Einsatz bei Gericht und Lohnfortzahlung
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Feb 21, 2006

Hallo,
anbei mal ne Frage an die Übersetzer/Dolmetscher die vereidigt sind und "trotzdem" fst angestellt sind.

Wie ist das eigentlich bei den Einsätzen mit Lohnfortzahlung oder mit der Kostenerstattung.

Wo ist das eigentlich geregelt ?

Viele Grüße

Hans


 
Sonja Schuberth-Kreutzer
Sonja Schuberth-Kreutzer  Identity Verified
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Lohnfortzahlung durch wen? Feb 22, 2006

Hallo Hans,

wie meinst du das denn mit der Lohnfortzahlung? Wenn du als "Nebenjob" bei Gericht dolmetschst/übersetzt, musst du das m.E. in der Freizeit tun oder dafür Urlaub nehmen.


 
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Staatsbürgerliche Pflicht Feb 22, 2006

Hallo,

da bin ich mir nicht ganz so sicher.
Es gibt da ein BGH Urteil, dass den Arbeitgeber verpflichtet den Lohn weiter zuzahlen, wenn ein Arbeitnehmer z.B. als Zeuge irgendwo geladen ist (wegen Erfüllung seiner "staatsbürgerlichen Pflicht").

Wenn nun ein vereidigter Übersetzer von einem Gericht als Dolmetscher hinzugezogen wird, ist dies ja vielleicht auch so was wie eine staatsbürgerliche Pflicht. Auf der anderen Seite sagt die Vergütungsverordnung, dass d
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Hallo,

da bin ich mir nicht ganz so sicher.
Es gibt da ein BGH Urteil, dass den Arbeitgeber verpflichtet den Lohn weiter zuzahlen, wenn ein Arbeitnehmer z.B. als Zeuge irgendwo geladen ist (wegen Erfüllung seiner "staatsbürgerlichen Pflicht").

Wenn nun ein vereidigter Übersetzer von einem Gericht als Dolmetscher hinzugezogen wird, ist dies ja vielleicht auch so was wie eine staatsbürgerliche Pflicht. Auf der anderen Seite sagt die Vergütungsverordnung, dass die Vergütung ggf. auch an das Unternehmen gezahlt wird, wenn der Dolmetscher da als Mitarbeiter beschäftigt ist und (!) wenn der Auftrag eigentlich an das Unternehmen gegangen ist.

Auch bleibt dann die Frage offen, was passiert, wenn ein Übersetzer in einem Unternehmen Übersetzungen mit einem verbindlichen Liefertermin auszuführen hat aber gerade dann von einem Gericht als Dolmetscher hinzugezogen wird. Bekommt das Unternehmen dann ggf. eine Art Schadensersatz ?

Viele Grüße

Hans
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Christian
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Neben- oder hauptberuflich? Feb 22, 2006

Hallo!

Wenn du als Übersetzer bzw. Dolmetscher im Angestelltenverhältnis tätig bist, wird so etwas bestimmt im Arbeits- bzw. Angestelltenvertrag festgelegt. Es gibt hierfür m. E. keine festen Regeln.

Wenn du nebenberuflich als Sprachmittler tätig bist, was bei mir der Fall ist, wirst du von deinem Brötchengeber in der Regel nicht unterstützt. Ich musste zunächst meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, nebenberuflich als Übersetzer tätig werden zu dürfen.
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Hallo!

Wenn du als Übersetzer bzw. Dolmetscher im Angestelltenverhältnis tätig bist, wird so etwas bestimmt im Arbeits- bzw. Angestelltenvertrag festgelegt. Es gibt hierfür m. E. keine festen Regeln.

Wenn du nebenberuflich als Sprachmittler tätig bist, was bei mir der Fall ist, wirst du von deinem Brötchengeber in der Regel nicht unterstützt. Ich musste zunächst meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten, nebenberuflich als Übersetzer tätig werden zu dürfen.

"Nebenberuflich" bedeutet aber, dass sich alles in meiner Freizeit abspielt. Übersetzen ist in meinem Fall sozusagen reines Privatvergnügen, das von meinem Arbeitgeber in keiner Weise unterstützt wird. Man würde mir erst gar nicht gestatten, während meiner Arbeitszeit als Dolmetscher oder Übersetzer zu arbeiten, da "dienstliche Belange durch meinen Nebenjob nicht beeinträchtigt werden dürfen".

Viele Grüße
Christian
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Sonja Schuberth-Kreutzer
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Ladung ist verbindlich Feb 22, 2006

Da gebe ich dir recht, Hans, wenn man vom Gericht geladen wird, kann man das nur aus sehr triftigem Grund ablehnen. Es ist also schon so eine Art Staatsbürgerpflicht (deshalb gibt's ja auch nur eine "Entschädigung"). Man muss, wenn man vereidigt und beim Gericht gelistet ist, ja auch dafür sorgen, dass während längerer Abwesenheit jemand die Gerichtspost öffnet und Gerichtstermine ggf. absagt.

Allerdings könnte man auch argumentieren, dass ein Dolmetscher, der nicht zur Verf�
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Da gebe ich dir recht, Hans, wenn man vom Gericht geladen wird, kann man das nur aus sehr triftigem Grund ablehnen. Es ist also schon so eine Art Staatsbürgerpflicht (deshalb gibt's ja auch nur eine "Entschädigung"). Man muss, wenn man vereidigt und beim Gericht gelistet ist, ja auch dafür sorgen, dass während längerer Abwesenheit jemand die Gerichtspost öffnet und Gerichtstermine ggf. absagt.

Allerdings könnte man auch argumentieren, dass ein Dolmetscher, der nicht zur Verfügung steht, sich beim Gericht aus den Listen austragen lassen sollte, z.B. wenn die Gerichtseinsätze mit den Arbeitszeiten kollidieren.

Ist der Dolmetscher in deinem Fall bei einem Übersetzungsdienstleister angestellt oder bei einer ganz anderen Firma (z.B. Hersteller von irgendwelchen Produkten)?

Gruß
Sonja
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Christian
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Zeugen / vereidigte Übersetzer bzw. Dolmetscher Feb 22, 2006

Hallo Hans!


DSC wrote:
Es gibt da ein BGH Urteil, dass den Arbeitgeber verpflichtet den Lohn weiter zuzahlen, wenn ein Arbeitnehmer z.B. als Zeuge irgendwo geladen ist (wegen Erfüllung seiner "staatsbürgerlichen Pflicht").

Wenn nun ein vereidigter Übersetzer von einem Gericht als Dolmetscher hinzugezogen wird, ist dies ja vielleicht auch so was wie eine staatsbürgerliche Pflicht.

Ich weiß es nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil des BGH auch auf vereidigte Übersetzer bzw. Dolmetscher anwendbar ist.

Wenn ich beispielsweise Zeuge eines Verkehrsunfall geworden bin, kann nur ich aussagen, da ich den Unfall gesehen habe und somit sachdienliche Hinweise geben kann. Hier käme die staatsbürgerliche Pflicht zur Anwendung. Bei einem vereidigten Sprachmittler ist das m. E. etwas anders: Ich bin nicht der einzige Dolmetscher, der für ein Gericht tätig werden kann. Wenn ich aus welchen Gründen auch immer nicht vor Gericht dolmetschen kann, besteht ja für den Richter immer noch die Möglichkeit, einen anderen Sprachmittler hinzuzuiehen. Abgesehen davon würde man mich nicht gleich von der Liste der Dolmetscher steichen, nur weil ich einmal dem Gericht nicht zur Verfügung stehen kann. So hat man mir das jedenfalls bei meiner Beeidigung gesagt.


DSC wrote:
Auch bleibt dann die Frage offen, was passiert, wenn ein Übersetzer in einem Unternehmen Übersetzungen mit einem verbindlichen Liefertermin auszuführen hat aber gerade dann von einem Gericht als Dolmetscher hinzugezogen wird. Bekommt das Unternehmen dann ggf. eine Art Schadensersatz ?

Nein, kann ich mir auch nicht vorstellen. Das Gericht kann dich nicht zwingen, vor Gericht zu dolmetschen. Der Richter wäre vielleicht sauer, wenn du niemals aus welchen Gründen auch immer dem Gericht als Dolmetscher zur Verfügung stehen kannst. Wenn du aber einmal aus einem wichtigen Grund rechtzeitig absagst, wird dir das niemand übel nehmen. Ob der Richter dich dann nochmals bitten würde, für ihn zu dolmetschen, ist eine ganz andere Frage. Vielleicht würde er sich dann an einen anderen vereidigten Dolmetscher wenden, das liegt ganz im Ermessensspielraum des Richters.

Viele Grüße
Christian


 
Marian Pyritz
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Dolmetschervergütung Feb 22, 2006

Hallo Hans

DSC wrote: Es gibt da ein BGH Urteil, dass den Arbeitgeber verpflichtet den Lohn weiter zuzahlen, wenn ein Arbeitnehmer z.B. als Zeuge irgendwo geladen ist.


Ein Dolmetscher ist hier sicher nicht gleichzusetzen mit einem Zeugen, sondern mit einem Sachverständigen.

Auf der anderen Seite sagt die Vergütungsverordnung, dass die Vergütung ggf. auch an das Unternehmen gezahlt wird, wenn der Dolmetscher da als Mitarbeiter beschäftigt ist und (!) wenn der Auftrag eigentlich an das Unternehmen gegangen ist.


Die Dolmetschervergütung wird in der Regel an den ausgezahlt, an den der Auftrag ergangen ist. In vereinzelten Fällen muss der Dolmetscher dem Dolmetscherdienst eine Abtretungserklärung unterschreiben.

Auch bleibt dann die Frage offen, was passiert, wenn ein Übersetzer in einem Unternehmen Übersetzungen mit einem verbindlichen Liefertermin auszuführen hat aber gerade dann von einem Gericht als Dolmetscher hinzugezogen wird. Bekommt das Unternehmen dann ggf. eine Art Schadensersatz?


Das Unternehmen bekommt ganz sicher keinen Schadensersatz. Ein Dolmetscher kann einen Auftrag zu jeder Zeit ablehnen (was natürlich nicht gerade geschäftsfördernd ist).

Gruß - Marian


 
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Listung bei Gericht Feb 22, 2006

Sonja Schuberth-Kreutzer wrote:

... Ist der Dolmetscher in deinem Fall bei einem Übersetzungsdienstleister angestellt oder bei einer ganz anderen Firma (z.B. Hersteller von irgendwelchen Produkten)?

Gruß
Sonja


Hallo,

es geht um einen unserer Übersetzer, der sich vereidigen lassen will und in Berlin gibts nur die Kombination für Dolmetscher und Übersetzer. Eigentlich will der gar nicht Dolmetschen.

Viele Grüße

Hans


 
Christian
Christian
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Berlin Feb 22, 2006

DSC wrote:

es geht um einen unserer Übersetzer, der sich vereidigen lassen will und in Berlin gibts nur die Kombination für Dolmetscher und Übersetzer. Eigentlich will der gar nicht Dolmetschen.


Hallo Hans,

das Problem kenne ich auch. Ich wohne ebenfalls in Berlin und wollte mich natürlich auch hier vereidigen lassen. Alles kein Problem, dachte ich, aber wie du schon festgestellt hast, macht man in Berlin keinen Unterschied zwischen Übersetzer und Dolmetscher.

Ich hatte auch nicht vor, für Berliner Gerichte und Notare zu dolmetschen, aber sich nur als Übersetzer in Berlin vereidigen zu lassen, ist nicht möglich. Da ich nicht freiberuflich tätig bin, hätte ich meinem Antrag auf Vereidigung auch eine Freistellungsbescheinigung meines Arbeitgebers beifügen müssen, aus der hervorgeht, dass ich JEDERZEIT für Berliner Gerichte und Notare als Übersetzer bzw. als Dolmetscher zur Verfügung stehe. Eine solche Freistellungsbescheinigung wollte mein Arbeitgeber mir aber nicht geben, was ich durchaus verstehe. Das Wörtchen "jederzeit" schließt ja auch meine normalen Arbeitszeiten ein, in denen ich natürlich meinem Hauptberuf nachgehen soll, für den ich ja schließlich auch bezahlt werde.

In anderen Bundesländern besteht dieses Problem nicht. So kann man sich beispielsweise in Bayern nur als Übersetzer beeidigen lassen, so dass eine Freistellungsbescheinigung natürlich nicht vorgelegt werden muss, da man ja auch nach Feierabend amtliche Dokumente übersetzen kann. Man kann sich übrigens auch dann in Bayern beeidigen lassen, wenn man dort nicht wohnt oder arbeitet (weiß ich aus eigener Erfahrung ).

Viele Grüße
Christian


 


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