Abschreibungsfristen Software
Thread poster: Steffen Pollex (X)
Steffen Pollex (X)
Steffen Pollex (X)  Identity Verified
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Aug 15, 2005

Hallo zusammen!

Kann mir jemand sagen, welche Abschreibungsfristen akrtuell für Software gelten, die nich zu geringwertigen Wirtschaftsgütern zählt?

Es geht mir speziell um TRADOS und SDLX.

Ich habe keine AfA-Tabelle gefunden, wo das explizit drin steht.

Vielen Dank im Voraus

Steffen


 
Brandis (X)
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sehr unterschiedlich Aug 15, 2005

Helo, Im algemein wird dies durch den Entwicklungszyklus inklusive Produktunterstützung bestimmt, also hier kommt die neue Version auf den Markt. Dies kann im Falls von Microsoftprodukten manchmal sogar einige Monate bedeuten. Betriebssysteme dauern etwas länger, naja hier gibt noch Patchentwicklung, hotplug sowie plug-ins usw., Trados kann man ca. 6-8 Jahre schätzen. So gilt ein Schätzwert. Ob das Finanzamt hierfür eine Abschreibungstabelle ausgegeben hat, ist mir nicht bekannt. Gruss Brandis

 
Klaus Herrmann
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3 Jahre Aug 15, 2005

Hallo Steffen,

aus der Erinnerung: lt. meinem Steuerberater kann man Software auf 3 Jahre abschreiben. In der Regel erkennt das FA an, dass Software extrem kurzen Innovationszyklen unterliegt.

Gruß,
Klaus


 
Erik Hansson
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Buch mit sieben Siegeln Aug 15, 2005

Das ist eine sehr sehr gute Frage
Aber irgendwo im Hinterkopf wäre es mir so, also ob die Abschreibungsfrist vor en paar Jahren verkürzt war.

Hier gibt es mehr:... See more
Das ist eine sehr sehr gute Frage
Aber irgendwo im Hinterkopf wäre es mir so, also ob die Abschreibungsfrist vor en paar Jahren verkürzt war.

Hier gibt es mehr:

http://www.existenzgruender.de/03/03/10/17/index.php?nr=1041171025570

http://www.weberundpartner.de/steuerrecht.html

http://www.ihk-limburg.de/Site%20komplett/6%20Recht%20und%20Fair%20Play/Download/Steuern/Steuerinfo/IHK-Steuerinfo%20April%202005.pdf
(danach auf Seite 5 springen)

In Anbetracht der Tatsache, daß der der Lebenszyklus für Hardware (und also auch für Software) immer kürzer wird, sollte auch die Abschreibungsfrist verkürzt werden. Ich verstehe nicht, warum ich die Abschreibung auf 3 Jahre schieben muß, wenn ich nach 2 Jahren schon die nächste Version (oder sogar eine andere Software) benutze...

Grüße
Erik

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Klaus Herrmann
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Updates liegen meist unter der Grenze Aug 15, 2005

Erik Hansson wrote:
Ich verstehe nicht, warum ich die Abschreibung auf 3 Jahre schieben muß, wenn ich nach 2 Jahren schon die nächste Version (oder sogar eine andere Software) benutze...

Naja, eine gewisse Logik (zumindest bei Bürosoftware) hat das schon, die Updates sind ja meist billiger, und damit verlängert sich je die Nutzung der eigentlichen Software.


 
RobinB
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3 Jahre Aug 15, 2005

Steffen,

für Desktop-Software i.d.R. 3 Jahre, ausser du hast SAP im Einsatz

Kostenpflichtige *Updates* zu bestehenden Versionen sind normalerweise sofort aufwandswirksam, bei neuen *Releases/Upgrades* wird gewöhnlicherweise die neue Software als Neuzugang behandelt (planmäßige Abschreibung über 3 Jahre), ein Restbuchwert der nunmehr "alten" Software wird sofort in voller Höhe abgeschrieben (immer de
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Steffen,

für Desktop-Software i.d.R. 3 Jahre, ausser du hast SAP im Einsatz

Kostenpflichtige *Updates* zu bestehenden Versionen sind normalerweise sofort aufwandswirksam, bei neuen *Releases/Upgrades* wird gewöhnlicherweise die neue Software als Neuzugang behandelt (planmäßige Abschreibung über 3 Jahre), ein Restbuchwert der nunmehr "alten" Software wird sofort in voller Höhe abgeschrieben (immer der Fall, wenn die neue Software die alte Software ersetzt, d.h. die alte Software ist nicht mehr einsetzbar).

Aber sprich mal bitte mit deinem StB, die Gesetzeslage ändert sich auch hier ständig.

Robin
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Steffen Pollex (X)
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TOPIC STARTER
Vielen Dank an alle!!! Aug 15, 2005

Ich versuche es mal mit den drei Jahren.

 


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