Abschreibungsfristen Software Thread poster: Steffen Pollex (X)
| Steffen Pollex (X) Local time: 09:41 English to German + ...
Hallo zusammen! Kann mir jemand sagen, welche Abschreibungsfristen akrtuell für Software gelten, die nich zu geringwertigen Wirtschaftsgütern zählt? Es geht mir speziell um TRADOS und SDLX. Ich habe keine AfA-Tabelle gefunden, wo das explizit drin steht. Vielen Dank im Voraus Steffen | | | Brandis (X) Local time: 09:41 English to German + ... sehr unterschiedlich | Aug 15, 2005 |
Helo, Im algemein wird dies durch den Entwicklungszyklus inklusive Produktunterstützung bestimmt, also hier kommt die neue Version auf den Markt. Dies kann im Falls von Microsoftprodukten manchmal sogar einige Monate bedeuten. Betriebssysteme dauern etwas länger, naja hier gibt noch Patchentwicklung, hotplug sowie plug-ins usw., Trados kann man ca. 6-8 Jahre schätzen. So gilt ein Schätzwert. Ob das Finanzamt hierfür eine Abschreibungstabelle ausgegeben hat, ist mir nicht bekannt. Gruss Brandis | | | Klaus Herrmann Germany Local time: 09:41 Member (2002) English to German + ...
Hallo Steffen, aus der Erinnerung: lt. meinem Steuerberater kann man Software auf 3 Jahre abschreiben. In der Regel erkennt das FA an, dass Software extrem kurzen Innovationszyklen unterliegt. Gruß, Klaus | | |
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Klaus Herrmann Germany Local time: 09:41 Member (2002) English to German + ... Updates liegen meist unter der Grenze | Aug 15, 2005 |
Erik Hansson wrote: Ich verstehe nicht, warum ich die Abschreibung auf 3 Jahre schieben muß, wenn ich nach 2 Jahren schon die nächste Version (oder sogar eine andere Software) benutze... Naja, eine gewisse Logik (zumindest bei Bürosoftware) hat das schon, die Updates sind ja meist billiger, und damit verlängert sich je die Nutzung der eigentlichen Software. | | | RobinB United States Local time: 03:41 German to English
Steffen, für Desktop-Software i.d.R. 3 Jahre, ausser du hast SAP im Einsatz Kostenpflichtige *Updates* zu bestehenden Versionen sind normalerweise sofort aufwandswirksam, bei neuen *Releases/Upgrades* wird gewöhnlicherweise die neue Software als Neuzugang behandelt (planmäßige Abschreibung über 3 Jahre), ein Restbuchwert der nunmehr "alten" Software wird sofort in voller Höhe abgeschrieben (immer de... See more Steffen, für Desktop-Software i.d.R. 3 Jahre, ausser du hast SAP im Einsatz Kostenpflichtige *Updates* zu bestehenden Versionen sind normalerweise sofort aufwandswirksam, bei neuen *Releases/Upgrades* wird gewöhnlicherweise die neue Software als Neuzugang behandelt (planmäßige Abschreibung über 3 Jahre), ein Restbuchwert der nunmehr "alten" Software wird sofort in voller Höhe abgeschrieben (immer der Fall, wenn die neue Software die alte Software ersetzt, d.h. die alte Software ist nicht mehr einsetzbar). Aber sprich mal bitte mit deinem StB, die Gesetzeslage ändert sich auch hier ständig. Robin ▲ Collapse | | | Steffen Pollex (X) Local time: 09:41 English to German + ... TOPIC STARTER Vielen Dank an alle!!! | Aug 15, 2005 |
Ich versuche es mal mit den drei Jahren. | | | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Abschreibungsfristen Software Wordfast Pro | Translation Memory Software for Any Platform
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