Fahrtkostenberechnung für Übersetzung vor Ort
Thread poster: Iris Schlagheck-Weber
Iris Schlagheck-Weber
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Nov 28, 2005

Guten Tag alle miteinander,

ich habe eine kurze Frage an Euch alle: Letzte Woche wurde ich von einem meiner Kunden gebeten, im Rahmen einer Due Diligence-Prüfung bei ihm vor Ort tätig zu werden und Verträge zu übersetzen. Die Fahrtkosten bekäme ich natürlich erstattet. Nun meine Frage hierzu: Ich war mit der Bahn sowie per Taxi unterwegs. Stelle ich nun die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung oder wirkt es professioneller, eine Pauschale oder die gefahrenen Entfernung
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Guten Tag alle miteinander,

ich habe eine kurze Frage an Euch alle: Letzte Woche wurde ich von einem meiner Kunden gebeten, im Rahmen einer Due Diligence-Prüfung bei ihm vor Ort tätig zu werden und Verträge zu übersetzen. Die Fahrtkosten bekäme ich natürlich erstattet. Nun meine Frage hierzu: Ich war mit der Bahn sowie per Taxi unterwegs. Stelle ich nun die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung oder wirkt es professioneller, eine Pauschale oder die gefahrenen Entfernungskilometer zu berechnen?

Für Eure Anregungen bedanke ich mich im Voraus.

Herzliche Grüße,
Iris
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Faktische Fahrtkosten berechnen, km-Pauschale z. B. bei Bahncard Nov 28, 2005

Iris Schlagheck-Weber wrote:
...vor Ort tätig zu werden und Verträge zu übersetzen. Die Fahrtkosten bekäme ich natürlich erstattet. Nun meine Frage hierzu: Ich war mit der Bahn sowie per Taxi unterwegs.

Es ist nichts dabei die faktischen Kosten zu berechnen.

Wenn du über eine Agentur abrechnen solltest, würde ich eine Extrarechnung aufmachen, ansonsten wie folgt:

Kosten für Bahnfahrt, Beleg (Fahrscheinnummer) 123 EUR
ausgewiesen im Namen und für Rechnung DB Personenverkehr...
Taxikosten zum Einsatzort 34 EUR
Beleg Nr. ...
ausgewiesen im Namen und für Rechnung


Eine Pauschale würde ich machen, wenn dir z. B. Normalpreis 1. Klasse zusteht, du aber 2. Klasse und womöglich noch mit deiner Bahncard 50 gefahren bist; musst du ja niemandem auf die Nase binden; und niemand würde dir z. B. anteilig Kosten für deine Bahnard erstatten.

Bitte nicht vergessen, die Reisezeit zu berechnen, schließlich sind die Fahrtkostenpauschalen der Handwerker auf heftig.

Dies ist keine Rechts- und Steuerberatung, bitte die entsprechenden Angehörigen dieser Berufe konsultieren.

HDH
Burkhard
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Tatsächliche Kosten Nov 28, 2005

Iris Schlagheck-Weber wrote:
Stelle ich nun die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung


Ja, unbedingt. Die Originalbelege gehen zum Kunden mit der Reisekostenabrechnung (getrennt von der Leistungsabrechnung; evtl. nach MWSt-Sätzen aufsplitten!), Fotokopien der Belege gehören in deiner eigenen Buchhaltung zusammen mit deiner "internen" RK-Abrechnung.

Pauschalen usw. können normalerweise nur nach vorheriger Absprache berechnet werden. Aber Vorsicht: Steuerfalle! Falls du Reisekosten mit einem Kunden abrechnest, die höher sind als die tatsächlich entstandenen Kosten, kannst du im ungünstigsten Fall deinen Freiberuflerstatus verlieren (als Freiberufler darfst du keinen "Gewinn" aus Leistungen erzielen, die nicht zum Kernberuf gehören. Ebensowenig kannst du z.B. keine fünf Euro für eine Diskette verlangen, deren Einstandspreis nur fünfzig Cent war). Natürlich wird dies im Normalfall kaum vorkommen, aber mit Finanzbeamten sollte man immer behutsam umgehen.

HTH,
Robin


 
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Kosten vs. Aufwand bei Nebenleistungen Nov 28, 2005

RobinB wrote:

Pauschalen usw. ... Aber Vorsicht: Steuerfalle! Falls du Reisekosten mit einem Kunden abrechnest, die höher sind als die tatsächlich entstandenen Kosten, kannst du im ungünstigsten Fall deinen Freiberuflerstatus verlieren (als Freiberufler darfst du keinen "Gewinn" aus Leistungen erzielen, die nicht zum Kernberuf gehören.

Ebensowenig kannst du z.B. keine fünf Euro für eine Diskette verlangen, deren Einstandspreis nur fünfzig Cent war). Natürlich wird dies im Normalfall kaum vorkommen, aber mit Finanzbeamten sollte man immer behutsam umgehen.


Wenn man, bzw. das Finanzamt so argumentiert: "Diskette kostet 0,50 EUR, dafür dürfen nicht 5,00 EUR berechnet werden", ist aber auch ein Pferdefuß dabei: Ich muss in den Laden fahren, die Diskette kaufen - kostet Zeit und Fahrtkosten. Das Erstellen einer Diskette, oder besser das Brennen einer CD/DVD kostet mich Zeit, Strom, anteilige (Büro-) Miete, anteilige Abschreibungen für PC und Software. Also wäre es mehr als ungerecht zu sagen, nur der Kaufpreis darf weitergegeben werden. Und kaum einer wird z. B. Datenträger einzeln kaufen, um die Quittung direkt dem Auftraggeber vorzulegen.

Das kann man natürlich in den Preis der Übersetzung einfließen lassen, halt statt 300 EUR 305 EUR verlangen, aber da fehlt es meiner Meinung nach an Transparenz.

Ebenso stehen uns ja für das Anfertigen von Fotokopien nach JVEG x EUR pauschal zu, auch wenn's billiger kommen sollte.

Und was ist z. B. bei einer Abrechnung nach rein faktischen Kosten mit kostenpflichtigen Kunden-Rabatt-Karten, wie der Bahncard, wie soll ich denn gegenüber dem Kunden die anteiligen Kosten für die Bahncard oder eine Großkundenrabattkarte im Computermarkt (die vorher n EUR gekostet hat) abrechnen?

Bitte nicht als Angriff verstehen. Mich interessieren jetzt ernsthaft Meinungen dazu, lasse mich auch gern eines besseren belehren.

Burkhard


 
RobinB
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Das deutsche Steuerrecht.... Nov 28, 2005

ist ein Albtraum, wie wir alle wissen..

Ich habe die Tatsachen so geschildert, wie sie uns von unserem StB (einer der besten StB überhaupt für Freiberufler-Steuersachen) erklärt wurden.

Burkhard Ziegler wrote:
Ich muss in den Laden fahren, die Diskette kaufen - kostet Zeit und Fahrtkosten. Das Erstellen einer Diskette, oder besser das Brennen einer CD/DVD kostet mich Zeit, Strom, anteilige (Büro-) Miete, anteilige Abschreibungen für PC und Software. Also wäre es mehr als ungerecht zu sagen, nur der Kaufpreis darf weitergegeben werden.


Für Selbständigen ist das leider "eigene Zeit" im Auge des dt. Steuerrechts. Kann man nicht steuerlich geltend machen. Die Fahrtkosten könnte man natürlich theoretisch mit dem Kunden abrechnen, normalerweise aber würden sie als allgemeine Aufwendungen bzw. Fahrtkosten zu den Betriebsausgaben gehören. Gleiches gilt für die Stromkosten und Gemeinkosten.

Ebenso stehen uns ja für das Anfertigen von Fotokopien nach JVEG x EUR pauschal zu, auch wenn's billiger kommen sollte.


Das ist ein Sonderfall, hat nichts mit dem "normalen" Betrieb zu tun.

Und was ist z. B. bei einer Abrechnung nach rein faktischen Kosten mit kostenpflichtigen Kunden-Rabatt-Karten, wie der Bahncard, wie soll ich denn gegenüber dem Kunden die anteiligen Kosten für die Bahncard oder eine Großkundenrabattkarte im Computermarkt (die vorher n EUR gekostet hat) abrechnen?


Bahncard als Betriebsausgabe, eigentlich ganz unkompliziert. Wenn man auch mit der Bahn privat fährt, sollte man dann eine zweite, private Bahncard anschaffen. Gleiches gilt für Deine kostenpflichtige Rabattkarte.

Vieles im Steuerrecht erscheint unlogisch, das weiß ich. Ändern können wir's aber nit.

Robin


 
Michael Lücke
Michael Lücke
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Betriebskosten Nov 30, 2005

RobinB wrote:
Bahncard als Betriebsausgabe, eigentlich ganz unkompliziert. Wenn man auch mit der Bahn privat fährt, sollte man dann eine zweite, private Bahncard anschaffen. Gleiches gilt für Deine kostenpflichtige Rabattkarte.


Aha. Ist es denn icht auch möglich, die Hälfte der Bahncard als Betriesausgabe zu verbuchen und die andere Hälfte aus eigener Tasche zu zahlen? Zwei Karten zu kaufen erscheint mir schlicht schwachsinnig.

Wie ist das mit Telefonkosten? Ich arbeite zu Hause, habe aber natürlich nur einen Telefonanschluss (wenn auch ISDN) und rechne die Hälfte der Grundgebühr als Betriebsausgaben. Ist das ok?


 
RobinB
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Du brauchst einen StB.... Nov 30, 2005

Michael Harlander wrote:
Aha. Ist es denn icht auch möglich, die Hälfte der Bahncard als Betriesausgabe zu verbuchen und die andere Hälfte aus eigener Tasche zu zahlen? Zwei Karten zu kaufen erscheint mir schlicht schwachsinnig.


Davon würde ich dringen abraten. Es mag "schwachsinnig" erscheinen, entspricht aber der üblichen kaufmännischen Praxis, dass man private und betriebliche Ausgaben möglichst strikt trennt. Und auch freiberufliche Übersetzer müssen sich in solchen Angelegenheiten wie Kaufleute verhalten.

Wie ist das mit Telefonkosten? Ich arbeite zu Hause, habe aber natürlich nur einen Telefonanschluss (wenn auch ISDN) und rechne die Hälfte der Grundgebühr als Betriebsausgaben. Ist das ok?


So "natürlich" finde ich das überhaupt nicht, muss ich sagen. Wenn du aber die Hälfte der Grundgebühr als BA abrechnest, müsstest du m.E. (zwingend) ein Verzeichnis aller Telefonate (mit Kosten) führen, sauber getrennt nach privat und beruflich. Das finde ich eigentlich "schwachsinnig".

Das ist aber nur meine persönliche Meinung und ersetzt auf keinen Fall den Rat eines zugelassenen Steuerberaters. Bei diesem gesamten Themenkomplex solltest du deshalb bei deinem StB nachfragen, wie du gesetzeskonform zu verfahren hast. Steuersachen muss man den Steuerexperten überlassen, genauso wie wir von unseren Kunden erwarten, dass sie Übersetzungen den Übersetzungsexperten überlassen, oder?

Robin


 
Iris Schlagheck-Weber
Iris Schlagheck-Weber  Identity Verified
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TOPIC STARTER
Bevor wir nun ins Detail gehen, ... Dec 1, 2005

... möchte ich Euch für Eure Beträge danken. Ich habe meinem Kunden nun die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt und die Originalbelege der Rechnung beigefügt. Von einer Berechnung der Fahrzeit als Arbeitszeit habe ich abgesehen, da es sich um einen sehr guten, stets üppig und pünktlich zahlenden Kunden handelt.

Vielen Dank und beste Grüße, Iris


 


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