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Steuernummer und Kleinunternehmer
Thread poster: Christian
Christian
Christian
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Feb 16, 2006

Hallo allerseits!

Ich arbeite nebenberuflich als Übersetzer, so dass mein Einkommen aus dieser Tätigkeit unter die so genannte Kleinunternehmerregelung fällt. Gemäß dieser Regelung wird auf Rechnungen, die von "Kleinunternehmern" erstellt werden, keine Umsatzsteuer ausgewiesen. So weit, so gut.

Nun gibt es aber auch Vorschriften, die besagen, wie eine Rechnung auszusehen hat. Unter anderem soll in Rechnungen über 100 EUR die Steuernummer des leistenden Unternehme
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Hallo allerseits!

Ich arbeite nebenberuflich als Übersetzer, so dass mein Einkommen aus dieser Tätigkeit unter die so genannte Kleinunternehmerregelung fällt. Gemäß dieser Regelung wird auf Rechnungen, die von "Kleinunternehmern" erstellt werden, keine Umsatzsteuer ausgewiesen. So weit, so gut.

Nun gibt es aber auch Vorschriften, die besagen, wie eine Rechnung auszusehen hat. Unter anderem soll in Rechnungen über 100 EUR die Steuernummer des leistenden Unternehmers enthalten sein. Und genau hier setzt meine Frage an: Wenn ich keine Umsatzsteuer ausweise, kann dem Empfänger meiner Rechnung doch egal sein, wie meine Steuernummer lautet. Wieso soll ich meine Steuernummer preisgeben, wenn gar keine Steuer in der Rechnung ausgewiesen wird? Ist es wirklich notwendig, dem Rechnungsempfänger meine Steuernummer mitzuteilen? Man hört ja immer wieder, dass es nicht ratsam sei, die Steuernummer zu benennen; stattdessen sei es ratsamer, sich eine USt-ID-Nr. zuzulegen, was in meinem Fall aber vermutlich auch keinen Sinn ergibt, da ich ja in meinen Rechnungen gar keine Umsatzsteuer ausweise.

Kann mir jemand sagen, ob ich meine Steuernummer auch dann in meinen Rechnungen angeben muss, wenn ich als "Kleinunternehmer" gar keine Umsatzsteuer berechne?

Herzlichen Dank im Voraus.

Viele Grüße
Christian
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Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
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"Normale" Steuernummer vs. USt.-ID-Nummer Feb 16, 2006

Hallo Christian,

auch als Kleinunternehmer benötigst du für die ordnungsgemäße Anmeldung und Versteuerung deiner Tätigkeit eine Steuernummer, die dir von deinem zuständigen Finanzamt zugeteilt wird und erst einmal für die Einkommensteuer relevant ist. Diese Nummer hat nichts mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach dem EU-System (in Deutschland beginnend mit DE...) zu tun, die eigentlich erst dann erforderlich ist, wenn du Aufträge aus anderen EU-Mitgliedsstaat
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Hallo Christian,

auch als Kleinunternehmer benötigst du für die ordnungsgemäße Anmeldung und Versteuerung deiner Tätigkeit eine Steuernummer, die dir von deinem zuständigen Finanzamt zugeteilt wird und erst einmal für die Einkommensteuer relevant ist. Diese Nummer hat nichts mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach dem EU-System (in Deutschland beginnend mit DE...) zu tun, die eigentlich erst dann erforderlich ist, wenn du Aufträge aus anderen EU-Mitgliedsstaaten annimmst.

Als Kleinunternehmer musst du deine "normale" Steuernummer (also die dir vom FA zugeteilte) auf den von dir gestellten Rechnungen angeben, da du auch dann einkommensteuerpflichtig bist, wenn du keine Umsatzsteuer ausweist.

Darüber hinaus kannst du auch dann, wenn dein Einkommen innerhalb der Kleinunternehmergrenzen liegt, für den Ausweis der Umsatzsteuer optieren.

Viele Grüße

Steffen

P.S. Auch ich habe während eines gewissen Zeitraums die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, spreche also aus eigener Erfahrung.

[Edited at 2006-02-16 10:40]
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Christian
Christian
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Steuernummer Feb 16, 2006

Hallo Steffen,

vielen Dank für deinen informativen Beitrag.

Steffen Walter wrote:
Als Kleinunternehmer musst du deine "normale" Steuernummer (also die dir vom FA zugeteilte) auf den von dir gestellten Rechnungen angeben, da du auch dann einkommensteuerpflichtig bist, wenn du keine Umsatzsteuer ausweist.


Dass ich einkommensteuerpflichtig bin, ist schon in Ordnung; ich muss also dem Finanzamt mitteilen, wie hoch mein Einkommen ist. Mein Einkommen kann ich der Steuerbehörde gegenüber aber auch dann angeben, wenn auf den Rechnungen meine Steuernummer nicht erscheint. Es ist meines Wissens auch nicht erforderlich, auf Kleinbetragsrechnungen unter 100 EUR die Steuernummer zu nennen, wenn ich recht informiert bin.

Na ja, wie auch immer, ich kann der Logik des Finanzamts nicht ganz folgen, aber ich kann mir schon vorstellen, dass die großen Wert darauf legen, dass meine Steuernummer auf allen Rechnungen dokumentiert ist, die ich ausstelle. Warum auch immer ... Jedenfalls danke ich dir für deine Hilfe, Steffen.

Viele Grüße aus und nach Berlin
Christian


 
Klaus Herrmann
Klaus Herrmann  Identity Verified
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Jein Feb 16, 2006

Christian wrote:
Es ist meines Wissens auch nicht erforderlich, auf Kleinbetragsrechnungen unter 100 EUR die Steuernummer zu nennen, wenn ich recht informiert bin.

Hallo Christian,

Du bist recht informiert, aber wenn du nicht ausschließlich Rechnungen unter 100 Euro schreiben möchtest, musst du sowieso einen Rechnungsbogen mit Steuernummer anlegen, also machst du dir letztlich mit einem mit-ohne-Bogen nur unnötige Arbeit.

Grundsätzlich geht es bei der Angabe der Steuernummer (die durch die USt-ID ersetzt werden darf, sofern diese vorhanden ist) weniger um dein Einkommen, sondern um die Abzugsfähigkeit der Rechnung für den Kunden, siehe z. B.

http://www.coburg.ihk.de/downloads/Merkblatt_Rechnungserstellung.pdf

Gruß
Klaus


 
Marc P (X)
Marc P (X)  Identity Verified
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Steuernummer und Kleinunternehmer Feb 16, 2006

Christian wrote:

Na ja, wie auch immer, ich kann der Logik des Finanzamts nicht ganz folgen, aber ich kann mir schon vorstellen, dass die großen Wert darauf legen, dass meine Steuernummer auf allen Rechnungen dokumentiert ist, die ich ausstelle. Warum auch immer ...


Um Rechnungen (leichter) rückverfolgbar zu machen. Ohne die Steuernummer ist es wohl für das Finanzamt viel aufwändiger, fiktive Rechnungen als solche zu erkennen.

Auch wir Vorsteuerberechtige wurden ursrpünglich bei der neuen Regelung angehalten, die eigentliche Steuernummer anzugeben. Erst nach Protesten wegen Datenschutzbedenken wurde uns dieser "zweckentfremdender" Nutzen der Ust-ID-Nummer eingeräumt.

Marc


 
Christian
Christian
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Umsatzsteueridentifikationsnummer Feb 16, 2006

Hallo Klaus,

auch an dich vielen Dank für deine Hilfe. Den von dir genannten Link habe ich gerade angeklickt und siehe da: auch der Kleinunternehmer muss seine Steuernummer angeben. Ihr habt also vollkommen Recht.

Was hat es denn nun mit dieser USt-ID-Nummer auf sich? Es soll ja recht problemlos sein, diese zu beantragen. ABER: Wie sieht es in meinem Fall aus? Kann ich auch als Kleinunternehmer, der in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist, eine solche Nummer b
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Hallo Klaus,

auch an dich vielen Dank für deine Hilfe. Den von dir genannten Link habe ich gerade angeklickt und siehe da: auch der Kleinunternehmer muss seine Steuernummer angeben. Ihr habt also vollkommen Recht.

Was hat es denn nun mit dieser USt-ID-Nummer auf sich? Es soll ja recht problemlos sein, diese zu beantragen. ABER: Wie sieht es in meinem Fall aus? Kann ich auch als Kleinunternehmer, der in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist, eine solche Nummer beantragen? Wenn ja, ergeben sich daraus weitere Pflichten? Oder sollte ich das mit der USt-ID-Nr. vergessen und doch lieber meine Steuernummer angeben?

Viele Grüße
Christian
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Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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Zu der eigentlichen Frage kann ich nicht mehr beitragen, als meine Kollegen es schon getan haben Feb 16, 2006

Aus eigener Erfahrung - ich hatte die Kleinunternehmerregelung nie in Anspruch genommen - kann ich aber sagen, dass der Ausweis der Umsatzsteuer auch bei kleinem Umsatz durchaus sinnvoll sein kann.
Da Du für Deine Tätigkeit verschiedene Ausgaben haben wirst, wie z. B. laufende Kosten für Büromaterial oder die Anschaffung eines PCs, Druckers usw., wirst Du die in den Fremdrechnungen enthaltene USt. nur dann geltend machen können (sprich in Abzug bringen), wenn Du diese selbst berechnes
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Aus eigener Erfahrung - ich hatte die Kleinunternehmerregelung nie in Anspruch genommen - kann ich aber sagen, dass der Ausweis der Umsatzsteuer auch bei kleinem Umsatz durchaus sinnvoll sein kann.
Da Du für Deine Tätigkeit verschiedene Ausgaben haben wirst, wie z. B. laufende Kosten für Büromaterial oder die Anschaffung eines PCs, Druckers usw., wirst Du die in den Fremdrechnungen enthaltene USt. nur dann geltend machen können (sprich in Abzug bringen), wenn Du diese selbst berechnest. Für Dich ist die USt. genauso wie für Deine Kunden nur ein Durchlaufposten. Es spricht also nichts dagegen, auch als Kleinunternehmer im Sinne dieser Regelung USt. zu berechnen, auf den Rechnungen auszuweisen und abzuführen.

Zu der Frage nach der USt-IdNr. kann ich nur so viel sagen, dass diese im innergemeinschaftlichen Verkehr zwingend notwendig ist (AFAIK). Selbst wenn Du hier im Lande keine USt. ausweist, weißt dass der Kunde im Ausland nicht. Und er ist so oder so verpflichtet, die in seinem Land fällige USt. auf Deine Leistung zu erbringen.
Das funktioniert einfach so: Er kauf bei Dir eine Übesetzung für den Betrag X ein, den Du ihm ohne USt. in Rechnung stellst. Er verkauft dann aber Deine Leistung weiter - auf den damit erzielten Preis muss er die USt. berechnen und entsprechend abführen.

So viel von einem Laien
Viel Erfolg und schöne Grüße
Jerzy
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Christian
Christian
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USt-ID-Nr. für den kleinen Unternehmer ;-) Feb 16, 2006

Hallo Marc, hallo Jerzy,

vielen Dank für eure Beiträge.

MarcPrior wrote:
Erst nach Protesten wegen Datenschutzbedenken wurde uns dieser "zweckentfremdender" Nutzen der Ust-ID-Nummer eingeräumt.


Ja, genau darum geht es. Diese Datenschutzbedenken sind m. E. durchaus berechtigt. Da wäre so eine USt-ID-Nummer durchaus sinnvoll. Ob ich diese aber auch so ohne weiteres als "Kleinunternehmer" beantragen kann, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Und wer weiß, ob sich daraus nicht vielleicht noch weitere Pflichten ergeben, von denen ich noch gar nichts weiß. Also dieses ganze Steuerzeugs kann einen wirklich um den Verstand brigen.:-( Nochmals vielen Dank für eure Hilfe.:-)

Viele Grüße
Christian

[Edited at 2006-02-16 19:30]


 
RWSTranslation
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Prüfung Feb 16, 2006

Christian wrote:

... Wieso soll ich meine Steuernummer preisgeben, wenn gar keine Steuer in der Rechnung ausgewiesen wird? ...



Hallo,

die Antwort hierauf ist einfach:
Damit der Steuerprüfer (beim beauftragenden Unternehmen) ganz schnell eine Kontrollmitteilung an Dein Finanzamt schicken kann um zu prüfen, ob Du Deine Einnahmen auch versteuert hast.

Viele Grüße

Hans


 
Christian
Christian
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Danke, Hans. Feb 16, 2006

DSC wrote:
die Antwort hierauf ist einfach:
Damit der Steuerprüfer (beim beauftragenden Unternehmen) ganz schnell eine Kontrollmitteilung an Dein Finanzamt schicken kann um zu prüfen, ob Du Deine Einnahmen auch versteuert hast.

Ja, klar, das leuchtet ein. Na gut, also muss ich wohl doch die Steuernummer in meinen Rechnungen angeben. Hätte ja sein können, dass es noch eine andere Möglichkeit gibt.

Viele Grüße
Christian


 
Endre Both
Endre Both  Identity Verified
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Steuerpflicht des Leistungsempfängers Feb 16, 2006

Jerzy Czopik wrote:
Selbst wenn Du hier im Lande keine USt. ausweist, weißt dass der Kunde im Ausland nicht. Und er ist so oder so verpflichtet, die in seinem Land fällige USt. auf Deine Leistung zu erbringen.


Hast du das aus zuverlässiger Quelle, Jerzy? Ich war mir nie ganz sicher, wie es sich mit USt-befreiten Kleinunternehmern verhält, nahm aber an, dass bei Leistungen, die aus dem Ausland bezogen werden, die Umsatzsteuerpflicht des Leistungsempfängers nur dann entsteht, wenn der Leistende im Ursprungsland Ust-pflichtig ist (also nicht bei Kleinunternehmern).

Es ist natürlich die Frage, wie der Empfänger unterscheiden soll -- aber es wird ja auch von ihm erwartet, bei seinen Lieferanten zwischen Privatpersonen (Leistungen sind nicht Ust-pflichtig) und Unternehmen (Leistungen sind Ust-pflichtig) zu unterscheiden.

Wenn jemand evtl. Literatur dazu empfehlen könnte, wäre ich dankbar.

Endre


 
Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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Quelle: Mein Steuerberater Feb 16, 2006

Und das mit dem Kleinunternehmer ist einfach meine Folgerung.
Wenn wir Leistungen ins Ausland verkaufen, kommt folgender Passus auf meine Rechnungen:
"Es handelt sich um eine Leistung gem. § 13b Abs. 1 Umsatzsteuergesetz. Die Umsatz-steuer ist vom Leistungsempfänger gem. § 13b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz als Steuer-schuldner anzumelden und abzuführen."

Das hat mit der USt-Pflicht unsererseits doch gar nichts zu tun. Wir haben hier eine Leistung mit 0% USt. Da denke ich
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Und das mit dem Kleinunternehmer ist einfach meine Folgerung.
Wenn wir Leistungen ins Ausland verkaufen, kommt folgender Passus auf meine Rechnungen:
"Es handelt sich um eine Leistung gem. § 13b Abs. 1 Umsatzsteuergesetz. Die Umsatz-steuer ist vom Leistungsempfänger gem. § 13b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz als Steuer-schuldner anzumelden und abzuführen."

Das hat mit der USt-Pflicht unsererseits doch gar nichts zu tun. Wir haben hier eine Leistung mit 0% USt. Da denke ich macht es keinen Unterschied, ob Klein- oder "Großunternehmer"

Schöne Grüße
Jerzy
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Marian Pyritz
Marian Pyritz  Identity Verified
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Kleinunternehmer keine USt-IdNr. Feb 16, 2006

Christian wrote: ...Ob ich diese aber auch so ohne weiteres als "Kleinunternehmer" beantragen kann, entzieht sich leider meiner Kenntnis...


Eine USt-IdNr. erteilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Saarlouis nur an Personen und Personenvereinigungen, die bei den betreffenden Landesfinanzbehörden umsatzsteuerpflichtig geführt werden. Kleinunternehmer werden hier wie Privatleute behandelt, erhalten also keine solche Nummer.


 
Christian
Christian
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TOPIC STARTER
USt-ID-Nr. nur für "Großunternehmer" ;-) Feb 17, 2006

Marian Pyritz wrote:
Kleinunternehmer werden hier wie Privatleute behandelt, erhalten also keine solche Nummer.

Hallo Marian,

ich bin bei meiner Google-Recherche auf unzählige Seiten gestoßen, die deine Aussage voll und ganz bestätigen. Der so genannte Kleinunternehmer erhält eine solche Nummer nicht. Das bedeutet also, dass ich auf allen Rechnungen, die ich ausstelle, wohl oder übel meine Steuernummer angeben muss, wenn der Rechnungsbetrag 100 EUR übersteigt.

Aus Gründen des Datenschutzes sollte man allerdings auch im Interesse der "kleinen Unternehmer" über andere Möglichkeiten nachdenken. Dass sich die Verantwortlichen darüber den Kopf zerbrechen, halte ich allerdings für unwahrscheinlich.

Viele Grüße
Christian


 
Derek Gill Franßen
Derek Gill Franßen  Identity Verified
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In memoriam
Datenschutz ./. Steuernummer Feb 17, 2006

Christian wrote:
Aus Gründen des Datenschutzes sollte man allerdings auch im Interesse der "kleinen Unternehmer" über andere Möglichkeiten nachdenken. Dass sich die Verantwortlichen darüber den Kopf zerbrechen, halte ich allerdings für unwahrscheinlich.


Ich frage mich eigentlich nur, was jemand mit deiner Steuernummer anfangen will... vielleicht seine abzuführenden Steuer auf deine Nummer einzahlen? Ansonsten sehe ich da (zunächst) keinen Grund, die Steuernummer nicht anzugeben. Oder?


 
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