beantragen?
[Edited at 2016-08-01 13:10 GMT]
[Edited at 2016-08-01 13:12 GMT]
[Edited at 2016-08-01 15:24 GMT] | | | Rolf Keller Germany Local time: 18:37 English to German Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände | Aug 1, 2016 |
Brückenbauer wrote: ... wenn das Fachstudium noch nicht abgeschlossen ist ... da wird es zumindest dann schwierig, wenn man außer einem begonnenen Ü-Studium nichts vorzuweisen hat – Stichworte Berufs- und Lebenserfahrung, juristisches Fachwissen etc. Wie ich schon sagte: Google hilft, da findet man z. B. sofort dies hier: file:///F:/Downloads/beeid_laenderuebersicht_beeidigung_stand%2008-2009.pdf | |
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Alles klar und vielen Dank für deine Antworten! | | | Dulz (X) Germany French to German + ... Vorkenntnisse | Aug 2, 2016 |
Rolf Keller wrote: Brückenbauer wrote: ... wenn das Fachstudium noch nicht abgeschlossen ist ... da wird es zumindest dann schwierig, wenn man außer einem begonnenen Ü-Studium nichts vorzuweisen hat – Stichworte Berufs- und Lebenserfahrung, juristisches Fachwissen etc. An der Uni Düsseldorf gab es im Rahmen des Romanistikstudiums früher (vor ca. zehn Jahren) einen Kurs, der auf eine externe Übersetzerprüfung vorbereitete. Leider ist mir nicht erinnerlich, um welche Prüfung es sich handelte - die zum staatlich geprüften Übersetzer oder die IHK-Prüfung in NRW, wobei letztere zumindest damals weniger anspruchsvoll als die staatliche Prüfung war und auch weniger Voraussetzungen umfasste. Sollte dies immer noch der Fall sein, wäre folgende Vorgehensweise denkbar, die im Übrigen früher oft empfohlen wurde: Zuerst die IHK-Prüfung ablegen, die wiederum als Voraussetzung für die staatliche Prüfung ausreichend ist; anschließend die staatliche Prüfung, welche als die anspruchsvollste externe Übersetzerprüfung in Deutschland gilt. Meines Wissens gestaltet sich die IHK-Prüfung mittlerweile etwas anspruchsvoller als noch vor einigen Jahren, am besten einfach auf den einschlägigen Internetseiten informieren, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind (und welche Sprachen überhaupt angeboten werden): http://www.bdue.de/der-beruf/wege-zum-beruf/ihk-pruefung/ | | | Sehr nützlich | Aug 2, 2016 |
vielen vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Du hast mir auch weiter geholfen. | | | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Staatlich geprüft Wordfast Pro | Translation Memory Software for Any Platform
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