Bundesweite Anerkennung der Beeidigung/Vereidigung/Ermächtigung
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Christian
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May 21, 2006

Hallo allerseits!

Gestern wurde ich von einem Kunden gefragt, ob meine in Bayern erworbene Beeidigung als öffentlich bestellter und beeidigter Überstzer bundesweit gilt. Daraufhin kramte ich einen Artikel vor, der im MDÜ (Ausgabe 3/2005) erschien, in dem es u. a. heißt:

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Unterschiedliche Anerkennung je nach Bundesland

Ferner gibt es die so genannte "Landeskinderregelung", die besagt, dass der Ü
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Hallo allerseits!

Gestern wurde ich von einem Kunden gefragt, ob meine in Bayern erworbene Beeidigung als öffentlich bestellter und beeidigter Überstzer bundesweit gilt. Daraufhin kramte ich einen Artikel vor, der im MDÜ (Ausgabe 3/2005) erschien, in dem es u. a. heißt:

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Unterschiedliche Anerkennung je nach Bundesland

Ferner gibt es die so genannte "Landeskinderregelung", die besagt, dass der Übersetzer oder Dolmetscher für ein bestimmtes Bundesland beeidigt wird, das Nachbarland die Beeidigung aber nicht zwingend anerkennen muss. ... Sie [die unterschiedliche Anerkennung] hat aber viele negative Seiten, da man als betroffener beeidigter Übersetzer seinen Kunden gegenüber nie zu sagen weiß, ob denn am Firmensitz oder Wohnort des Kunden die Beglaubigung auf der Übersetzung anerkannt wird.
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Wie sieht das denn in der Praxis aus? Ist es tatsächlich schon vorgekommen, dass beispielsweise ein Gericht in Hamburg den Beglaubigungsvermerk eines in Bayern beeidigten Übersetzers nicht anerkannt hat? Oder ist das in der Praxis bislang noch nicht vorgekommen, dass die beglaubigte Übersetzung aus einem anderen Bundesland nicht anerkannt worden ist?
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Susanna & Christian Popescu
Susanna & Christian Popescu
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Anerkennung May 22, 2006

Hallo Christian,

ich war vorher für das Saarland, nun seit 1999 für Rheinland-Pfalz gerichtlich ermächtigt. In dieser Zeit habe ich für Gerichte, Notare, Verwaltungen, Standesämter etc. in der ganzen Bundesrepublik übersetzt. Bisher hat noch niemand meine Übersetzungen wegen mangelnder Zuständigkeit abgelehnt.

Schöne Grüße,
Christian

[Edited at 2006-05-22 05:27]


 
Derek Gill Franßen
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In memoriam
Anerkennung der Beglaubigung May 22, 2006

Offiziell bin ich beim Oberlandesgericht Schleswig für dessen Gerichtsbezirk als Übersetzer für Deutsch und Englisch ermächtigt. Ich habe in den letzten Jahren zahlreiche beglaubigte Übersetzungen angefertigt, wobei sie anschließend in den seltensten Fällen tatsächlich in Schleswig-Holstein (oder überhaupt in Deutschland) verwendet wurden.

Bislang gab es bei der Anerkennung meiner Beglaubigungen noch nie eine Beanstandung (selbst nicht von den Gerichten bzw. Behörden ander
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Offiziell bin ich beim Oberlandesgericht Schleswig für dessen Gerichtsbezirk als Übersetzer für Deutsch und Englisch ermächtigt. Ich habe in den letzten Jahren zahlreiche beglaubigte Übersetzungen angefertigt, wobei sie anschließend in den seltensten Fällen tatsächlich in Schleswig-Holstein (oder überhaupt in Deutschland) verwendet wurden.

Bislang gab es bei der Anerkennung meiner Beglaubigungen noch nie eine Beanstandung (selbst nicht von den Gerichten bzw. Behörden anderer Bundesländer). In einem Fall habe ich mich bei der Behörde in einem anderen Bundesland (Bayern) vergewissert, ob sie auch meine Beglaubigung annehmen würden - es gab überhaupt keine Probleme (knock on wood).

Ich gehe davon aus, dass die Gerichte bzw. Behörden in anderen Bundesländern solche Beglaubigungen deshalb akzeptieren, weil das Versagen der Anerkennung zu einem Versagen im umgekehrten Fall führen könnte, d.h. die Gerichte bzw- Behörden könnten dann die Beglaubigungen "ihrer" Übersetzer versagen; dadurch wäre nun wirklich keiner geholfen.



[Edited at 2006-05-22 14:33]
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Christian
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TOPIC STARTER
Bundesweite Anerkennung der Beglaubigung May 23, 2006

Hallo Christian, hallo Derek,

vielen Dank für eure Antworten. Mir ist es bisher auch noch nicht passiert, dass meine Beglaubigungen irgendwo nicht anerkannt wurden, aber zumindest theoretisch ist es ja doch möglich, dass eine bestimmte Behörde die Beglaubigung eines Übersetzers aus einem anderen Bundesland nicht akzeptiert.

Eure und auch meine Erfahrungen zeigen aber, dass man in der Praxis wohl davon ausgehen kann, dass die Behörden in aller Herren Bundesländer a
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Hallo Christian, hallo Derek,

vielen Dank für eure Antworten. Mir ist es bisher auch noch nicht passiert, dass meine Beglaubigungen irgendwo nicht anerkannt wurden, aber zumindest theoretisch ist es ja doch möglich, dass eine bestimmte Behörde die Beglaubigung eines Übersetzers aus einem anderen Bundesland nicht akzeptiert.

Eure und auch meine Erfahrungen zeigen aber, dass man in der Praxis wohl davon ausgehen kann, dass die Behörden in aller Herren Bundesländer auch "fremde" Beglaubigungen anerkennen. Es wäre wohl am einfachsten, wenn es hier eine bundesweit einheitliche Regelung gäbe, aber davon sind wir wohl noch sehr weit entfernt.

Viele Grüße
Christian
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TTilch
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Bisher keine Probleme May 23, 2006

Hallo Christian,
ich habe auch bereits mehrmals für Kunden in anderen Bundesländern beglaubigte Übersetzungen angefertigt oder umgekehrt z. B. auch beglaubigte Übersetzungen aus dem Saarland für Kunden Bayern eingekauft - bisher bekam ich noch nie eine Rückmeldung vom Kunden, dass sie nicht anerkannt worden wäre.
Viele Grüße
Tanja


 
Christian
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TOPIC STARTER
Beglaubigung in der Regel bundesweit anerkannt May 24, 2006

Hallo Tanja,

vielen Dank für deinen Beitrag, der ein weiterer Beweis dafür ist, dass die Beglaubigung des Übersetzers in der Praxis in sämtlichen Bundesländern anerkannt wird, obwohl es natürlich im Ermessen der Behörde liegt, ob eine "fremde" Beglaubigung anerkannt wird oder nicht.

Meines Wissens setzen sich die Berufsverbände der Sprachmittler, allen voran der BDÜ, seit Jahren dafür ein, dass hier endlich eine einheitliche Regelung geschaffen wird, so dass d
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Hallo Tanja,

vielen Dank für deinen Beitrag, der ein weiterer Beweis dafür ist, dass die Beglaubigung des Übersetzers in der Praxis in sämtlichen Bundesländern anerkannt wird, obwohl es natürlich im Ermessen der Behörde liegt, ob eine "fremde" Beglaubigung anerkannt wird oder nicht.

Meines Wissens setzen sich die Berufsverbände der Sprachmittler, allen voran der BDÜ, seit Jahren dafür ein, dass hier endlich eine einheitliche Regelung geschaffen wird, so dass der Übersetzer mit ruhigem Gewissen seinen Kunden mitteilen kann, dass seine Beglaubigung nicht nur "in der Regel", sondern auch nach dem Gesetz in allen Bundesländern gilt. Es ist sogar angedacht, eine Regelung zu schaffen, die nicht nur in der Bundesrepublik, sondern in ganz Europa gilt. Ob die Berufsverbände dieses Ziel jemals erreichen werden, ist allerdings mehr als fraglich.

Viele Grüße
Christian
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