Rechnung aus einem nicht-EU-Land nach Deutschland
Thread poster: Aleksandar Krga
Aleksandar Krga
Aleksandar Krga  Identity Verified
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Apr 12, 2005

Tagchen!

Ich wuerde beim Absenden meiner letzten Rechnung auf die Instruktionen auf http://www.bdue.de/pdf/2Rechnungsausstellung2004.pdf angewiesen.
So weit, so gut - aber da kommen einige Fragen.
1. Welche Programme benoetigt man fuer elektronische Signatur und wie teuer sind sie? Lohnt sich das fuer "freelancer"?
Wenn das zu teuer wird, schicke ich di
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Tagchen!

Ich wuerde beim Absenden meiner letzten Rechnung auf die Instruktionen auf http://www.bdue.de/pdf/2Rechnungsausstellung2004.pdf angewiesen.
So weit, so gut - aber da kommen einige Fragen.
1. Welche Programme benoetigt man fuer elektronische Signatur und wie teuer sind sie? Lohnt sich das fuer "freelancer"?
Wenn das zu teuer wird, schicke ich die Rechnungen per Post.
2. Ich lebe in Serbien (nix EU ), brauche ich trotzdem eine Ust-Id und wie beantrage ich sie?
Ich war zwar auf der web-site des Bundesamtes fuer Finanzen, aber dort verstand ich, erlich gesagt, nur noch "Bahnhof".

3. Vielleicht kann mir jemmand ein Beispiel schicken oder hier posten, wie eine Rechnung nach den neuen Gesetzen aussehen soll.
Das mit der fortlaufenden Rechnungsnummer habe ich verstanden, aber wie genau soll die Leistungbeschreibung sein? Bis jetzt habe ich nur Art der Abrechnung (Woerter, Stunden, Zeilen) und Einheitspreis angegeben. Muss ich jetzt in jedem einzelnen Punkt angeben "Uebersetzung Deutsch - Serbisch", oder reicht es aus wenn das einmal angegeben wird, und fuer einzelne Punkte wird nur noch die Menge angegeben?

Vieln Dank im Voraus!
Aleksandar
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Kathi Stock
Kathi Stock  Identity Verified
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Sollte für dich nicht zutreffen Apr 12, 2005

Meiner Meinung nach trifft der Link
[http://www.bdue.de/pdf/2Rechnungsausstellung2004.pdf
nur auf Rechnungen innerhalb der EU bzw. innerhalb Deutschlands zu. Du weist doch sicher keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen an deutsche Kunden aus.
Ich schreibe meine Rechnungen an deutsche Kunden ohne Mehrwertsteuer und meine Rechnungen enthalten auch keine elektronische Unterschrift oder eine deutsche Steuernummer.
Wenn ich jedoch an Kunden in meinem Land Rechnungen schrei
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Meiner Meinung nach trifft der Link
[http://www.bdue.de/pdf/2Rechnungsausstellung2004.pdf
nur auf Rechnungen innerhalb der EU bzw. innerhalb Deutschlands zu. Du weist doch sicher keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen an deutsche Kunden aus.
Ich schreibe meine Rechnungen an deutsche Kunden ohne Mehrwertsteuer und meine Rechnungen enthalten auch keine elektronische Unterschrift oder eine deutsche Steuernummer.
Wenn ich jedoch an Kunden in meinem Land Rechnungen schreibe, dann gebe ich meine Steuernummer (social security number) an.

Viele Grüße,

Kathi
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Yuri Dubrov
Yuri Dubrov  Identity Verified
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Ist aber einfach Apr 12, 2005

Hallo Alexandar!

1. eigene Handschrift digitalisieren (lassen)
kurz gesat - einscannen

2. eine Rechnung in Word estellen und die eigene Unterschrift einfuegen

3. WORD-Rechnung in RDF erstellen

4. An den Auftraggeber schicken.

Das was praktisch alles.

Die Rechnung muss beeinhalten:

eigene Adresse und evt. Steuer-ID
Adresse der Auftraggebers
Datum, Bezeichnung des uebersetzten Pr
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Hallo Alexandar!

1. eigene Handschrift digitalisieren (lassen)
kurz gesat - einscannen

2. eine Rechnung in Word estellen und die eigene Unterschrift einfuegen

3. WORD-Rechnung in RDF erstellen

4. An den Auftraggeber schicken.

Das was praktisch alles.

Die Rechnung muss beeinhalten:

eigene Adresse und evt. Steuer-ID
Adresse der Auftraggebers
Datum, Bezeichnung des uebersetzten Projektes, Umfang, Gesamtbetrag, eigene Bankangaben
Unterschrift

soviel ich weiss...
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Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Aber Vorsicht... Apr 12, 2005

1. eigene Handschrift digitalisieren (lassen)
kurz gesat - einscannen

2. eine Rechnung in Word estellen und die eigene Unterschrift einfuegen

Damit hat der Auftraggeber dann sogar eine digitalisierte Version deiner Unterschrift. Mal davon abgesehen, dass das generell ein erhebliches Sicherheitsrisiko ist: eine Rechnung braucht nicht unterschrieben zu werden. (Es könnte jemand auf die Idee kommen, "Betrag erhalten" davor zu setzen...)

Gruß Ralf


 
Aleksandar Krga
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TOPIC STARTER
ich dachte elektronische Signatur ist etwas anderes Apr 12, 2005

Ich dachte elektronische Signatur ist etwas ganz anderes und hat nichts mit der handschritlichen Unterschrift zu tun?

mfG,
Aleksandar


 
Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Elektronische Signatur = Authentifizierung Apr 12, 2005

Ich dachte elektronische Signatur ist etwas ganz anderes und hat nichts mit der handschritlichen Unterschrift zu tun?

Das ist korrekt - als "elektronische Signatur" bezeichnet man Verfahren zur Authentifizierung von Nachrichten und/oder Dateien.

Gruß Ralf


 
de-ru-es-en
de-ru-es-en  Identity Verified
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Ausstellung von Rechnungen Serbien - Deutschland Apr 12, 2005

Ich wuerde beim Absenden meiner letzten Rechnung auf die Instruktionen auf http://www.bdue.de/pdf/2Rechnungsausstellung2004.pdf angewiesen.
So weit, so gut - aber da kommen einige Fragen.
1. Welche Programme benoetigt man fuer elektronische Signatur und wie teuer sind sie? Lohnt sich das fuer "freelancer"?

Lohnt sich eher nicht, denn die elektronische Signatur müsste den Gesetzen von Serbien und Crna Gora und denen von Deutschland entsprechen. Besser per Post, wenn der Versand aus Serbien angemessen schnell und sicher ist.
brauche ich trotzdem eine Ust-Id und wie beantrage ich sie?

Sie sollten die Rechnung mit den Pflichtangaben nach serbischem Recht abschicken. Auf jeden Fall sollten rein: Ihre übliche (inländische serbische) Steuernummer oder ein andere Registriernummer sollte sie enthalten, ebenso die Adresse (Hausanschrift, kein Postfach), unter der Sie registriert sind und bei Abweichungen, die Anschrift, unter der sie wirklich ihr Geschäft betreiben.

Diese Angaben sind mit das wichtigste, neben der Summe und Ihrer Bankverbindung.

Ich hoffe, Sie haben vorher festgelegt, wer die Gebühren für die Überweisung auf ein serbisches Konto trägt.

aber wie genau soll die Leistungbeschreibung sein? Bis jetzt habe ich nur Art der Abrechnung (Woerter, Stunden, Zeilen) und Einheitspreis angegeben.

Hängt von der Art des Auftrags ab.

Würde vielleicht so vorgehen:

Ihr Auftrag a vom Tag a1
Meine Auftragsbestätigung b vom Tag b1

Ausgangstext x, Zieltext x1, geliefert am Tag y, z Wörter/Zeilen Übersetzung Serbisch - Deutsch, à n EUR, Zwischensumme z * n EUR

und für jeden weiteren Text dasselbe Spiel;
---------------
andere Leistungen, wie Layout, Terminologieaufbereitung, Versand per Post, CD-Brennen,

Sie geben an, wie die Leistung, die Sie jeweils erbracht haben, heißt.


Sie sollten dem Kunden keine Grafikdatei mit Ihrer eingescannten Unterschrift übermitteln. Eine Rechnung mit Ihrer eingescannten Unterschrift ist keine digitale Signatur nach dem Bundessignaturgesetz, sondern eine sog. faksimilierte Unterschrift (rechtlich eher unbedeutend).


 
de-ru-es-en
de-ru-es-en  Identity Verified
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Off topic: Rechnungen aus Russland Apr 14, 2005

Total Recall wrote:
1. eigene Handschrift digitalisieren (lassen)
kurz gesat - einscannen
. WORD-Rechnung in RDF erstellen
4. An den Auftraggeber schicken.
Das was praktisch alles.
[...]
[/quote]

Hallo,
Meinten Sie: die Rechnung in der Form (RTF-Dokument) per E-Mail an den Auftraggeber schicken?

Das ist, soweit ich weiß, weder in der Russischen Föderation (zumindest für die sog. stschot-faktura, etwa fakturierte Rechnung nach USt.-Recht), noch in Deutschland statthaft. Schließlich müssen derartige Rechnungen, die in Russland ausgestellt werden, den amtlich registrierten Firmen-Rundstempel (petschat) und die Unterschrift vom Geschäftsführer und dem Hauptbuchhalter oder entsprechend Bevollmächtigten tragen. Ausnahmen gibt es wohl für kleinere Unternehmer (TschP, PBOJuL).

Wenn Sie und der Auftraggeber damit bei eventuellen Steuerprüfungen durchkommen, haben Sie Glück gehabt. Ich empfehle, das nicht zu riskieren.

Leider muss die Rechnung auch per Post verschickt werden, auch bei geringen Beträgen und angesichts der langen Laufzeiten der russischen Post.


 
Ruta Peter
Ruta Peter  Identity Verified
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Elektronische Signatur nur für Rechnungen mit Mehrwertsteuer relevant Apr 19, 2005

Hallo,

die Bestimmungen über "Original-Papierrechnung oder elektronische Signatur" (sie stehen in §14 _Ustg_) sind eigentlich nur für den Vorsteuerabzug relevant. Wenn ein ausländischer Lieferant keine Mehrwertsteuer berechnet, ist das mir also als deutschem Kunden egal.
Dagegen ist es im Interesse des Lieferanten wichtig, dass die Rechnungen den Bestimmungen in dessen Land genügen, schließlich muss er im Zweifelsfall seinem Finanzamt nachweisen, dass es rechtmäßig war
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Hallo,

die Bestimmungen über "Original-Papierrechnung oder elektronische Signatur" (sie stehen in §14 _Ustg_) sind eigentlich nur für den Vorsteuerabzug relevant. Wenn ein ausländischer Lieferant keine Mehrwertsteuer berechnet, ist das mir also als deutschem Kunden egal.
Dagegen ist es im Interesse des Lieferanten wichtig, dass die Rechnungen den Bestimmungen in dessen Land genügen, schließlich muss er im Zweifelsfall seinem Finanzamt nachweisen, dass es rechtmäßig war, dem Kunden keine Mehrwertsteuer zu berechnen und an das eigene Finanzamt abzuführen.
Für das Absetzen des gezahlten Betrages als Betriebsausgabe ist das alles kein Problem, zumal das ja normalerweise durch die Überweisung des Betrages zusätzlich belegt ist.
Vollständige Namen und Anschriften sowie genaue Bezeichungen der Leistungen und Beträge sollten sie natürlich in jedem Fall enthalten.
Absoluter Unsinn sind eingescannte Unterschriften, eine Rechnung muss nicht unterschrieben werden, und wenn sie es müsste, wäre eine eingescannte Unterschrift völlig wertlos.
Vor die Sache mit der elektronischen Signatur hat der Gesetzgeber derartige Hürden gelegt, dass mir kein Unternehmen einfällt, das es überhaupt anwendet. Naja, es mag schon welche geben, aber selbst Großunternehmen wie die Telekom versenden lieber nicht signierte Onlinerechnugnen an die, die damit einverstanden sind, weil es ihnen als Privatkunden egal ist, und Papierrechnungen an alle anderen. Im übrigen dürften 95% der Kunden mit der Handhabung der elektronischen Signatur und deren Überprüfung eher nicht vertraut sein, ich glaube nicht, dass es sich lohnt, sich mit all diesen Kunden zu überwerfen, wenn sie die Rechnung doch lieber auf Papier haben wollen.

Joachim Peter,

der alle Rechnungen mit der Post schickt, es sei denn, der Kunde wünscht es ausdrücklich anders.
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