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Steuererklärung - Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit?
Thread poster: Jota Erre
Jota Erre
Jota Erre
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May 9, 2005

Hallo,

schon wieder eine blöde Frage, nein, eigentlich sogar zwei in einer...

Ich bin zur Zeit noch fest in einer Kanzlei angestellt. Nun habe ich nach meiner Ermächtigung als Übersetzerin mit meinen Chefs vereinbart, daß ich zukünftig zu beglaubigende Übersetzungen machen darf (so sparen wir uns die Einschaltung der teureren Anwaltskollegen im Ausland), weil meine Chefs der Ansicht sind, daß die g
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Hallo,

schon wieder eine blöde Frage, nein, eigentlich sogar zwei in einer...

Ich bin zur Zeit noch fest in einer Kanzlei angestellt. Nun habe ich nach meiner Ermächtigung als Übersetzerin mit meinen Chefs vereinbart, daß ich zukünftig zu beglaubigende Übersetzungen machen darf (so sparen wir uns die Einschaltung der teureren Anwaltskollegen im Ausland), weil meine Chefs der Ansicht sind, daß die ganze Mühe sich für mich auch lohnen soll.
Darüber freue ich mich natürlich sehr, bin jetzt aber doch ein bißchen unsicher.

Richtig selbständig machen kann ich mich vorerst allein schon aus finanziellen Gründen nicht, außerdem möchte ich gern noch ein bißchen mehr Erfahrung sammeln und mit meiner Zweitsprache nachziehen, ehe ich mich draußen auf den Markt werfe.
Wie funktioniert das Ganze bei der Steuererklärung?

Ich stelle meinen Chefs ja in diesem Sinne keine Rechnung aus. Bislang sind wir so verblieben, daß ich mir aufschreibe, wann bzw. wie oft es vorkommt, daß ich den Auftrag für eine beglaubigte Übersetzung von ihnen bekomme, und daß sich das dann "am Ende des Jahres für mich auszahlt".
Dabei gehe ich jetzt einfach mal davon aus, daß sie mir eine Art Prämie für die Arbeit zahlen, die nicht mit dem regulären Gehalt abgegolten ist.

Ist das sinnvoll? Oder würde ich persönlich anders besser fahren? Wenn ja, wie?

Und wenn es tatsächlich vorteilhafter wäre, es jedesmal neu abzurechnen - das ist meine eigentliche Frage -, wo gehört das dann in der Steuererklärung hin? Gehört das da überhaupt mit hinein?
Zur Zeit übe ich ja noch eine sogenannte nicht-selbständige Tätigkeit aus. Wo muß ich, das interessiert mich auch, z.B. Einkünfte aus Übersetzungsaufträgen von einer Behörde angeben? Brauche ich dafür ein spezielles Formular?

Es wäre super, wenn sich jemand mit diesem Thema näher auskennt und für mich etwas Licht in dieses Dunkel bringen könnte!

Vielen lieben Dank im Voraus!
Judith
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Herbert Fipke
Herbert Fipke  Identity Verified
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Ich würde so vorgehen... May 9, 2005

Liebe Judith,
Es spricht überhaupt nichts dagegen, diese Beglaubigungen als Selbständige auszuüben. Du bleibst ganz normal Angestellte und musst auf deiner Einkommenserklärung die Felder für zusätzliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ausfüllen. Gar kein Problem. Als Freiberufler musst du ja keine Firma anmelden oder sonst irgendeine formale Bedingung erfüllen. Soweit zu Rechtlichen.

Es ist natürlich die Frage, ob du steuerlich günstiger fährst, wenn du das
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Liebe Judith,
Es spricht überhaupt nichts dagegen, diese Beglaubigungen als Selbständige auszuüben. Du bleibst ganz normal Angestellte und musst auf deiner Einkommenserklärung die Felder für zusätzliches Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ausfüllen. Gar kein Problem. Als Freiberufler musst du ja keine Firma anmelden oder sonst irgendeine formale Bedingung erfüllen. Soweit zu Rechtlichen.

Es ist natürlich die Frage, ob du steuerlich günstiger fährst, wenn du das selbst angibst, oder deine Chefs dir vielleicht eine (eventell steuerfreie) Gratifikation am Jahresende zukommen lassen.

Intern solltest du dich aber nicht auf irgendein "nebulöses" Das-wird-sich-für-sie-schon-lohnen einlassen. Kläre ab, was genau du für jede Beglaubigung bekommst und führe ein Buch darüber. Alles andere wird garantiert zum Stress führen. Dann kannst du im Zweifel nachweisen, was dir zusteht und immer noch entscheiden, es selbst zu versteuern.
Denk immer dran: Im Geschäftsleben gibt es keine Freunde...jeder ist sich selbst der Nächste!
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Jota Erre
Jota Erre
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DANKE! May 10, 2005

Hallo Herbert,

ich denke, du hast recht - später kann ich mich immer noch umentscheiden.

Lieben Dank für deine Antwort!

Judith


 
RWSTranslation
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Angestellt und Freiberuflich May 10, 2005

Hallo,

ich würde aber mal prüfen lassen, inwiefern es problematisch ist, für den gleichen Arbeitgeber sowohl freiberuflich als auch angestellt tätig zu sein. Ich denke, dass könnte ein kleines Problem mit der Sozialversicherung geben.

Es spricht im übrigen nichts dagegen, dass man mit seinem Arbeitgeber eine Präie für zusätzlich geleistetete Tätigkeiten vereinbart, die dann ganz normal auf der Gehaltsabrechnung erscheinen.

"Wird sich schon auszahl
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Hallo,

ich würde aber mal prüfen lassen, inwiefern es problematisch ist, für den gleichen Arbeitgeber sowohl freiberuflich als auch angestellt tätig zu sein. Ich denke, dass könnte ein kleines Problem mit der Sozialversicherung geben.

Es spricht im übrigen nichts dagegen, dass man mit seinem Arbeitgeber eine Präie für zusätzlich geleistetete Tätigkeiten vereinbart, die dann ganz normal auf der Gehaltsabrechnung erscheinen.

"Wird sich schon auszahlen" kann auch ein nettes Arbeitsessen bedeuten oder vielleicht ne Extra-Packung Kaffee.

Viele Grüße

Hans
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Jota Erre
Jota Erre
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Angestelltenverhältnis May 10, 2005

Hallo Hans,

vielen Dank für deine Antwort.

Du hast recht, genau darüber habe ich mich heute mit einem meiner Chefs unterhalten, und er hat mir genau das auch gesagt. Im Prinzip hatte ich sowas ja geahnt, deshalb habe ich ja lieber mal hier gefragt. Es ist in der Tat sehr wahrscheinlich, daß es Probleme gibt, wenn ich meinen Chefs eine Rechnung ausstelle.
Einer erwähnte vor einiger Zeit mal etwas davon, daß man mich "teilselbständig" machen könnte, d.h. da�
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Hallo Hans,

vielen Dank für deine Antwort.

Du hast recht, genau darüber habe ich mich heute mit einem meiner Chefs unterhalten, und er hat mir genau das auch gesagt. Im Prinzip hatte ich sowas ja geahnt, deshalb habe ich ja lieber mal hier gefragt. Es ist in der Tat sehr wahrscheinlich, daß es Probleme gibt, wenn ich meinen Chefs eine Rechnung ausstelle.
Einer erwähnte vor einiger Zeit mal etwas davon, daß man mich "teilselbständig" machen könnte, d.h. daß ich Übersetzungen für die Kanzlei in meiner Freizeit mache und dafür dann Rechnungen ausstellen darf.
Aber ob das wirklich die Ausgangslage so verändert, daß das ganze aus der Sicht der Sozialversicherung problemlos vonstatten geht? Da besteht wohl noch etwas Diskussionsbedarf.

Was das "auszahlen" angeht, so haben die schon Geld gemeint; das haben mir jetzt zwei unabhängig voneinander bestätigt. Soll wohl so aussehen, daß ich eine Aufstellung aller Beglaubigungen mache, die über meinen Tisch und nicht mehr an die Auslandskollegen gehen, und daß wir dann am Jahresende mal zusammenzählen und ausrechnen, was das der Kanzlei nun als Gewinn gebracht hat. Und daraus wollen sie mir dann wohl einen "Anteil" berechnen.
Immerhin haben sie schon mal die Kosten für einen englischsprachigen Stempel übernommen.

Viele Grüße und einen schönen Abend
Judith
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Zulage May 11, 2005

Hallo,

was ich nicht verstehe ist der Umstand, dass die nicht wissen, was denn die beglaubigte Übersetzung durch eine andere Anwaltskanzlei tatsächlich kostet und eine entsprechende Vereinbarung treffen können.

Aus Deiner Sicht stellt sich das jedoch etwas anders da. Prinzipiell ist auch das Anfertigen einer begleubigten Übersetzung wahrscheinlich Teil Deiner Arbeit und müsste überhaupt nicht zusätzlich honoriert werden. Auf der anderen Seite bist Du jetzt als Mi
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Hallo,

was ich nicht verstehe ist der Umstand, dass die nicht wissen, was denn die beglaubigte Übersetzung durch eine andere Anwaltskanzlei tatsächlich kostet und eine entsprechende Vereinbarung treffen können.

Aus Deiner Sicht stellt sich das jedoch etwas anders da. Prinzipiell ist auch das Anfertigen einer begleubigten Übersetzung wahrscheinlich Teil Deiner Arbeit und müsste überhaupt nicht zusätzlich honoriert werden. Auf der anderen Seite bist Du jetzt als Mitarbeiter "wertvoller" was ggf. der Forderung nach einer Gehaltserhöhung Nachdruck verleihen könnte.

Was mir dann auch nocht nicht ganz klar ist, ist der Umstand das bisher für derartige Verträge offenbar der Rat von Kanzleien im Zielland eingehlt wurde. Was haben die eigentlich bisher gemacht ? Nur eine Übersetzung ? oder war da noch mehr dahinter? Auch bisher wäre es doch möglich gewesen einen beglaubigten Übersetzer einzusetzen.

Ein auch nicht zu unterschatzender Punkt ist die Haftung, wenn Du einen Vertrag übersetzt und der aufgrund von Unterschieden in Rechtssystemen fehlerhaft oder rechtlich unzulässig ist. Wenn Du als Mitarbeiter Deiner Kanzlei arbeitest bist Du üblicherweise auch im Rahmen der Haftpflichtversicherung der Kanzlei versichert. Bleibt das so ?

Viele Grüße

Hans
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Jota Erre
Jota Erre
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Kollegen im Zielland May 11, 2005

Hallo Hans,

also, bisher ist das so gelaufen, daß wir - unabhängig vom Zielland - an ein britisches Kollegenbüro den Auftrag zur Übersetzung und Beglaubigung rausgegeben haben. Das lief so weit auch gut, nur sind sie in letzter Zeit im Hinblick auf ihre Preise sehr unverschämt geworden - für die Beglaubigung eines ins Englische übersetzten, *kurzen* Handelsregisterauszugs haben sie uns mehrere Hundert Euro in Rechnung gestellt. Das ergab sich aus der Einzelaufstellung in der
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Hallo Hans,

also, bisher ist das so gelaufen, daß wir - unabhängig vom Zielland - an ein britisches Kollegenbüro den Auftrag zur Übersetzung und Beglaubigung rausgegeben haben. Das lief so weit auch gut, nur sind sie in letzter Zeit im Hinblick auf ihre Preise sehr unverschämt geworden - für die Beglaubigung eines ins Englische übersetzten, *kurzen* Handelsregisterauszugs haben sie uns mehrere Hundert Euro in Rechnung gestellt. Das ergab sich aus der Einzelaufstellung in der entsprechenden Rechnung.

Beeidigte/ermächtigte Übersetzer standen bislang nicht auf der Liste der Personen, die mit der Kanzlei zusammenarbeiten. Ich weiß nicht, ob man einfach nicht an sowas gedacht hat oder ob das andere Gründe hatte.

Die Kollegin, die das betreffende Fachgebiet bei uns bearbeitet, ist deshalb auf mich zugekommen, nachdem sie von meiner Ermächtigung wußte, und hat mich gefragt, ob ich das nicht in Zukunft machen könne. Schließlich sparen nicht nur wir dadurch Geld, sondern auch unsere Kunden.

Und dadurch, daß ich der Kanzlei nun dieses Geld sparen könnte, wenn ich das eben übernehme, bin ich in der Tat etwas "wertvoller" als vorher, als ich *nur* Übersetzungen machen durfte.

Deshalb haben wir dann unsere Chefs angesprochen, und so kam es, daß ich das jetzt tatsächlich übernehmen werde.

Was die Versicherung angeht, so denke ich schon, daß das so bleibt. Für die Anfangszeit werden wir es wohl ohnehin so machen (wie es auch bisher schon gelaufen ist), nämlich, daß ich eine Übersetzung mache und die nochmal an einen der Chefs zur Durchsicht geht, ehe sie endgültig mit Stempel und allem die Kanzlei verläßt. So sind wir immer gut gefahren bisher und daher gehe ich mal davon aus, daß sich daran nichts ändert, nur daß ich eben nach der letzten Durchsicht "von oben" jetzt noch meinen Stempel druntersetze.
Aber es ist schon gut, daß du diesen Punkt angesprochen hast; den hätte ich jetzt vergessen - eben weil immer noch mal einer der Herren alles absegnet, ehe es rausgeht. Das machen sie aus Sicherheitsgründen und es geschieht nur bei kleinen Formbriefen nicht.

Danke für den Input!

Judith
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Herbert Fipke
Herbert Fipke  Identity Verified
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Der Grund liegt doch auf der Hand! May 11, 2005

DSC wrote:

was ich nicht verstehe ist der Umstand, dass die nicht wissen, was denn die beglaubigte Übersetzung durch eine andere Anwaltskanzlei tatsächlich kostet und eine entsprechende Vereinbarung treffen können.



Die wissen sehr genau, dass ein ausländischer Anwalt mehrere Hundert Euro dafür nimmt. Sie haben halt plötzlich gemerkt, dass ein Übersetzer die Beglaubing für 30 oder 50 Euro macht. Und DAS haben sie wohl vorher (Betriebsblindheit?) nicht gewusst.

Kein Wunder, dass sie jetzt "großzügig" anbieten, dass "sich das für Sie lohnen wird". Wenn Judith auch nur zwei oder drei Beglaubigungen im Monat macht, könnte sie ein volles Anwaltsgehalt verlangen und wäre immer noch billiger als die bisherige Vorgehensweise. Ein volles Anwaltsgehalt ist aber bestimmt nicht das, was den Herren vorschwebt. Die denken da sicher eher an ein Taschengeld von 1000 oder 2000 Euro am Jahresende...

Naja, und ob sie Beglaubigungen machen MUSS, ist eine Frage des Arbeitsvertrages, den sie hat. Wenn sie diese Qualifikation erst jetzt gemacht hat, wird das wohl kaum da drin stehen. DAS werden die Herren auch wissen, schließlich sind sie Anwälte und wissen, dass eine Sondervergütung fällig ist.

Judith, sei auf der Hut! Du bist Rotkäppchen und verhandelst mit Wölfen!


...was das der Kanzlei nun als Gewinn gebracht hat. Und daraus wollen sie mir dann wohl einen "Anteil" berechnen.


Und diesen nebulösen "Anteil" würde ich UNBEDINGT gerade jetzt schon festlegen, wo noch keiner weiß, wie hoch die Einsparung sein wird. Hinterher erscheint es den Herren nämlich plötzlich völlig unangemessen, einer "kleinen" Angestellten plötzlich 10000 oder mehr Euro auszahlen zu müssen...
Lege also unbedingt einen PROZENTSATZ sofort fest, damit es hinterher kein Gezanke gibt.

Also ich würde die Hälfte verlangen. Wenn ihr euch dann auf 25 Prozent einigen könnt, bist du fein raus.

[Edited at 2005-05-11 13:31]


 
Jota Erre
Jota Erre
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Verdienst - Prozentanteil May 12, 2005

Herbert,

lieben Dank für dein Input!

Ich glaube, wenn ich es schaffe, die "Wölfe" hier überhaupt auf den Gedanken mit 25% zu bringen, bin ich schon weit gekommen! Die können so sparsam sein, wenn's drauf ankommt...

Und natürlich wissen die auch, daß sich das Ganze auch schon zusammenläppert, wenn ich nur eine kleine An
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Herbert,

lieben Dank für dein Input!

Ich glaube, wenn ich es schaffe, die "Wölfe" hier überhaupt auf den Gedanken mit 25% zu bringen, bin ich schon weit gekommen! Die können so sparsam sein, wenn's drauf ankommt...

Und natürlich wissen die auch, daß sich das Ganze auch schon zusammenläppert, wenn ich nur eine kleine Anzahl von Beglaubigungen auf den Tisch bekomme. Immerhin ist jetzt erst Mai und das Jahr somit noch lang genug.

Wahrscheinlich ist den Herren gar nicht so bewußt, wieviel sie durch mein Tätigwerden einsparen. Oder es ist ihnen bewußt und sie wissen sich geschickt zu verstellen. Ich vermute, Letzteres ist der Fall! Siehe Stichwort "Wölfe".
Denn das volle Anwaltsgehalt *kann* es nicht sein, was ihnen so vorschwebt, wenn sie davon reden, daß es sich auch für mich lohnen solle. Da siegt dann doch der naturgegebene Geiz, fürchte ich.

Anbringen werde ich das Thema demnächst auf jeden Fall - ich dachte mir, ich bringe das auf den Tisch, wenn sie gerade meine erste in ihrem Auftrag beglaubigte Übersetzung vorgelegt bekommen, das ist ein günstiger Zeitpunkt.
Dann kann ich nämlich auch gleich Fakten vorlegen, was Zeit und Gesamtaufwand angeht - zumal ich solche Sachen oft auch zu Hause mache -, und sowas brauche ich bei dieser Art von Verhandlungen unbedingt.
Wir dürfen also gespannt sein, was nun dabei rauskommt.

Immerhin werde ich nun fast jeden Tag *indirekt* gefragt, ob ich denn nun den Stempel schon eingesetzt hätte... Die wollen ja nur wissen, was ich von Behörden evtl. an Aufträgen bekomme. Dumm nur, daß sie von mir nichts erfahren werden, weil es sie erstens nichts angeht und ich es ihnen zweitens gar nicht verraten dürfte. Sie wissen, daß ich nebenher noch übersetze, womit sie auch einverstanden waren, und mehr braucht's nicht.

Im Hinblick auf die uns bevorstehenden Verhandlungen - sie sollen sich einfach freuen, daß ich mich ihnen angeboten habe!
Sie *sind* Anwälte - und ich *arbeite* seit Jahren für Anwälte!

Viele Grüße
Judith
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Steuererklärung - Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit?






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